Der Familienunterhalt ist nur dann praxisrelevant, wenn Gläubiger des nicht erwerbstätigen Ehepartners in dessen Taschengeldanspruch pfänden wollen, weil der Taschengeldanspruch Bestandteil des Familienunterhalts ist.
Und noch ein Tipp: Sparen Sie nicht, wenn es um Ihr Leben oder Ihre Vorsorge geht! Um eine mögliche Pfändung des Taschengeldanspruchs zu vermeiden, ist es bei entsprechend hohem Einkommen und bestehenden Verbindlichkeiten des nicht erwerbstätigen Partners nicht sinnvoll, permanent sparsam zu leben. Wenn die Ehepartner regelmäßig höhere Kosten für Versicherungen, geleaste Fahrzeuge, Hypothekenabzahlung usw. haben, bleibt weniger für die Schulden eines nicht verdienenden Ehepartners übrig.