Montag, 05.02.2024 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion
Trennen Sie sich und zieht ein Ehegatte aus der ehelichen Wohnung aus, werden Sie wahrscheinlich den Hausrat aufteilen wollen. Um dabei keinen Ehegatten zu benachteiligen, muss es gerecht zugehen. Jeder sollte ungefähr gleich viel und gleich Wertiges bekommen. Um zu bestimmen, was ein Haushaltsgegenstand wert ist, kann es hilfreich sein, den Zeitwert zu kennen. Neben den Spielregeln für eine gerechte Aufteilung Ihrer Haushaltsgegenstände finden Sie bei scheidung.de auch hier unseren Online-Scheidungsantrag für Sie zum Ausfüllen, sollten Sie noch keine anwaltliche Vertretung haben.
Was ist Hausrat, und was gehört nicht dazu?
Schaubild
Hausrat sind alle Haushaltsgegenstände in Ihrer ehelichen Wohnung. Zum Hausrat gehört alles, was in Bezug auf Eignung, Funktion und Zweckbestimmung für Ihre gemeinsame Lebensführung und Ihren gemeinsamen Haushalt bestimmt ist. Typische Haushaltsgegenstände sind
Möbel,
Elektrogeräte,
Einrichtungsgegenstände oder
Küchenutensilien.
Nicht zum Hausrat gehören Haushaltsgegenstände, die einem Ehegatten nachweislich allein gehören und eben nicht für die gemeinsame Lebensführung und den gemeinsamen Haushalt bestimmt sind. Diese unterliegen nicht der Verteilung des Hausrats (z.B. Ihr Motorrad, Ihre Briefmarkensammlung).
SchaubildiurFRIEND Schaubild: Hausrat
Neuwert, Zeitwert, Verkehrswert, was ist das?
Haushaltsgegenstände gehören beiden Ehegatten gemeinsam. Jeder hat daran die gleichen Rechte. Sollen Haushaltsgegenstände aus Anlass der Trennung oder Scheidung verteilt werden, sollte die Verteilung fair und gerecht erfolgen. Um dies zu beurteilen, sollte man den Wert eines Haushaltsgegenstandes bestimmen. Die Frage ist, welche Art von Wert maßgebend sein soll.
Neuwert
Neuwert ist die Summe, die Sie aufbringen müssten, um sich einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen oder einen zerstörten oder weitgehend beschädigten Gegenstand in einen neuwertigen Zustand zurück zu bringen.
Praxisbeispiel
Kühlschrank
Verbleibt der Kühlschrank in der ehelichen Wohnung und müsste der aus der Wohnung ausziehende Ehegatte sich für seinen neu einzurichtenden Haushalt einen neuen anschaffen, müsste er/sie den Neuwert für einen neuen Kühlschrank bezahlen. Dieser Ansatz erscheint ungerecht. Verbleiben Sie in der Wohnung und nutzen den alten Kühlschrank, hätte der Ehegatte unter Bezugnahme auf den Neuwert den Vorteil, dass er/sie einen neuen Kühlschrank bekommt, während Sie den alten Kühlschrank weiter nutzen. Es wäre nicht gerecht, für den alten Kühlschrank den Neuwert anzusetzen. Es sollte also bessere Ansätze geben.
Gemeiner Wert
Dann gibt es noch den gemeinen Wert. So zahlt die Hausratversicherung für nicht mehr verwendbare Dinge im Schadenfall nur den sogenannten gemeinen Wert. Das ist der Erlös, der sich aus dem Verkauf der Materialien noch erzielen ließe. Können Sie sich nicht einigen, wer einen Haushaltsgegenstand bekommen soll, könnten Sie den Gegenstand auch verkaufen. Der gemeine Wert dieses einzelnen Haushaltsgegenstandes wäre dann der Wert, den Sie in Ihren Verhandlungen über die Verteilung des Hausrats insgesamt zugrunde legen könnten. Der Ansatz wäre insoweit brauchbar.
Zeitwert
Im Regelfall wird es besser sein, den Zeitwert zugrunde zu legen. Danach ist zu bestimmen, wie viel der Gegenstand in seinem augenblicklichen Zustand tatsächlich wert ist. Dabei sind folgende Aspekte relevant:
Art des Gegenstandes
Preis (Neupreis oder Preis des gebraucht gekauften Gegenstandes) bei der Anschaffung
Alter und Nutzungsdauer des Gegenstandes
Augenblicklicher Zustand (neuwertig, mit Gebrauchsspuren)
Wird der Gegenstand noch im Handel angeboten oder ist er technisch, optisch, gebrauchstechnisch veraltet?
Der Zeitwert ergibt sich somit aus dem Neuwert abzüglich einer Wertminderung durch Alterung und Abnutzung sowie seiner aktuellen Gebrauchstauglichkeit. Der Zeitwert ist vornehmlich bei der Hausratversicherung relevant. Ist ein versicherter Gegenstand zum Zeitpunkt eines Schadens bereits so alt oder abgenutzt, dass er mehr als 60 % seines Neuwerts eingebüßt hat, ersetzt die Hausratversicherung meist nur noch den Zeitwert, also den Wert, den der Gegenstand derzeit noch hat.
Wie bestimmen Sie den Zeitwert von Hausrat?
Es gibt keine verbindliche Formel, um den Zeitwert zu bestimmen. Der Zeitwert unterliegt teils einer sehr subjektiven Einschätzung. Es gilt umso mehr, als Sie sich trennen und eine Regelung finden müssen, wie Sie Ihren gemeinsamen Haushalt aufteilen.
Letztlich ist ein Gegenstand immer so viel wert, wie ein Kaufinteressent oder konkret ein Ehegatte bei der Trennung bereit wäre, dafür an Geld auszugeben. Geht es beispielsweise darum, den Zeitwert Ihres Kühlschranks zu bestimmen, dürfte insbesondere
das Alter,
die Nutzungsdauer
und der augenblickliche Zustand maßgebend dafür sein, den Zeitwert ansetzen.
Interesse an einem Gegenstand erhöht den Zeitwert
Auch das Interesse eines Ehegatten, den Kühlschrank, so wie er ist, zu behalten und zu nutzen, kann einen wertbildenden Faktor darstellen. Insoweit dürfte sich der Zeitwert auch nach dem individuellen Gebrauchswert (Nutzungsinteresse) desjenigen Ehegatten richten, der den Gegenstand für sich beansprucht.
Aktuellen Preis im Handel vergleichen
Ansatzpunkte zur Bestimmung des Zeitwertes und Ihr Interesse an ausgerechnet diesem Haushaltsgegenstand (z.B. Kühlschrank) ergeben sich auch daraus, welchen Betrag Sie aufwenden müssten, um einen vergleichbaren Kühlschrank anzuschaffen. Es könnte sein, dass der Haushaltsgegenstand noch immer im Handel angeboten wird. Recherchieren Sie den Preis. Dann können Sie abschätzen, was Ihr Kühlschrank vergleichsweise noch an Wert hat.
Vielleicht sehen Sie sich auch bei eBay oder einem Flohmarkt für Haushaltsgegenstände um, zu welchen Preisen vergleichbare Kühlschränke angeboten werden. Auch so erwerben Sie ein Gefühl dafür, was Ihr Kühlschrank wert ist.
Aufwand der Anschaffung hineinrechnen
Auch der mitder Anschaffung verbundene Aufwand könnte eine Rolle spielen. Sie müssten sich nach einem neuen Kühlschrank umsehen, Angebote vergleichen und den Kühlschrank in Ihre Wohnung transportieren. Letztlich geht es um die Frage, was Ihnen persönlich der Kühlschrank wert ist und umgekehrt, was der Kühlschrank dem Ehegatten wert ist.
Zeitwert von handelbaren Haushaltsgegenständen
Etwas einfacher könnte es sein, wenn es um einen Haushaltsgegenstand geht, dessen Zeitwert dadurch bestimmt werden kann, dass er gehandelt wird.
Beispiel Pkw
Geht es darum, den von der Familie genutzten Pkw (wäre in diesem Fall Hausrat) zuzuteilen, dürfte der Zeitwert einigermaßen gut festzustellen sein. Im Zweifel gehen Sie zum Autohändler und fragen, was er bereit wäre, für den Pkw zu bezahlen. Oder sehen Sie in der „Schwacke-Liste“ nach.
Beispiel Einbauküche
Eine Einbauküche zeichnet sich dadurch aus, dass sie passgenau in Ihre Küche eingebaut ist. Es könnte schwierig sein, die Küche in einer anderen Wohnung zu verwenden. Auch gehen der Ausbau und der erneute Einbau regelmäßig mit einer Substanzverschlechterung einher. Insoweit relativiert sich der Wert der Küche. Zugleich ist aber zu berücksichtigen, dass die Küche entscheidend dazu beiträgt, die Wohnung als Wohnung nutzen zu können. Würde die Küche ausgebaut, müssten Sie sich eine neue Küche anschaffen. Die Einbauküche in Ihrer Wohnung hat also einen gewissen Wert. Der Wert bestimmt sich nach den aufgezeigten objektiven und subjektiven Kriterien.
Beispiel für nicht handelbare Gegenstände
Geht es um Gegenstände, die nicht oder so gut wie nicht gehandelt werden, dürfte es schwierig sein, den Zeitwert festzustellen. Hier bleibt es Ihre Herausforderung, einen Wert festzulegen, der sich daraus ergibt, welches Interesse Sie persönlich oder der Ehegatte an genau diesem Haushaltsgegenstand haben. Das Ergebnis ist letztlich sehr subjektiv. Hat der Ehegatte kein Interesse an diesem Haushaltsgegenstand, könne sein Desinteresse Auswirkungen auf die Höhe des Wertes haben, während umgekehrt Ihr Interesse den Wert nach oben treibt.
Alles in allem
Streitigkeiten über die Verteilung des Hausrats sind typische Begleiterscheinungen von Trennung und Scheidung. Je schneller und einvernehmlich Sie sich verständigen, desto schneller schaffen Sie klare Verhältnisse. Möchten Sie abseits dieses sehr speziellen Themas erst einmal doch etwas allgemeinere Informationen zur Scheidung, empfehlen wir Ihnen unser Gratis-InfoPaket, das Sie hier bestellen können. Alternativ oder zusätzlich steht Ihnen unser InfoPoint mit ebenfalls kostenlosen Orientierungsgesprächen unter 0800 34 86 72 3 als Ansprechpartner zur Verfügung.