Woher kriege ich eine Baubeschreibung?

Gut vorbereitet auf den Hausverkauf bei der Scheidung

Frau Versicherungsvertreter Versicherung iurFRIEND® AG

Dienstag, 13.08.2024 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Wenn Sie sich scheiden lassen, müssen Sie den Verkehrswert Ihrer Immobilie kennen, falls Sie Ihr Haus oder die ETW verkaufen. Eine Baubeschreibung kann hierbei wertvolle Hilfe leisten. Nur, woher bekommen Sie so etwas, vor allem, wenn Ihr Haus vor längerer Zeit gebaut wurde? Die richtige Immobilienbewertung ist Grundlage dafür, wie Sie mit dem Partner über den Verkaufspreis und/oder den damit eventuell verbundenen Zugewinnausgleich verhandeln. Haben Sie weitere, vielleicht auch weniger tiefgreifende Fragen zu Ihrer Scheidung, rufen Sie gerne kostenlos unseren InfoPoint Familienrecht an unter 0800 34 86 72 3 oder fordern hier online einen Rückruftermin zu allen Fragen der Scheidung an.

Was ist mit „Baubeschreibung“ gemeint?

Der Begriff der Baubeschreibung stammt eigentlich aus dem Baurecht. Danach ist eine Baubeschreibung ein detailliertes Dokument, das alle wesentlichen Informationen über ein Bauprojekt enthält. Sie dient als Grundlage für die Planung, Ausschreibung und Durchführung von Bauvorhaben. Baubeschreibungen werden durch die Landesbauordnungen (LBO) und die Musterbauordnung (MBO) geregelt. Diese Vorschriften legen fest, welche Informationen und Details in einer Baubeschreibung enthalten sein müssen, um die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens sicherzustellen.

 

Eine Baubeschreibung kann aber auch dann eine Rolle spielen, wenn Ihr Haus vor längerer Zeit gebaut wurde und Sie jetzt eine Beschreibung benötigen, aus der die Merkmale Ihres Objekts hervorgehen. Eine solche Baubeschreibung ist aber keine Baubeschreibung im eigentlichen Sinn des Baurechts, sondern läuft auf eine Verkehrswertermittlung hinaus. Der Verkehrswert ist Grundlage dafür, wie Sie im Hinblick auf Ihre Scheidung und die Auseinandersetzung Ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft über die Immobilie verhandeln.

Welchen Inhalt hat eine Baubeschreibung?

In einer Baubeschreibung sollten alle wesentlichen Bau- und Ausstattungsmerkmale klar und verständlich beschrieben werden. Der Inhalt muss für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar sein.

 

Typischerweise umfasst eine Baubeschreibung folgende Punkte:

  • Bauweise und Materialien: Beschreibung der verwendeten Baumaterialien und Bauweisen.
  • Technische Details: Angaben zu Heizung, Sanitär, Elektroinstallation.
  • Ausstattung: Informationen über die Innenausstattung, wie Bodenbeläge, Fenster, Türen.

CHECKLISTE

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Eine gemeinsame Immobilie gehört meistens zu den größten Anschaffungen in einer Ehe. Welche Lösungen gibt es im Fall der Scheidung?

Checkliste

Gemeinsame Immobilien der Ehepartner

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Woher bekommen Sie eine Baubeschreibung?

Sie könnten eine Baubeschreibung ohne Weiteres selbst erstellen. Voraussetzung dafür sollte sein, dass Sie gewisse Erfahrungen im Immobilienbereich haben und wissen, mit welchem Inhalt Sie eine solche Baubeschreibung erstellen sollten. 

 

Um sich die Arbeit zu erleichtern, könnten Sie auch auf spezialisierte Websites und Datenbanken zurückgreifen, die Baubeschreibungen und andere Bauunterlagen als Muster bereitstellen. 

 

Darüber hinaus gibt es folgende Optionen:

Recherche in Ihren Unterlagen oder beim Voreigentümer

In einem ersten Schritt sollten Sie versuchen, in Ihren Unterlagen zu recherchieren, ob es dort möglicherweise noch eine Baubeschreibung gibt. Möglicherweise finden Sie dort die Baubeschreibung der Baufirma oder des Architekten, die das Haus ursprünglich geplant und gebaut haben. Haben Sie das Haus selbst im fertigen Zustand gekauft, könnte auch die Nachfrage beim Voreigentümer vielversprechend sein.

Recherche beim Bauamt

Es besteht die Möglichkeit, dass das örtliche Bauamt der Gemeinde noch eine Baubeschreibung in den Unterlagen besitzt. Wurde das Haus gebaut, mussten Sie oder der frühere Bauherr wahrscheinlich eine Baubeschreibung beim Bauamt einreichen, die mithin Grundlage der Baugenehmigung war.

Sachverständigen beauftragen

Sie könnten einen Architekten oder einen Bauingenieur beauftragen, Ihre Immobilie technisch zu erfassen und eine detaillierte Baubeschreibung zu erstellen. Der Vorteil besteht darin, dass Sie ein fundiertes Ergebnis erhalten und gegenüber einem Kaufinteressenten einen seriösen Eindruck über das Bild Ihrer Immobilie vermitteln. Nachteilig dabei ist, dass ein Sachverständigengutachten nicht ganz billig ist und Sie je nachdem, mit welchem Aufwand das Gutachten erstellt wird und in welcher Höhe der Verkehrswert bestimmt wird, mit einem vierstelligen Honorar im unteren Zehnerbereich rechnen müssen.

Von einem Immobilienmakler

Möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen, sollte ein kompetenter Makler in der Lage sein, die Immobilie so zu beschreiben, dass sich daraus alle Merkmale entnehmen lassen, die auch in einer herkömmlichen Baubeschreibung wichtig sind. Im Grunde läuft eine solche Beschreibung auf eine Art Gutachten hinaus, das Makler, vor allem wenn sie über eine entsprechende Ausbildung in der Immobilienbewertung verfügen, auch erstellen können. Ihr Vorteil wäre, dass der Makler diese Immobilienbeschreibung meist als Serviceleistung erbringt, um den Verkauf der Immobilie vorzubereiten oder ein vereinbartes Honorar auf die spätere Provision im Erfolgsfall angerechnet wird.

Makler oder Sachverständiger?

Nicht jeder Immobilienmakler ist auch Immobiliensachverständiger im eigentlichen Sinne. Ein kompetenter Immobilienmakler wird zwar über eine grundlegende Ausbildung verfügen und in der Lage sein, den Verkehrswert nach den Vorgaben der Immobilienverkehrswertermittlungsverordnung zu bestimmen. Makler arbeiten aber eher praxisorientiert. Ihre Marktkenntnisse und Erfahrungswerte versetzen Makler gerade wegen dieser praxisorientierten Ansätze in die Lage, eine Immobilie angemessen zu bewerten. Auch Makler berücksichtigen Verkehrswerte, Bodenrichtwerte und Marktberichte. Aufgrund ihrer Ortskenntnisse können sie können vor allem auf vergleichbare Objekte Bezug nehmen. Ein reines Verkehrswertgutachten stellt hingegen vornehmlich auf das Objekt ab und beschränkt die Bewertung auf den Substanz- oder Ertragswert. Das beste Verkehrswertgutachten nutzt letztlich wenig, wenn der Verkehrswert nicht in Betracht zieht, was potentielle Kaufinteressenten suchen oder bereit sind, für ein Objekt in genau dieser Lage zu zahlen. Ein Verkehrswertgutachten ist insoweit dann anzuraten, wenn der Verkehrswert im Hinblick auf eine Scheidung zwischen den Ehepartnern streitig ist und Sie eine möglichst objektive Grundlage benötigen, um den Verkehrswert zu bemessen und zu verhandeln.

EXPERTENTIPP

Gutachten beim Zugewinnausgleich

Verhandeln Sie aus Anlass Ihrer Scheidung den Zugewinnausgleich, ist das Gutachten eines Immobiliensachverständigen eine zuverlässige Grundlage, um den Verkehrswert der Immobilie zu bestimmen. Im Idealfall beteiligen Sie auch den Partner und gewähren die Möglichkeit, eigene Vorschläge und Kritik vorzutragen, die der Gutachter in seinem Gutachten berücksichtigen könnte. Noch besser ist, wenn Sie sich das Honorar des Sachverständigen teilen. Im Streitfall müssen Sie allerdings damit rechnen, dass der Partner als Antragsgegner gleichfalls einen Sachverständigen beauftragt, der im ungünstigsten Fall zu einem ganz anderen Ergebnis kommt. Kommt es zur gerichtlichen Auseinandersetzung, kann es sein, dass das Gericht ein eigenes Gutachten in Auftrag gibt und danach über den Zugewinnausgleich verhandelt wird. Allein schon aus diesen Gründen ist es empfehlenswert, ein solides Gutachten erstellen zu lassen und damit einen seriösen und kompetenten Sachverständigen zu beauftragen. Als Sachverständige bieten sich vornehmlich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige an.

Alles in allem

Im Idealfall verständigen Sie sich mit dem Ehepartner, wie Sie die Immobilie künftig nutzen und gegebenenfalls verkaufen. Im beiderseitigen Interesse empfiehlt sich, den Verkehrswert einvernehmlich zu bestimmen und gegebenenfalls sachverständige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Und so verhält es sich auch mit Ihrer Scheidung: Zielt diese auf Einverständlichkeit ab, benötigen Sie „nur“ noch 1 Anwalt, der Sie kompetent und sicher durch Ihre Scheidung führt. Möchten Sie Ihre Scheidung noch heute einreichen, können Sie dies hier über unser Online-Formular tun

 

Wir freuen uns über Ihr Vertrauen und Ihr Interesse am Text. Deutschlands Scheidungsservice Nr. 1, scheidung.de, konnte bisher noch jedem weiterhelfen und wartet für Sie mit der kostengünstigsten Scheidung auf, die Sie kriegen können. Gerne fordern Sie hier zunächst unseren ebenfalls gratis Kostenvoranschlag dafür an – 24/7 online möglich. 

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