Scheidung - was passiert mit Baukindergeld?

Kurzschlusshandlungen überflüssig

Donnerstag, 30.05.2024 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Haben Sie Ihr neues Haus gebaut und zur Finanzierung staatliches Baukindergeld erhalten, stellt sich die Frage, ob Sie das Baukindergeld eventuell zurückerstatten müssen, wenn Sie geschieden werden. Die Voraussetzungen für den Erhalt von Baukindergeld haben sich in den letzten Jahren immer wieder verändert. So lässt sich pauschal zunächst nur sagen: es kommt darauf an, wann Sie das Baukindergeld beantragt haben und wie sich Ihre familiären Verhältnisse nach der Trennung vom Ehepartner gestalten. Da es ums Geld geht und Sie bei uns Ihre Scheidung einreichen können, empfehlen wir Ihnen unseren Gratis-Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung anzufordern: Wissen, wie viel Sie für Ihre Scheidung bezahlen müssen, hilft bei Ihren Planungen ungemein. Deutschlands Scheidungsservice Nr. 1 freut sich auf Ihre Nachricht!

Was ist das Baukindergeld?

Das Baukindergeld, das Sie vom 1.1.2018 bis 31.12.2020 beantragten konnten, war eine Neuauflage der Eigenheimzulage, die bis 2005 existierte. Dieses Förderprogramm wurde nach 10 Jahren wieder abgeschafft.

 

Anspruch hatten Familien, die eine Immobilie gebaut oder gekauft hatten, mindestens ein Kind hatten und deren Haushaltseinkommen 75.000 Euro nicht überstieg. Für jedes Kind gab es zusätzlich einen Freibetrag von 15.000 €. Der nicht rückzahlbare Zuschuss pro Kind beträgt 1200 € im Jahr und wird zehn Jahre lang gewährt. In der Summe ergeben sich 12.000 Euro pro Kind. Demnach stehen einer anspruchsberechtigten Familie mit zwei Kindern insgesamt 24.000 Euro zu.

 

Für Baugenehmigungen und Kaufverträge konnte der Zuschuss zwischen 1.1.2018 bis 31.3.2021 beantragt werden. Diese frühere Förderung gab es zunächst noch bis Ende März 2021. Bereits zuvor hatte die Bundesregierung den Förderzeitraum nochmals verlängert. Ursprünglich sollte bereits Ende 2020 Schluss sein.

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Gibt es 2024 noch Baukindergeld?

Da das Baukindergeld vielen Familien den Weg ins selbstgenutzte Eigenheim ermöglichte und als Erfolgsmodell gilt, wurde im Juli 2023 ein Nachfolgemodell „Wohneigentum für Familien“ auf den Weg gebracht (KfW-Programm Nr. 300 vom 1. Juni 2023). Dabei wurden die Einkommensgrenze sowie die Kredithöchstbeträge erhöht. Anders als früher wird das Baukindergeld nicht mehr als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Vielmehr erhöht jedes Kind die Einkommensgrenze von 90.000 € um jeweils 10.000 € und damit den Förderkredithöchstbetrag. Die Förderung läuft seit Juni 2023. Die Konditionen wurden Mitte Oktober 2023 deutlich verbessert. 

EXPERTENTIPP

Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“

Für das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ hat die staatliche KfW-Förderbank für das Jahr 2024 = 350.000.000 € zur Verfügung gestellt. Wenn Sie einen Antrag auf Baukindergeld stellen, ist wegen des hohen, aber doch begrenzten Budgets nicht gewährleistet, dass Sie tatsächlich eine Förderung erhalten. 

Wem steht Baukindergeld zu?

Familien erhalten Baukindergeld, wenn sie 

  • wenigstens ein minderjähriges Kind haben und kindergeldberechtigt sind,
  • das zu versteuernde Haushaltseinkommen im Jahr der Förderung nicht mehr als 90.000 € beträgt, 
  • und die Familie ein selbstgenutztes Eigenheim baut oder kauft. Der Erwerb einer Gebrauchtimmobilie wird nicht gefördert.
  • Je Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 €. 
  • Der Förderhöchstbetrag beträgt maximal 240.000 €.

Die Förderung wird anders als früher nicht mehr als Zuschuss gewährt, sondern als zinsvergünstigter Kredit. Mithin ausschlaggebend für die Kredithöchstbeträge sind die Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt des antragstellenden Elternteils oder der im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Wann wird kein Baukindergeld verteilt?

Sie erhalten kein Baukindergeld, wenn 

  • Sie die Immobilie geschenkt erhalten, erben oder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen bekommen,
  • das Eigentum zwischen Ehepartnern oder Lebenspartnern oder 
  • von Verwandten in gerader Linie (Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) übertragen wird,
  • eine Immobilie wiedererwerben, die bereits früher in Ihrem Eigentum gewesen ist.

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Hat die Scheidung Auswirkungen auf das gewährte Baukindergeld?

Eine Scheidung kann, muss aber nicht Auswirkungen auf das gewährte Baukindergeld haben. Um Risiken zu vermeiden, kann sich empfehlen, die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) über die veränderten Lebensumstände zu informieren. Am besten lesen Sie in Ihrem Kreditvertrag nach, zu was genau Sie verpflichtet sind. Die KfW prüft dann die neuen Umstände.

Konstellation: Sie sind der Antragstellende

Sie erhalten als Antragsteller weiterhin Baukindergeld,

  • wenn Sie den Antrag selbst gestellt haben,
  • ein minderjähriges Kind in Ihrem Haushalt wohnt,
  • Sie kindergeldberechtigt sind,
  • Eigentümer Ihrer Immobilie bleiben (zu mindestens 50 %) und
  • auch selbst mit Hauptwohnsitz darin wohnen.

Dann ändert sich an den Voraussetzungen, unter denen das Baukindergeld gewährt wurde, nichts. Sie behalten den Anspruch auf den um das Baukindergeld erhöhten Höchstkreditbetrag.

Konstellation: Sie sind nicht der Antragstellende

Haben Sie den Antrag auf Baukindergeld nicht selbst gestellt, erhalten Sie weiterhin Baukindergeld, wenn …

  • Sie nach der Trennung und Scheidung Eigentümer Ihrer Immobilie bleiben (zu mindestens 50 %),
  • Ihr Kind bei Ihnen den Hauptwohnsitz hat oder zu je 50 % bei beiden Elternteilen lebt,
  • Sie kindergeldberechtigt sind und
  • das Förderprogramm auf Sie als neuen Zuschussempfänger mit Zustimmung der KfW-Förderbank übertragen wird.

Konstellation: Sie sind der Antragstellende, aber ziehen selbst aus

Haben Sie das Baukindergeld selbst beantragt und möchten wegen der Scheidung aus der Wohnung ausziehen, während der andere Elternteil mit dem Kind in der Wohnung wohnen bleiben möchte, kann der Zuschuss auf den in der Immobilie verbleibenden Ex-Partner als neuen Zuschussempfänger übertragen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der neue Zuschussempfänger (Mit-)Eigentümer der geförderten Wohnimmobilie ist und bereits bei Antragstellung zum Baukindergeld im selben Haushalt lebte. Die KfW muss in einem solchen Fall informiert werden und prüft den gewünschten Zuschussempfängerwechsel.

Wirken sich Einkommensänderungen auf das Baukindergeld aus?

Das Baukindergeld wird einkommensabhängig gewährt. Zum Nachweis Ihres Haushaltseinkommens mussten Sie bei der Antragstellung bereits die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragseingang vorlegen. Übersteigt Ihr Einkommen die maßgebliche Grenze, entfällt der Anspruch auf das Baukindergeld. Deshalb müssen Sie jedes Jahr einen neuen Einkommensteuerbescheid vorlegen, um Ihre Einkommenssituation zu aktualisieren. Wenn sich Ihr Einkommen ändert, kann sich auch der Anspruch auf Baukindergeld ändern.

Wie wirken sich Veränderungen bei Kindern aus?

Anspruch auf Baukindergeld besteht nur, wenn in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Sie müssen selbst kindergeldberechtigt sein oder mit der kindergeldberechtigten Person zusammenleben. Zieht Ihr Kind wegen der Trennung aus der bislang gemeinsam mit dem Ehegatten genutzten ehelichen Wohnung aus, entfällt der Anspruch auf Baukindergeld.

Was passiert, wenn das Haus verkauft wird?

Verkaufen Sie Ihr gefördertes Eigentum an der Immobilie, hat der Verkauf Auswirkungen auf das Baukindergeld.

 

Wurde das Baukindergeld als Zuschuss gewährt, ist in den ersten 5 Jahren nach dem Kauf das gesamte Baukindergeld zurückzahlen. Ab dem 6. Jahr verringert sich der Rückzahlungsbetrag jährlich um 10 %.

 

Haben Sie das Baukindergeld als zinsvergünstigten Kredit erhalten, müssen Sie den Kreditbetrag an die KfW-Förderbank zurückzahlen. Das Baukindergeld hatte den förderfähigen Höchstkreditbetrag erhöht. 

 

Erwerben Sie nach dem Verkauf eine neue Immobilie, besteht unter Umständen weiterhin Anspruch auf Baukindergeld. 

Alles in allem

Die Sache mit dem Baukindergeld ist ein ständiges politisches Auf und Ab. Verlässliche Planungen sind schwierig. Wird Ihre Ehe geschieden, sollten Sie sich im Hinblick auf die staatliche Förderung beim Kauf oder Bau Ihrer Immobilie wegen der rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten frühzeitig beraten lassen. Möchten Sie ob dieses Wissenszuwachses nun die Scheidung beantragen, können Sie dies über unser Online-Formular hier gerne vornehmen. Scheidungen bei iurFRIEND  scheidung.de sind sicher, die kostengünstigsten in Deutschland und seit 15 Jahren etabliert. Wir helfen Ihnen!

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