Für Kredit bürgen wegen Scheidung?

Interessant für alle, die ihr Haus nun allein tragen wollen

Mann Frau Erklimmen Huegel iurFRIEND® AG

Samstag, 01.06.2024 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Stehen Sie wegen Ihrer Trennung und Scheidung vor der Herausforderung, wie Sie Ihr Haus im Eigentum behalten können, besteht die Bank wegen des dafür notwendigen Kredits eventuell auf einer Bürgschaft. Eventuell haben Sie aber auch schon selbst daran gedacht und, als vorrangige Ansprechpartner, die eigenen Eltern dafür vorbereitet. Lesen Sie hier, was eine Bürgschaft bedeutet und welche Anforderungen Banken an Bürgen stellen. Möchten Sie darüber hinaus wissen, wie viel Ihre geplante Scheidung kosten könnte, fordern Sie gern bei uns einen Gratis-Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung an – ist in 5 Minuten bei Ihnen!

Praxisbeispiel

In welcher Konstellation kann eine Bürgschaft wichtig werden?

Sie haben sich getrennt und beabsichtigen die vormals gemeinsam genutzte eheliche Wohnung in Ihr alleiniges Eigentum übernehmen. Den Miteigentumsanteil des Partners möchten Sie über ein Bankdarlehen finanzieren. Sie gehen zu Ihrer Bank und beantragen einen Kredit. Die Bank beanstandet, dass Sie in Trennung leben, geschieden werden und bezweifelt Ihre Fähigkeit, einen eventuell gewährten Kredit dauerhaft und zuverlässig zu bedienen. Eventuell erklärt die Bank bereit, den Kredit doch zu gewähren, soweit Sie eine Bürgschaft einer dritten Person beibringen. Sie gehen zu Ihren Eltern und fragen, ob diese bereit wären, für Sie zu bürgen. Ihre Eltern haben Zweifel und bitten um Klärung, ob Sie denn als Rentner überhaupt als Bürge in Betracht kommen und mit welchen Risiken eine Bürgschaft behaftet ist.

Was bedeutet Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag, … „durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen“ … (§ 765 BGB). Es gibt also drei Beteiligte: Die Bank als Gläubiger, der Bürge (z.B. Eltern) und Sie selbst als Schuldner der Bank. 

 

Sollten Sie als Schuldner der Forderung gegenüber der Bank ausfallen und den Kredit nicht mehr bedienen können, nimmt die Bank den Bürgen in Anspruch. Gäbe es den Bürgen nicht, wäre sonst mit einer Kündigung des Kreditvertrags seitens der Bank zu rechnen. 

Warum verlangen Banken gerne Bürgschaften?

Eine Bürgschaft ist nicht die Regel. Beantragen Sie bei der Bank zur Finanzierung Ihrer Immobilie einen Kredit, prüft die Bank Ihre Bonität. Sie müssen aufgrund Ihres Einkommens in der Lage sein, die vereinbarten Zinsen für den Kredit zu zahlen und den Kredit in einem zu vereinbarenden Zeitraum zu tilgen. Als vorrangige Sicherheit für den Kredit dient Ihre Immobilie. Die Bank wird auf der Immobilie eine Grundschuld ins Grundbuch eintragen lassen. Mit der Grundschuld ist die Bank berechtigt, für den Fall Ihres Zahlungsverzuges die Zwangsversteigerung der Immobilie zu betreiben.

 

Erscheinen Ihre Einkommensverhältnisse der Bank als unsicher oder als nicht ausreichend oder verfügen Sie nicht über ausreichend Eigenkapital, verlangt die Bank über die Grundschuld hinaus weitere Sicherheiten. Als Sicherheit kommt mithin die Bürgschaft in Betracht. Mit der Bürgschaft sichert sich die Bank für den Fall ab, dass Sie mit den Kreditraten in Zahlungsverzug kommen.

GUT ZU WISSEN

Schufa

Bietet sich eine Person als Bürge an, müssen Sie davon ausgehen, dass die Bank die Schufa abfragt und die Bürgschaft, wenn diese akzeptiert wird, auch in die Schufa einträgt. Befinden sich in der Schufa Negativmerkmale (Kreditkündigung, Kontomissbrauch, Vermögensauskunft), dürfte die betreffende Person als Bürge nicht in Betracht kommen. Wird die Person als Bürge akzeptiert, kann die in der Schufa eingetragene Bürgschaft Auswirkungen auf die Bonität des Bürgen haben. Will der Bürge selbst einen Kredit beantragen oder eine sonstige Zahlungsverpflichtung eingehen, kann ihm die Bürgschaft als Verbindlichkeit negativ zur Last gelegt werden. Sie sollten also auch diesen Aspekt berücksichtigen, wenn Sie eine andere Person wegen einer Bürgschaft anfragen.

Wer kommt als Bürge in Betracht, auch Rentner?

Als Bürge kommt jede Person in Betracht, die der Bank geeignet erscheint, im Fall Ihres Zahlungsverzuges in die Bresche zu springen und für den Kredit geradezustehen. Bieten sich Ihre Eltern oder ein Elternteil als Bürge an, prüft die Bank auch die Bonität der Eltern. Konkrete Anforderungen an die Einkommensverhältnisse gibt es dabei nicht. Der Umstand, dass die Eltern Rentner sind, ist für sich allein betrachtet noch kein Hindernisgrund für eine Bürgschaft.

Wann darf man nicht bürgen?

Leben die Eltern aber „von der Hand in den Mund“, dürften sie als Bürgen nicht in Betracht kommen. Verfügen die Eltern oder ein Elternteil hingegen über ein gewisses Vermögen oder eine angemessene Rente, aus der über den Lebensunterhalt hinaus für den Fall des Falles Zahlungen auf den ausstehenden Kredit erbracht werden könnten, könnte die Bank die Bürgschaft der Eltern akzeptieren.

 

Bei den eigenen Eltern ist zu berücksichtigen, dass diese aufgrund ihres Alters auch in der Lage sein müssen, für einen gewissen Zeitraum als Bürge zur Verfügung zu stehen. Sind Ihre Eltern hochbetagt, stellen sie in den Augen des Kreditgebenden keine geeignete Sicherheit dar. 

EXPERTENTIPP

Beim Geld hören manche Freundschaften auf

Sollte eine als Bürge in Anspruch genommene Bekannt- oder Verwandtschaft für Sie haften und auf den Kredit Zahlungen leisten müssen, sollten Sie bedenken, dass Ihr gutes persönliches Verhältnis beeinträchtigt wird. Bei den eigenen Eltern ist das Risiko vielleicht noch überschaubar, soweit die Eltern bereit sind, Schaden vom eigenen Kind fernzuhalten. Bloße Bekannte oder Freunde fühlen sich möglicherweise trotz ihrer ersten Zusage, Bürge zu spielen, im Ernstfall doch etwas angefasst. Auch der umgekehrte Fall ist denkbar: Leistet der Bürge Zahlungen an die Bank, darf und wird er sie von Ihnen zurückverlangen. Wenn es ihm oder ihr nicht schnell genug damit geht, könnte ebenfalls das ein oder andere böse Wort fallen, das Ihre vormals intakte Beziehung auf die Probe stellen könnte. 

Alles in allem

Banken schauen sich in jedem Falle Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung an, weswegen es von Vorteil ist, eine solche zu erstellen. Wenn darin Unterhaltszahlungen des Partners festgeschrieben sind, genügt das jedoch als Sicherheit nicht. Die Bank wird, sofern Sie Ihr Haus in Alleineigentum überführen möchten, auf einem Bürgen bestehen. Springt der Bürge Ihnen dann zur Seite, und Sie zahlen ihm alles wieder zurück, ist alles gut. Die Wahl des Bürgen ist deswegen genauso wichtig wie die desjenigen, der Ihre Scheidung für Sie vorbereitet. Benötigen Sie also noch Unterstützung für eine zügige, kostengünstige und transparente Scheidung, sind Sie bei Deutschlands Scheidungsservice Nummer 1, SCHEIDUNG.de, an der richtigen Adresse. Damit Sie in diesem Gebiet Ruhe haben und sich ganz aufs Finanzielle konzentrieren können. Gerne füllen Sie noch heute hier online Ihren Scheidungsantrag aus – wir gehen achtsam mit Ihrem Vertrauen um und melden uns zeitnah bei Ihnen zurück!

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