Was passiert mit Riester-Rente bei Scheidung?

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Donnerstag, 29.02.2024 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Sie oder Ihr Ehegatte „riestern“? Dieser Tage war zu lesen, dass sich für viele die sogenannte Riester-Rente erst dann lohnt, wenn sie 99 Jahre alt werden. Mit einer Scheidung kommen bzgl. der Riester-Rente noch weitere Fragen wie jene nach der Kinderzulage oder dem Versorgungsausgleich hinzu. Scheidungen bei uns beinhalten immer mal wieder diese Thematik, weswegen Sie sich getrost auf die Erfahrung unserer anwaltlichen Kooperationspartner verlassen können. Reichen Sie gerne noch heute bei uns online Ihren Scheidungsantrag ein, oder rufen Sie unseren kostenlosen InfoPoint unter 0800 34 86 72 3 an – wir helfen Ihnen!

Was war noch mal die Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist ein Modell der staatlich geförderten privaten Altersversorgung. Sie wurde 2001 als Ausgleich für die Absenkung des Rentenniveaus von der damaligen rot-grünen Regierung unter Gerhard Schröder eingeführt. Die Reform ersetzte einen Teil des umlagefinanzierten Rentensystems durch eine kapitalgedeckte Vorsorge auf individueller und freiwilliger Basis. Sie soll die Bürger für die private Vorsorge motivieren und Lücken in der Altersversorgung stopfen. Der Name “Riester-Rente” geht auf den vormaligen Arbeitsminister Walter Riester zurück. Um sicherzustellen, dass die staatlichen Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Riesterverträge ein besonderes Zertifikat und eine eigene Zertifizierungsnummer.

 

Die Beiträge werden durch Zulagen gefördert,

  • die Grundzulage,
  • die Kinderzulage
  • und die Berufseinsteigerzulage.

Außerdem können die Beiträge als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung steuerlich geltend gemacht werden. Diese Vorteile haben andererseits den Nachteil, dass Ihre Verfügungsmöglichkeiten über das angesparte Kapital Einschränkungen unterliegen.

 

Um die staatlichen Zulagen in Anspruch zu nehmen, muss der Sparer den Mindesteigenbeitrag von 4 % seines Bruttolohns des Vorjahres in den Riester-Vertrag einzahlen. Der begünstigte Höchstbetrag ist auf 2.100 € ohne Zulagen beschränkt. Die Grundzulage beträgt 175 €. Wird nicht wenigstens ein Beitrag in Höhe des Mindesteigenbeitrags abzüglich der Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerzulage) gezahlt, werden die Zulagen anteilig gekürzt.

 

Für vor dem 1.1.2008 geborene Kinder wird eine Kinderzulage von 185 € gewährt. Für nach dem 31. 12.2007 geborene Kinder beträgt die Kinderzulage 300 €. Die Kinderzulage wird auf den Eigenanteil des Ehegatten angerechnet, der das staatliche Kindergeld bezieht. Für Kinder bis zum 25. Lebensjahr wird ein Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 € gewährt.

 

Die Kinderzulage wird dann diejenigen Ehegatten ausgezahlt, an den das Kindergeld bezahlt wird. Das Kindergeld wird im Regelfall an denjenigen Elternteil bezahlt, in dessen Obhut sich das Kind befindet und an dessen Wohnsitz auch das Kind gemeldet ist.

Welche Zulagen erhalten Ehegatten?

Ein Ehegatte hat nur dann Anspruch auf eine Zulage, wenn er zum begünstigten Personenkreis gehört. Ist der Ehegatte nicht begünstigt, weil er beispielsweise selbstständig oder nicht berufstätig ist, steht ihm/ihr ein abgeleiteter Zulagenanspruch zu, wenn der Ehegatte dem Grunde nach Riester-begünstigt ist und der Ehegatte einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließt. Der Ehegatte mit dem abgeleiteten Zulagenanspruch braucht selbst nicht den Mindesteigenbeitrag von 4 % des Bruttolohnes, muss aber einen Sockelbetrag von 60 € im Jahr leisten. Höhere Beiträge bleiben möglich.

Was passiert bei der Scheidung mit den Zulagen?

Hier ist nach Grund- bzw. Kinderzulage zu unterscheiden.

Grundzulage

Sind Sie kinderlos und sind Sie beide unmittelbar förderberechtigt, ändert sich für Sie bei der Scheidung nichts. Sie erhalten nach wie vor die volle staatliche Förderung. Bestand während der Ehe für einen Ehegatten nur wegen des unmittelbar förderberechtigten Ehegatten Anspruch auf eine Zulage, muss der nur mittelbar förderberechtigte Ehegatte auf die Zulage bei der Scheidung verzichten.

Kinderzulage

Haben Sie ein gemeinsames Kind, erhält derjenige Elternteil die Kinderzulage, der auch Anspruch auf das Kindergeld hat. Ändert sich der Anspruch auf das Kindergeld nach der Scheidung, müssen Sie den Anbieter der Riester-Rente und die Zulagenstelle informieren. Beide Ehegatten müssen dann neue Zulagenformulare ausfüllen.

 

Sind beide Elternteile kindergeldberechtigt, wird das Kindergeld an denjenigen Elternteil bezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt. Dieser Elternteil bezieht dann auch die Kinderzulage aus der Riester-Rente. Lebt das Kind nicht im Haushalt des kindergeldberechtigten Elternteils, gehen Kindergeld und Kinderzulage an denjenigen Elternteil, der dem Kind den höchsten Unterhalt zahlt.

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Riester-Rente unterliegt dem Versorgungsausgleich

Zahlen Sie Beiträge in einen Riestervertrag, unterliegt der Vertrag bei der Scheidung dem Versorgungsausgleich. Gemäß § 2 Abs. II Nr. 3 VersAusglG ist ein Anrecht im Sinne des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (Riester-Rente, Rürup-Rente) unabhängig von der Leistungsform auszugleichen. Damit ist gesetzlich klargestellt, dass auch Kapitalleistungen aus diesen Versorgungen dem Versorgungsausgleich unterliegen. Sie fallen damit nicht in den Zugewinnausgleich. Insoweit sind diese Anrechte auch im Fall der ehevertraglich vereinbarten Gütertrennung auszugleichen.

 

Hat nur ein Ehegatte einen Riestervertrag abgeschlossen, erhält der andere Ehegatte die Hälfte der während der Ehezeit entstandenen Versorgungsansprüche einschließlich aller staatlichen Zulagen. Unterhalten beide Ehegatten einen Riestervertrag, wird der jeweilige Bestandswert auf die Rentenkonten aufgeteilt. Handelt sich bei dem Sparvertrag um einen Riester-Fondssparvertrag, bei dem zum Zeitpunkt der Trennung das eingezahlte Kapital nicht dem Kapitalstand entspricht, wird nur das vorhandene Vermögen geteilt. Die Riester-Garantie bleibt insoweit außer Betracht.

 

Vorteilhaft ist, dass die durch den Versorgungsausgleich begründete Übertragung steuerlich nicht schädlich ist, wenn das Altersvorsorgevermögen auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag oder eine begünstigte betriebliche Altersversorgung übertragen wird. Die auf das übertragene Anrecht entfallende steuerliche Förderung geht mit allen Rechten und Pflichten auf den ausgleichsberechtigten Ehegatten über. Eine schädliche Verwendung liegt ebenfalls nicht vor, wenn das Altersvorsorgevermögen auf Grund einer externen Teilung auf die gesetzliche Rentenversicherung übertragen wird. Die Ehegatten brauchen die gewährten Zulagen nicht wieder erstatten (§ 93 Abs. 1a EstG).

GUT ZU WISSEN

Versorgungsausgleich bei kurzer Ehe…

Der Versorgungsausgleich kann ausnahmsweise unterbleiben, wenn die Ehe weniger als drei Jahre gedauert hat oder die Ehegatten den Versorgungsausgleich vertraglich ausgeschlossen haben. Ein Anrecht aus einer Riester-Rente kann auch dann außer Betracht bleiben, wenn der Vertrag erst kurz vor der Scheidung abgeschlossen wurde und der Ausgleichsbetrag sehr gering ausfallen würde.

Riestervertrag vor oder nach der Scheidung kündigen?

Sparen Sie den Riester-Vertrag zu Ende, wird die Riester-Rente in Form einer lebenslangen Rente ausbezahlt, die Sie zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Rente oder Pension erhalten. Wenn Sie Ihren Riester-Vertrag vorzeitig auflösen und nicht für den geförderten Zweck der späteren Rentenzahlung nutzen, entspräche dies nicht den Abmachungen. Sie müssten alle staatlichen Zulagen (Grundzulagen, Kinderzulagen, einmaliger Berufseinsteigerbonus, Steuerersparnisse) zurückzahlen.

 

Bei einer vorzeitigen Kündigung erhalten Sie lediglich den Rückkaufswert ausgezahlt. Die ausgezahlte Summe reduziert sich also erheblich. Die Kündigung einer Riester-Rente ist unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist von 6 Wochen vor Ablauf des gewünschten Ausstiegsmonats jederzeit möglich, in der Regel aber nicht zu empfehlen.

Alles in allem

Die im Jahr 2002 eingeführte Riester-Rente ist vielfacher Kritik ausgesetzt. Hohe Gebühren, Provisionen und niedrige Zinsen schmälern die Rendite. Vor allem ist die Handhabung sehr bürokratisch und macht es schwierig, im Einzelfall nachzuvollziehen, wer Anspruch auf die Zulagen hat und nicht zuletzt, was passiert, wenn eine Ehe geschieden wird. Bevor Sie die Kündigung Ihres Riester-Vertrages in Erwägung ziehen, sollten Sie sich unbedingt informieren und beraten lassen. Dazu gehört gewiss auch ein Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung – hier anfordern, komplett online und kostenfrei bei scheidung.de, und in 5 Minuten bei Ihnen!

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