5 Tipps für einen früheren Scheidungstermin

…der dann auch noch Geld sparen kann

Dienstag, 01.10.2024 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Viele, sich getrennt haben, möchten eher gestern als heute geschieden werden. Dann wäre interessant zu wissen, welche Ansätze es gibt, einen schnellen früheren Scheidungstermin zu ermöglichen. Auch wenn Sie die Termingestaltung des Familiengerichts nicht unmittelbar beeinflussen können, haben Sie es teilweise trotzdem in der Hand, das Scheidungsverfahren so zu gestalten, dass Ihre Scheidung zügig vonstattengeht. Allein mit Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung beschleunigen Sie Ihr Scheidungsverfahren ungemein. Unabhängig davon ist jedoch der erste Schritt für Ihre Scheidung, den Scheidungsantrag überhaupt erst einmal zu stellen: Dies können Sie gerne mit Hilfe dieses Formulars tun. Deutschlands Scheidungsservice Nr. 1 freut sich darauf, Ihnen zu helfen - kommen Sie jetzt zu scheidung.de!

Wann bestimmt das Gericht den mündlichen Scheidungstermin?

Hat Ihr Rechtsanwalt oder hat Ihre Rechtsanwältin den Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht, werden Sie guter Hoffnung sein, wann denn das Gericht den Scheidungstermin anberaumt. Das Gericht muss den Scheidungstermin nun vorbereiten. Trotzdem könnte es Ihnen gleichwohl so vorkommen, dass der Arbeitsablauf bei Behörden und Gerichten „gefühlt unendlich langsam“ ist. Umso wichtiger ist die Frage, ob Sie irgendwelche Einflussmöglichkeiten haben.

 

Das Gericht bestimmt den mündlichen Scheidungstermin, sobald das Gericht das Verfahren für entscheidungsreif hält. Entscheidungsreif bedeutet, dass das Gericht der Auffassung ist, dass es abschließend über die Scheidung beschließen kann. Dies ist der Fall, wenn die Voraussetzungen für die Scheidung vorliegen und kein Streit über irgendwelche Scheidungsfolgen besteht. Um dieses Ziel zu erreichen, bestehen folgende Ansätze.

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Wie erkenne ich einen kompetenten Anwalt?

Die Wahl der richtigen anwaltlichen Vertretung ist wichtig - worauf sollten Sie bei der Suche also achten? Und wie können Sie den Anwalt wechseln, wenn Sie unzufrieden sind?

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Der kompetente Anwalt

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Turbo 1: Die Scheidungsfolgenvereinbarung als Verfahrensabkürzung

Um es gleich vorwegzunehmen, eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist die beste Option dafür, dass das Familiengericht einen früheren Scheidungstermin anberaumt. Im Idealfall verständigen Sie sich außergerichtlich, dass Sie Ihre im Hinblick auf die Trennung und Scheidung begründeten Rechte und Pflichten im gegenseitigen Einvernehmen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung dokumentieren. 

 

Diese Vereinbarung sollte und muss im Hinblick auf finanzielle Angelegenheiten notariell beurkundet werden. Nur dann ist die Vereinbarung rechtsverbindlich und gegebenenfalls vollstreckbar. Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist dem Scheidungsantrag beizufügen. Damit weiß das Gericht, dass es beispielsweise wegen des Zugewinnausgleichs, Umgangsrechts oder Kindesunterhalts keinen Streit gibt und kein Anlass besteht, im mündlichen Scheidungstermin über eine dieser Scheidungsfolgen zu verhandeln und eine gerichtliche Entscheidung treffen zu müssen. Für das Gericht bedeutet der Abschluss einer außergerichtlichen Scheidungsfolgenvereinbarung eine erhebliche Arbeitserleichterung.

EXPERTENTIPP

Scheidung per Online-Videoschalte

Bei einvernehmlichen Scheidungen sind die Familiengerichte offenbar zunehmend bereit, die Scheidung per Online-Videoschaltung durchzuführen und die Parteien davon zu entbinden, persönlich im Gerichtssaal erscheinen zu müssen. Alle Beteiligten werden dann online in den Gerichtssaal verbunden und können dem Verfahren genauso folgen, als wenn sie im Saal präsent wären. Da das Gericht das Verfahren erheblich leichter organisieren kann, ist die Online-Videoschaltung ein interessantes Werkzeug, einen früheren schnellen Scheidungstermin zu ermöglichen.

Turbo 2: Wird nur ein Anwalt benötigt, geht die Kommunikation nicht dauernd über Bande

Werden Sie im gegenseitigen Einvernehmen geschieden, genügt es, wenn ein Ehegatte den Scheidungsantrag stellt und dazu anwaltlich vertreten ist. Stimmt der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag zu, braucht er/sie sich dazu nicht anwaltlich vertreten zu lassen. Da es wegen der Scheidung und der in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelten Scheidungsfolgen keinen Streit gibt, ersparen Sie dem Gericht, dass anwaltliche Schriftsätze und Stellungnahmen ausgetauscht werden und den bei einer streitigen Scheidung beteiligten beiden Rechtsanwälten zugestellt werden müssen. Die Stellungnahmen der Parteien und deren Anwälte sind zwar mit Fristen verbunden, verzögern aber im Hinblick auf den zeitlichen Ablauf jedes Verfahren.

Turbo 3: Ladungsfähige Anschrift des Ehegatten

Es bedarf im Scheidungsantrag einer ladungsfähigen Anschrift Ihres Ehegatten. Die Anschrift ist Voraussetzung dafür, dass das Familiengericht Ihrem Ehegatten den Scheidungsantrag zustellen kann. Ist die im Scheidungsantrag benannte Adresse des Ehegatten nicht mehr aktuell, kann das Familiengericht den Scheidungsantrag nicht zustellen und hat zunächst keine Möglichkeit, einen Scheidungstermin anzuberaumen.

 

Doch keine Angst: Lässt sich die aktuelle Adresse des Ehegatten durch Sie nicht recherchieren, besteht die Option, die öffentliche Zustellung des Scheidungsantrags zu beantragen. Bekommen Sie die Anschrift jedoch vorher raus, kommen Sie schneller zum Ziel.

Turbo 4: Mitwirkung beim Versorgungsausgleich

Ist Ihr Scheidungsantrag beim Familiengericht eingegangen, übersendet das Familiengericht beiden Ehepartnern den Fragebogen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs. Haben Sie den Fragebogen an das Familiengericht zurückgeschickt, kontaktiert das Familiengericht den Rentenversicherungsträger und lässt feststellen, welche Rentenanwartschaften in der Person der Ehegatten entstanden sind. 

 

Kann das Familiengericht nach der Rückmeldung des Rentenversicherungsträgers den Versorgungsausgleich berechnen und besteht wegen der Scheidungsfolgen kein Streit, wird es den Scheidungstermin ins Auge fassen. Gibt es jedoch Unklarheiten, müssen diese aufgeklärt werden. Insoweit sollten Sie es als Ihre Aufgabe verstehen, beispielsweise im Wege einer Kontenklärung Ihr Rentenversicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung zu prüfen und dem Gericht alle Auskünfte zu sonstigen bestehenden Rentenanwartschaften zu geben, die im Rahmen des Versorgungsausgleichs eine Rolle spielen. 

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Gängige Fehler vermeiden bei Scheidung

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Turbo 5: Frühen Termin anstreben, „frühen ersten Termin“ jedoch vermeiden

Wir sprechen im Titel von einem „früheren“ Scheidungstermin. Damit ist gemeint, dass das Gericht schnell terminieren und über Ihre Scheidung beschließen soll. Prozesstechnisch ist davon der sogenannte „frühe erste Termin“ abzugrenzen. Sollten Sie eine Ladung zum “frühen ersten Termin“ bekommen, sollten Sie also wissen, um was es dabei geht.

 

Das Familiengericht kann einen sogenannten frühen ersten Termin bestimmen. Häufige Gründe sind:

Verfrüht gestellter Scheidungsantrag

Ist das Gericht der Auffassung, dass die Voraussetzungen einer Scheidung nicht vorliegen, beispielsweise weil das Trennungsjahr nicht eingehalten wurde, kann es sofort Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmen. Ist die Auffassung des Gerichts begründet, wird es den Scheidungsantrag gebührenpflichtig zurückweisen. 

 

Allerdings ist es in der anwaltlichen Praxis üblich, dass der Scheidungsantrag auf Wunsch des Mandanten meist problemlos ca. 6 - 8 Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres beim Familiengericht bereits eingereicht wird. Dieser Praxis liegt die Erwartung zugrunde, dass die zur Durchführung des Versorgungsausgleichs notwendige Klärung der Rentenkonten so viel Zeit in Anspruch nehmen wird, dass das Trennungsjahr bis zum Anhörungstermin der Ehegatten verstrichen ist und dann die Scheidung ungeachtet des verfrüht gestellten Scheidungsantrag ausgesprochen werden kann. 

Klärung etwaiger Mediationen, Gutachten...

Das Gericht verschafft sich einen Überblick über die wesentlichen Streitpunkte und die Positionen der beiden Parteien und versucht, die Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung zu bewegen, um den Prozess zu beschleunigen und Kosten zu sparen. Außerdem kann das Gericht festlegen, welche weiteren Schritte notwendig sind, um das Verfahren voranzutreiben, wie etwa die Einholung von Gutachten oder die Anordnung von Mediation.

Dringlichkeit

Wenn eine der Parteien dringend auf eine gerichtliche Regelung angewiesen ist, wie etwa den Schutz vor häuslicher Gewalt oder die Notwendigkeit einer schnellen finanziellen Regelung. Dann trifft das Gericht eine Teilregelung, beschließt aber nicht unbedingt über die Scheidung als solche. Gleiches gilt, wenn es um das Wohl der Kinder geht, um schnell Entscheidungen über Sorgerecht und Unterhalt zu treffen.

Alles in allem

Haben Sie es irgendwie eilig und begründen nachvollziehbar Ihr Anliegen, dass das Familiengericht doch bitteschön möglichst schnell einen Scheidungstermin anberaumen möchte, sollten Sie Ihren Anwalt bitten, eventuell beim Familiengericht nachzufragen, bis wann mit einem Termin zu rechnen ist. Bestenfalls hat das Gericht ein offenes Ohr für Ihren Wunsch und terminiert tatsächlich kurzfristig. Ihr Anwalt kann Sie außerdem dabei unterstützen, mit Ihrem Ehegatten eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu verhandeln. Weitere Informationen zu Ihrer Scheidung erhalten Sie überdies kostenfrei beim iurFRIEND InfoPoint (0800 34 86 72 3) oder im Gratis-InfoPaket für Ihre Scheidung – jetzt anfordern!

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