Kind mit neuem Partner trotz laufender Scheidung

Mann Kuesst Frau Saeugling iurFRIEND® AG

zuletzt aktualisiert am: 12.02.2021

Die Vorstellung, während einer laufenden Scheidung ein Kind mit einem neuen Partner zu bekommen, kann rechtlich und emotional komplex sein. Besonders wenn es um die Vaterschaft geht, können sich schwierige Fragen ergeben. Falls Sie in dieser Situation sind und Unterstützung benötigen, können Sie für eine Vollbetreuung hier Ihre Scheidung beantragen.

Die Klärung der Vaterschaft des "ehelichen" Kindes

Schaubild

Wenn die Ehe zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit einem anderen Partner noch fortbesteht, gilt die gesetzliche Regelung des § 1592 BGB. Demzufolge ist Vater des Kindes der Mann, der entweder zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. 

 

Infolgedessen wird der getrennt lebende Ehemann der rechtliche Vater. Um dies zu ändern, reicht es nicht, wenn der biologische Vater die Vaterschaft anerkannt, denn selbst wenn die erforderliche Zustimmungserklärung der Mutter vorliegt, hat die Anerkennung rechtlich keine Bedeutung, da die rechtliche Vaterschaft des Noch-Ehemannes besteht. Diese Vaterschaft gilt es dann anzufechten. Dies können die Mutter, der biologische und auch der rechtliche Vater. Die Frist für diese Anfechtung beträgt 2 Jahre und beginnt ab Kenntnis von den Gegebenheiten, die gegen die Vaterschaft sprechen.

Ist eine Anerkennung der Vaterschaft auch ohne Anfechtung möglich?

Die Vaterschaft kann auch ohne Anfechtung anerkannt werden, wenn der Ehemann oder auch beide Ehepartner vor Ablauf des Trennungsjahres den Scheidungsantrag gestellt haben. Sofern sich alle drei beteiligten Personen, rechtlicher Vater, biologischer Vater und die Mutter, über die tatsächliche Vaterschaft ohne Streit einigen, ist eine solche Anfechtung nicht notwendig. Der biologische Vater muss demnach die Vaterschaft anerkennen und die Mutter und der rechtliche Vater müssen dieser Anerkennung zustimmen. Die Erklärungen diesbezüglich müssen öffentlich beurkundet und entweder bei einem Notar oder beim Jugendamt abgegeben werden. Die Änderungen der Geburtsurkunde kann durch das Jugendamt erfolgen. Dafür muss die entsprechende Urkunde sowie der rechtskräftige Scheidungsbeschluss vorgelegt werden, denn die Anerkennung der Vaterschaft wird erst mit Rechtskraft der Scheidung wirksam.

 

Wichtig: Dies geht nur, wenn das Scheidungsverfahren bereits vor Geburt des Kindes im Gang ist und der biologische Vater spätestens bis zu einem Jahr nach Einreichung des Scheidungsantrages die Vaterschaft zu dem Kind anerkennt. Letzteres kann der Vater auch bereits vor der Geburt.

CHECKLISTE

Was bedeutet das Trennungsjahr?

Auf diese Punkte müssen Sie im Trennungsjahr achten, wenn Sie sich anschließend zügig scheiden lassen möchten.

Checkliste

Trennungsjahr

Auf diese Punkte müssen Sie im Trennungsjahr achten, wenn Sie sich anschließend zügig scheiden lassen möchten.

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Kann durch die Schwangerschaft das Trennungsjahr verkürzt werden?

Es die Frage, ob die Schwangerschaft der Noch-Ehefrau für den Ehemann einen Grund ("ehebrecherisches Verhältnis") darstellt, die Ehe noch vor Ablauf des Trennungsjahres zu beenden. Tendenziell ist dies durchaus möglich, wenn der Ehemann bereits vor Ablauf des Trennungsjahres den Scheidungsantrag stellt. 

 

Der Gesetzgeber verknüpft die Anhängigkeit eines Scheidungsantrags zwingend in zeitlicher Hinsicht mit der Geburt eines Kindes und somit erlangt die Einleitung des Scheidungsverfahrens die Bedeutung einer tatbestandlichen Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Regelung der Härtefallscheidung.