Gelber Brief in der Post

Was ist zu tun?

Samstag, 01.06.2024 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Briefumschläge glänzen normalerweise weiß im Postkasten. Finden Sie einen gelben mit Sichtfenster und ohne Briefmarke, handelt es sich sehr wahrscheinlich um eine formelle Zustellung, die von einem Gericht oder einer Behörde veranlasst wurde. Leben Sie getrennt, kann es sein, dass der gelbe Brief den Scheidungsantrag des Partners samt einer Frist enthält. Wir erklären, was jetzt zu tun ist. Benötigen Sie Unterstützung bei der Antwort auf den Scheidungsantrag, haben wir hier ein Online-Formular für Sie eingerichtet, über das Sie sich jederzeit an uns wenden können.

Warum ist der Brief gelb?

Es ist wie an der Straßenampel. Das Signal Gelb bedeutet: „Achtung, Sie müssen jetzt reagieren“. Auch der gelbe Brief hat eine Warnfunktion und beinhaltet die Aufforderung, dass Sie dem Brief die gebotene Aufmerksamkeit schenken. Sie müssen davon ausgehen, dass ein formeller gelber Brief einen wichtigen Inhalt hat. Gelbe Briefe werden von Gerichten und Behörden verschickt. Dabei geht es darum, sicherzustellen, dass der Brief dem Empfänger zuverlässig zugestellt und der Inhalt des Briefes vom Empfänger auch zur Kenntnis genommen wird.

GUT ZU WISSEN

Ladungsfähige Anschrift

Damit der Brief vom Gericht zugestellt werden kann, muss der Scheidungsantrag eines Ehegatten die aktuelle Zustelladresse („ladungsfähige Anschrift“) des anderen Ehegatten enthalten. Eine solche Zustelladresse ist wichtig, damit der jeweilige Ehegatte über alles informiert wird, was für das Scheidungsverfahren wichtig ist. Außerdem ist die Anschrift unerlässlich für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Familiengerichts. Ohne Angabe einer ladungsfähigen Anschrift wird der Scheidungsantrag vom Gericht zurückgewiesen.

Gelber Brief enthält Scheidungsantrag - was tun?

Enthält der gelbe Brief den Scheidungsantrag des Partners, erhalten Sie als Antragsgegner Gelegenheit, zum Scheidungsantrag Stellung zu nehmen. Das Gericht wird die Aufforderung zur Stellungnahme mit einer Frist verbinden. Diese beträgt im Regelfall zwei Wochen. Ähnlich ist es, wenn der Ehegatte über den bloßen Scheidungsantrag hinaus zusätzliche Anträge zur Regelung einer Scheidungsfolge stellt. Auch diese Anträge werden per gelbem Brief zugestellt und erhalten meist eine Frist zur Stellungnahme.

 

Sie können in der Regel eine Fristverlängerung beantragen, wenn Sie dafür gewichtige Gründe haben, beispielsweise, wenn Sie berufs- oder urlaubsbedingt abwesend oder krank sind. In Ihrer Stellungnahme können Sie bereits mitteilen, ob Sie mit der Scheidung einverstanden sind oder selbst Anträge stellen möchten. Für eine Stellungnahme in der Sache oder eventuelle Anträge brauchen Sie jedoch eine eigene anwaltliche Vertretung.

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Was tun bei Fristversäumnis nach Zustellung?

Haben Sie die in dem Schriftstück bestimmte Frist versäumt und möchten dennoch reagieren, kann sich empfehlen, „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ zu beantragen (§ 230 ZPO). Voraussetzung ist, dass Sie ohne eigenes Verschulden verhindert waren, die Frist einzuhalten. Auch die Wiedereinsetzung muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen beantragt werden und beginnt mit dem Tag, an dem das Hindernis behoben ist. 

 

Da das Gesetz hierfür enge Voraussetzungen aufstellt und eine detaillierte Begründung erfordert, sollten Sie den Wiedereinsetzungsantrag möglichst nicht ohne anwaltliche Begleitung formulieren. Der Antrag muss die Angabe der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen enthalten, die im Antrag zur Überzeugung des Gerichts glaubhaft zu machen sind.

Alles in allem

Amtliche gelbe Briefe haben im Regelfall Auswirkungen auf Ihre Rechte und Pflichten im Scheidungsverfahren. Da Sie am Scheidungsverfahren zwangsläufig als Ehegatte beteiligt sind, ist der Inhalt des gelben Briefes immer eine Option, über den Stand des Verfahrens informiert zu werden und sich in das Verfahren einzubringen. Möchten Sie, sodenn Sie noch keinen Anwalt haben, sich über die Möglichkeiten einer eigenen Vertretung informieren, steht Ihnen ein kostenloser Anruf bei unserem InfoPoint Familienrecht frei. Sie erreichen uns unter 0800 34 86 72 3.

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