Montag, 16.10.2023 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion
Unabhängig davon, ob Sie die Dauer Ihrer Scheidung verkürzen oder schnell einen Termin für ein erstes Gespräch haben möchten - Sie haben es wahrscheinlich sehr eilig! Wenn Sie eine Scheidung „ohne Termin“ vor Augen haben, können Sie bei SCHEIDUNG.de in jedem Fall sofort loslegen: Nicht nur telefonisch, sondern auch persönlich sind Ihnen die Tore unseres InfoPoints für ein erstes Informationsgespräch in Düsseldorf geöffnet. Rufen Sie uns gern unter der gebührenfreien Servicenummer 0800 34 86 72 3 an oder füllen Sie unseren Online-Scheidungsantrag aus. Wie Sie möglichst schnell den Gerichtstermin bekommen, und ob Sie diesen auch online wahrnehmen können, erfahren Sie in diesem Artikel mit allen Informationen.
Kommen Sie vorbei. Schauen Sie herein.
Haben Sie akut Informations- und Beratungsbedarf, besuchen Sie uns doch einfach in unserem Büro. Sie finden uns zentral und gut erreichbar in 40215 Düsseldorf in der Corneliusstraße 15.
Unser Infopoint, der mit erfahrenen Juristen besetzt ist, wird Ihr Anliegen gerne entgegennehmen. Termine sind im Regelfall sofort möglich. Im Einzelfall sollten Sie eine kurze Wartezeit einkalkulieren oder lassen sich ein Visitenkärtchen für die Vereinbarung eines persönlichen Termins aushändigen.
Möchten Sie zuverlässig zeitlich planen, können Sie unseren InfoPoint auch gerne sofort unter der gebührenfreien Servicenummer 0800 34 86 72 3 kontaktieren und einen Informationstermin vereinbaren. Genauso gut können Sie sich auch unter dieser Servicenummer telefonisch informieren. Sind Sie zeitlich angespannt, lässt sich nach Ihren zeitlichen Wünschen problemlos unter diesem Formular ein Rückruftermin vereinbaren.
Die Unterredung mit unserem Infopoint dient Ihrer Orientierung. Sie erfahren, welche Weichen zu stellen sind, um Ihre Scheidung auf den Weg zu bringen. Sofern Sie eine eingehende rechtliche Beratung benötigen, erfolgen alle juristischen Tätigkeiten durch unsere Kooperationspartner, alles handverlesene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Nebenbei zur Info: Wer ist iurFRIEND AG?
iurFRIEND® ist Deutschlands erste Empathic Legal Service Company. Wir sind ein achtsames Legal Technology Unternehmen mit Schwerpunkten vorwiegend im Familienrecht, Scheidungsrecht und Unterhaltsrecht. Unser erklärtes Ziel ist, dem Klischee entgegenzutreten, dass Scheidungen immer streitig und kriegerisch verlaufen müssen.
Vielmehr muss das Ziel sein, Scheidungen im gegenseitigen Einvernehmen zu ermöglichen und all die Nachteile zu vermeiden, die streitig geführte Auseinandersetzungen zwangsläufig mit sich bringen. Nicht umsonst heißt es, dass Rosenkriege weder Sieger noch Verlierer kennen. Wenn Sie unseren Infopoint kontaktieren, werden Sie schnell verstehen, was gemeint ist.
Wir haben als Deutschlands Scheidungsservice Nr. 1 so viel Expertise mit Scheidungsverfahren gesammelt, dass wir mit unseren handverlesenen und vertrauensvollen Kooperationspartnern für alle Herausforderungen immer gute Lösungen finden. Unser Bestreben ist es, Sie auf das gerichtliche Verfahren vorzubereiten und Sie überall zu unterstützen, wo und wann Sie es wünschen. Unser Infopoint ist Ihre erste Anlaufstelle.
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Ihre Ehe haben Sie wahrscheinlich in relativ kurzer Zeit schließen können, wenn Corona Ihnen nicht gerade einen Strich durch die Rechnung machte. Der endgültige Termin Ihrer Scheidung hängt zum größten Teil von Ihnen als Paar ab - Grund ist, dass der Gesetzgeber den Vollzug des Trennungsjahres vorschreibt. Sie müssen wenigstens ein Jahr lang getrennt voneinander gelebt haben und dieses Trennungsjahr auch zeitlich nachweisen. Insofern ist eine Scheidung von heute auf morgen nicht möglich. Eine „Blitzscheidung“ gibt es nicht. Es besteht insofern keine Möglichkeit, die Voraussetzungen der Scheidung zu umgehen. Wir erklären aber, was Sie trotzdem tun können, um Ihr Scheidungsverfahren nach Kräften zu beschleunigen.
Vorzeitige Scheidung im Härtefall
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Die Scheidung vor Vollzug des Trennungsjahres kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn Sie einen sogenannten Härtefall nachweisen, aus dem sich nachvollziehen lässt, dass Ihre Ehe endgültig gescheitert ist und keine Aussichten auf die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft bestehen.
Ist Ihnen die Fortsetzung der Ehe aus Gründen, die in der Person des Ehegatten liegen müssen, nicht zuzumuten, können Sie ausnahmsweise auch bereits vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Typische Gründe sind
Gewalttätigkeiten in der Ehe oder
ein anderes Verhalten des Ehepartners, das moralisch so verwerflich ist, dass Ihnen nicht zuzumuten ist, den Vollzug des Trennungsjahres abwarten zu müssen.
SchaubildiurFRIEND Schaubild: Härtefallscheidung
Bereiten Sie Ihr Scheidungsverfahren vor
Lässt sich kein Härtefall nachweisen, sollten Sie umgehend nach der Trennung beginnen, Ihr Scheidungsverfahren vorzubereiten. Warten Sie nicht ab, bis das Trennungsjahr abgelaufen ist. Es empfiehlt sich, alle Unterlagen zusammenzutragen, die Sie für die Scheidung benötigen. Dazu gehört unter anderem, aber nicht nur:
die Heiratsurkunde,
die Geburtsurkunde Ihres Kindes,
Unterlagen zu Ihrem Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung - muss das Familiengericht den Versorgungsausgleich durchführen, sollten Sie vorab prüfen, ob alle relevanten Versicherungszeiten erfasst sind. Bestehen Unklarheiten, ist dies die häufigste Ursache, warum sich Scheidungsverfahren verzögern.
Regeln Sie die Scheidungsfolgen außergerichtlich
Steht die Regelung von Scheidungsfolgen zur Debatte, ist eine außergerichtliche Scheidungsfolgenvereinbarung der beste Katalysator für Ihr Scheidungsverfahren. In einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung regeln Sie alle Rechte und Pflichten, die sich im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung als regelungsbedürftig erweisen. Meist geht es um
Kindesunterhalt,
Ehegattenunterhalt,
Zugewinnausgleich und
die Aufteilung des Hausrats.
Mit einer solchen Vereinbarung ebnen Sie den Weg zu einer einvernehmlichen Scheidung. Wenn Sie diesen Weg gehen möchten, erklären unsere Juristen Ihnen gerne, warum die einvernehmliche Scheidung der kostengünstigste, schnellste und emotional am wenigsten belastende Weg ist, um Ihre Scheidung zu bewältigen. Um die Vereinbarung rechtsverbindlich zu gestalten, sollten Sie die Vereinbarung von unseren Anwälten entwerfen lassen und bei einem Notar beurkunden.
Ihre Scheidung ist auch ohne und mit wenig Geld möglich
Sie brauchen Ihre Scheidung nicht unbedingt aufzuschieben, nur weil Sie wenig Geld haben. Verfügen Sie (gemeinsam) nur über ein geringes oder überhaupt kein Einkommen (z.B. Bürgergeld, Arbeitslosengeld), haben Sie für das gerichtliche Verfahren wahrscheinlich Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. In diesem Fall trägt der Staat die Verfahrenskosten entweder vollständig oder das Gericht ordnet an, dass Sie ab einer gewissen Einkommensgrenze die Verfahrenskosten in Raten entrichten können.
Termin vor Gericht – wie bekomme ich den und muss ich persönlich erscheinen?
Oft werden wir gefragt, ob die Ehepartner denn persönlich bei Gericht erscheinen müssen? Ihren Scheidungsantrag können Sie jedenfalls bei Bedarf online als „Online-Scheidung“ auf den Weg bringen, ohne dass Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin recherchieren und nach Terminabsprache in der Kanzlei aufsuchen müssten.
Beauftragen Sie einen Anwalt mit Ihrer Scheidung, reicht der Anwalt den Scheidungsantrag bei Gericht ein. Wir vermitteln Ihnen gerne kompetente und in familienrechtlichen Angelegenheiten erfahrene Rechtsanwälte, mit denen wir bereits lange vertrauensvoll und zuverlässig zusammenarbeiten.
Sind alle Voraussetzungen für Ihre Scheidung erfüllt, ordnet das Gericht meist an, dass Sie zum mündlichen Scheidungstermin persönlich erscheinen müssen. Es genügt dann nicht, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Im Ausnahmefall kann von Ihrem persönlichen Erscheinen jedoch abgesehen werden.
Aber wann?
Sie sind unverschuldet verhindert
Sie brauchen ausnahmsweise nicht persönlich im Scheidungstermin anwesend zu sein, wenn Sie nachweislich unverschuldet verhindert sind, den Gerichtstermin wahrzunehmen. Als Grund kommt meist in Betracht, dass ein Ehegatte erkrankt und fortbewegungsunfähig ist. Eine eventuelle Urlaubsplanung ist jedenfalls kein hinreichender Grund. Sind Sie berufstätig, muss der Arbeitgeber Sie freistellen oder Urlaub gewähren.
Sie wohnen zu weit weg
Sie brauchen auch dann nicht persönlich bei Gericht zu erscheinen, wenn die Anreise zum Gericht wegen der weiten Entfernung nicht zumutbar ist. Das Familiengericht wird daraufhin einen Richter im Bezirk Ihres Wohnorts beauftragen, Sie persönlich anzuhören oder die folgende Option in Betracht ziehen:
Anhörung per Videokonferenzschaltung
Eine Option bietet auch die Anhörung per Videokonferenz. Das Familiengericht kann es den Parteien und ihren Anwälten auf Antrag oder von Amts wegen gestatten, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Die Teilnahme der Beteiligten wird dann dadurch gewährleistet, dass alles zeitgleich in Bild und Ton in das Sitzungszimmer des Gerichts übertragen wird. Es steht allerdings im Ermessen des Gerichts, ob es einem solchen Antrag Folge leistet oder auf die mündliche Verhandlung im Gerichtssaal besteht.
Videokonferenzschaltungen werden zunehmend bei Scheidungen bewilligt, bei denen sich die Ehepartner im gegenseitigen Einvernehmen scheiden lassen und eventuell regelungsbedürftige Scheidungsfolgen außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geklärt haben. Alternativ kann die Scheidungsfolgenvereinbarung auch noch im mündlichen Scheidungstermin rechtsverbindlich protokolliert werden, vorausgesetzt, dass beide Ehegatten anwaltlich vertreten sind.
Scheidung ohne Termin vorbereiten – Sie möchten noch wissen, wie viel Ihre Scheidung ca. kostet?
Sind Sie an einer schnellen Scheidung interessiert und möchten frühzeitig die Weichen richtig stellen, nehmen Sie über unseren Infopoint ein kostenloses Orientierungsgespräch in Anspruch. Einen Scheidungstermin vor Gericht müssen Sie nach wie vor wahrnehmen, jedoch verkürzt sich die Wartezeit enorm, wenn Sie gemeinsam mit uns die Vorbereitungstipps beherzigen. Drehen sich Ihre Gedanken am meisten um die Kostenfrage, fordern Sie dahingehend am besten einen kostenlosen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung bei uns an. Auch das ist ein guter Einstieg für eine schnelle Scheidung.