Wie dem Jobcenter die Trennung beweisen?

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Dienstag, 02.07.2024 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Trennen Sie sich von Ihrem Partner, der Sie zuvor beide unterhalten hat, benötigen Sie eigenes Geld. Wohnen Sie noch innerhalb derselben Wohnung, haben Sie Ihre Bedarfsgemeinschaft aufgelöst und damit Anspruch auf Bürgergeld. Nur müssen Sie dies irgendwie beweisen, damit Sie vom Jobcenter Geld erhalten und zum Beispiel Einkommen für die Bewerbung auf eine eigene Wohnung nachweisen. Lesen Sie hier, wie Sie Ihre Trennung glaubhaft dokumentieren, wo Sie Ihren Scheidungsantrag online einreichen können, und wo das Jobcenter immer wieder Ansätze findet, Anträge auf Bürgergeld zu beanstanden.

Kann ich nach der Trennung Bürgergeld beantragen?

Trennen Sie sich vom Partner oder der Partnerin, haben Sie Anspruch auf Bürgergeld (vormals Arbeitslosengeld II oder Hartz IV), sofern Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

  • Bedürftigkeit: Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.
  • Erwerbsfähigkeit: Grundsätzlich müssen Sie erwerbsfähig sein, sprich in der Lage sein, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.
  • Wohnsitz: Ihr gewöhnlicher Aufenthalt muss in Deutschland sein.

Den Antrag auf Bürgergeld stellen Sie beim zuständigen Jobcenter. In diesem Zusammenhang muss man seine wirtschaftliche Situation darlegen.

EXPERTENTIPP

Geldtöpfe nutzen

Sind Sie bei Ihrer Trennung mittellos, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, Geld aufzutreiben oder Ihre finanzielle Situation zumindest zu verbessern. In Betracht kommen: Bürgergeld, Wohngeld (auch hier kommt es auf den Nachweis Ihrer Trennung an), Leistungen für Bildung und Teilhabe Ihres Kindes, Elterngeld oder auch der Steuerfreibetrag für alleinerziehende Elternteile. 

Warum muss ich dem Jobcenter die Trennung beweisen?

Dem Jobcenter geht es unter anderem um die Berechnung und Gewährung von Sozialleistungen. Der Nachweis der Trennung hilft der Behörde, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und die richtigen Entscheidungen zu treffen. 

Auflösung der Bedarfsgemeinschaft

Leben Sie mit dem Partner in einer Wohnung zusammen, geht das Jobcenter in der Regel davon aus, dass Sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Der Begriff beschreibt eine Gruppe von Personen, die gemeinsam wirtschaften, füreinander einstehen und Verantwortung tragen. Das bedeutet, dass das Einkommen und Vermögen beider Partner bei der Berechnung der Leistungen berücksichtigt werden. Bei einer Trennung wird diese Bedarfsgemeinschaft aufgelöst. Dann wird nur das Einkommen und Vermögen desjenigen Ehegatten berücksichtigt, der den Antrag auf öffentliche Leistungen stellt.

Änderung des Leistungsanspruchs

Ihr Anspruch auf Leistungen kann und wird sich wahrscheinlich ändern, wenn Sie getrennt leben. Zum Beispiel könnten Sie Anspruch auf höhere Leistungen haben, weil Sie nun alleine für Ihren Lebensunterhalt aufkommen müssen.

Änderung der Wohnkosten

Bei einer Trennung ändern sich meist die Wohnkosten. Ziehen Sie beispielsweise aus der gemeinsamen ehelichen Wohnung aus und mieten eine eigene Wohnung, dürften sich die Kosten für Miete und Nebenkosten ändern, was wiederum die Höhe der Leistungen beeinflusst.

Unterhaltsansprüche

Mit der Trennung haben Sie gegenüber dem ehemaligen Partner bei Bedürftigkeit Anspruch auf Trennungsunterhalt. Das Jobcenter muss wissen, ob solche Ansprüche bestehen und ob sie erfüllt werden, da dies die Höhe der zu gewährenden Leistungen beeinflussen kann.

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Kinder und Familienangelegenheiten

Leben Kinder in Ihrem Haushalt, kann die Trennung auch Auswirkungen auf den Kindesunterhalt und die Betreuungssituation haben. Das Jobcenter muss diese Informationen berücksichtigen, um die richtigen Leistungen für die Kinder zu berechnen.

Wie kann ich die Trennung nachweisen?

Möchten oder müssen Sie dem Jobcenter die Trennung vom Partner oder der Partnerin nachweisen, damit Sie entsprechende Leistungen erhalten, haben Sie folgende Optionen.

Schriftliche Trennungserklärung

Eine schriftliche Erklärung beider Partner, dass die Trennung erfolgt ist und seit wann sie besteht, kann hilfreich sein. Diese Erklärung sollte den genauen Tag der Trennung beinhalten und sollte von beiden unterschrieben werden.

Getrennte Haushaltsführung

Führen Sie getrennte Haushalte, gelten als Nachweis: 

Änderung der Lebensumstände

Vollziehen Sie die Trennung innerhalb Ihrer ehelichen Wohnung, ist es für Außenstehende naturgemäß schwierig, die Trennung nachzuvollziehen. Dennoch ist die Trennung innerhalb der ehelichen Wohnung rechtlich möglich, sofern Sie Ihre Lebensbereiche organisatorisch voneinander trennen und jeder seinen Lebensalltag eigenständig gestaltet. Dafür zählen folgende Aspekte: …

  • Getrennte Schlafplätze. (Nachweis, z.B. durch Fotos oder Aussagen von Mitbewohnern).
  • Getrennte Einkäufe und Haushaltsführung.
  • Getrennte Freizeitaktivitäten.

Dokumentation der miteinander ausgetauschten Nachrichten

Kommunizieren Sie schriftlich, kann Ihre schriftliche Korrespondenz helfen, Ihre Trennung zu dokumentieren. Auch der Austausch über einen Nachrichtendienst wie WhatsApp kommt in Betracht. 

Unterhaltsvereinbarungen

Haben Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt oder für Ihr Kind Anspruch auf Kindesunterhalt, empfiehlt sich, eine Unterhaltsvereinbarung zu treffen und darin klarzustellen, dass Unterhalt gezahlt wird. Auch über die Höhe des Unterhalts sollte Einverständnis bestehen.

Anwaltliche oder gerichtliche Dokumente

Im Idealfall lassen Sie sich unmittelbar nach Ihrer Trennung anwaltlich beraten. Möglicherweise führt Ihr Anwalt in Ihrem Auftrag frühzeitig Schriftverkehr mit dem Ehegatten. Vor allem, wenn der Scheidungsantrag gestellt oder ausdrücklich ein Trennungsvereinbarung erstellt wurde, helfen diese Dokumente, den Nachweis Ihrer Trennung zu führen. Auch der Scheidungsantrag Ihres Ehegatten wäre als Nachweis optimal geeignet.

Was kann ich tun, wenn das Jobcenter die Trennung bezweifelt?

Es kann durchaus sein, dass das Jobcenter Zweifel hat, wenn Sie die Trennung vom Partner oder der Partnerin behaupten und Leistungen beanspruchen. Dann haben Sie folgende Möglichkeiten: 

Weiteres Gespräch und Nachweise

Versuchen Sie, das Gespräch mit dem Jobcenter zu suchen und die Situation noch einmal persönlich zu erklären. Manchmal können Missverständnisse in einem direkten Gespräch geklärt werden.

 

Reichen Sie weitere Belege ein, die Ihre Trennung untermauern. Dies können zusätzliche Dokumente, Zeugenaussagen oder andere Beweise sein, die das Jobcenter möglicherweise noch nicht berücksichtigt hat.

Widerspruch einlegen

Sie haben das Recht, gegen die ablehnende Entscheidung des Jobcenters Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss schriftlich und innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids erfolgen. Im Widerspruch ist detailliert darzulegen, warum die Entscheidung des Jobcenters falsch ist.

Sozialgericht anrufen

Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, besteht immer noch die Option, Klage beim Sozialgericht einreichen. Das Sozialgericht überprüft die Entscheidung des Jobcenters und kann sie gegebenenfalls aufheben. Gerichtsgebühren fallen beim Sozialgericht keine an. Anwaltliche Gebühren lassen sich über staatliche Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe abdecken.

Vorläufiger Rechtsschutz

In eiligen Fällen könnten Sie beim Sozialgericht einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stellen. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie dringend auf die Leistungen angewiesen sind und nicht auf das Ende des Widerspruchs- oder Klageverfahrens warten möchten. Auch hierfür sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen.

Darf das Jobcenter die Trennung kontrollieren?

Das Jobcenter verfährt gerne nach dem Grundsatz „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“. Dies schließt die Überprüfung ein, ob die Bedarfsgemeinschaft mit dem Partner noch fortbesteht oder aufgelöst wurde. Wie wird diese vorgenommen?

Hausbesuche

Das Jobcenter kann Hausbesuche durchführen, um die Angaben zu überprüfen. Diese Besuche müssen angekündigt werden und dürfen nur mit Zustimmung des Antragstellers erfolgen. Unangekündigte Hausbesuche sind nur in Ausnahmefällen und bei konkretem Verdacht auf Missbrauch zulässig. 

 

Der Hauptzweck des Hausbesuchs ist die Überprüfung Ihrer Angaben, insbesondere ob Sie tatsächlich getrennt leben und keine Bedarfsgemeinschaft mehr besteht. Dazu versuchen die Mitarbeiter des Jobcenters sich ein Bild von Ihren Lebensumständen zu machen, um sicherzustellen, dass die Angaben im Antrag korrekt sind. Dabei werden sie darauf achten, ob es Anzeichen dafür gibt, dass Sie und der ehemalige Partner noch zusammenleben (z.B. zweite Zahnbürste).

Befragungen

Das Jobcenter kann Sie und den ehemaligen Partner zu Ihrer Lebenssituation befragen. Diese Befragungen sollten jedoch respektvoll und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.

Alles in allem

Ihre Trennung ist möglicherweise ein schwerer Einschnitt in Ihre Lebensführung und Lebensplanung. Sind Sie wirtschaftlich bedürftig, hilft der Staat mit Bürgergeld. Wie Sie Ihre Trennung belegen können, obwohl Sie noch unter dem selben Dach wohnen, wissen Sie jetzt. Was sonst noch zu Trennung, Scheidung und Unterhalt wichtig wird, brauchen Sie nicht mühsam zu recherchieren: Fordern Sie hier unser Gratis-InfoPaket zur Scheidung an, und erhalten Sie diese 20seitige Broschüre voller wertvoller Hinweise, Checklisten und Anleitungen direkt in Ihr E-Mail-Postfach. 

 

Dort sind später auch noch einmal der Scheidungsantrag und ein Formular für den ebenfalls kostenlosen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung verlinkt – beziehen Sie Bürgergeld, reduzieren sich Ihre Scheidungskosten aber in den meisten Fällen gen Null. 

 

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