Ehevertrag vs. Scheidungsfolgenvereinbarung

Welche Vor- und Nachteile haben Scheidungsfolgenvereinbarung vs. Ehevertrag?

Dienstag, 01.10.2024 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Könnte man sagen, dass der einzige Unterschied zwischen einer Scheidungsfolgenvereinbarung und einem Ehevertrag der Zeitpunkt der Erstellung ist? Vielleicht. Je klarer sich Trennung und Scheidung abzeichnen, desto eher schreiben Sie die vereinbarten Folgen einer Scheidung in einer Scheidungsfolgenvereinbarung fest. Welche Vor- und Nachteile es in punkto Vertrauen, Sicherheit und Strategien dabei gibt, erfahren Sie hier. Sind Sie verheiratet und denken über eine Trennung nach, möchten aber zunächst die Basics der Scheidung kennenlernen, fordern Sie hier unser kostenloses Gratis-InfoPaket für Ihre Scheidung an – Deutschlands Scheidungsservice Nr. 1 ist dabei stets an Ihrer Seite!

Warum ist ein Vergleich zwischen Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung interessant?

Eheverträge werden für gewöhnlich vor der Eheschließung oder während der bestehenden und meist noch intakten Ehe abgeschlossen. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung hingegen ergibt sich aus der Notwendigkeit, dass die Ehe geschieden werden soll und die Ehegatten sich einig sind, eventuelle Scheidungsfolgen außergerichtlich im gegenseitigen Einvernehmen zu regeln.

 

Steht die Scheidung ins Haus, könnte es schwieriger sein, sich auf eine einvernehmliche Regelung zu verständigen. Insoweit könnte es strategisch besser sein, vorab den Ehevertrag abzuschließen, ohne den Partner oder die Partnerin von der vielleicht ins Auge gefassten Trennung zu informieren. 

 

Auf der anderen Seite könnte ein Partner den Wunsch nach einem Ehevertrag als Misstrauen werten. Dafür, ob der andere denn wirklich bereit ist, bis ans Ende aller Tage alles für eine gelingende Ehe zu tun. Auch kann sich während einer Ehe noch viel ändern, und in diesem Wissen lehnen vielleicht sogar beide Partner den Ehevertrag zunächst ab. Beide wissen dann oft: Es bleibt ja noch die Option Scheidungsfolgenvereinbarung. Nur ist diese erst verbindlich, wenn die Tinte unter dem Vertrag trocken ist. Deswegen lohnt sich ein vergleichender Blick auf beides.

Muster

Was können Sie in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln?

Sie können alle Folgen der Scheidung, wie z.B. Zugewinn-, Versorgungsausgleich, Unterhalt und Sorgerecht, klären. So gelingt die Scheidung einvernehmlich!

Muster

Scheidungsfolgenvereinbarung

Was können Sie in einer Vereinbarung für die Scheidung festhalten? In diesem Muster sehen Sie beispielhafte Regelungen. 

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Was spricht für einen Ehevertrag?

Für einen Ehevertrag ist es eigentlich nie zu spät. Sie können einen Ehevertrag abschließen, 

  • bevor Sie Ihren Partner heiraten, 
  • während Ihrer Ehe, 
  • aber eben auch noch kurz vor der anstehenden Trennung oder Scheidung. 

Es lässt sich kein idealer Zeitpunkt bestimmen, wann genau Sie den Ehevertrag abschließen sollten. Am einfachsten ist es, wenn Sie ihn aus Anlass Ihrer Eheschließung anfertigen. Dann weiß jeder Ehepartner von vornherein, woran er oder sie ist. 

 

Ansonsten, wann lohnt es sich, einen Ehevertrag zu schließen?

Wenn sich Lebensumstände ändern

Ein Ehevertrag wird aktuell, wenn sich Ihre Lebensumstände während der Ehe so ändern, dass der Abschluss eines Ehevertrages geboten erscheint. Dies kann die Gründung eines Unternehmens sein, die Geburt eines Kindes oder ein Umzug ins Ausland.

Der Ehevertrag als Erbvertrag

Zudem sind Eheverträge oft Ehe- und Erbverträge zugleich. Dabei setzen sich die Ehepartner zum alleinigen Erben des erstversterbenden Partners ein. Dabei geht es darum, dass die Ehepartner andere gesetzliche Erben (meist bereits geborene oder später geborene Kinder oder noch lebende Elternteile) von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen möchten. Denn der überlebende Partner soll sich nicht mit dem Problem auseinandersetzen müssen, dass er/sie sich in einer Erbengemeinschaft wiederfindet und den Nachlass möglicherweise aufteilen oder verkaufen muss, nur weil die Miterben die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft einfordern.

Der Ehevertrag von Anfang an für Unternehmer:innen

Eheverträge empfehlen sich meist auch, wenn ein Ehepartner unternehmerisch tätig ist und zur Sicherung der Liquidität des Unternehmens den Zugewinnausgleich bei der Scheidung ausschließen möchte.

Sie leben in einer binationale Ehe

Ein Ehevertrag eignet sich, wenn ein Ehepartner eine andere Staatsangehörigkeit hat. Dann vereinbaren die Partner meist, dass die Ehe im Fall einer Scheidung nach deutschem Scheidungsrecht geschieden werden soll. Dabei gilt es zu vermeiden, dass eine in Deutschland geschlossene Ehe nach ausländischem Recht geschieden wird. 

Schließt ein Ehevertrag eine Scheidungsfolgenvereinbarung aus?

Haben Sie in guten Tagen einen Ehevertrag abgeschlossen, sind Ihre Rechte und Pflichten im Hinblick auf eine potenzielle Scheidung wahrscheinlich geregelt. Der Partner braucht sich insoweit nicht mehr auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung einzulassen und abweichende Regelungen zu akzeptieren. Es ist dann Aufgabe des Gerichts, den Ehevertrag auch im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung zu prüfen, ob die Interessen beider Ehepartner in angemessener Form berücksichtigt sind. 

 

Ist dies nicht der Fall, beispielsweise weil der Versorgungsausgleich ohne entsprechende Gegenleistung ausgeschlossen wurde, kann das Gericht den Ehevertrag für null und nichtig erklären. Sie hätten dann aber immer noch die Möglichkeit, Ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten einvernehmlich zu regeln und in der Konsequenz eine Scheidungsfolgenvereinbarung abzuschließen.

 

Gibt es seitens des Familiengerichts keine Beanstandungen am Ehevertrag, bleibt der Ehevertrag wirksam. Dann ist für den Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung kein Raum, es sei denn, Sie sind bereit, im gegenseitigen Einvernehmen eine abweichende Regelung zu akzeptieren.

Gegenüberstellung: Vor- und Nachteile von Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung

Ob Sie nun einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung abschließen, ist letztlich eine Frage des passenden Zeitpunktes. Am wichtigsten ist, dass Sie überhaupt eine Vereinbarung treffen und Ihre eheliche Beziehung und Ihre Scheidung einvernehmlich abwickeln. Wie alles im Leben, gibt es dabei Vor- und Nachteile für das eine oder eben andere.

 EhevertragScheidungsfolgenvereinbarung
Inwieweit können Sie sich auf die Vereinbarungen verlassen?Ein Ehevertrag während der Ehe kann Klarheit über finanzielle und rechtliche Angelegenheiten schaffen, was das Gefühl der Sicherheit in der Beziehung stärkt. Beide Partner wissen, was im Falle einer Trennung oder Scheidung zu erwarten ist, und der Ehevertrag wird während der Ehe fertiggestellt.Scheidungsfolgenvereinbarungen haben den gleichen Zweck: Klarheit zu schaffen. Nur ist das Kind dann schon oft in den Brunnen gefallen, und scheinbar getroffene Einigungen werden je nach Verlauf der Trennung auch mal wieder zurückgenommen. Partner machen angesichts einer bevorstehenden Scheidung weniger Kompromisse als vor einer Hochzeit.
Wie nah sind die Regelungen bei einer Scheidung an der Realität?Erstellen Sie einen Ehevertrag bei der Eheschließung, können sich Umstände in Ihrem Leben ändern, auf die ein Vertrag bei einer letztendlichen Scheidung keine Antwort finden kann. Es steht Ihnen auf der anderen Seite frei, einen Ehevertrag zu gemeinsam zu ändern. Oft wird dieser Aufwand jedoch nicht auf sich genommen.Eine Scheidungsfolgenvereinbarung wird nach der Trennung oder im Rahmen eines Scheidungsverfahrens geschlossen. Sie basiert auf den tatsächlichen Umständen zum Zeitpunkt der Scheidung, was bedeutet, dass die Vereinbarung realistischer und an die aktuelle Situation der Ehepartner angepasst ist.
Was es für das Vertrauen zueinander bedeutet, den Wunsch nach dem Dokument anzusprechen?Ein Ehevertrag kann Misstrauen hervorrufen, insbesondere wenn ein Partner das Gefühl hat, dass der andere sich absichern möchte, weil er/sie an eine mögliche Trennung denkt. Es kann das Gefühl entstehen, dass die Beziehung auf finanziellen Überlegungen basiert, anstatt auf Liebe und Vertrauen.Ohne Ehevertrag tritt dieses Phänomen logischerweise nicht auf, zumindest nicht deswegen. Bei einer streitigen Trennung fehlt es Ihnen nur ohne Ehevertrag am Ende vielleicht an einer Gelegenheit, die Dinge fair zu regeln, da der Partner sich auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung nicht mehr einlassen möchte.
Wie schwierig ist es, über die Inhalte des Vertrags zu sprechen?Geht es um den Abschluss eines Ehevertrages in der Ehe, können Gespräche über Trennung und Scheidung emotional belastend sein und Ängste oder Unsicherheiten hervorrufen. Es kann schwierig sein, solche Gespräche zu führen, ohne dass sie die emotionale Bindung beeinträchtigen.Auch bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung steht zwar die emotionale Belastung im Vordergrund. Da hier jedoch durch die Trennung schon Fakten geschaffen wurden, erscheint dies oft nachrangig, auch, weil die Ehepartner ihre Beziehung in die Vergangenheit geschoben haben.
Welcher Vertrag kostet mehr?Sowohl der Ehevertrag als auch die Scheidungsfolgenvereinbarung richten sich nach dem Vermögen. Da das Ehepaar im Verlauf der Ehe meist mehr Vermögen erwirtschaftet, ist es zunächst günstiger einen Ehevertrag davor oder währenddessen abzuschließen als am Ende, wenn das Ehepaar vermögender ist. In Bezug auf die nebenstehende Spalte: Ein Ehevertrag kann natürlich auch mehr kosten als eine Scheidungsfolgenvereinbarung gleichen Inhalts. Dann ,wenn er im Verlauf der Ehe mehrmals geändert werden muss. Dafür können weitere Kosten anfallen, die zu Beginn nicht absehbar sind. Bei der Scheidung hingegen geht es um die abschließende Regelung, sodass die Kosten dafür final sind.

Wie können Sie den Nachteilen von Ehevertrag bzw. Scheidungsvereinbarung aus dem Weg gehen?

Oder anders gefragt: Wie können Sie gut einen Ehevertrag während der Ehe bzw. eine Scheidungsfolgenvereinbarung nach der Trennung doch zu einem fairen Abschluss bringen?

Offene Kommunikation bei einem Ehevertrag

Es ist wichtig, offen und ehrlich über die Gründe für einen Ehevertrag zu sprechen und die Bedenken beider Partner ernst zu nehmen. Vor allem im Hinblick auf die Scheidung bleibt eigentlich gar keine sinnvoll andere Wahl, als möglichst offen, ehrlich und konstruktiv miteinander umzugehen und eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu realisieren.

Gegenseitiger Respekt bei der Trennung

Bei einer bevorstehenden Scheidung sollten beide Partner die Perspektive des anderen respektieren und versuchen, eine faire und ausgewogene Vereinbarung zu treffen. Selbst wenn es angesichts der ehelichen Zerwürfnisse schwierig ist, ist der gegenseitige Respekt voreinander immer noch die beste Grundlage, eine konstruktive Vereinbarung zu treffen und die eheliche Beziehung abzuwickeln.

Rechtliche Beratung für die Trennung

Eine rechtliche Beratung hilft, Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Vereinbarung für beide Partner fair ist. Mit der richtigen Beratung lässt sich vermeiden, dass Sie über Dinge verhandeln, für die es rechtlich keine Grundlage gibt oder umgekehrt Vorschläge akzeptieren, die sich außerhalb des rechtlichen Rahmens bewegen.

Emotionale Unterstützung zu jedweder Zeit

Es kann hilfreich sein, emotionale Unterstützung durch Freunde, Familie oder einen Therapeuten in Anspruch zu nehmen, um die Gespräche zu erleichtern. Dabei sollten Sie aber darauf achten, dass Sie sich nicht unsachlich beeinflussen lassen, beispielsweise weil die um Rat gefragt dritte Person den Partner menschlich ablehnt und darauf drängt, ausschließlich Ihre Interessen in den Vordergrund zu schieben.

Alles in allem

Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung sind gute Werkzeuge, um Ihre ehelichen Rechte und Pflichten zu regeln. Für welches Vertragswerk Sie sich letztlich entscheiden, hängt von Ihrer Einstellung als Paar zueinander ab, und in welcher Situation Sie sich befinden. Gerne kontaktieren Sie uns, wenn Sie vorhaben, sich zu trennen und keinen Ehevertrag haben, aber vor der Trennung doch einen benötigen. Vereinbaren Sie einen kostenfreien Rückruf über unser Formular oder rufen Sie direkt den iurFRIEND InfoPoint unter der Gratis-Hotline 0800 34 86 72 3 an. Wir freuen uns auf Ihre Meldung!

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