Wann bekommt man den Versorgungsausgleich?

Wann bekommt man das Geld endlich?

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Samstag, 01.06.2024 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Wird bei der Scheidung der Versorgungsausgleich durchgeführt, werden die Rentenanwartschaften beider Ehegatten geteilt. Dies bedeutet noch nicht, dass Sie dann sofort die Rente beziehen könnten. Die finanziellen Auswirkungen des mit der Scheidung verbundenen Versorgungsausgleichs werden erst mit Rentenbeginn sichtbar. Erst dann, wenn Sie eine Rente beantragen, werden die Entgeltpunkte verteilt und die Rente im Detail berechnet. Interessieren Sie sich für eine Scheidung, ist es gut, den Versorgungsausgleich schon früh vorzubereiten und sich demnach darüber zu informieren. Gerne holen Sie sich auch unser Gratis-InfoPaket Scheidung noch dazu!

Wie funktioniert der Versorgungsausgleich?

Beim Versorgungsausgleich werden sämtliche in der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte für die Altersversorgung (Rentenanwartschaften) jeweils hälftig geteilt. Haben sowohl Sie als auch Ihr Ehegatte in der Ehe Versorgungsanrechte erworben, kommt es zu einem Hin- und Herausgleich der Anrechte. Einerseits geben Sie die Hälfte an den früheren Ehepartner ab und sind soweit ausgleichspflichtig. Andererseits erhalten auch Sie die Hälfte der Versorgungsanrechte des Ehepartners und sind damit ausgleichsberechtigt.

GUT ZU WISSEN

Versorgungsausgleich erst ab dem Stichtag der Scheidung

Der Versorgungsausgleich erfolgt aus Anlass der Scheidung. Im Zeitraum Ihrer Trennung vom Partner besteht kein eigenständiger Anspruch darauf, im Wege des Versorgungsausgleichs einen eigenen Rentenanspruch zu erwerben. Vorteilhaft dabei ist, dass Sie umso stärker an den Rentenanwartschaften des ausgleichspflichtigen Ehepartners beteiligt sind, je länger Sie getrennt leben und die Scheidung aufschieben. Der Versorgungsausgleich wird nämlich auf den Stichtag berechnet, an dem der Scheidungsantrag eines Ehepartners dem anderen durch das Familiengericht förmlich zugestellt wird.

Wie erfolgt der Versorgungsausgleich?

Hat das Familiengericht nach Auskunft des Rentenversicherungsträgers festgestellt, welche Anrechte der Ehepartner zu teilen sind, entscheidet es darüber, wie der Versorgungsausgleich durchzuführen ist.

 

Im einfachsten Fall werden die Anrechte im gleichen Versorgungssystem geteilt, in dem sie erwirtschaftet wurden. Sind beide Ehegatten bei der Deutschen Rentenversicherung rentenversichert, wenn die Anrechte auch dort geteilt. Es erfolgt die sogenannte interne Teilung. Nach der Teilung haben beide Ehepartner in diesem Versorgungssystem ein eigenes Rentenkonto und damit einen eigenen Anspruch gegen den Versorgungsträger.

 

In Ausnahmefällen ist auch eine externe Teilung möglich. Dabei wird für den ausgleichsberechtigten Ehepartner außerhalb des Versorgungssystems des ausgleichspflichtigen Ehepartners ein Anrecht extra begründet. Dies bedeutet, dass der Ausgleich eines Anrechts mit einem Wechsel des Versorgungssystems verbunden ist.

Wie werden 20 mit 0 EP verrechnet? Rechenbeispiel

Da beim Versorgungsausgleich die Versorgungsanwartschaften für eine spätere Rente ausgeglichen werden, wird kein Geldbetrag übertragen. Vielmehr überträgt das Familiengericht vom Rentenkonto des einen Ehepartners auf das Rentenkonto des anderen Ehepartners Anrechte in Höhe des Ausgleichswerts. Dabei wird der Ehezeitanteil in Entgeltpunkten errechnet. Die interne Teilung der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt nämlich in Form von Entgeltpunkten. Das Familiengericht überträgt folglich jeweils die Hälfte der in der Ehezeit erworbene Entgeltpunkte auf den ausgleichsberechtigten Ehepartner in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Praxisbeispiel

Wer kriegt wie viele EP?

Herr Müller hat während der Ehe mit Frau Müller in der gesetzlichen Rentenversicherung 20 Entgeltpunkte erwirtschaftet. War Frau Müller nicht erwerbstätig, erhält sie durch den Versorgungsausgleich 10 Entgeltpunkte übertragen. Dazu wird für Frau Müller bei der Rentenversicherung ein Rentenkonto begründet, auf dem die Entgeltpunkte gutgeschrieben werden (interne Teilung).

Wurde der Ausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommen, informiert der Rentenversicherungsträger per schriftlicher Mitteilung beide Ehepartner. Die Mitteilung enthält die vom Familiengericht zugunsten oder zulasten eines Ehepartners übertragenen Anrechte, deren Umrechnung in Entgeltpunkte und gegebenenfalls Änderungen bei den Wartezeitmonaten.

GUT ZU WISSEN

Auch Versicherungszeiten werden übertragen

Beim Versorgungsausgleich werden nicht nur die gemeinsamen Rentenpunkte geteilt, sondern auch die Versicherungszeiten. Hier wird jedoch anders gerechnet. Der Partner, der Entgeltpunkte abgeben muss, verliert trotz der Teilung keine bereits erworbenen Versicherungszeiten. Er verliert Geld, aber keine versicherungsrelevanten Zeiten. Im Gegenzug werden dem Partner, der Entgeltpunkte erhält, auch Versicherungszeiten gutgeschrieben. Diese Zeiten machen sich vor allem bei Frührenten bemerkbar. Da meist Frauen Entgeltpunkte und damit auch Versicherungszeiten erhalten, erreichen sie durch eine Scheidung oft leichter die geforderten Mindestzeiten, die für eine vorgezogene Rente nötig sind. Die durch die Scheidung erhaltenen Versicherungszeiten zählen dann voll für die Rente, beispielsweise für langjährig Versicherte ab 63 Jahren mit Abschlägen, aber auch für die Rente bei Schwerbehinderung. Bei der Rente für besonders langjährig Versicherte ab 45 Jahre Versicherungszeit zählen die Zeiten aus einem Versorgungsausgleich allerdings nicht.

Wann erhalten Sie die Rente ausbezahlt?

Der Versorgungsausgleich wirkt sich erst dann in barer Münze aus, wenn Sie eine Rente beantragen. In Betracht kommen folgende Rentenarten: 

  • Regelaltersrente
  • Rente für langjährig Versicherte
  • Rente für besonders langjährig Versicherte
  • Rente wegen Schwerbehinderung und
  • Rente wegen Erwerbsminderung

Die Rentenberechnung richtet sich zunächst nach der Gesamtzahl Ihrer Entgeltpunkte aus allen Zeiten, die Sie bisher in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt haben. Mussten Sie im Versorgungsausgleich Anrechte abgeben oder haben Sie Anrechte erhalten, werden daraus ebenfalls Entgeltpunkte berechnet, sofern der Ausgleich nicht bereits in Entgeltpunkten stattgefunden hat. Die nach dem Versorgungsausgleich erhöhten oder reduzierten Entgeltpunkte werden dann in die Rentenformel eingesetzt. Haben Sie zudem die für die jeweilige Rente erforderlichen Wartezeiten erfüllt, erhalten Sie ab dem Zeitpunkt der Antragstellung die von der Rentenversicherung berechnete Rente.

Wie lautet die Rentenformel?

Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert (in 2024 = 39,32 €) = Monatsrente

GUT ZU WISSEN

Rentensplitting unter Ehegatten

Außer dem Versorgungsausgleich aus Anlass der Scheidung gibt es noch die Option des Rentensplitting. Das Rentensplitting ist eine Art Versorgungsausgleich ohne Scheidung (§ 120a SGB VI). Dabei bestimmen Sie gemeinsam, dass die von Ihnen in der Ehe erworbenen Anwartschaften aufgeteilt werden. Voraussetzung ist, dass 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten vorhanden sind, die Ehe nach 2001 geschlossen wurde oder Ihre Ehe Ende 2001 bestand und beide Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren sind.

Formulare

Wie fülle ich den Fragebogen für den Versorgungsausgleich aus?

Mit den Angaben in diesem Fragebogen können Ihre Rentenanwartschaften bei der Scheidung richtig aufgeteilt werden.

Formular

Fragebogen zum Versorgungsausgleich

Welche Angaben müssen Sie bei der Scheidung für den Versorgungausgleich machen?

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Alles in allem

Ist die Rente eine Perspektive, sollten Sie die Rente beantragen. Reicht die Rente nicht zum Lebensunterhalt, besteht immer noch die Option, auf den Rentnerstatus zu verzichten oder als Frührentner oder Altersrentner zusätzlich erwerbstätig zu sein, ohne dabei Hinzuverdienstgrenzen berücksichtigen zu müssen. So oder so: Bevor Sie Rente beantragen, sollten Sie strategisch genau prüfen und sich darüber klar werden, wie Sie die nächsten Jahre gestalten wollen.

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