Trennen Sie sich von Ihrem Partner, oder haben vor, nach der Scheidung ins Ausland umzuziehen, kann es vorkommen, dass weiterhin ungewollte Abbuchungen vom eigenen Konto erfolgen. Diese Zahlungen, die in der Vergangenheit sinnvoll waren, sind nun vielleicht überflüssig oder nicht mehr gerechtfertigt. In solchen Fällen stellt sich die Frage: Kann man eine Einzugsermächtigung, also ein Lastschriftmandat, widerrufen, damit das Geld nicht von allen Seiten weiter eingesaugt wird? Lesen Sie hier, was genau eine Einzugsermächtigung ist, welche Rechte man als Kontoinhaber hat und wie man vorgehen kann, um unerwünschte Lastschriften zu stoppen. Falls Sie noch andere Fragen zur Scheidung haben, können Sie uns kostenfrei anrufen unter 0800 34 86 72 3 oder hier einen kostenlosen Rückruftermin ausmachen. Wir freuen uns auf Ihre Meldung!
Unterschied Dauerauftrag vs. Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung)
Zunächst ist es wichtig, den Unterschied zwischen einem Dauerauftrag und einem Lastschriftmandat (auch Einzugsermächtigung genannt) zu verstehen:
- Ein Dauerauftrag ist eine Anweisung, die man der Bank erteilt, um regelmäßig einen festen Betrag an einen bestimmten Empfänger zu überweisen. Der Kontoinhaber hat hier die volle Kontrolle und kann den Dauerauftrag jederzeit selbst ändern oder löschen.
- Ein Lastschriftmandat, auch bekannt als Einzugsermächtigung, funktioniert anders. Hier erteilt der Kontoinhaber einem Dritten (z. B. einem Unternehmen) die Erlaubnis, Geld von seinem Konto abzubuchen. Der Kontoinhaber gibt also dem Zahlungsempfänger die Kontrolle über die Abbuchung, hat aber weiterhin das Recht, diese Abbuchung innerhalb einer bestimmten Frist rückgängig zu machen.
Welches Recht hat jemand, zu dessen Gunsten die Lastschrift geht?
Der Zahlungsempfänger, also derjenige, der das Lastschriftmandat nutzt, hat das Recht, im Rahmen der erteilten Ermächtigung Beträge vom Konto des Kontoinhabers abzubuchen. Dieses Recht besteht so lange, wie das Mandat gültig ist. Der Zahlungsempfänger ist jedoch verpflichtet, den Kontoinhaber über jede Abbuchung im Voraus zu informieren (Pre-Notification), sodass der Kontoinhaber die Möglichkeit hat, bei Unstimmigkeiten rechtzeitig zu reagieren.
Wie kann man die Einzugsermächtigung stoppen?
Das Widerrufen einer Einzugsermächtigung ist grundsätzlich möglich und kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein:
Selbst erteilte Einzugsermächtigungen
Wenn Sie einem Unternehmen oder Dienstleister selbst eine Einzugsermächtigung erteilt haben, können Sie diese jederzeit schriftlich widerrufen. Der Widerruf sollte direkt an den Zahlungsempfänger gerichtet werden. Gleichzeitig sollten Sie Ihre Bank informieren, um sicherzustellen, dass zukünftige Abbuchungen abgelehnt werden.
Einzugsermächtigungen, die ein Dritter erteilt hat
Wenn Sie feststellen, dass ein Dritter (z. B. Ihr Ex-Partner) ohne Ihre Zustimmung eine Einzugsermächtigung erteilt hat, können Sie diese ebenfalls widerrufen (lesen Sie dazu aber unten den Abschnitt „Gemeinschaftskonto“). In diesem Fall sollten Sie sich sofort an Ihre Bank wenden und die unerlaubte Einzugsermächtigung beanstanden. Die Bank ist verpflichtet, unautorisierte Abbuchungen rückgängig zu machen.
Spezielle Konstellationen wie GEZ-Abbuchungen
Es gibt auch besondere Fälle, wie zum Beispiel die GEZ-Gebühren bei einem Umzug ins Ausland. In solchen Fällen müssen Sie den Zahlungsempfänger (z. B. die GEZ) über Ihre geänderten Lebensumstände informieren und den Widerruf der Einzugsermächtigung mit einer schriftlichen Erklärung und ggf. einem Nachweis über Ihren Wohnsitz im Ausland untermauern.
Muss ich den Empfänger kontaktieren oder kann ich meiner Bank sofort Anweisung erteilen?
Grundsätzlich ist es sinnvoll, sowohl den Zahlungsempfänger als auch die Bank über den Widerruf der Einzugsermächtigung zu informieren. Sie können zwar direkt bei Ihrer Bank die Lastschrift sperren lassen, doch dies ist meist nur eine temporäre Lösung. Um zukünftige Abbuchungen endgültig zu stoppen, ist der direkte Widerruf beim Zahlungsempfänger erforderlich. In bestimmten Fällen, wie bei unberechtigten Abbuchungen, können Sie jedoch Ihre Bank anweisen, die Lastschrift zurückzubuchen. Dies ist innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen möglich, in besonderen Fällen sogar bis zu 13 Monate rückwirkend.
Wie lange dauert es, bis der Widerruf wirksam wird?
Nachdem Sie Ihrer Bank den Widerruf mitgeteilt haben, dauert es in der Regel nur wenige Tage, bis die Bank den Widerruf umsetzt. In der Praxis kann dies jedoch variieren, je nach Bank und deren internen Prozessen. Wenn eine Lastschrift bereits initiiert wurde, kann der Widerruf oft erst für zukünftige Abbuchungen wirksam werden. Bereits eingeleitete Zahlungen werden meist noch ausgeführt, es sei denn, sie können rechtzeitig gestoppt werden.
Kann der Zahlungsempfänger den Widerruf ablehnen?
Grundsätzlich kann der Zahlungsempfänger den Widerruf einer Einzugsermächtigung nicht ablehnen oder an Bedingungen knüpfen. Ein Widerruf ist Ihr Recht als Kontoinhaber und kann jederzeit gegenüber Ihrer Bank und dem Zahlungsempfänger ausgesprochen werden.
Kann ich eine Einzugsermächtigung für ein Gemeinschaftskonto alleine widerrufen?
Ob Sie eine Einzugsermächtigung für ein Gemeinschaftskonto alleine widerrufen können, hängt von der Art des Gemeinschaftskontos ab und den spezifischen Vereinbarungen, die Sie mit Ihrem Mitkontoinhaber getroffen haben. Es gibt grundsätzlich zwei Hauptarten von Gemeinschaftskonten:
Oder-Konto (Einzelverfügungsberechtigung)
Bei einem Oder-Konto kann jeder Kontoinhaber unabhängig vom anderen allein über das Konto verfügen. Das bedeutet, dass Sie in der Regel auch alleine eine Einzugsermächtigung widerrufen können, ohne die Zustimmung des anderen Kontoinhabers einzuholen. In diesem Fall können Sie den Widerruf direkt bei der Bank und/oder beim Zahlungsempfänger veranlassen.
Und-Konto (Gemeinsame Verfügungsberechtigung)
Bei einem Und-Konto müssen beide Kontoinhaber gemeinsam über das Konto verfügen. Dies bedeutet, dass auch für den Widerruf einer Einzugsermächtigung die Zustimmung beider Kontoinhaber erforderlich ist. Wenn Sie eine Einzugsermächtigung widerrufen möchten, müssen Sie dies in der Regel gemeinsam mit dem anderen Kontoinhaber tun.
Worauf muss man außerdem achten?
Beim Widerruf einer Einzugsermächtigung sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Fristen: Achten Sie auf Fristen, innerhalb derer Sie den Widerruf bei der Bank und beim Zahlungsempfänger einreichen sollten.
- Beweissicherung: Versenden Sie den Widerruf schriftlich und nachweisbar, z.B. per Einschreiben.
- Vertragsverhältnisse: Prüfen Sie, ob der Widerruf Auswirkungen auf bestehende Verträge hat und ob möglicherweise Schadenersatzansprüche entstehen könnten.
- Rückbuchungsrecht: Nutzen Sie Ihr Recht, unberechtigte Abbuchungen zurückzubuchen.
Was sind Alternativen zum Widerruf einer Einzugsermächtigung?
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, statt eines direkten Widerrufs der Einzugsermächtigung andere Wege zu prüfen:
- Kontowechsel: Wenn Sie viele Abbuchungen stoppen möchten, kann ein Kontowechsel eine schnelle Lösung sein. Dies erfordert jedoch eine sorgfältige Umstellung aller Zahlungen und eine rechtzeitige Information an alle Zahlungsempfänger.
- Lastschriften temporär sperren: Manche Banken bieten die Möglichkeit, bestimmte Lastschriften temporär zu sperren, ohne die Ermächtigung vollständig zu widerrufen.
- Kündigung von Verträgen: In vielen Fällen ist es sinnvoll, den zugrundeliegenden Vertrag zu kündigen, anstatt nur die Einzugsermächtigung zu widerrufen. Dadurch vermeiden Sie zukünftige Zahlungspflichten und potenzielle Rechtsstreitigkeiten.
Alles in allem
Ja, eine Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, doch es ist wichtig, dabei einige Regeln zu beachten. Je nach Situation und den erteilten Ermächtigungen kann es notwendig sein, sowohl den Zahlungsempfänger als auch die Bank zu kontaktieren. Haben Sie die Möglichkeit, die ersten Schritte vor der Trennung mit etwas mehr Ruhe anzugehen, fordern Sie hier gern unser Gratis-InfoPaket für Ihre Scheidung an. Sie finden darin 20 Seiten Basics zu Ihrer Scheidung, deren Ablauf, Scheidungsfolgen-Management, Unterhaltsfragen und mehr. Über 55.000 Menschen haben das Gratis-InfoPaket schon bestellt, und waren rundum zufrieden mit unserem Service. Holen auch Sie sich jetzt mehr Informationen zu Ihrer Scheidung – diese stehen Ihnen zu!