Mit Ihrer Scheidung wickeln Sie Ihre eheliche Lebensgemeinschaft ab. Hat der Ex-Partner Anspruch auf Geld, sollten Sie einige Regeln kennen, die Sie und Banken berücksichtigen müssen, wenn Sie höhere Summen auf ein anderes Konto überweisen oder bar auf ein eigenes oder fremdes Konto einzahlen möchten. Für die Begleichung Ihrer Scheidungskosten ist dieses Wissen zweitrangig – bei iurFRIEND zahlen Sie nämlich immer nur Sätze knapp über der Mindestgebühr, ggf. auch noch in Raten, oder beantragen für Ihre Scheidung Verfahrenskostenhilfe. Möchten Sie wissen, wie viel Ihre Scheidung in etwa kosten wird, fordern Sie noch heute unseren Gratis-Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung bei uns an.
Bei welchen Gelegenheiten muss man größere Beträge überweisen?
Größere Beträge, die Sie aus Anlass Ihrer Scheidung überweisen, ergeben sich meist daraus, dass Sie
- die Immobilie oder den Miteigentumsanteil Ihres Ex-Partners an Ihrer gemeinsamen Immobilie erwerben
- oder den Zugewinnausgleich (auf einmal) zahlen müssen.
Praxisbeispiel
Für Scheidung mit iurFRIEND sind keine großen Überweisungen notwendig
Sofern Sie bei iurFRIEND Überweisungen tätigen, handelt es sich im Regelfall nicht um außerordentlich hohe Summen. Einerseits bieten wir Ratenzahlungen an, andererseits berechnen unsere Kooperationsanwälte lediglich die Mindestgebühren. Überweisungen und Bareinzahlungen sollten insoweit keine technischen Probleme aufwerfen.
Wie viel Geld kann man maximal auf einmal überweisen?
Sie können im Prinzip so viel Geld von Ihrem Konto auf ein anderes Konto überweisen, wie Ihr Guthaben hergibt oder Sie über die Bank finanzieren können. Vielfach ist es aber so, dass die Banken Obergrenzen für Überweisungen vorgeben. Damit wird angegeben, wie viel Geld Sie auf einmal pro Tag von einem Konto auf ein anderes herüberschieben dürfen. Die Obergrenzen sind von Bank zu Bank individuell geregelt. Bei höheren Beträgen sollten Sie mit Ihrer Bank Rücksprache halten, bevor Sie eine besonders große Überweisung tätigen wollen. Oft werden große Beträge nicht einfach so überwiesen, sondern bedürfen der Rücksprache. Teils können Sie auch selbst online über die „Einstellungen“ bestimmen, wie viel Geld am Tag von Ihrem Konto abfließen darf.
GUT ZU WISSEN
Herkunft des Geldes wird normalerweise nicht überprüft
Das Geldwäschegesetz spielt ungeachtet eventueller Meldepflichten insoweit keine Rolle, da das Geld auf Ihrem Konto vorhanden ist. Da es auf Ihrem Konto gebucht ist, gibt es auch einen Herkunftsnachweis, so dass der Verdacht der eventuellen Geldwäsche gar nicht erst im Raum steht. Die Bank kann und wird normalerweise nicht fragen, woher das auf dem Konto bereits gebuchte Geld kommt.
Was teilen Bank oder Notar dem Finanzamt bzgl. Kontobewegungen mit?
Verfügungen auf Ihrem Konto werden dem Finanzamt von Ihrer Bank normalerweise nicht mitgeteilt. Anders ist es, wenn Sie beim Notar eine Immobilie kaufen oder verkaufen. Dann ist der Notar gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt eine Abschrift des notariellen Kaufvertrags zu übersenden. Ist die Herkunft des Kaufpreises unklar, könnte sich das Finanzamt veranlasst sehen nachzufragen, woher das Geld stammt.
Welche Überweisungen müssen Banken melden und an wen?
Wohnt der Ex-Partner im Ausland, sind bestimmte Überweisungen ins Ausland meldepflichtig. Die Meldepflichten dienen dazu, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Banken sind nach der Außenwirtschaftsverordnung dazu verpflichtet, verdächtige Transaktionen zu melden, um zu verhindern, dass Kriminelle ihr illegal erworbenes Geld in den legalen Geldkreislauf einspeisen.
Überweisen Sie Ihrem Ex-Partner, der sicherlich kein Krimineller und auch nicht der Geldwäsche verdächtig ist, mehr als 12.500 € ins Ausland, ist trotzdem eine Meldepflicht zu beachten. Ihre Bank wird Sie auf diese Regelung hinweisen. Eine Meldung kann einfach und schnell über das Formularcenter der Bundesbank erfolgen oder Ihre Bank übernimmt die Meldung. Auch eine telefonische Meldung über die gebührenfreie Hotline ist möglich. Diese Meldepflicht gilt nicht nur für Überweisungen, sondern auch für Barzahlungen und Schecks.
Handelt es sich um mehrere Überweisungen von oder an unterschiedliche Personen, Zahlungen von jeweils unter 12.500 Euro, insgesamt aber mehr als 12.500 €, müssen Sie diese nicht melden.
GUT ZU WISSEN
Bargeld von mehr als 10.000 EUR auf Reisen meldepflichtig
Reisen Sie innerhalb der Europäischen Union mit mehr als 10.000 € Bargeld nach Deutschland ein oder aus, müssen Sie auch diesen Betrag beim Zoll anmelden.
Wie viel Geld kann man auf einmal vom Konto abheben?
Möchten Sie Bargeld von Ihrem Konto abheben, gibt es im Regelfall Obergrenzen. Zweck ist, dass die Bank ihren Bargeldbestand nicht leerräumen kann, und andere Kunden dann abweisen muss. Die Obergrenzen sind von Bank zu Bank unterschiedlich. Möchten Sie einen größeren Betrag abheben, sollten Sie frühzeitig bei Ihrer Bank vorsprechen und Ihren Wunsch ankündigen. Dies hat den Vorteil, dass Sie einen hohen Betrag nicht direkt am Schalter ausgezahlt bekommen, sondern zur Sicherheit möglichst in einen Nebenraum gebeten werden.
Handelt es sich bei Ihrem Konto um ein Gemeinschaftskonto, das Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner führen, haben Sie allenfalls Anspruch auf die Hälfte des Guthabens. Zwar können Sie den gesamten Betrag abheben, jedoch sind Sie im Verhältnis zu Ihrem Ehepartner ausgleichspflichtig und müssen berücksichtigen, dass das Guthaben möglicherweise aus der Gehaltszahlung des Ehepartners stammt und Sie keinen Anspruch auf dieses Guthaben haben. Möglicherweise müssen Sie das Geld wieder erstatten.
Wie viel Bargeld können Sie bei der Bank einzahlen?
Reicht Ihr Guthaben auf dem Konto für die beabsichtigte Überweisung nicht aus, dürfen Sie im Prinzip so viel Geld auf Ihr Konto einzahlen, wie Sie möchten. Teils aber begrenzen Banken die Einzahlungen, beispielsweise auf 2.000 € am Tag. Übersteigt die einzuzahlende Summe 10.000 €, tritt das Geldwäschegesetz auf den Plan. Banken müssen Bareinzahlungen über 10.000 € an Finanzämter und Justizbehörden melden. Die Obergrenze lässt sich auch nicht dadurch umgehen, dass Sie Teilbeträge einzahlen. Die Bank kann auch bei einer deutlich niedrigeren Summe eine Meldung veranlassen, wenn der Verdacht der Steuerhinterziehung oder Geldwäsche besteht.
Noch schwieriger wird es, wenn Sie die Bareinzahlung auf das Konto bei einer anderen Bank tätigen wollen. Viele Banken nehmen solche Bareinzahlungen für ein fremdes Konto gar nicht mehr an. Haben Sie ein Konto bei einer Direktbank ohne Filialnetz, kann es ausgesprochen schwierig werden, Bargeld auf Ihr Konto einzuzahlen. Gelingt die Einzahlung dennoch, müssen Sie mit ca. 3 - 5 Tagen Überweisungszeit rechnen und Gebühren im unteren zweistelligen Bereich akzeptieren. Außerdem gilt bei Bareinzahlungen auf das Konto bei einer fremden Bank bereits ab 2.500 € eine Meldepflicht.
Ab einer Summe von 10.000 € bzw. 2.500 € müssen Sie zudem einen Nachweis über die Herkunft des Geldes erbringen. Haben Sie keinen Nachweis oder ist der Nachweis unzureichend, darf die Bank die Überweisung nicht durchführen.
Geeignete Nachweise sind:
- Kontoauszug der Bargeldauszahlung, falls das Geld von einem anderen eigenen Konto stammt
- Verkaufs- und Rechnungsbelege (beispielsweise beim Verkauf von Edelmetallen oder Autos)
- Testament, Erbschein,
- Schenkungsverträge,
- Sparbuch, aus dem die Auszahlung hervorgeht.
Was ist zu beachten, wenn Sie Familienangehörigen Bargeld überreichen?
Hat der Partner Anspruch auf Bargeld, können Sie ihm oder ihr natürlich auch Bargeld in die Hand geben. Damit ist möglicherweise eine Reihe von Nachteilen verbunden. Der Partner könnte das Geld bar auf sein eigenes Konto einzahlen, muss aber bei einer Einzahlung über 10.000 € den Nachweis führen, woher das Geld stammt. Da er bzw. sie das Geld bar von Ihnen erhalten hat, könnte der Nachweis schwierig werden.
Nicht unterstellen wollen wir, dass der Empfänger den Erhalt bestreiten wird – aber auch dies kommt vor. Befinden Sie sich in einer Trennungsphase, sollten Sie sich den Empfang quittieren lassen.
Vorsicht walten lassen sollten Sie auch bei der Übertragung von Vermögen an Ihre Kinder, erst recht in der zeitlichen Nähe einer Trennung. Schenkungen in diesem Bereich können ganz schnell nach hinten losgehen.
Praxisbeispiel
Dienstleistungen nur mit Nachweis begleichbar (Schwarzarbeit)
Will der Partner mit dem Bargeld Handwerkerleistungen bezahlen und gibt dem Handwerker das Geld bar in die Hand, kann die Zahlung steuerlich nicht in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Der Kostenaufwand ist steuerlich nur berücksichtigungsfähig, wenn die Zahlung per Überweisung getätigt wurde. Zweck ist, Schwarzarbeit zu verhindern.
Alles in allem
Wer bereit ist, eine hohe Summe aus seiner Verfügung in die eines anderen zu übertragen, tut etwas aus Sicht des heutigen Business sehr Seltenes. Kaum jemand kann noch aus dem Stand heraus sofortige Großbeträge „locker machen“, siehe die Ablösesummen zwischen milliardenschweren Fußballvereinen. Da ist es im Bereich des Familienrechts zu honorieren, wenn jemand seinen Verpflichtungen nachkommt. Damit Sie jedoch nicht wegen eines Missverständnisses Probleme mit Behörden, Banken oder Ihren Familienangehörigen bekommen, sprechen Sie im Zweifel mit Ihrer Bank. Fragen im Vorgriff auf Ihre Scheidung beantwortet der iurFRIEND-InfoPoint kostenlos unter 0800 - 34 86 72 3 – wir freuen uns auf Ihren Anruf!