Der Scheidungsantrag muss zudem Angaben enthalten, ob Sie die elterliche Sorge, den Umgang und die Unterhaltspflicht gegenüber dem minderjährigen Kind geregelt haben. Die Angaben sind unabhängig davon zu machen, ob das gemeinsame Sorgerecht besteht oder ein Elternteil die alleinige Sorge innehat oder diese beantragen will.
Grund der Regelung ist, dass Sie sich über die Folgen Ihrer Trennung und der ins Auge gefassten Scheidung Klarheit verschaffen sollen. Durch die Angabenpflicht werden Sie auf die Problematik ausdrücklich aufmerksam gemacht und zu einer Stellungnahme veranlasst. Die Aufforderung, sich Klarheit zu verschaffen und das Sorge- und Umgangsrecht sowie den Kindesunterhalt zu regeln, dient auch dem Interesse Ihres Kindes an einer einvernehmlichen Regelung dieser Scheidungsfolgen.
Sie sollten dabei wahrheitsgemäße Angaben machen. Behaupten Sie, dass beispielsweise das Umgangsrecht geregelt sei, müssen Sie damit rechnen, dass der Ex-Partner diese Behauptung bestreitet und sich das Gericht veranlasst sieht, das Thema zu erörtern, wodurch sich die Gerichtskosten erhöhen können.