Scheidungskinder in der Schule

EliteXPERT Porträt: Kerstin Fleissner

Dienstag, 14.09.2021 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Die Schule soll ein Ort des Lernens und Wachsens sein. Dort erlernen Kinder Fachliches sowie Soziales und legen wichtige Grundsteine für das weitere Leben. Dabei kommt es natürlich auch mal zu Lernstress, mit dem früher oder später alle Schülerinnen und Schüler umgehen müssen. Doch gerade für Scheidungskinder, deren Eltern die Trennung und Scheidung vollziehen, kann diese Zeit eine besondere Herausforderung darstellen.

Belastung für Scheidungskinder

Die Spannung zwischen den Eltern und Konflikte im Rahmen der Trennung wirken sich auf die gesamte Atmosphäre zu Hause aus und belasten auch die gemeinsamen Kinder. Ob Sie den Streit offen vor ihnen oder hinter geschlossenen Türen austragen, Kinder spüren Negativität und leiden darunter. Sie machen sich Sorgen und haben viele Fragen: Wie geht es mit meinen Eltern weiter? Bei wem werde ich leben? Muss ich mich für eine Seite entscheiden? Werde ich bei einem Umzug in der neuen Schule zurechtkommen und neue Freunde finden?

 

Wenn Kinder sich mit Ungewissheit und Problemen alleine gelassen fühlen oder sich von ihren Ansprechpartnern missverstanden fühlen, können sie unter Schlafproblemen und als Folge sogar an Konzentrationsstörungen in der Schule leiden. Sie empfinden vermutlich starke Emotionen wie Wut, Verzweiflung, Hilflosigkeit oder Scham. Vielleicht haben sie Schwierigkeiten, sich im Unterricht zu konzentrieren, vergessen ihre Hausaufgaben oder leisten unbewusst Widerstand, um auf sich aufmerksam zu machen. Das kann zu einem kurz- oder auch langfristigen Leistungsabfall führen. Entscheidend ist dann, wie Sie als Elternteil reagieren.

Mutter wird Sorgerecht wegen übertriebenem Leistungsdruck in der Schule teilweise entzogen

Schaubild

Übt ein Elternteil extremen Druck auf die Kinder in der Schule aus, kann dies zum teilweisen Entzug des Sorgerechts führen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem Beschluss vom 14. September 2021 (Aktenzeichen 1BvR 1525/20) bestätigt. In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine allein sorgeberechtige Mutter aus Rheinland-Pfalz übertriebenen Druck auf ihre Tochter ausgeübt, die deswegen traurig, überfordert, verzweifelt und ohne Lebensmut war, sodass das Gericht das Kindeswohl gefährdet sah. Die Tochter war auf sonderpädagogische Lernförderung angewiesen und wurde von ihrer Mutter gegen fachlichen Rat auf einem Gymnasium angemeldet. Dort litt sie stark unter dem hohen Druck seitens ihrer Mutter, wodurch Konflikte an der Schule entstanden. Es kam zu Übergriffen auf andere Kinder, sodass die Tochter von der Schule verwiesen wurde. Auch auf der folgenden Realschule kam es zu erneuten Konflikten. Als Folge wurde der Mutter das Recht entzogen, die schulischen Belange ihres Kindes zu regeln.

 

Übermäßiger Leistungsdruck wirkt sich massiv auf die Gesundheit von Kindern aus und zieht in Extremfällen also auch sorgerechtliche Konsequenzen nach sich. Treffen die Belastung von Scheidung der Eltern und Lernstress aufeinander, sollten Sie besonders rücksichtsvoll sein und auf die Bedürfnisse Ihres Kindes eingehen.

Wie können Sie Ihre Kinder unterstützen?

Auch wenn Sie sich gerade selber überfordert fühlen, sollten Sie Ihren Kindern möglichst ein Gefühl von Sicherheit und Stabilität geben. Machen Sie sich klar, dass Sie auch nach der Trennung und Scheidung weiterhin als Team zusammenarbeiten müssen, wenn es um Ihre gemeinsamen Kinder geht. Sie werden in der Regel weiterhin das gemeinsame Sorgerecht tragen und sollten es gemeinsam zum Wohle der Kinder ausüben. Kommunizieren Sie Ihren Kindern klar, dass Sie weiterhin als Eltern für sie da sind und bemühen sich um eine einvernehmliche Lösung. Ziehen Sie Ihre Kinder keinesfalls in einen Loyalitätskonflikt und erwarten Sie nicht, dass sie für eine Seite Partei ergreifen.

 

Je besser Sie sich auf ein Betreuungsmodell einigen und sich an die Absprachen halten, desto schneller finden Ihre Kinder in die neue Routine. Diese Routine kann Ihren Kindern Halt in ungewissen Zeiten geben. Führt die Gestaltung des Umgangs dazu, dass die Kinder ihre Hausaufgaben häufiger vergessen, weil ihre Unterlagen sich bei dem anderen Elternteil befinden, muss die Regelung geändert werden (OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.04.14, Aktenzeichen 10 UF 212/13). Den Kindern muss ermöglicht werden, ihre Schulausbildung vernünftig zu absolvieren.

 

Sie sollten als Eltern an einem Strang ziehen, wenn es darum geht, Ihre Kinder gut durch die Schulzeit zu bringen. Zudem schaffen Sie damit im Bereich des Sorge- und Umgangsrechtes ideale Voraussetzungen für die einvernehmliche Scheidung. So können Sie Ihre Scheidung so reibungslos wie möglich abwickeln. Je unkomplizierter Sie sich scheiden lassen können, desto einfacher wird auch der Neuanfang für Sie und Ihre Kinder.

Das Kindeswohl im Fokus

Schaubild

Bei allen Entscheidungen, die das Sorge- und Umgangsrecht betreffen, sollten Sie die Gesundheit Ihrer Kinder und eine möglichst glückliche Kindheit im Blick haben. Die Scheidung ist nicht nur für Sie, sondern auch für die Kinder ein einschneidendes Ereignis. Gerade wenn Sie mit den Kindern umziehen möchten, sollten Sie sich klarmachen, dass ein Umzug und ein neues soziales Umfeld die Lage zusätzlich erschweren können. Seien Sie als Elternteil für Ihre Kinder da und sorgen Sie dafür, dass sie auch außerhalb der Familie Ansprechpartnerhaben, denen sie sich anvertrauen können. Je älter Ihre Kinder sind, desto mehr sollten, sofern möglich, auch deren Wünsche Beachtung finden und in Ihre Entscheidung mit einfließen.

 

Als Eltern sollten Sie Ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten in Bezug auf Ihre Kinder respektieren und mögliche Konflikte nicht zu deren Nachteil austragen. Wenn Sie barunterhaltspflichtig sind, sollten Sie regelmäßig nach Vorgabe den Kindesunterhalt zahlen. Wenn Sie die Kinder hauptsächlich betreuen, sollten Sie nicht versuchen, das Umgangsrecht Ihrer Ex-Partnerin bzw. Ihres Ex-Partners zu vereiteln. Das Umgangsrecht ist übrigens auch zu Zeiten von Corona zu gewähren. Sie können den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil nicht grundlos unterbinden.

Mit der einvernehmlichen Scheidung und einer Zusammenarbeit in Fragen des Sorge- und Umgangsrecht, können Sie Ihre Kinder entlasten.

 

  • Besteht weiterer Hilfsbedarf, können Sie versuchen eine Beratung oder Therapie in Anspruch zu nehmen. Je nach den Umständen im Einzelfall und der genauen Art des Konflikts können Sie als Familie an der Beratung bzw. Therapie teilnehmen oder eine Einzelsitzung für Ihr Kind vereinbaren. So wird gezielt an psychischen Belastungen gearbeitet und es können professionelle Lösungsstrategien erarbeiten werden.
  • Benötigt Ihr Kind nur etwas Unterstützung bei den Hausaufgaben oder der Prüfungsvorbereitung, können Sie eine Nachhilfe für Ihr Kind organisieren. Spätestens seit der Corona-Pandemie gibt es einige Online-Angebote, die sicher von zu Hause aus genutzt werden können.
  • Wenn Sie ein geringes Einkommen haben und finanzielle Hilfe für Nachhilfe benötigen, können Sie einen Bildungsgutschein beantragen. Der Bildungsgutschein ist eine staatliche Leistung für Bildung und Teilhabe. Am besten informieren Sie sich bei Ihrem örtlich zuständigen Jobcenter oder der Kreisverwaltung darüber, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Wird der Bildungsgutschein gewährt, sollten Sie sich auch erkundigen, für welche Nachhilfeanbieter Sie diesen einsetzen können.

Alles in allem

Gemeinsam können Sie jedoch sicherstellen, dass Ihre Kinder so gut wie möglich unterstützt werden. Handeln Sie als Eltern weiterhin als Team zum Wohl Ihrer Kinder und nutzen die Hilfsangebote, die Ihnen zur Verfügung stehen.

 

Hinweis: Dieser Blogbeitrag wurde ursprünglich am 11. September 2020 veröffentlicht und anlässlich des Bundesverfassungsgericht-Beschlusses vom 14. September 2021 (Az. 1BvR 1525/20) aktualisiert.

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