Als Sie noch verheiratet waren, haben Sie vielleicht abwechselnd den Elternabend besucht und den Partner über den Verlauf des Abends informiert. Bestenfalls haben Sie sogar gemeinsam teilgenommen. Leben Eltern getrennt, streiten sie zum einen oft darüber, welcher Elternteil am Elternabend teilnehmen darf oder muss, ob ein neuer Partner daran teilnehmen kann und ob die Schule beide Eltern zum Fortgang des Kindes informieren muss oder die Partner untereinander sich. Steht Ihnen der Schritt der Trennung noch bevor, können sie sich hier Ihr Gratis-InfoPaket zur Scheidung herunterladen – damit sind Sie zumindest über die größeren Fragen schnell im Bilde.
Welchen Zweck haben Elternabende in der Schule?
Elternabende haben den Zweck, die Eltern aus Sicht der Lehrer über den Leistungsstand des Kindes und das schulische Umfeld zu informieren.
Dabei geht es um folgende Aspekte:
- Vorstellung und Kennenlernen: Elternabende dienen anfangs der Vorstellung der Klassenlehrkraft und dem gegenseitigen Kennenlernen der Eltern.
- Informationen und Diskussionen: Bei einem Elternabend werden wichtige Informationen und Termine für die Klasse bekannt gegeben, sowie Sorgen, Wünsche und Probleme von Kindern und Eltern diskutiert.
- Klassenklima: Die meisten Eltern möchten wissen, wie die Stimmung in der Klasse ist.
- Leistungsstand und -bewertung: Es wird über den aktuellen Lernstoff informiert und was der Lehrplan als nächstes vorsieht.
- Wahl des Elternsprechers: Eine wichtige Aufgabe, die am Elternabend ansteht, ist die Wahl des Elternsprechers. Der Elternsprecher vertritt die Interessen der Eltern damit auch indirekt die Interessen der Kinder gegenüber der Schule.
CHECKLISTE
Wie können wir die Trennung & Scheidung für unsere Kinder gestalten?
Die Scheidung ist insbesondere für die Kinder belastend. Wie können Sie als Eltern Ihre Kinder entlasten?
Checkliste
Trennung und Scheidung mit Kind
Auf diese Aspekte sollten Sie bei einer Trennung und Scheidung mit Kind achten.
Sollte ich überhaupt am Elternabend teilnehmen?
Als Elternteil sollten Sie den Elternabend nicht als notwendiges Übel betrachten, sondern als eine Option, interessante Informationen über Kind und Schule aus erster Hand durch die Lehrkraft zu erfahren. Insoweit ist auch die oft geäußerte Kritik, auf Elternabenden würde zu viel „palavert“ oder eigennützige Eltern nutzten die Abende zur Selbstdarstellung, nicht unbedingt ein Argument, um dem Elternabend fernzubleiben.
Letztlich geht es um Ihr Kind. Dafür sollten Sie bereit sein, ein oder zweimal im Jahr wenige Stunden, wenn auch meist am Abend, zu opfern. Letztlich kann es sehr wohl interessant sein, zu sehen, wo und wie das Kind unterrichtet wird. Dies gilt umso mehr, als Sie sich selbst mehr oder weniger gern an Ihre eigene Schulzeit erinnern und die Schule, an der Ihr Kind unterrichtet wird, früher vielleicht selbst besucht haben.
Ist man verpflichtet, zum Elternabend zu gehen?
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, an einem Elternabend teilzunehmen. Eine Teilnahme ist jedoch jedem Elternteil ans Herz zu legen, da damit das Interesse am eigenen Kind und seiner Schule zum Ausdruck kommt. Elternabende bieten Eltern die Möglichkeit, sich über die schulische Entwicklung ihres Kindes zu informieren, dem Lehrer Fragen zu stellen, sich mit anderen Eltern auszutauschen und Anliegen zu diskutieren. Außerdem sollten Sie es gegenüber Ihrem Kind als ein Gebot elterlicher Verantwortung betrachten, am Elternabend teilzunehmen.
Wer darf zum Elternabend / Elternsprechtag bei getrennten Eltern?
Besteht nach der Trennung und Scheidung der Eltern das gemeinsame Sorgerecht fort, spricht zunächst nichts dagegen, dass der umgangsberechtigte, aber trotzdem noch immer sorgeberechtigte Elternteil am Elternabend teilnimmt. Aber auch dann, wenn kein Sorgerecht und lediglich ein Umgangsrecht besteht, kann es im Interesse des Kindes vorteilhaft sein, wenn der umgangsberechtigte Elternteil Verantwortung für das Kind zeigt und daran interessiert ist, den Elternabend zu besuchen und sich über die Belange des Kindes zu informieren. Da der Elternteil das Recht auf Umgang mit dem Kind hat, berechtigt das Umgangsrecht regelmäßig auch zur Teilnahme an besonderen Ereignissen, in denen das Kind im Mittelpunkt steht.
EXPERTENTIPP
Zur Entlastung abwechselnd teilnehmen
Ein Argument, das dafür spricht, dass beide Elternteile am Elternabend teilnehmen, kann sich daraus ergeben, dass nicht jeder die Teilnahme als einen erfüllten Abend betrachtet und vielleicht froh darüber ist, wenn die Teilnahme an Elternabenden durch die Elternteile abwechselnd erfolgt. Hinzu kommt, dass das Kind das Gefühl hat, dass es beiden Elternteilen gleichermaßen wichtig ist und diese Einschätzung auch gegenüber anderen Kindern und Eltern zum Ausdruck kommt. Ähnlich ist die Situation, wenn die Teilnahme an einem Elternsprechtag zur Debatte steht.
Wann ist das Teilnahmerecht eingeschränkt?
Das Umgangsrecht besteht nicht grenzenlos. So kann es Sachverhalte geben, in denen sich Einschränkungen gebieten. Dabei geht es um die Situation, dass die Eltern stark zerstritten sind und sich nicht in der Lage sehen, gemeinsam zu handeln oder die Anwesenheit des Ex-Partners zu akzeptieren. In diesen Fällen kann einem Elternteil die Teilnahme auch einem Elternabend untersagt werden.
Praxisbeispiel
Einschulungsfeier
Das Oberlandesgericht Zweibrücken hatte einem umgangsberechtigten Vater untersagt, an der Einstellungsfeier seines Kindes teilzunehmen. Die dabei benannten Gründe dürften auch auf Elternabende oder sonstige Ereignisse im Leben des Kindes übertragbar sei. Das Umgangsrecht habe Schranken. So könne aus besonderen Gründen, wie Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch und körperlicher oder seelischer Beeinträchtigung das Umgangsrecht versagt werden. Eine seelische Beeinträchtigung des Kindes könnte darin begründet sein, dass zwischen Eltern eine offene Eskalation zu befürchten ist.
Teilnahme des Stiefelternteils?
Der Stiefelternteil eines Kindes ist nicht sorgeberechtigt, soweit er das Kind nicht adoptiert und durch die Adoption ein Sorgerecht erworben hat. Auch wenn der Stiefelternteil das sogenannte „kleine“ Sorgerecht hat, das ihn berechtigt, in alltäglichen Angelegenheiten des Kindes teilzuhaben, dürfte sich daraus nicht unmittelbar das Recht ableiten lassen, gegen den Willen des leiblichen Elternteils am Elternabend teilzunehmen.
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Wie bestimme ich vorsorglich einen Vormund für meine Kinder?
Erstellen Sie eine persönliche und handschriftliche Sorgerechtsverfügung mit Datum und Unterschrift.
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Sorgerechtsverfügung
Bestimmen Sie für den Fall der Fälle, wer das Sorgerecht für Ihre Kinder nach Ihrem Tod übernehmen soll.
Besteht eine Informationspflicht der Schule gegenüber beiden Eltern?
Grundsätzlich ist die Schule verpflichtet, die Eltern eines Kindes über schulische Belange des Kindes zu informieren. In Angelegenheiten, die den Alltag des Kindes betreffen (Stundenplanänderung, Ausfall, Klassenarbeiten) genügt es in der Regel, wenn nur der Elternteil informiert wird, bei dem das Kind lebt. Leben der Eltern getrennt und haben das gemeinsame Sorgerecht, ist die Schule verpflichtet, beide Elternteile zu informieren, insbesondere, wenn der Wunsch geäußert wurde.
Demgemäß heißt es in den Schulgesetzen der Länder überwiegend: …
… „Die Information und Beratung der Eltern erfolgen in der Regel in den Elternversammlungen, bei den Schülern in der Regel im Rahmen des Unterrichts. Die Schulleitung sowie die Lehrerkräfte sollen die Eltern und Schüler in angemessenem Umfang informieren und beraten über deren Lernentwicklung sowie das Arbeits- und Sozialverhalten, insbesondere bei Lern- und Verhaltensstörungen, die Leistungsbewertung einschließlich der Versetzungen und Kurseinstufungen sowie die Wahl der Bildungsgänge.
Die Eltern volljähriger Schüler sind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres über wesentliche, das Schulverhältnis betreffende Sachverhalte, insbesondere über Versetzungsgefährdungen und Nichtversetzungen, über Ordnungsmaßnahmen und deren Androhung zu informieren, sofern der/die volljährige Schüler:in dem nicht widersprochen hat. Über den Widerspruch werden die Eltern von der Schule informiert.“ …
Informationspflicht der Eltern untereinander nach Elternabend?
Aus dem gemeinsamen Sorgerecht, aber auch dem Umgangsrecht, könnte sich die Verpflichtung des am Elternabend teilnehmenden Elternteils ableiten lassen, den anderen Elternteil über den Verlauf und das Ergebnis des Elternabends zu informieren. Praktisch betrachtet dürfte sich dieses Recht aber nur schwer durchsetzen lassen, wenn der teilnehmende Elternteil die Information verweigert. Letztlich bleibt es ein Gebot des Anstands und der Fairness und des Umgangs der Eltern untereinander, wie sie miteinander umgehen. Im Interesse des Kindes sollte es jedoch angebracht sein, den Elternteil informieren.