Willkommen zum zweiten Teil unserer Ehe- und Scheidungsgeschichte des Römischen Reiches. Genau wie im Krieg, der Politik und in der Philosophie, führten damals auch in Ehedingen viele Wege nach Rom.
Die Manus-Ehe: Ein Leben als Besitz
Auch wenn jede Ehe gleiche Gültigkeit hatte und monogam angelegt war, so gab es dennoch unterschiedliche Eheformen.
Da war zum einen die „Manus-Ehe“, bei der die Frau quasi die Leibeigene des Mannes war, dem auch das von ihr eingebrachte Vermögen gehörte. Anders als aber beispielsweise im antiken Griechenland, konnten römische Frauen trotzdem am kulturellen und sozialen Leben teilnehmen und eine gewisse Bildung erreichen.
Bei der „Manusfreien-Ehe“ blieb die Frau hingegen im Besitz ihres Vermögens. Eine Scheidung war hier außerdem leicht durch den Willen eines der Ehepartner zu erreichen.
Römische Ehevielfalt: Gewohnheit, Kauf und rauschende Feste
Eine „Ehe aus Gewohnheit“ stellte die Ehe nach dem „Usus“-Recht dar. Die Bedingung für eine solche Ehe war, dass das jeweilige Paar ein Jahr lang zusammenlebt und insbesondere das Schlafzimmer miteinander teilt. Die Frau durfte während dieser Zeit keine drei Tage hintereinander außer Haus schlafen. Sonst begann die Zählung der gemeinsam verbrachten Zeit wieder von Neuem. Diese Unterbrechung konnte von der Frau auch gewollt sein. Besonders dann, wenn Sie auf diese Weise verhindern konnte, in eine rigide „Manus-Ehe“ zu geraten.
„Coemptio“ bedeutet so viel wie „Kauf“ und diese Ehevariante ist mit diesem Begriff bereits gut beschrieben. Hierbei wurde die Frau vor Zeugen symbolisch von ihrem Vater an ihren zukünftigen Ehemann verkauft. Was für uns unmenschlich klingt, war für antike Verhältnisse noch beinah ein gutes Los: Die Frau musste in der Regel dem Verkauf zustimmen und der Mann hatte eine Treu- und Schutzpflicht, die Übergriffe und Missachtung ihr gegenüber verboten und bei deren Verletzung der Kaufvertrag nichtig wurde.
Die "confarreatio" wurde dagegen meist von höheren Ständen durchgeführt. Kein Wunder, denn sie benötigte ausgedehnte – und dadurch kostspielige – Feierlichkeiten, zehn anwesende Zeugen und einen Priester. Für die Scheidung war dieselbe aufwendige Zeremonie notwendig.
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Wie regeln wir das Sorgerecht nach der Trennung?
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Sorgerechtsvereinbarung
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Vom Tabu zur Kleinigkeit: Scheidungen im alten Rom
Noch in der römischen Frühzeit waren Scheidungen – für Männer – nur unter der Bedingung von Ehebruch oder Unfruchtbarkeit der Frau möglich. Für Frauen gab es zu dieser Zeit keine Chance auf eine Scheidung.
Das änderte sich aber mit den Jahren immer mehr. Scheidung kam regelrecht in Mode und gegen Ende der römischen Republik erlangten auch Frauen das Recht, eine Scheidung zu beantragen. Scheidung, Partnerwechsel und Wiederheirat waren zu dieser Zeit auch durchaus üblich, aber trotzdem galt die „Univira“ – die einmal verheiratete Frau - als weibliches Ideal.
Im Rom der Kaiserzeit war eine Ehe, wie auch deren Scheidung mehr ein privates Abkommen zwischen den Beteiligten geworden, als zwischen den Familien. Eine Scheidung war im gegenseitigen Einvernehmen auch ohne die Hinzuziehung Dritter möglich und bedurfte keiner staatlichen oder religiösen Instanz, die der Scheidung zustimmte. Die römische Religion kannte nicht einmal Vorschriften, die sich gegen eine Scheidung richteten.
Zur Auflösung einer Ehe genügte es - wenn keine der aufwendigeren Eheformen gewählt worden war - dass einer der Ehepartner vor Zeugen die Formel tuas res tibi habeto ("gehe weg und nimm deine Sachen mit dir") oder i foras aussprach ("gehe aus meinem Haus"). Diese Sätze konnten man dem Partner auch in schriftlicher Form überreichen lassen.
Wenn eine Ehe aufgelöst wurde, so verblieben die Kinder allerdings beim Vater und seiner Familie.
Im nächsten Teil unserer Serie verlassen wir das Abendland und begeben uns ins antike chinesische Kaiserreich, wo eine Scheidung auch einmal Tod oder Sklaverei bedeuten konnte...