Trennungsjahr - welche Steuerklasse?

SK während Ehe, Trennung und nach Scheidung

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zuletzt aktualisiert am: 23.12.2024

Eine Trennung oder Scheidung bringt viele Veränderungen mit sich – auch in Bezug auf Ihre Steuerklasse. Diese wirkt sich direkt auf Ihr monatliches Einkommen und Ihre Steuerlast aus. Ob Sie nun noch verheiratet sind, sich im Trennungsjahr befinden oder bereits geschieden sind – hier erfahren Sie, welche Steuerklasse in Ihrer Situation gilt oder aus welchen Sie auswählen können. Haben Sie die Scheidung noch vor sich und benötigen dabei Unterstützung, können Sie übrigens hier Ihren Scheidungsantrag online bei uns ausfüllen. Deutschlands Scheidungsservice Nr. 1 steht Ihnen dabei stets zur Seite! 

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Steuerklasse während der Ehe

Wenn Sie verheiratet sind, können Sie mit Ihrem Ehepartner die Steuerklasse frei wählen, um die monatliche Steuerbelastung optimal zu gestalten. Zur Wahl stehen die Steuerklassenkombinationen IV/IV, III/V und IV/IV mit Faktor. Jede dieser Kombinationen hat Vor- und Nachteile, die von der Einkommenssituation der Partner abhängen.

IV/IV – beide zahlen gleich viel Steuern

Diese Kombination ist die Standardwahl für Ehepaare, wenn beide Partner ähnlich viel verdienen. Sie sorgt dafür, dass die Lohnsteuer gleichmäßig auf beide Partner verteilt wird.

III/V – mehr Netto für den Besserverdienenden

Diese Kombination lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Der Besserverdienende zahlt weniger Steuern (Steuerklasse III), während der Geringverdienende höhere Abzüge hat (Steuerklasse V). Diese Wahl bringt kurzfristig mehr Netto ins gemeinsame Einkommen.

IV/IV mit Faktor – gerechte Verteilung

Diese Option berücksichtigt den Splittingvorteil direkt bei der monatlichen Gehaltsabrechnung. So wird die Steuerlast fairer verteilt, und hohe Nachzahlungen können vermieden werden.

EXPERTENTIPP

Die Steuerklasse kann einmal im Jahr geändert werden

Die Steuerklasse kann einmal im Jahr geändert werden, um sich neuen Lebenssituationen – wie einer Gehaltserhöhung oder einem Wechsel von Voll- auf Teilzeit – anzupassen. Wichtig ist jedoch: Die Steuerklassenwahl beeinflusst nur die Höhe des monatlichen Steuerabzugs, nicht die endgültige Steuerlast, die durch die Steuererklärung festgelegt wird.

Steuerklasse während der Trennung

Das Trennungsjahr ist die Zeit, in der Ehepaare dauerhaft getrennt leben, aber noch rechtlich verheiratet sind. In dieser Phase bleiben die bisherigen Steuerklassen in der Regel bestehen. Das Finanzamt betrachtet Sie während des Trennungsjahres noch als Ehepaar, sodass das Ehegattensplitting weiterhin genutzt werden kann.

Regeln für die Steuerklasse im Trennungsjahr

  • Die Steuerklassenkombination, die Sie vor der Trennung hatten (z. B. III/V oder IV/IV), bleibt unverändert, wenn die dauerhafte Trennung erst im Laufe des Jahres erfolgt.

  • Eine Änderung der Steuerklasse ist jedoch möglich, wenn beide Partner diese gemeinsam beantragen.

  • Das Ehegattensplitting kann für das gesamte Trennungsjahr angewendet werden, was oft zu einer niedrigeren Steuerlast führt.

Beispiel für das Trennungsjahr

Sandra und Markus trennen sich im Mai 2024. Markus verdient deutlich mehr als Sandra und hat Steuerklasse III, während Sandra Steuerklasse V hat. Diese Kombination bleibt bis zum 31. Dezember 2024 bestehen, sodass Markus weiterhin weniger Steuern zahlt. In der Steuererklärung können beide das Ehegattensplitting nutzen, da sie steuerlich noch als Ehepaar gelten.

 

Wenn Sandra jedoch Probleme hat, da ihr Netto durch Steuerklasse V zu gering ist, können beide beim Finanzamt einen Wechsel zu IV/IV beantragen, um die Steuerlast gleichmäßiger zu verteilen. So kann sie finanziell besser über die Runden kommen.

Auswirkungen der Trennung

Auch wenn die Steuerklassen im Trennungsjahr oft unverändert bleiben, kann die finanzielle Situation beider Partner sehr unterschiedlich ausfallen. Eine gute Abstimmung zwischen den Partnern, z. B. durch einen Steuerklassenwechsel oder durch geregelte Unterhaltszahlungen, kann helfen, Nachteile zu vermeiden.

Steuerklasse nach der Scheidung

Nach der Scheidung gelten Sie steuerlich als alleinstehend. Ab dem 1. Januar des Folgejahres müssen beide Partner ihre Steuerklasse ändern.

Steuerklasse I

Geschiedene ohne Kinder werden automatisch in diese Steuerklasse eingestuft.

Steuerklasse II

Alleinerziehende können Steuerklasse II beantragen, wenn sie mit mindestens einem Kind zusammenleben und Anspruch auf Kindergeld haben. Zusätzlich profitieren Sie von einem steuerlichen Entlastungsbetrag.

Beispiel für Steuerklasse nach der Scheidung

Laura und Stefan lassen sich im Dezember 2024 scheiden. Stefan lebt allein und wird ab dem 1. Januar 2025 in Steuerklasse I eingestuft. Laura lebt mit ihrem Sohn zusammen und beantragt Steuerklasse II. Diese bringt ihr durch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende eine niedrigere Steuerlast.

Steuerliche Auswirkungen von Unterhaltszahlungen

Schaubild

Unterhaltszahlungen nach der Scheidung können steuerlich geltend gemacht werden. Hierbei ist wichtig zu wissen:

  • Für den Zahlenden: Unterhaltszahlungen können bis zu 13.805 Euro jährlich als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Ex-Partner zustimmt. Dies nennt man auch Realsplitting.
  • Für den Empfänger: Die erhaltenen Unterhaltszahlungen müssen als Einkommen versteuert werden. Deswegen ist für die Absetzung als Sonderausgabe die Zustimmung des Unterhaltsempfängers notwendig.
  • Alternative: Ohne Zustimmung kann der Unterhalt als außergewöhnliche Belastung bis zu einem Höchstbetrag von 11.784 Euro abgesetzt werden.

Praxisbeispiel

Beispiel für Unterhaltszahlungen

Thomas zahlt seiner Ex-Frau Lisa 1.000 Euro Ex-Frau Lisa 1.000 EUR monatlich Unterhalt. In der Steuererklärung setzt er die 12.000 Euro als Sonderausgaben ab, wodurch er weniger Steuern zahlt. Lisa muss diese 12.000 Euro als Einkommen versteuern. Da sie jedoch ein geringes Einkommen hat und in Steuerklasse II eingestuft ist, bleibt ihre Steuerlast moderat.

Alles in allem

  • Während der Ehe: Ehepaare können die Steuerklassen so wählen, dass sie gut zu ihren Einkommen passen und steuerliche Vorteile bringen.

  • Im Trennungsjahr: Die bisherigen Steuerklassen bleiben in der Regel bestehen, und das Ehegattensplitting kann genutzt werden, um die Steuerlast zu senken.

  • Nach der Scheidung: Beide Partner wechseln in Steuerklasse I oder II, je nach ihrer Lebenssituation. Unterhaltszahlungen können steuerlich berücksichtigt werden.

Mit diesen Beispielen wird klar, wie wichtig die richtige Steuerklasse und eine gute Planung in jeder Phase sind.

 

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