Wert von Aktien beim Zugewinnausgleich

Wie wird das Einzeldepot bei der Scheidung behandelt?

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zuletzt aktualisiert am: 06.03.2025

Lassen Sie sich scheiden, und 1 Partner hat während der Ehe ein Aktienportfolio aufgebaut oder weitergeführt, fallen dessen Gewinne und Verluste unter den Zugewinnausgleich. Oft möchte der Partner, der das Depot nicht hat, sicherstellen, dass die dort befindlichen Werte auch richtig erfasst und eingebracht werden. Der Aktienbesitzende hingegen fragt sich, was bei ungewöhnlich hohen Kursanstiegen zwischen Trennungsdatum und dem Stichtag für den Ausgleich möglich ist (Durchschnittswerte nehmen?). Möchten Sie übrigens wissen, wie viel Sie einmal für Ihre Scheidung bezahlen müssten (Gerichts- und Anwaltskosten), fordern Sie hier bei uns Ihren Gratis-Kostenvoranschlag an.

Geht es um Einzeldepots oder Gemeinschaftsdepots?

Was ist hier der Unterschied? Bei einem Einzeldepot liegt die alleinige Verantwortung in den Händen einer Person, die sämtliche Anlageentscheidungen ohne Rücksprache treffen kann. Also von nur einem der beiden Ehepartner. Diese Form des Depots bietet somit ein hohes Maß an Flexibilität und Autonomie, da der Inhaber eigenständig Käufe, Verkäufe und andere Transaktionen durchführt. Zudem profitieren Anleger hier von der vollen Zuweisung steuerlicher Freibeträge, was in Ländern wie Deutschland den Sparerpauschbetrag umfasst.

 

Im Gegensatz dazu steht das Gemeinschaftsdepot, bei dem mehrere Personen gemeinsam als Inhaber auftreten. Also beide Ehepartner. Hier müssen alle wesentlichen Entscheidungen, etwa zu Kauf und Verkauf von Wertpapieren, im Konsens getroffen werden, was zu einem höheren Abstimmungsaufwand führen kann. Die Verantwortung und Haftung wird unter den Inhabern geteilt, sodass rechtliche und steuerliche Konsequenzen gemeinsam getragen werden. Auch steuerliche Freibeträge werden in einem Gemeinschaftsdepot anteilig aufgeteilt, was die steuerliche Behandlung gegenüber einem Einzeldepot verändert.

 

Was ist nun, wenn Sie sich trennen und es gibt ein Einzeldepot des einen Partners?

Tagesaktuellen Wert der Aktien ermitteln

Bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs wird für Aktienwerte keine tagesaktuelle, sondern eine stichtagsbezogene Angabe ermittelt. Das bedeutet, dass für die Bewertung eines Vermögenswertes, wie beispielsweise einer Aktie, grundsätzlich der Stand an einem bestimmten Tag maßgeblich ist und nicht ein Durchschnittswert oder der aktuelle Wert. Der Stichtag für das Anfangsvermögen ist der Tag der Eheschließung. Für das Endvermögen ist der  Stichtag ist in der Regel der Tag, an dem dem anderen Partner der Scheidungsantrag zugestellt wird.

 

Was ist dabei noch wichtig zu wissen?

  • Keine Durchschnittswerte: Es werden keine Durchschnittswerte oder Kriterien wie Nachhaltigkeit oder Zusammensetzung des Depots berücksichtigt, sondern der konkrete Wert am Stichtag.
  • Schwankende Vermögenswerte: Auch schwankende Vermögenswerte wie Aktien unterliegen dem Stichtagsprinzip. Kursverluste oder -gewinne, die nach dem Stichtag entstehen, beeinflussen den Zugewinnausgleich nicht, selbst wenn das Depot zum Zeitpunkt des tatsächlichen Ausgleichs weniger wert ist.
  • Ausnahmen: Eine Ausnahme vom Stichtagsprinzip ist nur dann möglich, wenn zum Stichtag keine konkreten Erkenntnisse über den Wert eines Vermögensbestandteils vorliegen.
  • Steuerlast wird berücksichtigt: Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung wird immerhin die fiktive Besteuerung, die bei Veräußerung der Aktien anfallen würde, im Zugewinnausgleich berücksichtigt und vom Wert des Depots abgezogen. 

Wer Aktien hält, hält auch ein Risiko

GUT ZU WISSEN

Wer Aktien hält, hält auch ein Risiko

Das Stichtagsprinzip kann insbesondere bei stark schwankenden Vermögenswerten wie Aktien zu Ungerechtigkeiten führen. Wenn der Wert eines Depots zwischen der Trennung und dem Stichtag des Endvermögens rapide steigt, danach bis zum tatsächlichen Zeitpunkt des Ausgleichs aber erheblich sinkt, muss der Ausgleichspflichtige trotzdem den Wert am Stichtag ausgleichen. Es muss also manchmal mehr gezahlt werden, als am Tag der Auszahlung vorhanden ist. Das bestätigte auch der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem genau so ein Verlust eingetreten war (BGH, Urteil vom 04. Juli 2012, Aktenzeichen XII ZR 80/10). 

 

Als Aktionär sollte man jedoch nicht versuchen, den Zugewinnausgleich zu umgehen oder die Summe dadurch zu reduzieren, das Depot vor dem Stichtag aufzulösen und das Geld einfach auszugeben. So eine illoyale Vermögensminderung kann nämlich ebenfalls zu Ausgleichsansprüchen führen. 

(Wie) kriegt man auch nachträglich den Tageswert von Aktien heraus?

Oft macht man sich erst später Gedanken zum Vermögensausgleich, oder hat die einst einmal erwähnten „Spielereien“ des Partners gar keinen Gedanken mehr verwendet. Vielleicht, weil man sie nie ernst genommen hat oder die Beschäftigung damit ablehnte.

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Nun sind sie aber wieder im Blickfeld, und wenn der Stichtag des Zugewinnausgleichs schon etwas vergangen ist, fragen Sie sich vielleicht, ob die eventuell hohen Aktienwerte nun unwiederbringlich gefallen sein mögen, Sie dies aber nicht beweisen können. Oder geht das doch?

 

Wenn Sie den Wert einer Aktie „nachträglich“ – also zu einem späteren Zeitpunkt oder retrospektiv – betrachten möchten, gibt es mehrere Möglichkeiten:

Historische Kursdaten auf Finanzportalen

Viele Finanzwebsites bieten neben den aktuellen Kursen auch historische Kursdaten an. Beispiele sind:

 

 

Dort können Sie meist über einen Kalender oder Diagramm-Tools den Kursverlauf an einem bestimmten Tag oder über einen bestimmten Zeitraum abrufen.

Börsenberichte und Handelsschlusskurse

Nach Börsenschluss wird in der Regel der Schlusskurs veröffentlicht, der den Handelstag abschließt. Dieser Wert dient oft als Referenz für den „tagesaktuellen“ Wert im Nachhinein. Viele Nachrichtenagenturen und offizielle Börsenseiten stellen diese Schlusskurse zur Verfügung.

Broker-Plattformen

Auch über Ihre Broker-Plattform können Sie oft auf den gesamten Kursverlauf eines Tages zugreifen, inklusive Eröffnungs-, Hoch-, Tief- und Schlusskurs. Diese Daten können Sie zur Analyse oder Dokumentation heranziehen. Einige Online-Broker zeigen in ihrer App den konkreten Verlauf des Portfolios des Aktionärs bei dem jeweiligen Broker an, in der Übersicht lässt sich der exakte Wert des Stichtages ablesen. Das erspart die Recherche einzelner Aktien- oder ETF-Werte und kann gleichzeitig als Nachweis dienen. Bei mehreren Brokern müssten die jeweiligen Werte entsprechend addiert werden. 

API-Dienste für historische Daten

Falls Sie eine programmatische Lösung bevorzugen, bieten verschiedene APIs (z. B. von Alpha Vantage, IEX Cloud oder Yahoo Finance) Zugang zu historischen Kursdaten. Damit können Sie auch später nachvollziehen, wie sich der Kurs an einem bestimmten Tag verhalten hat.

Archivierte Börsenberichte

Einige Börsen oder Finanzinformationsdienste archivieren tägliche Marktberichte, in denen neben den Kursen auch weiterführende Informationen (z. B. Handelsvolumen, Kursverlauf innerhalb des Tages) dokumentiert sind.

Kann man den Zugewinnausgleich nicht vorziehen?

Kann man tatsächlich. Dies nennt sich vorzeitiger Zugewinnausgleich. Der Ausgleichsberechtigte kann diesen beantragen, wenn z.B. 

  • das Ehepaar bereits seit 3 Jahren getrennt lebt.
  • der Ausgleichspflichtige, etwa durch schuldhaft unvollständige oder verweigerte Unterhaltszahlungen gezeigt hat, dass er seine finanziellen Pflichten nicht zuverlässig erfüllt und anzunehmen ist, dass er dies weiterhin nicht tun wird.
  • der Ausgleichspflichtige sich grundlos beharrlich weigert, Auskunft über das Vermögen zu erteilen.

Dies sind also meist Fälle mit erheblichen Spannungen zwischen den Ex-Partnern. Dabei kann es auch einvernehmlich(er) ablaufen und das lohnt sich für beide. Denn: Alles, was Sie selbst untereinander vereinbaren können, ist im Zweifel kostengünstiger und fairer, als es das Gericht beschlösse.

 

Sie können verschiedene Vereinbarungen zur Anpassung des finanziellen Ausgleichs treffen. Welche Lösung für Ihre Ehe am besten passt und für beide Seiten fair ist, lässt sich am besten bei einer persönlichen, anwaltlichen Beratung klären. Generell ist jedoch denkbar, 

  • das Portfolio oder einen bestimmten Teil vom Ausgleich auszuschließen, etwa im Gegenzug für einen anderen Vermögenswert, z.B. eine Immobilie,
  • die Übertragung von bestimmten Aktien oder ETFs, um die Liquidierung zu vermeiden und langfristig von Ausschüttungen zu profitieren,
  • oder die Ausgleichssumme in Raten zu zahlen.

Dies wird Ihnen sehr oft begegnen: Nicht nur den Zugewinn können Sie so modifizieren, sondern auch Regelungen zu Haus, Rente und nachehelichem Unterhalt treffen. Festgeschrieben wird dies in der sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung. Allerdings: Erzwingen lässt sich solch eine individuelle Vereinbarung nicht. Akzeptiert der Partner keine Abweichungen, weil er Nachteile fürchtet? Vielleicht bekommen Sie es doch gemeinsam hin. Wie?

Geld hat niemanden reich gemacht.

Lucius Annaeus Seneca (4 v. Chr. - 65 n. Chr.)

Wieso sollte sich der Partner ohne Aktien vielleicht trotzdem gütlich mit dem Anderen einigen?

Nehmen wir zunächst ein Idealbeispiel: Ihr Partner hat (auch) durch Aufbau und Betreuung seines Aktienpakets mit ggf. zwischenzeitlicher Veräußerung mit Gewinn dazu beigetragen, dass Sie sich als Eheleute oder Familie dieses und jenes leisten konnten. Mit Klugheit und Vorausschau hat er den Lebensstandard hochgehalten, und nur weil es zufällig zum „Zahltag“ des Zugewinnausgleichs nun eine Delle gibt, sollte er doch moralisch gesehen nicht allein die Zeche zahlen. Vorher war es schließlich auch so: Sie gewannen gemeinsam, Sie durchschritten demgegenüber auch einmal ein Tal.

 

Nun gehen wir mal von dem aus, wie es aus unserer über 15jähriger Erfahrung meistens ist: Weder gab es vorher große Verluste, noch gibt es exorbitant hohe Gewinne zum Stichtag – trotzdem hoffen die Partner mit Aktien nun auf die Fairness des Anderen. Die Gründe dafür, dass Sie als Partner:in ohne Einzeldepot diese Rücksicht auch gewähren sollten, können Sie recht einfach finden:

1) Wer den Kampf gegen andere sucht, kämpft zugleich gegen sich

Wohl bei keinem anderen Rechtsgebiet als bei der Scheidung gibt es nach dem Ende des Verfahrens so viele Verlierer und derart wenige Gewinner. Gewiss – nicht nur; denn wir von iurFRIEND tun etwas dagegen, wir fördern deutschlandweit die einvernehmliche Scheidung – jedoch ist dies nicht bei jeder der jährlich rund 160.000 Scheidungen in Deutschland so, von Unterhaltsverfahren noch gar nicht zu sprechen.

 

Denn es ist so: Wer auf seinen maximalen Vorteil setzt, aus einer aktuellen Position der Stärke, sieht diesen Vorteil bei einer Scheidung oft wie einen Bumerang zu sich zurückfliegen. Eine Scheidung ist kein Streit wie nach einem Autounfall, der abgeschlossen und nicht mehr änderbar ist – eine Scheidung ist ein wechselseitiger Prozess, bei dem die Handlungen der Partner sich gegenseitig beeinflussen.

Zugewinnausgleich, wenn 1 Partner Unternehmer ist

Praxisbeispiel

Zugewinnausgleich, wenn 1 Partner Unternehmer ist

Ein „Klassiker“, wenn es um nur scheinbare Vorteile aus der Misere des Anderen geht, ist der Fall der Unternehmerscheidung ohne Ehevertrag. Vieles, was der Unternehmerpartner an Gewinn in der Ehe mehr verzeichnet hat, ist oft in immobilen Unternehmenswerten festgemacht. Um den Partner mit der korrekten Summe auszuzahlen, müsste er sein Unternehmen zerschlagen. Sollte es dazu kommen, währt die „Freude“ über eine vielleicht fünfstellige Summe nur sehr kurz, da der Partner seinen Lebensstandard nicht mehr halten kann, insolvent oder verschuldet ist und dann

  1. nicht nur keinen fortwährenden nachehelichen Unterhalt zahlen kann, sondern
  2. eher umgekehrt, da nun bedürftig, von Ihnen welchen fordern könnte.

 

Ganz zu schweigen von emotionalen Folgen für Ihre Kinder, wenn diese die Brüche im Gewohnten miterleben und sich fragen, wieso der Elternteil A nicht mehr sein Auto fährt oder der Elternteil B in eine kleine Wohnung oder gar zu seinen Eltern zurückziehen musste.

 

Noch ein anderer Vergleich, der hier gut passt: Eine Scheidung ist eher eine Schachkomposition, als dass es Golf wäre. Golf können Sie gegeneinander spielen, ohne einander weh zu tun. Ein präziser Schlag von Ihnen wird den anderen allenfalls psychologisch beeindrucken. Spielen Sie hingegen Schach, begrenzt Ihr Zug permanent die Möglichkeiten des Gegenübers. Ziehen Sie einen Bauern vor und blockieren dadurch den des Anderen, kann dieser nicht mehr ziehen. Sie können selbst wählen, ob Sie einen Zug machen, der Raum für Alternativen lässt, oder sogar in der eigenen Hälfte bleiben, ohne den anderen unnötig zu provozieren. Um sich am Ende auf ein Remis zu einigen.

2) Wer sich nur des Schlechten beim Anderen erinnert, hat vergessen, wie gut man selbst ist

Erinnern Sie sich? Sie haben sich den Partner/die Partnerin einst selbst ausgesucht. Und das sicher nicht, um sich unter Wert zu verkaufen. Nein – Sie wollten für sich das Beste, sprich den besten Partner. Wieso? Weil Sie mit sich selbst im Reinen waren, sich selbst zum Besten gereichten, und dafür Ihr Pendant gesucht und gefunden haben.

 

Und ja, während der Ehe verändert man sich – in jede Richtung des dreidimensionalen Raums. Aber wieso soll der Partner und baldige Ex nun nur noch büßen, wo Sie ihm doch einst die Welt zu Füßen legen wollten? Wäre das nicht auch ein Eingeständnis, dass Sie selbst sich nicht mehr gut genug wären?

3) Wer sich öffnet, kann enttäuscht werden. Wer sich verschließt, wird immer enttäuscht bleiben.

Legen Sie einen vor. Einen Vertrauensvorschuss. Indem Sie dem Anderen zuerst entgegenkommen. Seien Sie zur Not „der Größere“ von beiden. Die Parteien, die sich gegenseitig belagern, wie im Stellungskrieg – man kennt das: Keiner will ein Zugeständnis machen, aus Angst, der andere oder gar noch sein Anwalt könnte dies als Schwäche auslegen. Ohne, dass sich einer bewegt oder beide, könnten Sie noch Jahre zwischen Hausrat, Rentenpunkten und Umgangszeit zubringen. Aber ist es das wert? Hat das Leben nicht noch mehr zu bieten?

 

Sie fragen sich, was passiert, wenn auf eine Konzession nichts oder nicht sofort etwas zurückkommt? Sie nicht wissen, ob Ihre Goodwill Message beim Anderen ankommt oder auch nur verstanden wird. Ohne Ihren Partner zu kennen, versetzen Sie sich kurz in seine Lage: Die meisten Menschen verstehen durchaus, wenn Ihnen etwas Gutes getan wird. Sie zeigen dann nicht immer Dankbarkeit. Aber sie sehen, dass, in diesem Falle Sie, auch ohne maximalen Vorteil in Zukunft

  • glücklich sein werden,
  • mit einem Lächeln durchs Leben gehen,
  • entspannt in die Zukunft gehen,
  • freundlich von der anderen Straßenseite grüßen, sogar wenn Sie mit einer neuen Blitzbekanntschaft dort stehen,

kurzum: mit sich im Reinen sind. Und wissen Sie was? Das, was Sie ausstrahlen und wie Sie sich fühlen: Das will Ihr Ex-Partner auch! Wie erreicht er das? Manche werden nicht darauf kommen. Aber viele „schnallen“ es am Ende doch: Indem sie genauso, wie Sie Ihnen Dinge verzeihen, sich in der Mitte einigen, hier zwei Drittel nehmen, dort zwei Drittel zugestehen, und inmitten eines Gesamtwerts Ihrer Immobilie und des Hausrats von mehreren 100.000 EUR auf eine relativ kleine Summe aus einem Aktienpaket gelassen herabschauen und lächeln.

Buchtipp: Friedliche Rechtsrevolution von Christopher Prüfer

BUCHTIPP

Buchtipp: Friedliche Rechtsrevolution von Christopher Prüfer

Sind Sie überrascht, solche Ausführungen auf der Webseite eines Unternehmens zu lesen, das „etwas mit Scheidungen macht“? Ein Unternehmen, das die meisten Scheidungsanträge pro Jahr in Deutschland entgegennimmt, klingt so gar nicht wie eine übliche Rechtsanwaltskanzlei, ohne Paragraphen, nur mit dem Appell an Menschlichkeit und Vernunft? Ja, als Legal Tech Company erlauben wir uns, gerade aus unserer Marktführerposition heraus anders zu agieren, als man das erwarten würde.

   

Wieso das übrigens so ist, nach welchen weiteren Grundsätzen wir arbeiten, und wie iurFRIEND zu dieser Empathic Legal Company wurde, darüber hat der Gründer von iurFRIEND, Christopher Prüfer, das Buch „Friedliche Rechtsrevolution“ verfasst, das Ende 2024 herauskam. Darin finden Sie die Erkenntnisse, die nötig waren, um iurFRIEND zu dem zu machen, das es heute ist. Und wieso es auch nie anders wird agieren können, als den Menschen Mut zuzusprechen, ihre Gemeinsamkeiten zu betonen und ihnen bei ihren Problemen zu helfen.

   

 Bibliographische Angaben:

  • Autor: Christopher Prüfer
  • Titel: „Friedliche Rechtsrevolution – 18 Pfade zu mehr Rechtsfrieden statt Rechtsstreit
  • Verlag: Legal Peace Edition
  • Erschienen: 2024
  • 90 Seiten, Taschenbuch
  • Preis: 15,99 EUR
  • Ab sofort bei Amazon bestellbar

Alles in allem

Die gegensätzlichen Interessen um ein Aktienpaket – das der eine vielleicht mit immer weniger Herzblut betreibt und der andere noch nie wirklich nachvollziehen mochte – ist oft nur ein winziges Detail in der großen Sache Scheidung. Es geht oft gar nicht um Zahlen, sondern ums Rechthaben. Das muss nicht sein. Man sagt: Verschließt sich eine Tür im Leben, öffnet sich eine andere. Öffnen Sie selbst eine, atmen Sie auf jeden Fall schon einmal gute, frische Luft. 

 

Mögen Sie sich als Paar also einvernehmlich scheiden lassen, füllt einer von Ihnen – derjenige, der die Scheidung dann beantragen wird – unser Onlineformular aus auf unserer Seite. Haben Sie vorab Fragen hierzu, wenden Sie sich vertrauensvoll an den iurFRIEND-InfoPOINT unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 34 86 72 3 (24/7 erreichbar), und führen Sie ein Orientierungsgespräch. Hierdurch werden Sie definitiv Ihre guten Erkenntnisse ziehen, und können Ihre nächsten Schritte besser planen.

 

Wie auch immer Sie sich dann entscheiden – wir wünschen Ihnen alles Gute, freuen uns andererseits jedoch auf Ihre Meldung. Also – bis ganz bald!