Beantragen Sie bei Ihrer Bank einen Kredit, prüft die Bank Ihre Bonität. Sie müssen in der Lage sein, den Kredit vereinbarungsgemäß und vor allem regelmäßig zurückzuzahlen. Zu diesem Zweck wird auf Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse abgestellt. Beziehen Sie nachehelichen Unterhalt, zählen die Unterhaltszahlungen dazu.
Die Frage ist nur, wie die Bank die Zahlungen bewertet. Im Regelfall dürfte der nacheheliche Unterhalt zeitlich befristet sein. Unterhalt nach der Scheidung wird nämlich nur gezahlt, solange Sie wirtschaftlich bedürftig sind und aus Gründen, die durch Ihre Eheschließung und Ihre Ehe begründet waren, keiner zumutbaren Erwerbstätigkeit nachgehen können. Und letztlich muss Ihr Ex-Partner finanziell in der Lage sein, die Unterhaltszahlungen regelmäßig und dauerhaft zu leisten.
Ist also abzusehen, dass Ihr Unterhaltsanspruch kurzzeitig endet und können Sie nicht glaubhaft vortragen, wie Sie danach Ihren Lebensunterhalt bestreiten, wird die Bank Ihre Bonität als nicht besonders werthaltig bewerten. Gleiches gilt, wenn Ihr Partner erkennbar Zahlungsschwierigkeiten hat.