Spätestens nach dem Jahr, in dem Sie sich von Ihrem Ehepartner getrennt haben, müssen Sie die Steuerklassen wechseln. Leben Sie getrennt und haben keine Kinder, werden Sie im Jahr nach Ihrer Trennung beide in die Steuerklasse I eingeordnet. Haben Sie gemeinsame Kinder, kann der Partner, bei dem die Kinder leben, die steuervergünstigte Steuerklasse II erhalten.
Möchten Sie mit Ihrem Kind die Steuerklasse II nutzen, müssen Sie nachweisen, dass Ihr Wohnsitz auch der Hauptwohnsitz Ihres Kindes ist und Sie das Kindergeld beziehen. Für den getrennt lebenden Partner, der das Kind nicht ständig betreut, bleibt zwangsläufig nur die Steuerklasse I.