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Definition: Vorgezogener Zugewinnausgleich

DEFINITION

Vorgezogener Zugewinnausgleich

Der vorzeitige Zugewinnausgleich ist dann sinnvoll, wenn Sie als der zur Zahlung des Zugewinnausgleichs Verpflichtete nicht wollen, dass Ihr Ehepartner weiter an Ihren Vermögenszuwächsen teilhat. Andererseits ist der vorzeitige Zugewinnausgleich auch für Sie als Ausgleichsberechtigter dann sinnvoll, wenn die Gefahr von illoyalen Vermögensminderungen besteht, also Ihr Ehepartner das Vermögen verschwendet oder verschenkt.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Neben dem Versorgungsausgleich und möglichen Unterhaltsansprüchen ist der Zugewinnausgleich eine wichtige finanzielle Folge der Scheidung.
  • Um die Höhe des Ausgleichs zu berechnen, muss zunächst das Anfangs- und Endvermögen ermittelt werden.
  • Lassen Sie sich so früh wie möglich anwaltlich beraten, um schnell handeln zu können. Ihr Scheidungsanwalt bzw. Ihre Scheidungsanwältin hilft Ihnen auch dabei, Ihren Anspruch auf Auskunft durchzusetzen, wenn Sie noch gar nicht wissen, ob Sie ausgleichsberechtigt sind.

Warum Güterstand vorzeitig auflösen?

Wenn vermögensmindernde Manipulationen eines Ehepartners beim Zugewinnausgleich bei einer geplanten Scheidung zu erwarten sind, hat der andere Ehegatte ein Interesse an der Beendigung des Güterstands. Dazu dient der vorzeitige Zugewinnausgleich. Insofern spielt der vorzeitige Zugewinnausgleich nur für die Zeit vor der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags, das heißt vor der Zustellung des Scheidungsantrages an den anderen Ehegatten, eine Rolle.

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Dauer: 13:07

Podcast

Die Gütergemeinschaft

Voraussetzungen und Beispiele

Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann gem. §§ 1385, 1386 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in folgenden Konstellationen vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen:

 

  1. Getrenntleben
  2. Befürchtung von Gefährdungshandlung

Praxisbeispiel

Vorzeitige Auszahlung des Zugewinns

  • Ein vorzeitiger Zugewinnausgleich kann danach bereits verlangt werden, wenn bisher von einem Ehegatten angelegtes Vermögen in Aktien und Festgeldkonten mit der Trennung plötzlich veräußert wird und die Festgeldkonten aufgelöst werden und er das Geld - ohne einen ersichtlichen wirtschaftlichen Grund - auf sein Girokonto transferiert.
  • Ein weiteres Beispiel für eine befürchtete Gefährdung des Ausgleichsanspruches ist darin zu sehen, wenn ein Ehegatte als Alleineigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung, welche als Kapitalanlage einen erheblichen Teil seines Vermögens ausmacht, diese unmittelbar nach der Trennung zum Verkauf anbietet, obwohl das wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
  • Wenn beide Ehegatten während ihrer Ehe in einfachen Vermögensverhältnissen gelebt haben, und der eine unmittelbar nach der Trennung für sich und seinen neuen Partner eine Luxuskreuzfahrt von dem kaum angesparten Vermögen bucht, ist gleichermaßen eine Gefährdung des Ausgleichs zu befürchten.

Schaubild

In derart gelagerten Fällen kann der ausgleichsberechtigte Ehegatte seinen Anspruch direkt durch eine Leistungsklage auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns geltend machen, welche mit einer Gestaltungsklage gerichtet auf Auflösung der Zugewinngemeinschaft zu verbinden ist. Dafür ist aber erforderlich, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte seinen Anspruch auch beziffern kann. Das kann er nur, wenn er über die Höhe des Zugewinns seines Ehegatten informiert ist, so dass ihm ein Auskunftsanspruch nach § 1379 Abs. 2 BGB wie bei der Einklagung seines Zugewinnausgleichs im Rahmen des Scheidungsverfahrens eingeräumt wird.

 

Alternativ kann sich der ausgleichsberechtigte Ehegatte mithilfe der Gestaltungsklage aus der Zugewinngemeinschaft lösen, § 1386 BGB. Auch in diesem Fall muss er aber wissen, ob er überhaupt ausgleichsberechtigt ist, so dass ihm hierzu wieder ein Auskunftsanspruch zusteht. Sie sollten sich also auf jeden Fall frühzeitig anwaltlich beraten lassen.

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Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

In Fällen, bei denen eine Vermögensverschwendung zu befürchten ist, lohnt es sich, über den vorzeitigen Zugewinnausgleich nachzudenken. So können Sie sich finanziell absichern und verhindern, dass Ihnen zustehenden Vermögen verschwendet wird und Sie leer ausgehen.

 

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