Mittwoch, 06.03.2024 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion
Erhalten Sie nach der Scheidung von Ihrem Ex-Partner oder Ihrer Ex-Partnerin nachehelichen Unterhalt, zählt der Unterhalt als Einkommen. Die Unterhaltszahlungen sind zu berücksichtigen, wenn Sie Wohngeld beziehen oder sich krankenversichern. Beantragen Sie Sozialleistungen, besteht der Anspruch nur, wenn Sie finanziell bedürftig sind. Beziehen Sie Unterhalt, werden die Unterhaltszahlungen als Einkommen gewertet, die insoweit Ihre Bedürftigkeit relativieren.
Zählt nachehelicher Unterhalt als Einkommen bei Kredit?
Schaubild
Beantragen Sie bei Ihrer Bank einen Kredit, prüft die Bank Ihre Bonität. Sie müssen in der Lage sein, den Kredit vereinbarungsgemäß und vor allem regelmäßig zurückzuzahlen. Zu diesem Zweck wird auf Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse abgestellt. Beziehen Sie nachehelichen Unterhalt, zählen die Unterhaltszahlungen dazu.
Die Frage ist nur, wie die Bank die Zahlungen bewertet. Im Regelfall dürfte der nacheheliche Unterhalt zeitlich befristet sein. Unterhalt nach der Scheidung wird nämlich nur gezahlt, solange Sie wirtschaftlich bedürftig sind und aus Gründen, die durch Ihre Eheschließung und Ihre Ehe begründet waren, keiner zumutbaren Erwerbstätigkeit nachgehen können. Und letztlich muss Ihr Ex-Partner finanziell in der Lage sein, die Unterhaltszahlungen regelmäßig und dauerhaft zu leisten.
Ist also abzusehen, dass Ihr Unterhaltsanspruch kurzzeitig endet und können Sie nicht glaubhaft vortragen, wie Sie danach Ihren Lebensunterhalt bestreiten, wird die Bank Ihre Bonität als nicht besonders werthaltig bewerten. Gleiches gilt, wenn Ihr Partner erkennbar Zahlungsschwierigkeiten hat.
Kredit mit kurzem Rückzahlungszeitraum oder Bürgschaft
Dann helfen nur noch die Bürgschaft eines Dritten oder irgendwelche Sicherheiten. Erhalten Sie den Unterhalt aber für einen Zeitraum, in dem Sie den Kredit zuverlässig zurückzahlen können, dürften Ihre Chancen besser stehen.
Zählt nachehelicher Unterhalt als Einkommen bei Wohngeld?
Verfügen Sie nach der Scheidung über nur wenig Einkommen, haben Sie voraussichtlich Anspruch auf Wohngeld oder Lastenzuschuss für Ihr Eigenheim. Die Unterhaltszahlungen Ihres Ex-Partners zählen dabei als Einkommen:
Je höher Ihr Einkommen, desto geringer fällt das Wohngeld aus.
Beim Einkommen wird auf das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder abgestellt.
Beziehen Ihre Kinder Kindesunterhalt, zählen die Zahlungen zum Gesamteinkommen.
Auch sonstige Unterhaltszahlungen, beispielsweise die regelmäßige finanzielle Unterstützung der Eltern, sind beim Gesamteinkommen zu berücksichtigen.
Zählt nachehelicher Unterhalt als Einkommen bei der Krankenkasse?
Müssen Sie sich nach der Trennung oder Scheidung selbst krankenversichern, zählen die Unterhaltszahlungen Ihres getrenntlebenden oder geschiedenen Ehepartners als beitragspflichtiges Einkommen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Unterhalt in einen Elementarunterhalt und einen Vorsorgeunterhalt aufgeteilt wird. Allenfalls die Unterhaltszahlungen für Ihr Kind werden nicht auf Ihr Einkommen angerechnet. Die Höhe Ihres Einkommens bestimmt Ihre Versicherungsprämie.
Umgekehrt ist es beim unterhaltspflichtigen Ex-Partner so, dass seine Einnahmen in voller Höhe zur Beitragsbemessung herangezogen werden. Die Unterhaltsleistungen reduzieren die beitragspflichtigen Einnahmen nicht.
Zählt nachehelicher Unterhalt als Einkommen beim BAföG?
BAföG wird nur gewährt, wenn Ihr eigenes Einkommen nicht ausreicht, Ihre Ausbildung zu finanzieren. Studieren Sie, zählt der nacheheliche Unterhalt Ihres Ex-Partners als Einkommen und wird bei der Beantragung von BAföG berücksichtigt. Nacheheliche Unterhaltsleistungen des geschiedenen Ehepartners sind in voller Höhe auf Ihren Bedarf anzurechnen (§ 23 Abs. VI Nr. 4 BAföG). Gleiches gilt für den Trennungsunterhalt, den Sie im Zeitraum Ihrer Trennung erhalten.
Zählt nachehelicher Unterhalt als Einkommen in der Steuererklärung?
Vorweg: Zahlt der Ex-Partner nachehelichen Unterhalt, kann er die Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben bis auf einen Betrag von 13.805 EUR steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass Sie als Unterhaltsempfänger Ihre Zustimmung erklären und die betreffende Anlage U unterschreiben. Damit bestätigen Sie, dass Sie die Unterhaltszahlungen in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben und versteuern.
Versteuern müssen Sie immer den Betrag, den der unterhaltspflichtige Partner als Sonderausgaben beantragt. Maximal sind dies 13.805 EUR. Wollen Sie weniger versteuern, müssten sich mit dem Ex-Partner absprechen und die Unterhaltszahlungen verringern. Da die sich ergebende Steuerlast wahrscheinlich geringer ist als der zusätzliche Unterhaltsbetrag, dürfte dieser Weg keine sinnvolle Option darstellen.
GUT ZU WISSEN
Unterhaltszahlungen versteuern?
Ihre Unterhaltszahlungen brauchen Sie nur zu versteuern, wenn die Zahlungen beim Ex-Partner als Ausgaben abgezogen werden und sich dort steuerlich auswirken. Trifft dies nicht zu, weil die Einkünfte zu gering sind, brauchen Sie die Zahlungen auch nicht zu versteuern (Finanzgericht Köln EFG 2008,444). Weil der Sonderausgabenabzug auf 13.805 EUR begrenzt ist, brauchen Sie auch übersteigende Beträge, die Sie als Unterhalt erhalten, nicht zu versteuern.
Außerdem kann Ihr Ex-Partner die Unterhaltszahlungen nur dann als Sonderausgaben abziehen, wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt und er oder sie damit unbeschränkt steuerpflichtig ist. Wohnt der Ex-Partner im Ausland, brauchen Sie die Unterhaltsleistungen trotz einer eventuell unterschriebenen Anlage U nicht zu versteuern. Als Unterhaltsempfänger können Sie übrigens nicht verlangen, an den Steuervorteilen des Partners beteiligt zu werden, die der unterhaltspflichtige Partner durch den Sonderausgabenabzug erzielt (BGH HFR 1985, 530).
Immerhin: Von Ihren Unterhaltszahlungen dürfen Sie einen Pauschbetrag für Werbungskosten in Höhe von 102 EUR abziehen, den das Finanzamt allerdings automatisch berücksichtigt.
Zählt nachehelicher Unterhalt als Einkommen bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe?
Beantragen Sie für einen gerichtlichen Prozess oder ein gerichtliches Verfahren Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe, müssen Sie die „Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ ausfüllen. Dort wird unter Buchstabe C abgefragt, ob Angehörige Ihnen gesetzlich zur Leistung von Unterhalt verpflichtet sind. Die Frage ist unabhängig davon zu beantworten, ob Sie tatsächlich Leistungen erhalten. Unter Buchstabe E ist dann der Betrag der Unterhaltszahlungen anzugeben.
Zahlt Ihr Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnerin trotz einer bestehenden Unterhaltspflicht keinen Unterhalt, müssen Sie damit rechnen, dass das Gericht Sie darauf verweist, zunächst den Unterhaltsanspruch gerichtlich geltend zu machen. Außerdem haben Sie von Gesetzes wegen für den Zeitraum Ihrer Trennung bis zum Abschluss Ihrer Scheidung Anspruch auf Prozesskostenvorschuss, den der unterhaltspflichtige Ex-Partner aufgrund seiner Unterhaltspflicht an Sie zahlen muss.
Bei der Beantragung von Prozess- und Verfahrenskostenhilfe profitieren Sie allerdings davon, dass der Gesetzgeber gewisse Freibeträge anerkennt und ein Schonvermögen gewährt.
Zählt nachehelicher Unterhalt zum pfändbaren Einkommen?
Unterhaltszahlungen dienen Ihrem Lebensunterhalt. Diese reduzieren Ihre Bedürftigkeit und zählen deshalb als Einkommen. Als Einkommen ist der Unterhalt grundsätzlich pfändbar. Allerdings gilt das Verbot der so genannten „Kahlpfändung“. Ihnen muss ein gewisses Existenzminimum verbleiben, damit Sie trotz Zwangsvollstreckung oder Privatinsolvenz weiterhin eigenständig für Ihren Lebensunterhalt sorgen können.
Ihr Existenzminimum orientiert sich an den Pfändungsfreigrenzen. Diese hängen davon ab, was Sie insgesamt an Einkommen haben und ob Sie selbst einer anderen Person Unterhalt schulden:
Brauchen Sie keiner anderen Person Unterhalt zu leisten, liegt Ihr persönlicher Pfändungsfreibetrag bei 1.252,64 EUR (Stand 2021).
Betreuen Sie jedoch Ihr Kind in Ihrem Haushalt, erhöht sich der Pfändungsfreibetrag auf 1.729,99 EUR und bei zwei Kindern auf 1.989,99 EUR.
Die erhöhten Pfändungsfreibeträge stehen Ihnen deshalb zu, weil Ihre Betreuungsleistungen dem Barunterhalt gleichstehen.
CHECKLISTE
Kann ich den Ehegattenunterhalt auch mit meinem Ex-Partner vereinbaren?
Sie haben viele Möglichkeiten, Trennungs- und nachehelichen Unterhalt in einer privaten Vereinbarung zu gestalten.
Wird der Unterhalt auf Ihr Girokonto überwiesen, besteht das Risiko, dass ein Gläubiger Ihr Guthaben pfändet. Die Bank muss Ihr Konto dann sperren. Sie kommen nicht mehr an Ihr Geld. Sollte dieser Fall eintreten, können Sie bei der Bank beantragen, Ihr Girokonto als Pfändungsschutzkonto einzurichten. Darauf haben Sie einen gesetzlichen Anspruch. Die Bank muss innerhalb von drei Arbeitstagen reagieren, so dass Sie danach in Höhe Ihres Pfändungsfreibetrages über Ihr Guthaben von mindestens 1.252,64 EUR verfügen können. Ihre eventuell bestehende Unterhaltspflicht für Ihr Kind müssen Sie gesondert nachweisen. Noch besser ist es, wenn Sie Ihr Girokonto von vornherein als Pfändungsschutzkonto führen. Geht dann eine Pfändung eines Gläubigers bei der Bank ein, ist zumindest Ihr pfändungsfreies Guthaben verfügbar. So vermeiden Sie Liquiditätsschwierigkeiten.
Alles in allem
Die Frage, ob Unterhalt als Einkommen anzurechnen ist, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich müssen Sie davon ausgehen, dass die Unterhaltszahlungen Ihre wirtschaftliche Bedürftigkeit vermindern und sich Ihre Chancen, öffentliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, verringern. Lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten.