Wegen Scheidung einfach alles hinschmeißen - geht das?

Geht, aber nicht gut. Scheidung.de hilft Ihnen!

Frau Traurig Am Fenster iurFRIEND® AG

Freitag, 25.10.2024 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Trennung und Scheidung gehen oft mit Frust und Enttäuschungen einher. Da fühlen Sie sich möglicherweise verleitet, sozusagen die Reißleine zu ziehen und einfach alles hinzuschmeißen. Alles scheint für einen Moment egal - es soll passieren, was will. Haus, Auto, Familie, Freunde…nach Ihnen die Sintflut. Hauptsache Neuanfang, aber bitte radikal – aber ist das die beste Strategie? Alles sich selbst zu überlassen? Wie Sie es doch schaffen, vor allem, ohne dass Ihr Noch-Partner über Gebühr von Ihrem „Hinwerfen“ profitiert, lesen Sie hier. Unternehmen Sie vielleicht heute noch Schritt 1 und fordern hier kostenlos unser Gratis-InfoPaket für Ihre Scheidung an – 20 Seiten Wissen, die Ihr Leben sofort leichter machen. Es steht Ihnen zu!

Wenn es einfach zu viel wird!

Sie leben als Eigentümer mit Ihrem Ehepartner in einer Eigentumswohnung und haben bislang das Darlehen zur Finanzierung des Kaufpreises gemeinsam bedient. Oder Sie leben in einer Mietwohnung, für die Sie den Mietvertrag gemeinsam unterzeichnet haben. Sie haben zwei Kinder, besitzen ein Fahrzeug. Wegen Ihrer Trennung sind Sie emotional extrem belastet. Als der Ehegatte beruflich außer Haus ist, nutzen Sie die Gunst der Stunde und ziehen in Nacht und Nebel aus der Wohnung aus. Ihre Kinder bringen Sie zu den Eltern. Die Zahlungen für das Bankdarlehen oder die Mietzahlungen stellen Sie ein. Der anstehende TÜV für Ihr Fahrzeug  - was soll‘s. Überhaupt, fühlen Sie sich von allem einfach überfordert

 

Wie lassen sich die auf diese Handlungen automatisch folgenden Konsequenzen verhindern?

Was würde mit Ihrer Eigentumswohnung passieren?

Haben Sie den Darlehensvertrag zur Finanzierung des Kaufpreises bei der Bank gemeinsam unterschrieben, haften Sie gegenüber der Bank für den Kapitaldienst. Sie können sich nicht darauf berufen, dass der in der Wohnung verbleibende Ehegatte die Bank künftig bedienen soll. Möglicherweise reicht das Einkommen des Partners alleine nicht aus, die Bank zu bedienen. Gegenüber der Bank haften Sie als Gesamtschuldner, was so viel bedeutet, dass die Bank jeden Ehegatten auf Zahlung der gesamten Forderung in Anspruch nehmen kann. 

 

Stellen Sie die Zahlungen ein und zahlt auch der Ehepartner nicht, veranlassen Sie die Bank, die Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie in die Wege zu leiten. Die Erlöse in Versteigerungsverfahren entsprechen erfahrungsgemäß nicht dem Verkehrswert der Objekte. Sie laufen also Gefahr, auf einem Berg von Schulden sitzen zu bleiben. Sie werden für Ihre Eigentumswohnung eine Lösung finden müssen, die Sie nur im Zusammenwirken mit dem Ehegatten erreichen werden.

Was tun mit der Eigentumswohnung, wenn alles hinschmeißen will?

Da Abtauchen und Nichtstun keine Lösung sein kann, sollten Sie mit Ihrem Ehegatten sprechen und abklären, wie die Wohnung künftig genutzt werden soll:

  • Eventuell ist der Ehegatte bereit, Ihren Miteigentumsanteil zu übernehmen.
  • Oder Sie entscheiden sich, die Wohnung gemeinsam zu verkaufen.
  • Auf jeden Fall sollten Sie auch mit Ihrer Bank sprechen und klären, ob der Ehegatte Ihren Darlehensanteil eventuell mit übernehmen kann.
  • Eine Option kann auch sein, die Wohnung zumindest vorübergehend zu vermieten.

CHECKLISTE

Was passiert nach der Scheidung mit der gemeinsamen Immobilie?

Eine gemeinsame Immobilie gehört meistens zu den größten Anschaffungen in einer Ehe. Welche Lösungen gibt es im Fall der Scheidung?

Checkliste

Gemeinsame Immobilien der Ehepartner

Diese Möglichkeiten haben Sie, im Rahmen der Scheidung Ihre gemeinsame Immobilie aufzuteilen.

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Was würde mit Ihrer Mietwohnung passieren?

Wurde der Mietvertrag mit dem Vermieter gemeinsam von beiden Ehegatten unterzeichnet, sind Sie und bleiben Sie auch nach der Trennung und trotz der Trennung gegenüber dem Vermieter in der Verantwortung. Sie haften als Gesamtschuldner. Dies bedeutet, dass der Vermieter jeden Ehegatten allein auf Zahlung der gesamten Miete in Anspruch nehmen kann. Sie können sich auch nicht darauf berufen, dass der eventuell in der Wohnung verbleibende Ehegatte allein die Mietzahlungen tätigen soll. 

Was tun mit der Mietwohnung, wenn man alles hinschmeißen will?

Will der Ehegatte in der Wohnung verbleiben, müssen Sie den Vermieter über Ihren Auszug informieren und erreichen, dass Sie aus dem Mietvertrag entlassen werden. Dieses Ziel erreichen Sie am besten, wenn Sie sich mit dem Ehegatten verständigen und Sie gemeinsam den Vermieter informieren. Eine Regelung ist auch insoweit wichtig, als Sie einen neuen Mietvertrag abschließen möchten und der neue Vermieter Informationen darüber einholt, ob Sie Ihr bisheriges Mietverhältnis ordnungsgemäß erfüllt haben.

Was würde mit Ihrem Fahrzeug passieren?

Ist der TÜV Ihres PKWs abgelaufen, nachdem Sie es vielleicht irgendwo stehen gelassen haben, müssen Sie damit rechnen, dass das Fahrzeug kostenpflichtig aus dem Verkehr gezogen wird. Außerdem riskieren Sie, sofern Sie noch damit fahren, den Versicherungsschutz Ihres Fahrzeuges. Möchten Sie Ihr Auto später verkaufen, hat es ohne gültigen TÜV erheblich weniger Verkehrswert. Es nutzt also nichts, den Kopf in den Sand zu stecken, zumal Sie möglicherweise auf die Nutzung des Fahrzeuges angewiesen sind.

Was tun mit dem Fahrzeug, wenn man alles hinschmeißen will?

Gehen Sie mit Vermögensgegenständen nicht fahrlässig um. Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrzeug einen gültigen TÜV hat, ordnungsgemäß versichert ist und für den Zeitraum der Nichtnutzung dort parkt, wo es parken darf. Möchten Sie es loswerden und es ist Ihr Auto (und nicht das Ihres Partners), wenden Sie sich an seriöse Firmen, die mitunter einen Mitarbeitenden vorbeischicken, der Ihnen Ihr Auto abkauft.

Was würde mit Ihren Kindern sein?

Als sorgeberechtigter und sorgepflichtiger Elternteil stehen Sie in der Verantwortung für Ihre Kinder. Sie können die Betreuung der Kinder Ihrem Ehegatten überlassen, müssten dann aber darauf vertrauen, dass er/sie in organisatorischer Hinsicht auch in der Lage ist, die Kinder verantwortungsvoll zu betreuen. Ist der Partner dazu nicht in der Lage, ist die Unterbringung der Kinder beispielsweise bei den Großeltern zwar eine Option, könnte aber längerfristig zum Problem werden. Dies gilt umso mehr, als Sie Hals über Kopf Ihre eheliche Wohnung verlassen und die Sorge um die Kinder anderen überlassen, die auf diese Aufgabe nicht vorbereitet sind. Sie riskieren, dass das Jugendamt auf die Situation aufmerksam wird.

Was tun mit den Kindern, wenn man mal eine Pause braucht?

Sie sollten und können sich Ihrer Verantwortung für Ihre Kinder nicht entledigen. Möchten Sie Ihre Kinder nach der Trennung nicht selbst betreuen, wohl aber Ihrer elterlichen Verantwortung gerecht werden, sollten Sie ein angemessenes Umgangsrecht verhandeln und möglichst schriftlich vereinbaren. Schließlich haben Sie nicht nur ein Umgangsrecht, sondern gegenüber den Kindern auch eine Umgangspflicht.

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Dauer: 4:36

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Ehe: Zusammenbleiben wegen der Kinder

Wovon würden Sie leben?

Trennen Sie sich, müssen Sie wissen, wovon Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Reicht Ihr Einkommen dafür nicht aus, sind Sie wahrscheinlich darauf angewiesen, von Ihrem Ehegatten Trennungsunterhalt einzufordern. Nehmen Sie beim Auszug Ihr Kind mit, hätten Sie Anspruch auf Kindesunterhalt. Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, müssen Sie tätig werden.

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Unsere Empfehlung: Um Ihre eventuellen Unterhaltsansprüche zu beziffern, müssen Sie den unterhaltspflichtigen Partner auffordern, Auskunft über seine/ihre Einkommensverhältnisse zu erteilen. Mit dieser Aufforderung setzen den Partner in Verzug. Ab dem Zeitpunkt des Verzuges sind auch rückständige Unterhaltsansprüche begründet. Sollte es zum Unterhaltsrechtsstreit kommen, werden Sie sich anwaltlich vertreten lassen müssen. Um den Unterhalt formal und inhaltlich richtig geltend zu machen, empfiehlt sich, bereits im Vorfeld eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Scheidung ist nicht verpflichtend, meist aber erlösend

Sie brauchen sich nach der Trennung nicht unbedingt scheiden zu lassen und dürfen alles so belassen, wie es ist. Eine gute Lösung ist dies aber normalerweise nicht. Die Scheidung ist das Werkzeug, mit der Sie Ihre eheliche Vergangenheit hinter sich lassen und abschließen können. Gerade, weil Sie alles hinschmeißen wollen, dürfte es eine bessere Option darstellen, mit der Scheidung endgültig zu beenden, was Ihr Dilemma ausgelöst hat. Mit der Scheidung schließen Sie ab, was war und setzen den Startpunkt dafür, was kommt. Sofern Ihr Ehegatte die Scheidung einreicht, müssen Sie sich ohnehin dem Scheidungsverfahren stellen. Es gibt also auch insoweit gute Gründe, dass sie sich der Situation stellen.

 

Dieser Weg fällt umso leichter, als Sie eventuelle Scheidungsfolgen (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Umgangsrecht) idealerweise außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung dokumentieren. Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung sichern Sie Ihre einvernehmliche Scheidung ab. Viele Gerichte zeigen sich zunehmend bereit, eine einvernehmliche Scheidung auch online in einem Videoschaltverfahren abzuwickeln. Sie brauchen dann nicht mehr persönlich im Gerichtssaal zu erscheinen. Sie lassen sich einfach zum Scheidungstermin dazuschalten. Auch Ihr Anwalt wird zugeschaltet. Der Scheidungsbeschluss ist dann meist nur noch Formsache. Also alles Gründe, keine Scheu zu haben vor dem, was kommt.

Was könnten Sie selbst tun, um sich zu helfen?

Rechtliche Aspekte sind die eine Seite der Medaille. Sie sollten aber auch die Möglichkeiten nutzen, die Ihnen selbst zur Verfügung stehen. Manchmal hilft es, die eigenen Gefühle zu sortieren und zu verstehen, um besser damit umgehen zu können. Vielleicht helfen folgende Ansätze:

Geduld mit sich selbst

Heilung braucht Zeit. Erlauben Sie sich, traurig zu sein und geben sich die Zeit, die Sie brauchen, um wieder auf die Beine zu kommen. Die Tage nach der Trennung sind sicherlich schwierig. Gehen Sie aber davon aus, dass Sie sich der Situation anpassen, Ihre Gefühle mehr oder weniger zur Ruhe kommen und Sie die Dinge nach einer gewissen Zeit wahrscheinlich anders sehen, als Sie es heute tun.

Selbstfürsorge

Achten Sie darauf, gut zu sich selbst zu sein. Das kann bedeuten, sich Zeit für Hobbys zu nehmen, sich gesund zu ernähren, ausreichend zu schlafen und sich körperlich zu betätigen.

Schuldgefühle vermeiden

Ihre Trennung hat die Ursache darin, dass Ihre eheliche Lebensgemeinschaft gescheitert ist. Versuchen Sie möglichst nicht, sich selbst schuldig zu fühlen oder den Partner verantwortlich zu machen. Verantwortlich sind immer beide Partner. Selbst wenn es eheliche Verfehlungen gegeben hat, werden Sie sich nicht völlig frei zeichnen können. Schuldgefühle sind immer belastend und blockieren die Gedanken. Versuchen Sie, die Situation so zu akzeptieren, wie sie ist.

Unterstützung suchen

Sprechen Sie mit Freunden oder Familienmitgliedern über Ihre Gefühle. Manchmal kann es sehr hilfreich sein, einfach jemanden zum Reden zu haben. Wenn Sie über Ihre Problematik sprechen, entwickelt sich Ihr Verständnis für die Gegebenheiten. Ihre Kritik an der Situation wird sich wahrscheinlich ändern.

Alles in allem

Sie sollten keine wirklichen Gründe haben, einfach alles hinzuschmeißen und Ihr Leben dem Lauf des Schicksals zu überlassen. Es ist besser, wenn Sie aktiv handeln, Ihr Dilemma lösen und die Grundlage schaffen, sich nach Ihrer Trennung über die Scheidung hinaus neu zu orientieren. Möchten Sie zuvor einmal eine Hausnummer erfahren, welche Scheidungskosten für Sie anfielen, füllen Sie gern hier unseren Gratis-Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung aus. Bei Deutschlands Scheidungsservice Nr. 1 scheidung.de sind Sie immer in guten Händen. Wir sind freundlich, empathisch und haben immer ein offenes Ohr für Ihre Belange. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

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