Fühlen Sie sich wegen Ihrer Trennung emotional aus der Bahn geworfen und werden gar depressiv oder haben Liebeskummer, wird Sie Ihr Hausarzt wohl nur krankschreiben, wenn die Auswirkungen so schwerwiegend sind, dass sich daraus physische oder psychische Krankheitssymptome entwickeln. Wir erklären, ob, wann und inwieweit Sie sich wegen Ihrer Trennung krankschreiben lassen können. Haben Sie Sorgen bezüglich Ihrer bevorstehenden Scheidung, hilft Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt unser Gratis-InfoPaket zu Trennung und Scheidung: Es tröstet Sie wahrscheinlich nicht über den Verlust hinweg, aber bewahrt Sie (hoffentlich) vor finanziellem Schaden.
Wann gelten Sie als krank?
Sind Sie nachweislich krank, haben Sie Anspruch, dass der Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen den vereinbarten Lohn zahlt. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Doch nicht jede Erkrankung begründet Ihre Arbeitsunfähigkeit. Sie gelten nur dann arbeitsunfähig, wenn Sie wegen der Erkrankung nicht in der Lage sind, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Dies bedeutet, dass Sie durchaus krank, dennoch aber arbeitsfähig sein können. Nur dann, wenn Sie infolge Ihrer Erkrankung auch arbeitsunfähig sind, gelten Sie arbeitsrechtlich als krank und haben Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Praxisbeispiel
PC-Arbeit mit verletztem Fuß
So ist beispielsweise ein Arbeitnehmer mit einer Verletzung am Fuß arbeitsfähig, wenn er seinen Arbeitsplatz erreichen und dort ausschließlich sitzend arbeiten kann. Anders wäre es, wenn der Arbeitnehmer, der ständig überwiegend am PC arbeitet, an einer Bindehautentzündung erkrankt ist.
Voraussetzung für den Lohnfortzahlungsanspruch ist zudem, dass Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit nicht verschuldet haben. In welchen Fällen ein Verschuldensvorwurf gerechtfertigt ist, hängt von den Umständen ab. Die Rechtsprechung geht von einem Verschulden aus, wenn der Arbeitnehmer „gröblich gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten“ verstoßen hat. Dazu gibt es eine Vielzahl von Rechtsprechung im Einzelfall.
Beispiele:
- Jemand lässt sich beim Maifest zu einer Schlägerei zu verleiten und kommt dabei zu Schaden. Anders wäre es, wenn er oder sie, ohne Anlass dazu gegeben zu haben, verprügelt wird.
- Auch das Ausüben einer an sich nicht gefährlichen Sportart kann zum Ausschluss des Anspruchs auf Lohnfortzahlung führen, wenn gegen anerkannte Regeln oder gegen anerkannte Befähigungs- oder Ausstattungsvorschriften verstoßen wird.
- Sollten Sie infolge Ihrer Trennung alkohol- oder drogensüchtig werden, müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Sucht zumindest bei einem Rückfall nach erfolgter Therapie als verschuldete Arbeitsunfähigkeit gewertet wird.
GUT ZU WISSEN
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Fühlen Sie sich krank und arbeitsunfähig, sind Sie verpflichtet, dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen, dass und wie lange Sie krank sind. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, so ist die Arbeitsunfähigkeit spätestens am darauffolgenden Arbeitstag durch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachzuweisen (§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz).
Kann man sich wegen Liebeskummer krank melden?
Möchten Sie sich wegen Liebeskummer krankmelden, müsste Ihr Zustand Krankheitswert erreicht haben und Sie sich außerstande sehen, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Solange der Zustand nicht länger als drei Tage andauert, könnten Sie durchaus zu Hause bleiben, ohne dass Sie Ihren Hausarzt von Ihrer Arbeitsunfähigkeit überzeugen und dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen müssten. Hat der Arbeitgeber jedoch den begründeten Verdacht, dass Sie trotz Ihrer seelischen Notlage in Wirklichkeit durchaus arbeitsfähig wären, könnte er gegebenenfalls darauf bestehen, dass Sie bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest vorlegen. Solange Sie das Attest nicht beim Arbeitgeber vorlegen, kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern. Sie sollten Ihre Befindlichkeiten also nicht unbedingt auf die Spitze treiben.
Was ist, wenn Sie nach der Trennung nicht arbeiten können?
Fühlen Sie sich wegen Ihrer Trennung arbeitsunfähig, müssen Sie nicht unbedingt krank sein. Allein das Gefühl, keine Lust und keine Energie für die Arbeit zu haben, begründet noch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Trennung bekommt erst dann Krankheitscharakter, wenn Sie sich derart unwohl und schlecht fühlen, dass es Ihnen tatsächlich nicht möglich und zuzumuten ist, am Arbeitsplatz zu erscheinen. Dauert der Zustand länger als drei Kalendertage, müssen Sie zudem Ihren Hausarzt davon überzeugen, dass Sie sich krank und elend fühlen und zum Nachweis Ihrer Arbeitsunfähigkeit für den Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen.
Wie lange darf ein Arzt maximal am Stück krankschreiben?
Ein Arzt kann in der Regel eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für bis zu zwei Wochen am Stück ausstellen. Wenn die Krankheit länger andauert, kann die Krankschreibung verlängert werden, wobei der Arzt den Patienten erneut untersuchen muss. Es gibt jedoch keine gesetzliche Obergrenze für die Gesamtdauer der Krankschreibung, solange der Arzt die Notwendigkeit der Arbeitsunfähigkeit medizinisch begründen kann.
Ist der Arzt verpflichtet, einen krankzuschreiben?
Ein Arzt ist nicht verpflichtet, einen Patienten krankzuschreiben, wenn er der Meinung ist, dass keine medizinische Notwendigkeit dafür besteht. Die Entscheidung, ob eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt wird, basiert auf der medizinischen Einschätzung des Arztes. Wenn der Arzt feststellt, dass der Patient arbeitsfähig ist, wird er keine Krankschreibung ausstellen.
Wann ist man/frau „zu oft“ krank?
Sie haben für die Dauer der Erkrankung vom ersten Tag an für längstens sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Treten nacheinandermehrere jeweils neue Erkrankungen auf, gelten diese als wiederholte Erkrankungen, mit der Folge, dass für jede Erkrankung der Entgeltfortzahlungszeitraum von maximal sechs Wochen neu beginnt. Tritt eine zweite Erkrankung ein, während die erste Arbeitsunfähigkeit noch andauert, so wird insgesamt für längstens sechs Wochen Entgeltfortzahlung geleistet.
Bei einer Fortsetzungserkrankung (Anschlusserkrankung, die auf demselben Leiden beruht) entsteht der Anspruch auf Fortzahlung für sechs Wochen, wenn der Arbeitnehmer vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist. Oder anders erklärt: Nach Ablauf von zwölf Monaten beginnt der volle Entgeltanspruch wegen derselben Erkrankung unabhängig davon, wie oft der Arbeitnehmer innerhalb der letzten zwölf Monate wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig war.
Was ist, wenn Ihr Kind krank ist?
Erkrankt Ihr Kind und bedarf kurzzeitig der Pflege, besteht ein persönlicher Verhinderungsgrund nach § 616 BGB. In diesem Fall muss der Arbeitgeber das Gehalt fortzahlen. Außerdem besteht gegenüber der Krankenkasse ein Anspruch auf Krankengeld, wenn die Betreuung eines Kindes unter zwölf Jahren unbedingt erforderlich (§ 45 SGB V). Danach darf jeder Elternteil für die Betreuung des Kindes für die Jahre 2024 und 2025 = 15 Arbeitstage im Jahr frei nehmen (Kinderkrankentage). Alleinerziehende haben Anspruch auf die Gesamtzahl, also 30 Tage. Wegen der Betreuungsnotwendigkeit besteht gegenüber dem Arbeitgeber Anspruch auf unbezahlte Freistellung.
Gesetzlich krankenversicherte Elternteile dürfen ihr krankes Kind pflegen und erhalten von ihrer Krankenkasse Kinderkrankengeld, wenn:
- das Kind jünger als zwölf Jahre ist (Wichtig: Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze),
- der Arzt ein Attest ausgestellt hat (Wichtig: Kinder benötigen bereits ab dem ersten Tag eine Krankmeldung. Grund ist, dass nicht wie bei Erwachsenen der Arbeitgeber zahlt, sondern die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Fehltage übernimmt.
- die Betreuung und Pflege des Kindes aus ärztlicher Sicht erforderlich ist,
- sowohl der entsprechende Elternteil, als auch das Kind gesetzlich versichert sind,
- keine anderen im Haushalt lebenden Personen, etwa Großeltern oder ein erwachsenes Geschwisterteil, das Kind betreuen können.
Das Kinderkrankengeld beträgt 70 % des Bruttoverdienstes, maximal aber 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts und ist bei der Krankenkasse zu beantragen. Teilweise ist in Arbeitsverträgen auch individuell vereinbart, dass der Arbeitgeber für die ersten fünf Tage lang den vollen Lohn bezahlt, teils ist die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber auch vertraglich ausgeschlossen. Darüber hinaus gibt es für gesetzlich Versicherte die Option, weitere fünf Tage (Alleinerziehende 15 Tage) das sogenannte Kinderpflegekrankengeld zu beantragen.
GUT ZU WISSEN
Trauer und Sterbefälle in der Familie
Gibt es in Ihrer Familie einen Sterbefall, dürfen Sie an dem betreffenden Tag und auch am Tag der Beerdigung zu Hause bleiben und behalten gegenüber dem Arbeitgeber Ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung (§ 616 BGB). Gibt es für Ihren Betrieb einen Tarifvertrag, findet sich dort oft eine spezielle Regelung, die ausdrücklich einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub begründet. Sofern sich aus Ihrer Trauer ein Krankheitsbild entwickelt, hätten Sie auch Anspruch auf Lohnfortzahlung, während die Trauer als solche Sie lediglich berechtigt, für kurze Zeit der Arbeit fernzubleiben.
Alles in allem
Sind Sie ernsthaft krank und arbeitsunfähig, sollten Sie sich im eigenen Interesse und zur Wiederherstellung Ihrer Arbeitsfähigkeit krankschreiben lassen. Wenn Sie echte körperliche oder seelische Symptome aufweisen, dürfen Sie sich krankschreiben lassen, sofern der Arzt davon überzeugt ist, dass Sie tatsächlich arbeitsunfähig sind. Haben Sie Sorge, die finanziellen Folgen Ihrer Scheidung nicht bewältigen zu können, nehmen wir Ihnen Ihre Zweifel – in Deutschland scheitert eine Scheidung nicht am Geld. Informieren Sie sich unter 0800 34 86 72 3 oder über unseren kostenlosen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung darüber, wie Sie preiswert durch die Scheidung kommen.