Der Titel steht für eine Weisheit aus der Kommunikationsforschung von Marshall MacLuhan - und bedeutet, dass eine Botschaft stärker oder schwächer wirkt, wenn sie z.B. persönlich oder halt nur schriftlich überbracht wird. Zwischen Trennung und Scheidung (natürlich auch schon längst davor!) kommt dies genauso zum Tragen. Dabei bewegen sich die Noch-Partner immerzu zwischen Stil und rechtlicher Absicherung: Es zeugt von Anstand, die Nachricht der Trennung persönlich kundzutun – eine rein mündliche Einigung über Unterhaltszahlungen ist hingegen angreifbar und ohne Rechtssicherheit. Darum soll es hier gehen, auch wenn manche vielleicht schon kurz vor Beendigung des Trennungsjahres stehen – wenn Sie nunmehr einen Scheidungsservice suchen und die Scheidung online auf den Weg bringen möchten, ist scheidung.de ein verlässlicher Partner.
Der Klassiker: Trennung via WhatsApp vs. persönliches Gespräch
Möchten Sie sich trennen, können Sie in einer Nacht- und Nebelaktion während der vielleicht berufsbedingten Abwesenheit Ihres Partners oder Ihrer Partnerin aus der ehelichen Wohnung ausziehen und den Partner per SMS oder WhatsApp darüber informieren. Das Gesetz bestimmt für die Trennung keine Formvorschrift, weswegen es hier eine Frage des Stils ist, ob Sie für diesen Augenblick ein Medium zwischen sich schalten wollen.
Das ganze kann durchaus auf neutralem Boden stattfinden, zumal Sie meist erst danach wissen, welche Reaktionen die Trennung beim Partner hervorgerufen hat. Ihr Partner wird es Ihnen danken (auch wenn Dank dabei oft unausgesprochen bleibt). Das gleiche gilt auch für das erste Gespräch nach einer beredten Funkstille - sofern Sie noch einigermaßen miteinander sprechen können und die einvernehmliche Abwicklung Ihrer Lebensgemeinschaft anstreben.
EXPERTENTIPP
Trennungsvereinbarung aufsetzen
Unterschiedliche Medien können durchaus in Kombination genutzt werden. Bei der Übermittlung der Trennung, deren tagesgenauer Zeitpunkt finanzielle Auswirkungen für Sie beide haben kann, kann schrittweise das Schriftliche zum Mündlichen hinzutreten. Befürchten Sie, dass der Partner der Zeitpunkt der Trennung bestreiten könnte, können Sie ein Trennungsschreiben verfassen. Darin beschreiben Sie die Trennungssituation und Ihre Trennungsabsicht. Der Text wäre von beiden Partnern zu unterzeichnen. Auch ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für Ihre Scheidung bzw. das Datum dessen Zugangs beim Partner, der Wechsel der Steuerklasse(n) sowie eine Ummeldebescheinigung taugen als Nachweise.
Was kann man außerdem mündlich oder privatschriftlich vereinbaren?
Eine Reihe von Scheidungsfolgen lassen sich mündlich, telefonisch oder privatschriftlich regeln.
Ausstieg aus dem Mietvertrag
Ihr Ehepartner erklärt beispielsweise, aus dem gemeinsamen Mietvertrag auszusteigen und Ihnen die Wohnung zu überlassen. Der Vermieter ist verpflichtet, Sie als alleinigen Mieter zu akzeptieren. Mit dem Auszug und der Klarstellung des Mietverhältnisses schaffen Sie Fakten. Das genügt.
Möchten Sie beide die eheliche angemietete Wohnung aufgeben und sind Sie beide Vertragspartei des Vermieters, müssen Sie beide schriftlich die Kündigung formulieren und dem Vermieter zukommen lassen. Zum Nachweis empfiehlt sich ein Einwurfeinschreiben oder ein Einschreiben mit Rückschein.
CHECKLISTE
Was passiert nach der Scheidung mit der gemeinsamen Immobilie?
Eine gemeinsame Immobilie gehört meistens zu den größten Anschaffungen in einer Ehe. Welche Lösungen gibt es im Fall der Scheidung?
Checkliste
Gemeinsame Immobilien der Ehepartner
Diese Möglichkeiten haben Sie, im Rahmen der Scheidung Ihre gemeinsame Immobilie aufzuteilen.
Wohnrecht in der im Besitz des Partners stehenden Eigentumswohnung
Vereinbarung, dass Sie in der ehelichen und im Alleineigentum Ihres Ehepartners stehenden Wohnung dauerhaft oder für einen bestimmten Zeitraum wohnen dürfen. Ergänzend wäre eine Vereinbarung zu treffen, ob Sie mietfrei wohnen oder ob Sie eine zu vereinbarende Miete entrichten. Es empfiehlt sich, dass Sie Ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten schriftlich in einem Mietvertrag festhalten. Alles andere ist Risiko.
Formulare
Wie viel Vermögen haben Sie während der Ehe erwirtschaftet?
Mit dem Erfassungsbogen können Sie das relevante Vermögenswerte für Ihre Scheidung auflisten.
Formular
Vermögensaufstellung bei Scheidung
Dokumentieren Sie das Anfangsvermögen und Endvermögen Ihrer Ehe, um den Zugewinn zu ermitteln.
Mit der Hausratsverteilung schaffen Sie Fakten
Aus Anlass Ihrer Trennung werden Sie früher oder später die gemeinsame eheliche Wohnung auflösen und die gemeinsamen Haushaltsgegenstände untereinander aufteilen wollen. Gelingt es, die Verteilung im gegenseitigen Einvernehmen vorzunehmen, brauchen Sie nichts Schriftliches. Mit der Verteilung schaffen Sie Fakten.
Genauso gut könnten Sie auch vor einer späteren Aufteilung schriftlich notieren, was Sie an Haushaltsgegenständen beanspruchen. Wenn der Partner das gleiche macht, hätten Sie eine beiderseitige Grundlage, die für beide Partner bei der Verteilung halbwegs verpflichtend wäre.
Vereinbarungen zum Umgangsrecht für das gemeinsame Kind
Sie haben es in der Hand, die
- Häufigkeit,
- Dauer,
- Zeit und
- Örtlichkeit des Umgangs abzusprechen.
Sie können problemlos mündlich, telefonisch oder schriftlich vereinbaren, zu welchen Besuchszeiten das Kind bei Ihnen abgeholt werden kann und zurückgebracht werden muss, wo das Kind die Sommerferien oder die Oster- und Weihnachtstage verbringt.
EXPERTENTIPP
Pendelheft ist nichts Schlechtes
Beim Umgang hat sich in der Praxis ein Pendelheft bewährt. Es dient dazu, sich gegenseitig über die Belange des Kindes während des Zeitraums der Obhut zu informieren. Jeder Elternteil sollte bei der Übergabe des Kindes wissen, was im Lebensalltag des Kindes zuvor wichtig war. Es ermöglicht, sachliche Informationen über das Kind weiterzugeben, ohne dass ein ausführlicher Austausch mit dem Ex-Partner notwendig ist.
Vereinbarungen zum Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das gemeinsame Sorgerecht besteht nach der Trennung fort, solange das Familiengericht keinem Elternteil die alleinige Sorge überträgt. Hält sich ein Ehepartner überwiegend im Ausland auf, könnten Sie bei gemeinsamer Sorge Schwierigkeiten haben, wenn Ihr Kind beispielsweise im Krankenhaus stationär behandelt werden muss und der Arzt die Zustimmung beider Ehepartner verlangt. Sie können dieses Problem entschärfen, indem Ihr Ehepartner Sie schriftlich bevollmächtigt, in seinem Namen solche und in der Vereinbarung möglichst konkret bezeichnete Sorgerechtsangelegenheiten zu entscheiden.
Formulare
Rechtssichere Unterhaltsberechnung für Sie
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Formular
Antrag für eine Unterhaltsberechnung
Einfach am PC ausfüllen, abspeichern und absenden oder direkt online ausfüllen!
Vereinbarung zum Kindesunterhalt
Ist der nicht betreuende Elternteil bereit, für das gemeinsame Kind Kindesunterhalt dazu leisten und verständigen Sie sich auf einen möglichst den Tabellenbeträgen der Düsseldorfer Tabelle entsprechenden Betrag, genügt an sich die mündliche Absprache. Bleiben die Zahlungen jedoch aus, haben Sie keine rechtliche Handhabe.
Sie können den Ehepartner auch ermuntern und sich damit begnügen, den Kindesunterhalt in einer Jugendamtsurkunde anzuerkennen. Die Anerkennung beim Jugendamt ist gebührenfrei. Die Jugendamtsurkunde ist rechtsverbindlich und stellt einen vollstreckbaren Titel dar. In diesem Fall erübrigt sich eine anderweitige Vereinbarung.
Muster
Wie beantragen Sie Ihre Namensänderung nach der Scheidung?
Möchten Sie Ihren Geburtsnamen nach der Scheidung wieder annehmen, müssen Sie die Namensänderung beantragen.
Muster
Antrag Wiederannahme des Geburtsnamens
Wie sieht der Antrag auf Wiederannahme des Geburtsnamens aus? Dieses Muster zeigt Ihnen ein Beispiel.
Vereinbarung wegen des Ehenamens
Sie könnten Ihren Ehepartner verpflichten, den bei der Eheschließung gewählten Doppelnamen abzulegen und seinen früheren Namen wieder anzunehmen. Ansonsten hat der geschiedene Ehepartner das Recht, den bisher geführten Ehenamen beizubehalten. Die mündliche Vereinbarung sollte genügen, kann aber zur Beweissicherung auch schriftlich erfolgen. Gegenüber dem Standesamt ist allein die Erklärung des namensführenden Ehegatten maßgeblich.
Vereinbarung über Verbindlichkeiten
Es empfiehlt sich, Vereinbarungen darüber zu treffen, wer welche in der Ehe begründeten Verbindlichkeiten übernimmt oder ob die Verbindlichkeiten weiterhin gemeinsam bedient werden sollen oder der wirtschaftlich schwächere Ehepartner nur noch einen geringeren Anteil am Kapitaldienst übernimmt.
GUT ZU WISSEN
Vereinbarungen im Innen- vs. Außenverhältnis
Sie haben Ihren letzten Sommerurlaub über einen Bankkredit finanziert und den Kreditvertrag gemeinsam unterzeichnet. Fühlen Sie sich dafür allein in der Verantwortung, können Sie im Innenverhältnis mit Ihrem Ehepartner vereinbaren, dass Sie den Kredit gegenüber der Bank alleine tilgen. Im Außenverhältnis zur Bank ist eine solche Vereinbarung nur dann relevant, wenn die Bank den Partner aus der Verantwortung für den Kredit entlässt. Dazu müssten Sie mit der Bank sprechen und eine entsprechende Vereinbarung herbeiführen.
Vereinbarung zum Trennungsunterhalt
Treffen Sie eine Vereinbarung zum Trennungsunterhalt für die Zeit Ihrer Trennung bis zum Abschluss Ihrer Scheidung, ist die Vereinbarung formfrei. Eine schriftliche Vereinbarung schafft jedoch Sicherheit. Beachten Sie, dass Sie auf den Trennungsunterhalt für die Zukunft nicht verzichten können. Ein Verzicht kommt allenfalls für rückständige Unterhaltsansprüche aus der Vergangenheit in Betracht.
Inobhutnahme des Haustieres
Geht es darum, wer Hund oder Katze zu sich nimmt, ist jede Vereinbarung formfrei möglich. Mit der Übernahme des Tieres schaffen Sie Fakten. Sie sollten dabei im Auge behalten, dass das Tier optimal betreut und versorgt werden kann. Auch eine eventuell bestehende besondere persönliche Beziehung zu einem Ehepartner sollte Berücksichtigung finden.
GUT ZU WISSEN
Mündliche Absprachen sind immer riskant
Beachten Sie, dass mündliche oder privatschriftliche Absprachen rechtlich nicht verbindlich sind. Ignoriert der Ehepartner die Absprache, können Sie aus einer mündlichen oder privatschriftlichen Vereinbarung keine Rechte herleiten. Absprachen dieser Art gelten allenfalls als Absichtserklärungen, die im Streitfall zwar ein Indiz darstellen, aber rechtlich nur bedingt durchzusetzen sind. Vor allem wenn es um finanzielle Ansprüche geht, sollten Sie eine Vereinbarung notariell beurkunden lassen. Die notarielle Beurkundung gewährleistet, dass die Vereinbarung rechtsverbindlich ist.
GUT ZU WISSEN
scheidung.de verkehrt per E-Mail
Haben Sie einem unserer anwaltlichen Kooperationspartner das Mandat für Ihre Scheidung oder eine sonstige familienrechtliche Angelegenheit erteilt, verläuft die Kommunikation im Regelfall per E-Mail. Die Kanzleien sind bemüht, Papier so weit als möglich zu vermeiden. Ihr Vorteil ist, dass Sie immer schnell informiert werden, sofort reagieren können und nicht lange auf die Post warten müssen. Auch ist es zuweilen möglich, den späteren Scheidungstermin online abzuhalten, via Webkonferenz. Sprechen Sie uns dazu gerne an.
In welchen Fällen sind Vereinbarungen notariell zu beurkunden?
Treffen Sie zur Abwicklung Ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft Absprachen, vereinbaren Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Eine solche Scheidungsfolgenvereinbarung muss in bestimmten Fällen unbedingt notariell beurkundet werden. Grund ist, dass das Gesetz den schwächeren Partner vor übereilten und unüberlegten Entscheidungen schützen möchte.
Das Gesetz schreibt in folgenden Fällen die notarielle Beurkundung vor.
Zugewinnausgleich
Fordern Sie im Hinblick auf Ihre ScheidungZugewinnausgleich, müssen Sie eine Vereinbarung notariell beurkunden lassen (§ 1378 Abs. III S. 2 BGB). Lediglich Ausgleichsansprüche, die Sie nach der Rechtskraft Ihrer Scheidung treffen, sind formfrei möglich.
Güterstandswechsel
Möchten Sie den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausschließen und einen anderen Güterstand vereinbaren, müssen Sie die Vereinbarung notariell beurkunden lassen. Als Alternative zur Zugewinngemeinschaft kommen die Gütertrennung oder Gütergemeinschaft in Betracht (§ 1410 BGB).
Nacheheliche Unterhaltsvereinbarung vor der Scheidung
Vereinbaren Sie vor der Rechtskraft Ihrer Scheidung nachehelichen Unterhalt, verlangt das Gesetz die notarielle Beurkundung (§ 1585c BGB). Unterhaltsansprüche, die Sie nach Rechtskraft Ihrer Scheidung regeln, sind hingegen formfrei möglich.
Abweichende Regelungen zum Versorgungsausgleich
Möchten Sie den Versorgungsausgleich abweichend von den gesetzlichen Vorgaben anpassen, bedarf die Vereinbarung der notariellen Überprüfung und Beurkundung (§ 7 VersAusglG).
Immobilienübertragungen
Möchten Sie Immobilieneigentum übertragen, das Ihnen allein oder anteilmäßig gehört (z.B. Ihr Miteigentumsanteil an der ehelichen Wohnung), müssen Sie die Übertragung notariell beurkunden und ins Grundbuch eintragen lassen (§ 311b BGB).
Verzicht auf Erbrecht
Sie sollten das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht im Auge haben. Dies ist problematisch, wenn der hinterbliebene Ehepartner den Scheidungsantrag gestellt hat und Ihre eventuelle Zustimmung noch aussteht. Dann bleibt sein Erb- und Pflichtteilsrecht trotzdem bestehen. Möchten Sie als potentieller Erblasser vermeiden, dass der scheidungswillige Partner Sie nach Ihrem Ableben trotzdem beerbt, können Sie der Scheidung zustimmen, selber die Scheidung beantragen oder vorsorglich notariell vereinbaren, dass Sie gegenseitig auf Ihr gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht am Nachlass des Partners verzichten.
Ist das gerichtliche Protokoll eine Alternative zur notariellen Beurkundung?
Alternativ zur notariellen Vereinbarung können Sie die Vereinbarung auch im mündlichen Scheidungstermin vom Gericht protokollieren lassen (§ 127a BGB). Das gerichtliche Protokoll steht der notariellen Vereinbarung gleich und ist genauso rechtsverbindlich.
Sie müssen sich allerdings absolut darauf verlassen können, dass der Ehepartner auch im mündlichen Scheidungstermin noch dazu steht, was Sie miteinander abgesprochen haben. Sollte er/sie es sich anders überlegt haben, stehen Sie vor dem Nichts. Mit der notariellen Beurkundung erreichen Sie, dass sich Ihr Ehepartner bereits vorher rechtsverbindlich verpflichtet und keine Möglichkeit mehr hat, es sich bis zum Scheidungstermin anders zu überlegen.
Alles in allem
So freundlich viele Partner/innen zum Glück auseinandergehen, so oft änderten sich hinterher noch ihre Überlegungen zu den Scheidungsfolgesachen. Dies hat oft mit dem Zuwachs an Wissen zu tun, das man sich nach der Trennung erst aneignet. So betont locker man sich vorher gab („ein Mann/eine Frau, ein Wort“), ist man schon bald doch nicht mehr. Und das ist ja auch das gute Recht von jedem. Mögen Sie sich vorab noch etwas weiter zu den Basics der Scheidung informieren, nutzen Sie gern unser kostenfreies InfoPaket dazu – mit zwei Klicks ist es bei Ihnen.
Wer allerdings lieber das Telefon nutzt, melde sich gerne unter 0800 34 86 72 3 bei unserem InfoPoint für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Scheidung. Ihr Scheidungsservice Nr. 1 in Deutschland, scheidung.de, freut sich auf Ihre Botschaft!