Partner zieht nach Trennung in Nachbarwohnung ein

Familie Verabschiedung iurFRIEND® AG

Samstag, 01.06.2024 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Klingt verrückt? Kommt aber vor. Um den Bedingungen des Trennungsjahres Folge zu leisten, sollte jeder Partner eine eigene Wohnung haben. Nirgends steht geschrieben, dass diese nicht im selben Aufgang eines Mehrfamilienhauses liegen darf. Welche organisatorischen und emotionalen Aspekte bei einem Getrenntleben im gleichen Haus trotzdem eine Rolle spielen, lesen Sie hier. Möchten Sie eigentlich durchaus eine teurere Wohnung mit weiterem Arbeitsweg beziehen, finden aber keinen günstigen Scheidungsservice, finden Sie doch einfach über unseren kostenlosen Kostenvoranschlag heraus, wie viel Sie bei uns für Ihre Scheidung zahlen würden, und ob Sie dabei Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe hätten.

Was bedeutet Trennung?

Eine Trennung bedeutet, dass die Ehegatten die häusliche Gemeinschaft aufheben und damit kundtun, dass die eheliche Lebensgemeinschaft abgelehnt wird. Anerkannt ist, dass die häusliche Gemeinschaft auch dann nicht mehr besteht, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben und jeder einen eigenen Wohnbereich nutzt. 

 

Diese „Trennung unter einem Dach“ ist erst recht anzuerkennen, wenn die Ehegatten in unterschiedlichen Wohnungen wohnen, auch wenn diese Wohnungen im gleichen Haus liegen und Nachbarwohnungen sind. Auch dann ist offensichtlich, dass die Trennung vollzogen wurde und kein Interesse daran besteht, die eheliche Lebensgemeinschaft wieder herzustellen.

Ist eine Trennung bei einem Einzug in die Nachbarwohnung emotional möglich?

„Aus den Augen, aus dem Sinn“. Diese Erkenntnis kann sicherlich ein guter Weg sein, sich emotional aus der ehelichen Beziehung zu verabschieden. Leben Sie gleich nebenan in der Nachbarwohnung oder im gleichen Haus, lässt sich jedoch nicht verhindern, dass Sie sich zumindest immer wieder über den Weg laufen und riskieren, dass negative und positive Erinnerungen Ihre Gedanken bestimmen und Ihre Stimmung beeinträchtigen. Sie könnten Schwierigkeiten haben, die Trennung emotional zu verarbeiten und sich darauf zu konzentrieren, dass Sie Ihrem Leben eine neue Perspektive geben müssen.

 

Problematisch könnte sich erweisen, wenn der Ex-Partner Besuch von einem neuen Lebensgefährten erhält und diesen neuen Lebensgefährten auch noch in die Wohnung aufnimmt. Möglicherweise empfinden Sie trotz der Trennung noch Eifersucht oder gönnen dem Ex-Partner nicht das neue Glück. Dies gilt umso mehr, als Sie mit anhören müssen, wie die neuen Partner in der Nachbarwohnung intim werden und sich sonstwie des Lebens freuen und Sie ob Ihrer vergangenen Beziehung außen vor bleiben müssen. Im Gegensatz zur Ehewohnung können Sie einem neuen Partner den Zutritt zur Nachbarwohnung nicht verbieten.

 

Sie stehen also vor der Herausforderung, sich so zu verhalten, dass Sie den Ex-Ehegatten nur noch als Nachbarn betrachten und alles unterlassen, was der Partner als Provokation, Einmischung oder Demütigung empfinden könnte. Es mag sein, dass die Zeit die Wunden heilt, die die Trennung in Ihre Seele gerissen hat. Dennoch wird sich Ihre Erinnerung an die Vergangenheit nicht vollständig auslöschen lassen. Es hängt von Ihren Befindlichkeiten ab, wie Sie mit der Situation umgehen und ob es gelingt, sich damit zu arrangieren. Umgekehrt dürfen Sie erwarten, dass sich Ihr Ex-Partner gleichermaßen verhält und Sie nicht selbst zum Objekt der Neugierde und der enttäuschten Erwartungen werden.

Wenn Sie als benachbarte Elternteile Ihr Kind betreuen

Haben Sie ein gemeinsames Kind, müssen Sie nach der Trennung Lösungen finden, wie das Kind betreut wird. Wohnen Sie sozusagen Tür an Tür, wäre es leichter, sich gegenseitig in der Betreuung zu unterstützen und das zu vereinbarende Umgangsrecht zu organisieren und wahrzunehmen. 

 

Für das Kind könnte es einfacher sein, die Trennung der Eltern zu verarbeiten. Wenn es den anderen Elternteil sehen möchte, braucht es nur an der Tür der Nachbarwohnung anzuklopfen. Nachteilig dabei ist wiederum, dass das Kind Schwierigkeiten haben könnte, die Trennung der Eltern zu akzeptieren, eben weil es glaubt, dass die Eltern aufgrund der räumlichen Nähe möglicherweise doch wieder zueinander finden. Sie schaffen bei dem Kind also Erwartungen, die Sie gar nicht erfüllen können.

 

Möchten Sie Ihr gemeinsames Kind zusammen im Wechselmodell betreuen, scheitert die wechselseitige Betreuung oft daran, dass der sich vorrangig zur Betreuung berufene Elternteil nicht damit abfinden möchte, dass auch der altere Elternteil sich gleichermaßen für die Betreuung des Kindes engagiert. 

 

Wohnt das Kind aber abwechselnd beim jeweiligen Elternteil in der Nachbarwohnung, lässt sich das Gefühl vermeiden, dass das Kind außer Reichweite ist und ein Elternteil kaum noch Einflussmöglichkeiten hat. Im Prinzip könnte das Kind nach eigenem Wunsch jederzeit über den Flur hinweg von Wohnung zu Wohnung wechseln und jeden seiner Elternteile glücklich machen. Ob dies aus pädagogischen Gründen sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. 

 

Auf jeden Fall könnte es so sein, dass die wechselseitige Betreuung beide Eltern entlastet und Vorteile bringt, die bei einem reduzierten Umgang nicht zu realisieren sind. Letztlich kommt es darauf an, dass sich die Betreuung an den zeitlichen, beruflichen und persönlichen Verhältnissen beider Elternteile orientieren muss.

Was ist, wenn ein Partner eine zuvor gemeinsam bewohnte zweite Wohnung bezieht?

Die Option, in die Nachbarwohnung einzuziehen, kann sich auch daraus geben, dass Sie in „Friedenszeiten“ eine benachbarte Wohnung hinzugemietet oder hinzugekauft und beide Wohnungen genutzt haben. Infolge der Trennung haben Sie die Wohnungen getrennt, so dass jeder Partner eine eigene Wohnung nutzt.

Bei Miete

Sind die Wohnungen gemietet, brauchen Sie nicht unbedingt den Vermieter darüber zu informieren. Haben Sie die Mietverträge gemeinsam unterzeichnet, bleiben Sie aber auch nach der Trennung gegenüber dem Vermieter in der Pflicht. Jeder Ehegatte bleibt zumindest formal verpflichtet, die Miete für beide Wohnungen zu zahlen.

 

Um aber klare Verhältnisse zu schaffen, sollten Sie anstreben, dass jeder Partner die eigengenutzte Wohnung auch selbstständig anmietet und der Partner jeweils aus dem Mietverhältnis entlassen wird. Nach der gesetzlichen Regelung des § 1568a BGB haben Sie einen Rechtsanspruch darauf, dass der Vermieter diese neue Art der Nutzung gestattet und jeden Partner als alleinigen Mieter akzeptiert.

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Bei Kauf

Wurde die benachbarte Wohnung hinzugekauft, handelt es sich um Eigentumswohnungen. Insoweit ist davon auszugehen, dass es eine Teilungserklärung gibt und jede Wohnung eine in sich abgeschlossene Einheit darstellt. Möchten Sie die beiden Wohnungen untereinander aufteilen, kann jeder Ehepartner seinen Miteigentumsanteil an der jeweiligen Wohnung auf den anderen übertragen. Dann ist jeder Eigentümer einer Wohnung. Der Eigentumsübergang wird im Grundbuch vermerkt. Dazu ist die notarielle Beurkundung notwendig. 

Bei noch laufender Finanzierung

Wurden die Wohnungen finanziert, wäre mit der Bank zu klären, dass ein Ehepartner jeweils aus dem Kreditvertrag für eine Wohnung entlassen wird und der andere die Finanzierung für die andere Wohnung allein übernimmt.

EXPERTENTIPP

Neuanmeldung von Strom/Versicherungen usw. ohne Missverständnisse

Beziehen Sie nach der Trennung die benachbarte Wohnung, ist darauf zu achten, dass Sie alles auf Ihren Namen ummelden, was bei der Nutzung der Wohnung eine Rolle spielt. Die Postadresse und Ihr Name am Klingelschild bleiben natürlich unverändert. Strom, Gas, Wasser, Telefon und Internet müssen Sie auf sich ummelden oder neu auf Ihren Namen anmelden. Wichtig ist, eine eventuell bestehende Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung darüber zu informieren, dass Sie, wenn auch unter der gleichen Postadresse, eine neue Wohnung bezogen hat. Die Anbieter kommen Ihnen meist durch eine genaue Abfrage des Stockwerks und der Position der Wohneinheit (1. OG links bzw. rechts) entgegen, hier klare Angaben machen zu können. Ein entsprechender Kommentar zusätzlich an den Versorgungsträger erleichtert jedoch den Bearbeitungsprozess, damit ein Sachbearbeiter nicht an einen Irrtum glaubt. So oft kommt es ja nun doch nicht vor, dass man getrennt so eng wohnen bleibt.

Alles in allem

Nicht immer lässt sich eine Trennung so bewerkstelligen, dass sich alle Brücken zum Ex-Partner abbrechen lassen. Ziehen Sie in die benachbarte Wohnung ein, gilt es, ein besonderes Augenmerk darauf zu haben, dass Sie nunmehr zwar nicht mehr Partner, wohl aber Nachbarn sind. Nicht zuletzt kann ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis dazu beitragen, dass Ihre Trennung konstruktiv in friedlichen Bahnen verläuft. Möchten Sie im Gegensatz zu diesem speziellen Thema lieber mehr Basics zur Scheidung erfahren, holen Sie sich hier unser kostenloses InfoPaket zur Scheidung mit allen Informationen zu Unterhalt, Zugewinn und Spartipps bei der Scheidung – wir freuen uns auf Ihre Meldung, online oder als Anruf für ein Gratis-Orientierungsgespräch unter 0800 34 86 72 3.

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