Freitag, 15.09.2023 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion
Wenn es so ist, dann ist es so. Wer keinen Ausweg zu einer Trennung sieht, dem bleibt angesichts des leergefegten Wohnungsmarkts oft nichts anderes übrig, als zu seinen Eltern zurückzuziehen. Das ist nichts, wofür Sie sich schämen bräuchten. Ihre Eltern freuen sich vielleicht sogar über den unverhofften Besuch. Damit die Freude, soweit die Unterbringung selbst von längerer Dauer ist, ebenfalls länger anhält, haben wir 7 Tipps für eine zügige Scheidung und ein harmonisches Zusammenleben zusammengestellt. Haben Sie sich erst einmal „nur“ getrennt und die Scheidung noch nicht weiter geplant, können Sie mit unserem kostenlosen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung schon einmal die weitere Finanzplanung kalkulieren.
Lieber zurück ins Elternhaus als Trennung unter einem Dach
Schaubild
Trennt sich ein Paar, verlässt ein Partner im Regelfall die eheliche Wohnung. Die Trennung unter einem Dach ist zwar möglich, birgt aber auf engem Raum zu viele Konfliktsituationen, vor allem mit gemeinsamen Kindern.
Derjenige, der aus der ehelichen Wohnung auszieht, steht vor der Herausforderung, eine eigene Wohnung anmieten und einen eigenen Hausstand begründen zu müssen. Dafür fehlt oft die erforderliche Liquidität. Insoweit ist es schwierig, das Trennungsjahr mit nur einem Gehalt, das zudem vielleicht auch noch der andere Partner verdient, zu überstehen.
Ähnlich ist es, wenn Sie zwar Geld verdienen, dem anderen aber Trennungsunterhalt und für das gemeinsame Kind Kindesunterhalt zahlen müssen. Es verwundert nicht, dass es ein naheliegender Gedanke ist, nach der Trennung zurück zu den Eltern zu ziehen.
SchaubildiurFRIEND Schaubild: Wer Bleibt nach Trennung und Scheidung in der Ehewohnung 01
Mit 50 wieder ins Kinderzimmer - sollte man als Erwachsener wieder bei den Eltern einziehen?
Sollte, müsste, könnte…wer den Schaden nicht hat, übt sich leicht in Besserwisserei. Wenn Sie die Möglichkeit haben, bei ausreichendem Wohnraum der Eltern bei ihnen einzuziehen, dann – ja, können und sollten Sie das tun. Welche Gründe sprechen dafür?
Eine Wohnung schnell, sicher und ohne Makler
Sofern keines Ihrer Geschwister zeitgleich auf die selbe Idee kommen sollte, sprechen Sie Ihren Wohnwunsch bei Ihren Eltern ohne Konkurrenz anderer Wohnungssuchender aus. Sie finden, insbesondere wenn Sie wegen häuslicher Gewalt ausziehen, eine sichere Zuflucht ohne Behördenanträge und ohne das bedrückende Umfeld eines Männer- oder Frauenhauses. Sie suchen sich Ihre Bleibe selbstbestimmt aus.
Sie weisen den Zeitpunkt Ihrer Trennung doppelt nach
Für den Nachweis des absolvierten Trennungsjahres, der in Deutschland eine Scheidungsvoraussetzung darstellt, wohnen Sie ab Trennung am besten in einer eigenen Wohnung oder haben Zeugen für den ausgesprochenen Trennungswunsch. Ziehen Sie bei Ihren Eltern ein, haben Sie beides auf einmal in der Tasche.
Sie werden finanziell entlastet
Anlässlich einer Trennung lösen die Partner oft gemeinsame Konten und gegenseitige Zuwendungen auf, weswegen jede Ausgabe weniger – vor allem für denjenigen, der die Kinder betreut – wie eine Last von den Schultern fällt. Das soll nicht bedeuten, dass Sie gänzlich umsonst bei Ihren Eltern hausen sollten, aber die Beteiligung an den Kosten in Form einer kleinen Untermiete dürfte in den meisten Fällen geringer ausfallen, als wenn Sie selbst etwas suchen müssten.
Zwei zusätzliche Kindersitter
Durch die geringe geografische Entfernung (1 Stockwerk, einmal ums Haus herum gehen) sind auch Großeltern und Enkel wieder enger beisammen, als sie es bisher waren. Außer dem Umstand, dass sich Ihre Eltern hoffentlich über ein längeres Wiedersehen mit Ihnen freuen, haben die meisten Omas und Opas es genauso gern, wenn die Enkel einmal länger da sind. Können Ihre Eltern für kleinere Kinder neben dem Bringen und Abholen von der KiTa/Schule auch längere Betreuungszeiträume übernehmen, haben Sie eventuell dadurch mehr Freiraum im Job, für sich selbst oder auch um Ihre Scheidung vorzubereiten.
Umgekehrt: Sie gehen den Eltern zur Hand
Es kann, am besten in einem gegenseitigen auf Hilfsbereitschaft fußenden Verhältnis, auch für Ihre Eltern von Vorteil sein, eine jüngere Person im Haushalt zu haben. Vielleicht tropft schon lange der Wasserhahn, lagern schwere Kisten für den Dachboden schon ewig im Erdgeschoss oder die Lampenschirme in vier Metern Höhe müssten mal geputzt werden. Dafür muss dann kein externer Dienstleister kommen, das machen dann Sie als „großes Kind“.
Welche 7 Stolperfallen sollten Sie (wie) umgehen?
Mit dem Einzug in den vertrauten Hafen entgehen Sie wie schon angeführt den vorprogrammierten Streitigkeiten einer Trennung auf engem Raum mit dem Noch-Partner. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass auch das neue Zusammenleben kein Sprengstoffpotenzial besitzt. Auch in Unkenntnis Ihrer genauen Situation lassen sich einige Vorsichtsmaßnahmen sozialer wie rechtlicher Natur formulieren, die Ihnen auf den Weg gegeben sein sollen.
„Überraschung, hier bin ich!“ – Kündigen Sie sich an
Da Sie bei den Eltern wieder einziehen wollen, sollten Sie unbedingt die Sichtweise Ihrer Eltern in Erfahrung bringen und berücksichtigen. Einfach an der Tür klingeln, ist jedenfalls keine gute Idee. Ob Ihre Eltern Ihren Auszug aus dem Elternhaus als großen Verlust empfunden, sich damit abgefunden oder den Auszug gar begrüßt hatten, da Ihr Verhältnis zueinander (damals) angespannt war - Sie müssen damit rechnen, dass Ihre Eltern so oder so Ihren Lebensalltag ohne Kind eingerichtet haben.
Vielleicht wurde Ihr Kinderzimmer aufgelöst und in einen Fitnessraum umgewandelt, vielleicht sogar untervermietet. Ziehen Sie jetzt wieder ein, müssten die Eltern zunächst einmal einiges umorganisieren. Sie sollten also berücksichtigen, dass Sie Ihren Eltern nicht zu viel zumuten.
Deckt das Raumangebot den Wohnbedarf?
Ziehen Sie wieder bei Ihren Eltern ein, muss das Raumangebot den Wohnbedarf aller Beteiligten abdecken. Leben Sie bei Ihren Eltern genauso auf engstem Raum zusammen, wie Sie das in der ehelichen Wohnung getan hätten, hat keiner etwas gewonnen.
Es ist ratsam, dass Sie mindestens einen Raum für sich allein nutzen können und auch die Eltern ausreichend Rückzugsmöglichkeiten haben. Berücksichtigen Sie, dass Ihre Eltern nicht jünger geworden sind und zum Beispiel in einem großen Haus zwei getrennte Bäder vorhanden sind.
Ummelden nicht vergessen
Der Plan, durch den Einzug bei Ihren Eltern die Einhaltung des Trennungsjahres einzuhalten und ggf. nachzuweisen, wird ad absurdum geführt, wenn Sie sich gar nicht offiziell ummelden. Sind Ihre Eltern Eigentümer des Zuhauses, benötigen Sie von diesen eine Wohnungsgeberbestätigung, dass Sie ab nun bei ihnen wohnen dürfen.
CHECKLISTE
Was bedeutet das Trennungsjahr?
Das Trennungsjahr gehört in der Regel zu den Voraussetzungen für die Scheidung. Was ist zu beachten?
Paradoxon: Führen Sie sich zuhause nicht wie zuhause auf
Klingt witzig, ist es aber für ältere Personen nicht. Legen Sie nicht gleich im Fernsehsessel vom Papa die Füße auf den Tisch, sondern zeigen Sie Demut. Dies insbesondere auch, um Ihren eigenen Kindern, wenn diese mitgekommen sind, nicht das falsche Signal zu senden.
Dazu gehört auch, dass Sie
sich finanziell an den Energie- und Verbrauchskosten des Hauses sowie mit einer kleinen Mietzahlung beteiligen. Beziehen Ihre Eltern bereits eine Rente, haben sie nicht mehr so viel Geld in der Tasche wie zu der Zeit, als Sie Kind waren.
(auch ungefragt) Aufgaben im Haushalt übernehmen, sprechen dies am besten auch an und ab. Auch wenn Sie Ihr eigenes Essen und das der Kinder kochen, ist es von Nutzen, die Spülmaschine ein- und auszuräumen, mal Staub zu saugen oder Ihren Eltern schwerere Arbeiten, die schon länger anfielen, abzunehmen.
Ihren Eltern, sofern diese sich dazu bereit erklärt haben, Pausen bei der nonstop Kinderbetreuung einräumen. Ihre Kinder sollen Sie ja auch nicht vergessen.
Die vertraute Umgebung der Kinder und eine rechtzeitige Folgeplanung
Apropos Kinder – mögen die Möglichkeiten, heutzutage remote arbeiten zu können, je nach Berufsgruppe vielfältiger geworden sein; die von Schulen und KiTas sind es allenfalls in begrenztem Umfang. Liegt die Wohnung oder das Haus Ihrer Eltern weiter entfernt von der Schule, ist aber noch erreichbar, kann das Pendeln sicher eine Weile so laufen. Die Freunde der Kinder und ihre vertraute Umgebung sind dadurch aber ein Stück weit weg. Sie werden sich fragen, wie lange Sie diesen Zustand aufrechterhalten können, ohne dass
Ihr Arbeitgeber Sie wieder dauerhaft im Büro sehen möchte,
der Kindergarten bei einer Fernbleibeklausel mit der Kündigung des Platzes droht oder
auch Ihre Eltern irgendwann freundlich, aber bestimmt auf ein Ende ihrer Gastfreundschaft hinweisen.
Da ist es am besten, sich vielleicht auch schon nach sechs von 12 Trennungsmonaten nach einer eigenen, bezahlbaren Bleibe umzusehen. Haben Sie keine Kinder zu betreuen und/oder sind neuen Jobs gegenüber offen, kann die neue Wohnung ja durchaus in der Nähe Ihrer Eltern sein.
Wohnrecht als Gast der Eltern, wenn diese selbst zur Miete wohnen
Die Pflicht, sich etwas Neues zu suchen, könnte durch den Umstand verstärkt werden, dass Ihre Eltern durch ihren eigenen Mietvertrag daran gehalten sind, Sie als Gast oder Gäste nicht länger als 6 Wochen ohne Rücksprache mit dem Vermieter beherbergen zu dürfen. Ist ausreichend Wohnraum vorhanden, sodass die Wohnung nicht überbelegt ist, wird dagegen nichts sprechen, Sie als weiteren Mieter, zumal Sie direkt miteinander verwandt sind, aufzunehmen. Ggf. wird Ihren Eltern aber ein höherer Nebenkostenabschlag bemessen.
Unterschätzen Sie nicht die Auswirkungen des Umzugs auf Ihre Psyche
Ziehen Sie wieder bei den Eltern ein, könnte Sie das Gefühl beschleichen, dass Sie versagt haben und hilfsbedürftig sind. Es könnte sich auch zusätzlich belastend auswirken, wenn Sie selbst bereits im fortgeschrittenen Alter sind. Ziehen Sie dann wieder in Ihr „Kinderzimmer“ ein, könnte sich dieser Eindruck verstärken.
Auch um eine psychische Belastung zu vermeiden, sollten Sie den Einzug ins Elternhaus nur als vorübergehend betrachten. Auf Dauer werden Sie eine bessere Lösung finden müssen, auch wenn oder gerade weil, Sie nach der Trennung nicht allein bleiben und neue Bekanntschaften schließen möchten. Nicht nur, dass das Wohnen bei den Eltern als Indiz dafür verstanden werden könnte, dass Sie zu unselbstständig seien – auch Ihre Eltern werden einen (ständigen) Besucher zusätzlich bei sich vielleicht nur zähneknirschend ertragen.
Alles in allem
Manche Eltern sind überrascht, wenn das eigene Kind nach der Trennung plötzlich wieder zu Hause einziehen möchte. Allzu oft treffen unterschiedliche Interessen aufeinander. Um Ihre Scheidung zu beschleunigen, können Sie vor allem bei einer großen Distanz zum Gerichtsstand, so vieles wie möglich online erledigen, mit einem dafür auch ausgerichteten Onlinescheidungs-Service wie SCHEIDUNG.de. Sie können hier zum Beispiel bequem online Ihre Scheidung beantragen, wie es viele andere in Ihrer Situation auch schon getan haben. Haben Sie zu Ihrer spezifischen Situation Rückfragen, wenden Sie sich gern an unseren InfoPoint, mit dem Sie neben der Scheidung an sich auch über
die Formalia des Trennungsjahres,
die Zukunft Ihrer ehelichen Wohnung,
den Unterhalt für sich, Ihren Partner oder die Kinder
oder das Gewaltschutzgesetz
ein kostenloses Orientierungsgespräch führen können. Rufen Sie uns an. Wir freuen uns über Ihre Meldung: 0800 34 86 72 3 (24/7, kostenfrei!).