Schön, dass Sie Ihrem Haustier ein Zuhause geben. Möchten Sie nach Ihrer Trennung oder Scheidung in eine Mietwohnung ziehen, sollte aber auch der Vermieter kein Problem damit haben, dass Sie ein Haustier haben. Um Ihre Chancen auf eine Mietwohnung mit Tierhaltung zu verbessern, sollten Sie wissen, wem das Tier nach der Scheidung gehört, mit welchen Strategien Sie Ihre Chancen verbessern, auf welche Aspekte Vermieter Wert legen und wie eventuelle Regelungen zur Tierhaltung in einem Mietvertragsentwurf zu verstehen sind. Haben Sie Ihre Scheidung übrigens noch nicht beantragt, können Sie dies hier online tun – so bleibt in jedem Fall mehr Zeit für die Wohnungssuche.
Als Tierhalter sind Sie kein Außenseiter
Nach der Statistik des Statistischen Bundesamtes lebten im Jahr 2023 in 45 Prozent der Haushalte 34,3 Millionen Haustiere. Überwiegend waren es Katzen und Hunde, der Rest verteilte sich auf Kleintiere. Allein 15,7 Millionen Katzen verbrachten eines ihrer neun Leben in deutschen Haushalten und waren damit das beliebteste Haustier. Wenn Sie also selbst für ein Tier Verantwortung übernehmen, ist dies ein lobenswertes Engagement und sollte auch im Mietrecht die entsprechende Anerkennung finden. In der Praxis weichen Wünsche und Wirklichkeit indes oft voneinander ab.
Wem gehört das Tier nach der Scheidung?
Trennen Sie sich, könnte es sein, dass Sie klären müssen, wem das Tier gehört. Tiere sind nach dem Gesetz Sachen. Sie unterliegen bei der Trennung von Ehepartnern den Grundsätzen, nach denen der gemeinsame Hausrat verteilt wird.
Gehören Hund oder Katze einem Ehepartner allein, verbleibt das Tier unabhängig von der emotionalen Hinwendung auch nach der Trennung beim Eigentümer. Sind die Eigentumsverhältnisse unklar oder ist das Tier gemeinsames Eigentum, sind die Interessen des Tieres zu berücksichtigen. Das Tier sollte dort betreut werden, wo es sich wohl fühlt und im Hinblick auf Ihre familiäre und berufliche Situation am besten betreut werden kann. Aus Gründen des Tierschutzes ist zu berücksichtigen, wer die Hauptbezugsperson des Tieres ist.
Erhalten Sie das Tier zugesprochen, kann der andere Ehepartner kein Umgangsrecht mit dem Tier herleiten. Im Interesse des Tierwohls kann es sich natürlich gebieten, den Umgang mit dem Tier trotzdem zu erlauben. Dies kann insoweit vorteilhaft sein, als Sie den Ehepartner in die Betreuung des Tieres einbeziehen können, wenn Sie einmal verreisen und das Tier nicht mitnehmen können.
Formulare
Wie viel Vermögen haben Sie während der Ehe erwirtschaftet?
Mit dem Erfassungsbogen können Sie das relevante Vermögenswerte für Ihre Scheidung auflisten.
Formular
Vermögensaufstellung bei Scheidung
Dokumentieren Sie das Anfangsvermögen und Endvermögen Ihrer Ehe, um den Zugewinn zu ermitteln.
Wohnung mit Tieren finden - was steht in der Immobilienanzeige?
Suchen Sie eine Mietwohnung, achten Sie bereits bei der Lektüre der Immobilienanzeige darauf, ob der Vermieter Tiere akzeptiert oder nicht. In einigen Anzeigen steht bereits vorsorglich, dass Tiere nicht erwünscht sind. Wenn dem so ist, könnten Sie sich den Aufwand ersparen (nicht immer und überall - lesen Sie dazu auch unsere Tipps unten), den Kontakt mit diesem Vermieter zu suchen. Auch wenn der Vermieter trotz seiner Aversion gegen Tiere die Tierhaltung in der Wohnung möglicherweise nicht verbieten kann, wird er im Zweifel jemand anderen ohne animalische Begleitung für seine Wohnung auswählen.
EXPERTENTIPP
Geben Sie selbst eine Anzeige auf
Zugegeben, Vermieter sind auf der glücklichen Lage, sich den passenden Mieter aussuchen zu dürfen. Trotzdem kann es eine Option sein, selbst die Initiative zu ergreifen und in einem örtlichen Wochenblatt oder einer speziellen Internetplattform eine Suchanzeige aufzugeben und potentielle Vermieter anzusprechen, dass Sie eine Mietwohnung mit Haustier suchen. Für den Vermieter kann es von Interesse sein, von vornherein zu wissen, um was für eine Art Tier es sich handelt. Geht es nur um einen kleinen, stubenreinen und nicht kläffenden Hund, dürfte es einem Vermieter leichter fallen, Sie als Mieter zu akzeptieren, als wenn Sie ein Reptil oder eine Python Ihr Eigen nennen.
Strategien, eine Wohnung zu finden und mit Tier einzuziehen
Eine Wohnung mit einem Haustier zu finden, kann eine Herausforderung sein. Wenn Sie dabei einige Tipps beherzigen, könnten Sie Ihre Chancen verbessern.
Starten Sie die Suche frühzeitig
Geben Sie sich genügend Zeit, um eine haustierfreundliche Wohnung zu finden. Weil die Nachfrage nach Mietwohnungen das Angebot übersteigt, kann die Suche längere in Anspruch nehmen.
Netzwerk nutzen
Informieren Sie Freunde, Familie und Bekannte darüber, dass Sie eine Wohnung suchen. Manchmal können persönliche Empfehlungen Türen öffnen.
Online-Plattformen durchforsten
Suchen Sie spezielle Websites, die sich auf haustierfreundliche Wohnungen spezialisiert haben.
Direkte Kontaktaufnahme mit dem Vermieter
Auch wenn einer Anzeige nicht ausdrücklich zu entnehmen ist, dass Haustiere erlaubt sind, kann es vorteilhaft sein, direkt beim Vermieter nachzufragen. Manche sind flexibler, als es zunächst den Anschein hat.
Erstellen Sie ein Profil Ihres Haustieres
Beschreiben Sie Größe (Schulterhöhe), Charakter, Gesundheitszustand, Impfungen und eventuelle Trainingserfolge. Positive Referenzen von früheren Vermietern oder Nachbarn wären hilfreich.
Bieten Sie eine zusätzliche Kaution an
Um mögliche Bedenken des Vermieters wegen des Risikos von Sachbeschädigungen zu zerstreuen, könnten Sie eine zusätzliche Sicherheitsleistung für Ihr Haustier anbieten.
Seien Sie flexibel
Möglicherweise müssen Sie bei der Suche nach einer haustierfreundlichen Wohnung Kompromisse bei der Lage, Größe oder dem Preis der Wohnung eingehen.
Schließen Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihr Haustier ab
Die Versicherung kann dem Vermieter zusätzliche Sicherheit geben und zeigen, dass er im Schadensfall entschädigt wird.
Stellen Sie das Tier vor
Kommt es zur Wohnungsbesichtigung, könnte es eine Option sein, dass Sie das Tier gleich mitbringen und dem Vermieter einen Eindruck verschaffen, was Sie für ein Tier haben.
Ist die Haltung in der Mietwohnung erlaubt?
Sind Sie auf der Suche, sollten Sie wissen, was von mietvertraglichen Regelungen zur Tierhaltung zu halten ist. Sie vermeiden unnötige Überraschungen und können besser verhandeln und überzeugen, wenn Sie ungefähr wissen, wie die Rechtsprechung die Tierhaltung im Mietvertrag beurteilt.
Im Gesetz findet sich keine Regelung, die die Tierhaltung in der Mietwohnung erlaubt oder verbietet. Insoweit kommt es darauf an, was Sie mietvertraglich mit dem Vermieter vereinbaren. Als Mietinteressent sollten Sie die Frage der Tierhaltung unbedingt ansprechen und klären, was erlaubt oder nicht erwünscht ist. Sollte sich nach Ihrem Einzug herausstellen, dass die Tierhaltung in der Mietwohnung eingeschränkt ist, hätten Sie ein Problem und müssten im ungünstigsten Fall das Tier abgeben. Letztlich kommt es auch darauf an, um was für ein Tier es sich handelt und inwieweit sich daraus Auswirkungen auf die Nutzung der Mietwohnung und das Verhältnis zu eventuellen anderen Mietern im Haus und dem Vermieter ergeben.
Im Mietvertrag ist die Tierhaltung erlaubt
Steht im Mietvertrag pauschal, dass die Tierhaltung erlaubt ist, dürfen übliche Haustiere wie Hunde, Katzen oder Vögel oder Fische im Aquarium problemlos gehalten werden. Ungewöhnliche Tiere wie Gift- und Würgeschlangen muss der Vermieter nicht dulden (AG Charlottenburg GE 88, 1051). Dass ein Krokodil nicht in die Badewanne und ein junger Löwe nicht ins Kinderzimmer gehört, sollte selbstverständlich sein (alles schon vorgekommen!).
Im Mietvertrag findet sich keine Regelung zur Tierhaltung
Schweigt sich der Mietvertrag über die Tierhaltung aus, kommt es darauf an, ob die Tierhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört oder den vertragsgemäßen Gebrauch übersteigt. Hier steht die Rechtsprechung auf dem Standpunkt, dass Kleintiere wie Ziervögel, Schildkröten, Fische im Aquarium oder Hamster ohne Weiteres gehalten werden dürfen und zum vertragsgemäßen Gebrauch gehören.
Die Rechtsprechung hat in einer Vielzahl von Einzelfällen entschieden, im Einzelfall teils unterschiedlich und gegensätzlich. Insoweit kommt es mithin darauf an, wie die Wohnverhältnisse und Platzverhältnisse in der Wohnung sind und welche Auswirkungen sich konkret auf das Umfeld ergeben könnten. Ist zu erwarten oder stellt sich heraus, dass von den Kleintieren Risiken oder Belästigungen ausgehen, kann der Vermieter die Haltung verbieten.
Bei Hunden oder Katzen ist im Einzelfall abzuwägen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt es auf die Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, sowie die Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung an. Auch das Alter und die berechtigten Interessen der Mitbewohner und Nachbarn, die Anzahl und Art anderer Tiere im Haus, die bisherige Handhabung des Vermieters sowie besondere Bedürfnisse von Mitmietern spielen dabei eine Rolle (BGH WuM 2008, 23).
Gibt es im Haus bereits andere Familien mit Hund oder Katze, darf der Vermieter nicht willkürlich nur einem Mieter die Tierhaltung verbieten und anderen gestatten (LG Berlin WuM 1987, 213). In ländlichen Gegenden gelten geringere Anforderungen als im städtischen Umfeld.
Praxisbeispiel
Bullterrier und Rottweiler vs. Blindenhund
Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Bullterrier (LG Krefeld WuM 19 96, 533) oder einen Rottweiler (AG Bergisch Gladbach WuM 1991, 341) zu dulden. Ist der Mieter aus therapeutischen Gründen auf einen Hund oder auf einen Blindenhund angewiesen, darf er diesen in einer Mietwohnung halten. Wer sich nach Abschluss des Berufslebens oder nach der Scheidung einen Hund anschafft, um dem Gefühl des Alleinseins zu begegnen, sollte Anspruch auf Genehmigung der Hundehaltung auch in einem Mehrparteienhaus haben (LG Hamburg WuM 2002, 666).
Im Mietvertrag ist die Tierhaltung verboten
Erhalten Sie als Mietinteressent einen Mietvertragsentwurf vorgelegt, der die Tierhaltung pauschal verbietet, ist diese Klausel unwirksam. Grund ist, dass dann auch unbedenkliche Kleintiere verboten wären. Die Unwirksamkeit der Klausel führt aber nicht dazu, dass jede Art von Tierhaltung erlaubt ist. Insoweit kommt es darauf an, was zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört und was nicht. Dieser Aspekt ist jeweils unter Berücksichtigung aller Umstände im Einzelfall zu prüfen (BGH WuM 2008, 23).
Insoweit ist auch ein allgemeines Verbot der Hunde- und Katzenhaltung unwirksam. Es gehört nach allgemeiner Ansicht zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung, einen kleinen Hund oder eine Katze in der Wohnung zu halten. Geht es um mehrere Tiere, kommt es darauf an, wann der vertragsgemäße Gebrauch der Mietwohnung beeinträchtigt wird. Wer beispielsweise sieben Katzen hält, sollte davon ausgehen, dass er die Grenze zum vertragsgemäßen Gebrauch überschreitet.
Im Mietvertrag behält sich der Vermieter die Zustimmung zur Tierhaltung vor
Steht im Mietvertrag, dass der Vermieter jeglicher Tierhaltung zustimmen muss, ist die Klausel unwirksam, da die Haltung von Kleintieren zum vertragsgemäßen Verbrauch der Wohnung gehört. Allerdings darf die Haltung von Hunden und Katzen von der Zustimmung des Vermieters abhängig gemacht werden. Die Zustimmung steht aber nicht im freien Ermessen des Vermieters, sondern bedarf einer nachvollziehbaren Entscheidung im Einzelfall (BGH WuM 2013, 152). Auch hierzu gibt es vielfältige Rechtsprechung.
Praxisbeispiel
Beared Collie im 3. Stock
Der Vermieter darf die Haltung eines Beared Collies im dritten Stock einer 95 m² großen Altbauwohnung nicht abweisen, weil die Haltung nicht artgerecht sei auf (BGH WuM 2013 ,220). Auch die Haltung einer Katze darf nicht verallgemeinernd verweigert werden, weil das Tier durch Kratzen und Nagen die Türen, Wände oder Fußbodenbeläge beschädigen könnte.
Alles in allem
Ziehen Sie in eine Mietwohnung, sollten Bello, Mieze oder Fabius als Tier verträglich sein und dem entsprechen, was die Rechtsprechung als vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung anerkennt. Alles, was Sie vor der Unterzeichnung des Mietvertrages und dem Einzug in die Wohnung einvernehmlich klären, vermeidet spätere Schwierigkeiten und insbesondere die Last, das Tier vielleicht abgeben zu müssen. Weitere Fragen zur Scheidung finden Sie übrigens in unserem Gratis-InfoPaket beantwortet, das Sie online hier anfordern können. Wir senden Ihnen es noch in derselben Stunde zu.