Auch die einzelnen Aussagen des Slogans prüfte das Gericht auf ihren Wahrheitsgehalt:
- Die Zeitersparnis bei einer Online-Scheidung sei schon dadurch gegeben, dass mit dem Rechtsanwalt elektronisch kommuniziert werden könne und es nicht nötig ist in seine Kanzlei zu kommen.
- Es sei außerdem nachvollziehbar, dass ein Kunde Nerven sparen kann, wenn er dem Anwalt nicht persönlich aufsuchen muss. Die psychischen Belastungen durch das Scheidungsverfahren könnten so verringert werden.
- Und auch der Hinweis auf die Kostenersparnis sei zulässig. Diese sei bei einer unstreitigen Scheidung und bei einer Herabsetzung des Streitwerts möglich. Dabei wisse ein Verbraucher auch, dass bei herabgesetztem Streitwert geringere Kosten anfallen.