Hat Ihre Ehepartnerin bzw. Ihr Ehepartner den Mietvertrag mit dem Vermieter allein unterzeichnet, sind Sie nicht Vertragspartei des Vermieters. Dass Sie mit dem Ehepartner als Mieter verheiratet waren, hatten Sie für den Zeitraum Ihrer Ehe lediglich ein Nutzungsrecht an der Wohnung. Möchten Sie das Mietverhältnis nach Ihrer Scheidung dann allein übernehmen, müssen Sie mit dem Vermieter einen Mieterwechsel herbeiführen.