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Wie Kinder in den Sommerferien über Zeit denken

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Dienstag, 01.10.2024 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Die Sommerferien stellen den längsten Umgangszeitraum dar, den getrennte Eltern unter sich aufteilen müssen. Meist sind es sechs Wochen und mehr. Die Mathematik dabei ist nicht schwer, greift aber gleichzeitig bei älteren Kindern und ihren Interessen oft zu kurz. Stehen Sie vor der Herausforderung, im Trennungsjahr oder auch schon geschieden die Sommerferien aufzuteilen, finden Sie hier ein paar außergerichtliche Betrachtungen dazu. Falls Sie darüber hinaus Hilfe bei den ersten Schritten der Scheidung benötigen, fordern Sie hier unser Gratis-InfoPaket für Ihre Scheidung an – es lohnt sich!

Vom Müssen und vom Wollen – wer nimmt die Kinder in den Sommerferien?

Eine Suche zur Aufteilung des Umgangsrechts in den Sommerferien in Suchmaschinen lässt einen mit dem Eindruck zurück, dass es in erster Linie um „Müssen“ und „Nicht-wollen“ ginge. Eine kleine Auswahl:

  • „Wie lange muss [ein Elternteil] das Kind in den Ferien nehmen?“
  • „Bin ich verpflichtet das Kind zum [Elternteil] zu bringen?“
  • „Muss [ein Elternteil] die Hälfte der gesamten Ferien abdecken?“

Nun gibt es aber durchaus eine große Anzahl an Eltern, die gerne mehr Zeit mit ihrem Kind verbringen möchten, auch drei Wochen Sommerferien. Glücklicherweise kommt bei ihnen vielleicht sogar hinzu, dass der Beruf, Urlaub und Betreuungsmöglichkeiten durch andere Personen ihnen keinen Strich durch die Rechnung machen. 

 

Nur hebt das Kind jetzt die Hand und sagt, dass es die drei Wochen am Stück bei dem anderen Elternteil bitte nicht antreten will – und die Eltern bekommen nicht heraus, woran das liegt. Also – was kann dahinter stecken und welche Lösungen gibt es dafür?

Wie möchten (etwas ältere) Kinder über Zeit verfügen?

Zeit lässt sich zwar in gleich große Abschnitte unterteilen, aber diese Aufteilung ist immer relativ und hängt davon ab, wie wir Zeit messen und was wir als "Hälfte" betrachten. Rein mathematisch kann Zeit in gleich große Abschnitte unterteilt werden. Zum Beispiel lassen sich 6 Wochen Sommerferien in zwei gleiche Hälften von je 3 Wochen Umgang je eines Elternteils mit dem Kind teilen.

 

Je älter ein Kind wird, desto schwieriger wird es aber, seinen Interessen dabei gerecht zu werden. Vielleicht möchte es 4 Wochen an 1 Ort

  • durchjobben, 
  • Anschluss an die Peergroup halten, 
  • nicht plötzlich aus dem Werben um den Schwarm herausgerissen werden, 
  • oder Sonstiges.

Ganz kleine Kinder empfinden die vergehende Zeit, besonders im Hinblick auf Umgang, oft als viel zu langsam. Freie Zeit für ein älteres Kind vergeht dort, wo es sein soziales Umfeld hat, hingegen viel zu schnell, weil das Kind sich wohler fühlt und mehr zu tun hat. Im Gegensatz dazu kann Zeit beim anderen Elternteil, wo es sich vielleicht weniger wohl fühlt oder weniger zu tun hat, langsamer vergehen.

„Ich will nicht zu Mama/Papa reisen, das ist so weit…“

Auch wenn vielleicht etwas anderes vorgeschoben wird: Wenn das Kind aufgrund dieser möglichen Gründe nicht bereit ist, die Reise zum umgangsberechtigten Elternteil anzutreten, sollte man zwei Dinge nicht machen:

  1. Dem anderen Elternteil Druck machen, dass dieser mit Strenge auf sein Kind einzuwirken, doch bitte in den Bus oder Zug zu steigen.
  2. Und schon gar nicht das Kind auf irgendeinen Beschluss hinweisen, dass die Aufteilung der Ferien so und so geregelt ist.

Es ist durchaus bekannt, dass haargenaue Regelungen insbesondere zum Umgang in juristischen Vereinbarungen nicht auftauchen, da sie nicht „justiziabel“ sind. Das bedeutet, dass eine Situation wie, dass ein Kind sich zum Zeitpunkt X von A nach B bewegt, nicht ausschließlich durch eine richterliche Anordnung herbeibestimmt werden kann.

 

Welche Ansätze gibt es stattdessen? Vielleicht hier einmal ein Auszug aus einer anonymen Beratung von Eltern für Eltern, der Sohn war 14 und wollte die Sommerferien nicht zum weit entfernt wohnenden Vater:

Die Erfahrung zeigt, dass ein offenes Gespräch mit dem Sohn langfristig von Vorteil sein kann. Es ist wichtig, ihm dabei keine Antwort aufzuzwingen, sondern Verständnis für seine möglichen Entscheidungen zu zeigen – beispielsweise, wenn er sich aus Gründen wie dem Anschluss an seine Freundesgruppe oder dem Interesse an einer Freundin gegen die ursprünglich geplante Variante entscheidet. Vielleicht haben Sie selbst Ähnliches in seinem Alter erlebt oder hatten bestimmte Pläne, die später einmal eine gute Gesprächsgrundlage bilden könnten. Es ist möglich, dass Ihr Sohn im nächsten Jahr seine Sommerferien lieber mit Ihnen verbringen möchte, vielleicht sogar zusammen mit einer neuen Freundin.

Zu Hause könnte er sich sowohl jetzt als auch in Zukunft selbst versorgen. Was den Wunsch der Mutter angeht, die ebenfalls wollte, dass er die Reise antritt: Eine erzwungene Regelung über die Ferien ist rechtlich tatsächlich nicht möglich – der Wunsch des 14-Jährigen kann nicht einfach ignoriert werden. Angesichts seines pubertären Alters könnte auch die Mutter ihre Sicht auf die Situation ändern. Vielleicht finden Sie gemeinsam eine einvernehmliche Lösung in Bezug auf die zusätzlichen Kosten für dieses Jahr.

Aus einer Beratung von Eltern für Eltern (2024)

Wie können Eltern reagieren, wenn das Kind die Sommerferien anders als in der Umgangsregelung verbringen möchte?

Welches sind also die Ansätze, um diese schwierige Situation anzugehen? 

Für den hauptsächlich betreuenden Elternteil

  1. Offen reden: Es ist wichtig, mit dem Kind über seine Gefühle und Gründe zu sprechen, warum es nicht zum anderen Elternteil fahren möchte. Dabei sollte man zuhören und versuchen, das Kind zu verstehen.
  2. Gefühle ernst nehmen: Wenn das Kind traurig, ängstlich oder wütend ist, sollte man diese Gefühle ernst nehmen und darüber reden, warum es so fühlt.
  3. Sicherheit geben: Das Kind sollte wissen, dass seine Meinung zählt und dass es wichtig ist, wie es sich fühlt. 
  4. Andere Lösungen überlegen: Wenn das Kind nicht für drei Wochen zum anderen Elternteil möchte, könnten kürzere Besuche besser sein. Auch Videoanrufe oder Telefonate können eine Möglichkeit sein, den Kontakt zu halten.
  5. Beziehung zum anderen Elternteil überprüfen: Es ist wichtig zu verstehen, warum das Kind nicht zum anderen Elternteil will. Gibt es hintergründige Probleme oder Streit? Nicht unter Druck setzen: Das Kind sollte nicht gezwungen werden, wenn es sich nicht wohl fühlt. Manchmal braucht es Zeit, bis das Kind bereit ist, den Kontakt zum anderen Elternteil aufzunehmen.

Für den umgangsberechtigten Elternteil, der weiter weg wohnt

  1. Regelmäßige Gespräche: Es ist wichtig, immer wieder mit dem Kind zu reden und zu schauen, wie es ihm geht und ob sich seine Meinung ändert.
  2. Empathie zeigen: Dem Kind zeigen, dass man selbst mal jung gewesen ist und eine Situation wie diese versteht. Auch unter dem Hinblick, dass man sich nicht dem Verdacht der Gleichgültigkeit aussetzt. Der Wunsch, das Kind zu sehen, besteht ja trotzdem, und das Kind sollte sich dessen immer sicher sein können.
  3. Kommende Ferien aufteilen: Perspektivisch kann man untereinander schon einmal vorausplanen, ob ein Treffen in den kommenden Ferien möglich ist, die dann ganz übernommen werden können.
  4. Unerwartete Betreuungskosten ausgleichen:Fallen Kosten für die Verpflegung an, in einer Zeit, in der der betreuende Elternteil eigentlich nicht mit der Betreuung des Kindes gerechnet hatte, können die Eltern sich auf eine Ausgleichszahlung einigen. Ein Recht darauf leitet sich daraus nicht ab.

Alles in allem

Wenn ein Kind nicht zum anderen Elternteil möchte, sollte man zuerst verstehen, warum das so ist. Offene Gespräche, Unterstützung und flexible Lösungen sind wichtig. Man sollte Geduld haben und das Kind nicht zwingen. Sollten Sie es schaffen, sich in dieser anspruchsvollen Situation miteinander zu einigen, ist es sehr gut möglich, dass Sie sich auch über andere Scheidungsfolgen so toll einigen können. Haben Sie noch keine rechtliche Begleitung für die Scheidung und tendieren dazu, nur 1 Anwalt insgesamt zu beauftragen, prüfen Sie gerne hier einmal, wie viel Ihre Scheidung bei uns kosten würde. Fordern Sie hier, bei Deutschlands Scheidungsservice Nr. 1, unseren unverbindlichen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung an!

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