Trennungen sind nie leicht. Noch weniger gilt das für Scheidungen von langjährigen Ehen, die einen emotional, finanziell und gedanklich fest miteinander verschweißt haben. Um am Ende trotzdem nicht samt zerbrochenen Kronleuchter auf dem Boden zu liegen und sich noch im Sterben zu verachten wie im Filmklassiker „Der Rosenkrieg“, empfiehlt sich auch während und nach einer Scheidung ein vernünftiger Umgang miteinander. Oder besser noch: eine Freundschaft.
Unsere sieben goldenen Regeln sollen Ihnen bei diesem Kraftakt helfen und Ihnen zeigen, wie Sie den „Feind“ zum Verbündeten machen.
Regel 1 – eine vernünftige Trennung
Eine Trennung ist nicht nur für den Verlassenen schwer. Egal, ob von der ersten Liebe oder nach zwanzig Jahren Ehe. Auch für denjenigen, der die Trennung ins Spiel bringt, gilt es eine ganze Reihe an Ängsten, Mitleidsschüben und Unsicherheiten zu überwinden. Da bietet es sich ja geradezu an, das Ganze abzukürzen, seine Botschaft loszuwerden und sich dann am besten gleich in irgendeiner Ecke zu verkriechen.
Dieser Wunsch ist verständlich. Aber so ein Vorgehen ist nur dann eine gute Idee, wenn man den Partner für alle Zeiten vergraulen und sich obendrein einen potenziellen Feind schaffen möchte. Im Teenie-Alter mag eine „Schlussmach-SMS“ noch ein probates Mittel sein, aber jemanden, mit dem man viele Jahre seines Lebens verbracht hat, sollte man nicht so herabwürdigen. Selbst ein Brief oder ein Telefongespräch ist hier nur in Ausnahmefällen der richtige Weg. Was man sich hier an emotionalem Stress einspart, erhält man in der darauf folgenden Zeit mit Zinseszins zurück. Denn eine Ehe kann man nicht mal so eben wegwerfen. Zu viele Dinge müssen noch gemeinsam geregelt werden.
Wer hingegen das persönliche Gespräch sucht, hat zwar dann ganz sicher einen miesen Tag, aber dafür das Wissen, dass er seinen Partner mit dem nötigen Respekt behandelt hat. Das wird dann letztlich – auch wenn es erst Vorwürfe hagelt – auch der Ex-Partner anerkennen.
Das berühmte: „Lass uns Freunde bleiben“, sollte man vielleicht lieber weglassen. Für viele ist dieser Satz inzwischen ein rotes Tuch. In einem Moment vom Niveau der Liebe des Lebens auf „gelegentliche Videoabende“ runtergestuft zu werden, gefällt den wenigsten. Freundschaft kann sich in so einem Moment nicht ergeben. Aber vielleicht mit der Zeit.
Dauer: 9:06
Video
Scheidung: Einvernehmlich ist es oftmals die bessere Variante!
Regel 2 – sich Zeit geben
Wer verlassen worden ist, braucht seine Zeit, um mit der Situation fertig zu werden. Seine Zukunftspläne und Träume wurden völlig umgeworfen und die gemeinsam aufgebaute Welt liegt in Scherben. Nach so etwas kann man nicht direkt zur Tagesordnung übergehen.
Aber auch der „Trennende“ muss sein schlechtes Gewissen in den Griff kriegen und muss die Privatsphäre des „Verstoßenen“ akzeptieren. Trostanrufe oder Rechtfertigungen helfen da ganz sicher nicht weiter. Wenn jemand wieder den Kontakt aufnimmt, dann der Verlassene.
Bis das aber passiert, kann einige Zeit ins Land gehen. Gerade bei langen Ehen, in denen die Liebe groß war, dauert es vielleicht sehr lange, aber dafür ist die Aussicht auf eine erfolgreiche Freundschaft dann auch größer.
Gleichzeitig darf man sich aber auch nicht zu lange abkapseln. Gerade auch dann nicht, wenn man noch Dinge unerledigt oder unausgesprochen gelassen hat. Besonders im Fall einer gemeinsamen Wohnung oder wenn man Kinder hat, kann man sich ohnehin nicht sofort zurückziehen.
Regel 3 – kein Porzellan zerschlagen
Auch wenn die Emotionen hochkochen, ist es ratsam, lieber einen Gang zurückzuschalten und die – ganz sicher brillanten – Rachepläne tief in der Schublade verschwinden zu lassen.
Die Freundschaft oder zumindest ein gutes Verhältnis mit dem Ex-Partner ist eindeutig die bessere Alternative zu einer kräftezehrenden Schlammschlacht. Denn man hat auch nachher oft noch viele gemeinsame Anliegen. Sei es das gemeinsame Haus oder die Wohnung, geliebte gemeinsame Haustiere oder sogar Kinder.
Ein unkontrollierter Streit kann hier viel Schaden anrichten, der vielleicht nie mehr gut zu machen ist und zudem andere verletzt, die ganz sicher nichts für den eigenen Schmerz können. Gerade bei Besitzstreitigkeiten muss man auch bereit sein, Kompromisse zu schließen und – gegebenenfalls auch im Interesse der eigenen Kinder – den eigenen Stolz und Schmerz überwinden.
CHECKLISTE
So gelingt die Einigung über die Scheidungsfolgen
Prüfen Sie anhand der Checkliste, ob Sie alles bzgl. Hausrat, Ehewohnung, Zugewinn- und Versorgungsausgleich etc. geregelt haben.
Checkliste
Scheidungsfolgenvereinbarung
Regeln Sie die finanziellen und weiteren rechtlichen Folgen der Scheidung einvernehmlich und verbindlich.
Regel 4 – Absichten klären
Ist der Wunsch nach einer Fortsetzung des Kontakts wieder erwacht, ist es ganz wichtig, sich darüber klar zu werden, was man will und wie man sich das zukünftige Verhältnis vorstellt. Wenn ein Partner eigentlich noch mehr will als reine Freundschaft und diese nur als Vehikel für einen „Anbaggerungsversuch“ versteht, dann ist eine beidseitige Enttäuschung vorprogrammiert.
Auch wenn die Liebe „Schnee von gestern“, die sexuelle Anziehung aber noch quicklebendig ist, kann es problematisch werden. Dann darf der so Begehrte sich zwar geschmeichelt fühlen, sollte dem aber nicht unbedingt nachgeben. Eine saubere „Affäre zwischen Freunden“ ist hier unwahrscheinlich und man verliert sich schnell in einer Art Halbbeziehung, welche das Herz für eine neue Liebe dichtmacht.
Regel 5 – nichts erzwingen
Nicht jede Trennung ist gleich und niemand kann von vorneherein sagen, ob eine Freundschaft möglich sein wird.
Später noch ein freundschaftliches Verhältnis zu haben ist natürlich einfacher, wenn der Trennung keine Vorfälle wie langjährige Affären, schwere Kränkungen oder gar häusliche Gewalt vorausgingen. Wenn dagegen bei beiden die körperliche Anziehung erlischt, man sich auseinandergelebt hat oder bei beiden schlicht die Liebe fehlt, ist der Übergang in eine Freundschaft bedeutend leichter.
In der Regel braucht es aber Zeit, bis sich aus den Ruinen der Liebe eine Freundschaft entwickeln kann. Wenn man aber darauf achtet, nichts zu Verletzendes zu sagen, gemeinsame Angelegenheiten fair zu regeln und wenigstens locker in Kontakt zu bleiben, sind die Aussichten gar nicht mal so schlecht. Der Rest ergibt sich dann einfach. Oder eben nicht. Wer sich selbst oder seinen Ex-Partner unter Druck setzt, erreicht damit jedenfalls gar nichts.
Regel 6 – Freundschaft aus den richtigen Gründen
Damit Freundschaft funktionieren kann, muss die Beziehung wirklich endgültig beendet und die Trennung restlos verarbeitet sein.
Pflichtgefühl, ein schlechtes Gewissen, nach wie vor bestehende Liebe und Sehnsucht und vor allem schlichte Einsamkeit sind sehr schlechte Gründe, um eine Freundschaft mit seinem Ex-Partner anzustreben.
Die Wertschätzung, das Vertrauen und der Respekt, den man schon in der Ehe gehabt hat, sind hingegen eine hervorragende Basis. Wer sich auf die Gemeinsamkeiten und die Freundschaft besinnt, die schon während der Ehe neben der erotischen Komponente bestand, hat gute Aussichten auf einen neuen guten Freund. Und dazu auf einen, der die eigenen Stärken und Schwächen sehr gut kennt und dadurch ein ehrlicher und gut informierter Ratgeber in allen Lebenslagen sein kann.
Regel 7 – Freundschaft vor neuem Partner verteidigen
Wenn einem die Freundschaft zu seinem Ex-Partner wichtig ist, die man sich gemeinsam mühsam erkämpft hat, muss man auch bereit sein, sie gegenüber seinem neuen Partner zu verteidigen. Niemand, der gerade wieder Vertrauen gefasst hat, möchte fallen gelassen werden wie ungeliebter Ballast aus der Vergangenheit, der nichts mehr zählt, wenn erst das neue Glück vor der Tür steht.
Trotzdem sollte man aber auch darauf achten, der neuen Liebe klar zu machen, dass keine Gefahr droht und es keinen Grund gibt an der eigenen Treue zu zweifeln. Treffen sollten gerade am Anfang möglichst gemeinsam mit dem neuen Partner stattfinden. Wenn der oder die Ex inzwischen ebenfalls vergeben ist, kann das natürlich auch nicht schaden.