Einem volljährigen Kind muss so lange Unterhalt gezahlt werden, bis es seine Ausbildung beendet hat. Auch wenn ein volljähriges Kind aufgrund einer Krankheit oder Behinderung sich nicht selbst unterhalten kann, müssen die Eltern weiterhin Unterhalt zahlen.
Dem volljährigen Kind muss so lange Unterhalt gezahlt werden, bis es die erste Ausbildung abgeschlossen hat. Wenn das Kind es jedoch mutwillig unterlässt, einen Beruf zu erlernen und sich nicht um eine Ausbildung kümmert, kann die Unterhaltspflicht entfallen.