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Wie lange muss der Kindesunterhalt gezahlt werden?

DEFINITION

Wie lange muss der Kindesunterhalt gezahlt werden?

Der Unterhalt an ein Kind muss grundsätzlich so lange gezahlt werden, als sich das Kind nicht selbst unterhalten kann. Ein Kind unter 16 Jahren, das noch die Schule besucht, darf sich seinen Lebensunterhalt auch gar nicht selbst verdienen. Einem volljährigen Kind muss in der Regel so lange Unterhalt gezahlt werden, bis es seine Erstausbildung beendet hat.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Der nicht betreuende Elternteil ist dazu verpflichtet, seinem Kind Unterhalt zu zahlen. Minderjährige Kinder gelten immer als bedürftig.
  • Beendet das volljährige Kind die Lehre und verdient eigenes Geld, endet die elterliche Unterhaltspflicht.
  • Macht Ihr Kind über das 21. Lebensjahr hinaus eine Ausbildung oder beginnt ein Studium, ist es gewöhnlicherweise noch immer unterhaltsbedürftig. Sie müssen ihm im Regelfall eine angemessene Erstausbildung ermöglichen.

Unterhaltszahlungen sind abhängig von der Lebensstellung des Kindes

Ein minderjähriges Kind, das jünger als 16 Jahre alt ist oder noch der allgemeinen Schulpflicht unterliegt, darf lediglich leichte Aushilfstätigkeiten übernehmen bzw. nur sehr eingeschränkt neben der Schule arbeiten: Es kann sich also seinen Lebensunterhalt nicht selbst verdienen.

 

Ein minderjähriges Kind kann also so lange Unterhalt verlangen, bis es sich in der Ausbildung bzw. Studium befindet und ein eigenes angemessenes Arbeitseinkommen verdient, womit es seine Lebenserhaltungskosten selbst finanzieren kann.

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Dauer: 17:05

Podcast

Überblick Kindesunterhalt

Dem Kind muss eine Ausbildung ermöglicht werden

Schaubild

Einem volljährigen Kind muss so lange Unterhalt gezahlt werden, bis es seine Ausbildung beendet hat. Auch wenn ein volljähriges Kind aufgrund einer Krankheit oder Behinderung sich nicht selbst unterhalten kann, müssen die Eltern weiterhin Unterhalt zahlen.

 

Dem volljährigen Kind muss so lange Unterhalt gezahlt werden, bis es die erste Ausbildung abgeschlossen hat. Wenn das Kind es jedoch mutwillig unterlässt, einen Beruf zu erlernen und sich nicht um eine Ausbildung kümmert, kann die Unterhaltspflicht entfallen.

Bis wann darf die Ausbildung laufen?

Wie lange genau Unterhalt bei volljährigen Kindern gezahlt werden muss, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern muss im Einzelfall entschieden werden. Es sind stets die Lebenssituation, seine persönliche Entwicklung, sein Alter und seine Fähigkeiten und Neigungen zu berücksichtigen. Auf gar keinen Fall kann ein Kind dazu gezwungen werden, eine Lehre zu absolvieren, wenn es lieber studieren will und auch die entsprechenden Fähigkeiten dazu hat.

 

> Wann entfällt der Anspruch auf Kindesunterhalt?

GUT ZU WISSEN

Eine zweite Chance auf Ausbildung

Abwegige Berufswünsche Ihres Kindes, die mit den Anlagen und Fähigkeiten Ihres Kindes nicht vereinbar und erkennbar nicht erfolgsversprechend sind, wie beispielsweise eine Musikerkarriere entgegen jeglicher musikalischer und gesanglicher Begabung, müssen Sie nicht finanzieren. Allerdings steht Ihrem Kind eine gewisse Orientierungsphase zu, sodass es eine wenig aussichtsreiche Erstausbildung abbrechen und eine zweite beginnen kann.

Möchte das Kind nach seiner Lehre noch studieren, bleiben die Eltern unterhaltspflichtig, wenn zwischen Lehre und Studium ein inhaltlicher Zusammenhang besteht. Ein Studium im Ausland hingegen müssen Sie lediglich finanzieren, wenn dieses zweckmäßig ist und Ihnen dies zuzumuten ist.

 

> Mindestunterhalt für Kinder

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Warum gibt es das „iurFRIEND®“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Bei der Frage, wie lange Kindesunterhalt gezahlt werden muss, sollten Sie immer berücksichtigen, dass Sie den Kindesunterhalt nicht für Ihren getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten zahlen, sondern für Ihr eigenes Kind. Auch bei einem angespannten Verhältnis zwischen Eltern und Kind sollte immer berücksichtigt werden, was für die Zukunft des Kindes und dessen berufliche Entwicklung am besten ist. Selbst wenn Sie eine Lehre gemacht haben, bedeutet das nicht auch, dass es auch für ihr Kind das Beste ist, nur um die Länge Ihrer Unterhaltszuwendungen auf ein absehbares Ende zu bringen.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.

 

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