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Unterhaltsregeln, wenn Ex-Partner neu heiraten

DEFINITION

Unterhaltsregeln, wenn Ex-Partner neu heiraten

Wenn ein Elternteil nach der Trennung und Scheidung erneut heiratet oder weitere Kinder bekommt, hat grundsätzlich jeder weitere Unterhaltsberechtigte Anspruch auf den vollen Unterhalt. Reicht das Einkommen für die Zahlung aller Unterhaltsansprüche nicht aus, gibt es unter den Unterhaltsberechtigten eine bestimmte Reihenfolge. Unterhaltsschuldner können Zahlungen je nach verfügbarem Einkommen kürzen. Von Zahlung des nachehelichen Unterhalts befreit können sie sogar befreit werden, wenn der neue Partner des/der Ex mit ihm/ihr eine eheähnliche Gemeinschaft unterhält. Der Kindesunterhalt bleibt davon unberührt.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Die Rangfolge des Unterhalts sieht minderjährige Kinder und sogenannte privilegierte volljährige Kinder an oberster Stelle vor. Bei allen unterhaltsberechtigten Kindern berechnet sich der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
  • Der neue Partner des/der Ex steht dieser/m als Lebensgefährte gegenüber, woraus sich kein Unterhaltsanspruch ableitet. Erst mit der eheähnlichen Gemeinschaft (wenn beide ihre Lebensführung aufeinander abgestimmt haben, oft nach 3 Jahren) ändert sich das.
  • Der neue Partner Ihres/r Ex schuldet Ihren Kindern keinen Kindesunterhalt. Sein Einkommen spielt bei Ihren Zahlungen an die Kinder keinerlei Rolle.

Unterhaltsrangfolge für Kinder, neue und ehemalige Ehepartner

Schaubild

Bestehen mehrere Unterhaltspflichten, so kommt es auf die Rangfolge an.

Eine Familie ist eine Institution – sie hält zusammen gegen allen Widerstand und Harm. Gibt es plötzlich jedoch zwei oder mehrere Familien, denen ein Familienmitglied gleichermaßen Zuwendung entgegenbringen muss, kommt es häufig zu erbitterten Gefühlen. Jede Familie möchte wahrscheinlich selbst an erster Stelle beim geschiedenen Ehepartner stehen, sei es in der persönlichen Gunst, oder eben finanziell.

 

Klarheit schafft hier, zumindest rechtlich, die vom Gesetzgeber erschaffene Rangfolge.

Erster Rang: Minderjährige und ihnen gleichgestellte volljährige, privilegierte Kinder

Auf der ersten Stufe stehen minderjährige unverheiratete Kinder und volljährige Schüler bis 21 Jahren, die im Haushalt eines Elternteils leben. Bei minderjährigen Kindern ist es völlig egal, ob die Kinder ehelich oder unehelich sind und welcher Nationalität sie angehören.

Zweiter Rang: Elternteile, lang verheiratet gewesene Ehepartner

Auf der zweiten Stufe folgen die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigten Elternteile sowie Ehepartner bei einer Ehe von langer Dauer. Um es plastisch darzustellen: Hat ein Partner nacheinander mit zwei verschiedenen Partnern je ein unehelich geborenes Kind, stehen deren Ansprüche gleichrangig nebeneinander. Im zweiten Rang müssen Erwachsene über 21 Jahren jedoch zugunsten neu hinzukommender Minderjähriger bei nicht ausreichender finanzieller Deckung zurückstehen.

Dritter Rang: Ehepartner und geschiedene Ehepartner, die nicht unter Rang 2 fallen

An dritter Stelle sind jene Ehepartner unterhaltsberechtigt, die nicht unter die zweite Stufe fallen. Das könnte zum Beispiel einen Ehepartner in der Trennungszeit oder nach der Scheidung betreffen, der/die kein Kind zu betreuen hat und auch nicht lang vermählt war.

Vierter Rang: Kinder, die nicht unter Rang 1 fallen

Erst im vierten Rang schließen sich die volljährigen Kinder an, die nicht mehr im Haushalt eines Elternteils leben, nicht mehr zur Schule gehen oder älter als 21 Jahre alt sind. Dieses gilt auch dann, wenn das volljährige Kind behindert oder nicht erwerbsfähig ist.

 

Insbesondere Studierenden fehlt es aufgrund ihrer Einordnung in Rang 4 oft plötzlich an Unterhalt, wenn neuberechtigte Kinder des ersten Rangs hinzustoßen. Eltern behinderter und nicht erwerbsfähiger Kinder müssen jedoch keine Sorge haben, dass sie vom Unterhaltszahler plötzlich keine Zuwendungen mehr erhalten. Diese Kinder genießen einen Anspruch auf Grundsicherung, sofern ihre Eltern nicht mehr als 100.000 EUR brutto im Jahr verdienen.

Fünfter Rang: Enkelkinder und deren Abkömmlinge

Auf fünfter Stufe kommen noch unterhaltsberechtigte Enkelkinder sowie deren Kinder. Enkel und Urenkel stehen damit gleichberechtigt nebeneinander. Beide Fälle sind jedoch sehr selten.

Sechster Rang: Eltern

Schließlich folgen die Eltern, welche gegenüber Ehepartnern und sämtlichen Kindern nachrangig sind. Da es immer mehr Bewohner von Altenheimen gibt, die ihre dort anfallenden Kosten nicht selbst decken können, müssen sich ihre Kinder ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 EUR daran beteiligen.

Siebter Rang: Weitere Verwandte in vertikaler Linie

Auf siebter Stufe und zuletzt schließen sich weitere Verwandte der aufsteigenden Linie an. Unterhalt schulden Sie immer nur in direkter Linie abstammenden Verwandten, also nicht Ihren Geschwistern, Neffen oder Nichten. Der siebte Rang betrifft zum Beispiel den Unterhalt für Ihre Großeltern.

Kindesunterhaltsrechner

Rangfolge beim Unterhalt für Ehe- und eheähnliche Beziehungspartner

Sind keine Kinder im Spiel, stellt sich manchem Unterhaltsschuldner die Frage, ob er/sie denn weiterhin das Portemonnaie öffnen muss, obwohl seine oder ihr Ex längst eine neue Beziehung führt. Voraussetzung für den nachehelichen Ehegattenunterhalt, um den es hier geht, ist die Leistungsfähigkeit des Schuldners und die Bedürftigkeit des Gläubigers. Diese kann trotz neuen Partners bestehen, wenn dieser Ihre(n) Ex nicht ausreichend zu unterhalten im Stande ist.

 

Handelt es sich um einen ausreichend solventen neuen Partner, muss dieser aber auch eine ernsthafte Beziehung zu Ihrer/m Ex anstreben. Woran erkennt man dies?

  • ein gemeinsames Konto,
  • gemeinsame Fahrten in den Urlaub,
  • gemeinsamer Mietvertrag oder gemeinsam erworbene Immobilie,
  • nicht aber: sexuelle Kontakte.

In so einem Fall kann der nacheheliche Unterhalt begrenzt oder verweigert werden. Daran ändert sich auch nichts, wenn die verfestigte Lebensgemeinschaft vom neuen Paar anerkannt und auf Unterhalt verzichtet wird, die neue Beziehung aber wieder in die Brüche geht. Der Unterhaltsanspruch flammt nur dann wieder auf, wenn die Beziehung sehr kurz war und es noch keinen Verzicht auf Unterhalt gab.

CHECKLISTE

Was ist der 'Ehegattenunterhalt'?

Ehepartner sind einander auch nach der Trennung und Scheidung zu einer gewissen Solidarität verpflichtet. Welche Unterhaltsansprüche haben Sie?

Checkliste

Ehegattenunterhalt

Der Ehegattenunterhalt umfasst den Trennungsunterhalt sowie nachehelichen Unterhalt - hier erfahren Sie das Wichtigste dazu.

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So funktioniert der Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt

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Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Wenn Ihr unterhaltspflichtiger Ehepartner neu heiratet oder weitere Kinder bekommt, mindert sich unter Umständen die Höhe des Kindesunterhalts. Bei mehreren unterhaltsberechtigten Personen kann eine Herabsetzung in der Düsseldorfer Tabelle stattfinden, da bei der Eingruppierung immer von zwei Unterhaltsberechtigten ausgegangen wird. Lebt der unterhaltsbeziehende Partner in einer neuen eheähnlichen Gemeinschaft, müssen Sie ggf. Hinweise sammeln, die eine Verweigerung des nachehelichen Unterhalts an Ihren Ex-Partner rechtfertigen.

 

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