Es gibt immer mehr Ehepaare, die sich im fortgeschrittenen Alter scheiden lassen. Viele sind älter als 50 Lebensjahre. Die Gründe sind vielfältig:
- Die Kinder sind aus dem Haus,
- die Ehe wird entgegen früherer Belehrungen nicht mehr als unauflösliches Sakrament betrachtet,
- der Wunsch, sich selbst zu verwirklichen,
- die steigende Lebenserwartung,
- das Gefühl, vielleicht doch etwas im Leben verpasst zu haben
Wenn Sie diesen Schritt tun, ohne gleich eine neue Partnerin bzw. einen neuen Partner an Ihrer Seite zu haben, stehen Sie wahrscheinlich vor ungeahnten Herausforderungen. Sei es, dass Sie sich einsam und allein fühlen, oder sei es, dass Sie wegen Ihrer Scheidung in finanzieller Schieflage leben oder nicht wissen, wer Sie im Alter pflegen und versorgen soll. Egal, was ist: Es gibt für alles Lösungen oder zumindest Wege, sich einfacher zurechtzufinden. Gerade, weil viele Menschen älter werden, haben Gesellschaft, Politik und Wirtschaft Modelle entwickelt, die auf die Lebenssituation älterer Menschen ausgerichtet sind.
Ich möchte die Scheidung - wie geht es jetzt weiter?
Um Ihre Scheidung möglichst reibungslos abzuwickeln, können Sie bereits frühzeitig Vorbereitungen treffen. Was kommt auf Sie zu?
Einsam nach Trennung und Scheidung
Wenn Sie sich allein und einsam fühlen, sollten Sie in einem ersten Schritt Ihre Situation analysieren. Das Gefühl, allein zu sein, verdanken Sie vielleicht nicht allein Ihrer Scheidung. Vielleicht ist auch so, dass die Kinder aus dem Haus sind und Sie sich Ihrer Lebensaufgabe beraubt fühlen. Sie sollten sich jedenfalls nicht der Erwartung hingeben, dass die Kinder täglich vor Ihrer Tür stehen und nach Ihren Befindlichkeiten fragen. Erwachsene Kinder führen ein eigenes Leben, gründen Familien und gestalten ihre Zukunft. Darin haben Eltern oft nicht mehr den Platz, den sie sich vielleicht erhoffen.
Akzeptieren Sie also, dass Ihre Kinder aus dem Haus sind. Freuen Sie sich vielmehr, wenn Sie miteinander telefonieren oder den Besuch der Kinder empfangen, auch wenn es nur alle sechs Wochen oder gar nur an Feiertagen der Fall sein sollte. Alles hat seine Zeit. Genießen Sie die Erinnerung an schöne, wenn auch vergangene Zeiten.
Vermissen Sie Ihre Ehepartnerin bzw. Ihren Ehepartner, hat es für die Scheidung sicherlich Gründe gegeben. Was auch immer passiert war: Sie werden die Entwicklung und die Entscheidung akzeptieren müssen, getrennte Wege zu gehen. Dann sollten Sie eine Ausgangsbasis haben, in die Zukunft zu schauen und Ihr eigenes Leben neu zu gestalten.
Rente nach Scheidung
Die Scheidung im Alter wirft zwar nicht immer, aber oft finanzielle Probleme auf. Wird aus Anlass der Scheidung der Versorgungsausgleich durchgeführt, verlieren Sie im ungünstigsten Fall die Hälfte Ihrer Rentenanwartschaften oder müssen die Hälfte Ihrer Rente an die Ehepartnerin bzw. den Ehepartner abtreten. Werden Sie aus Anlass der Scheidung zum Zugewinnausgleich verpflichtet, geben Sie im ungünstigsten Fall die Hälfte Ihres Vermögenszuwachses ab. Zahlen Sie Ehegattenunterhalt, sind Ihre Möglichkeiten eingeschränkt, Kapital für das Alter anzusparen. Dennoch sollten Sie sich nicht völlig verloren fühlen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Situation analysieren, konstruktiv denken und soweit als möglich Vorsorge für das Alter betreiben.
Im Alter plötzlich alleine wohnen
Sind Sie Eigentümer einer Immobilie, können Sie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Ihre Immobilie an einen Ihrer Angehörigen übertragen und sich dabei ein Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht eintragen lassen. Vorteilhaft ist, dass Sie mit dem neuen Eigentümer vereinbaren können, dass er die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten trägt und Sie nur noch für den normalen Unterhalt zuständig sind.
Immobilie vorzeitig übertragen
Sie übertragen Ihre Immobilie Ihrem Kind. Zugleich lassen Sie sich ein Nießbrauchrecht an der Immobilie eintragen. Der Nießbrauch ermöglicht ein umfassendes Nutzungsrecht am Eigentum. Der Nießbrauch wird im Grundbuch eingetragen. Sie haben dann je nach individueller Vereinbarung das Recht, Ihre Immobilie zeitlebens zu bewohnen. Sollten Sie ins Pflegeheim umziehen müssen, könnten Sie die Immobilie vermieten und aus den Mieterträgen die Pflegekosten bezahlen. Sobald Sie das Zeitliche segnen, kann Ihr Kind als Eigentümer uneingeschränkt über die Immobilie verfügen. Das Nießbrauchrecht endet mit Ihrem Ableben. Sollten Sie sich lediglich ein Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen, haben Sie nur das Recht, die Wohnung selbst zu bewohnen. Das Wohnrecht erlaubt es aber nicht, die Wohnung zu vermieten. Das Wohnrecht ist also rechtlich weniger wert als das Nießbrauchrecht.
Ziehen Sie ins Pflegeheim, wird das Sozialamt auf die Mieteinnahmen zugreifen, sofern das Sozialamt die Kosten der Heimunterbringung verauslagt hat. Sie sind verpflichtet, Ihre Mieteinnahmen zu nutzen, um damit den Kostenaufwand für das Pflegeheim zu bezahlen. Ist die Wohnung nicht vermietet, besteht keine Vermietungspflicht des Nießbrauchers. Teils versuchen die Sozialämter auch die Schenkung anzufechten, falls zwischen Schenkung und Eintritt der Bedürftigkeit weniger als zehn Jahre verstrichen sind.
Umkehrhypothek zur Liquiditätsbeschaffung
Sind Sie Eigentümer einer Immobilie, könnten Sie sich mit Hilfe einer Umkehrhypothek Liquidität verschaffen. Sie können dann in Ihren eigenen vier Wänden zeitlebens wohnen bleiben, bekommen aber bereits zu Lebzeiten Geld für Ihre Immobilie. Die Umkehrhypothek ist nichts anderes als eine Beleihung des Objekts gegen Geld.
Je nachdem, was Sie mit dem Geldgeber vereinbaren, erhalten Sie eine Einmalzahlung oder eine zeitlich befristete oder eine lebenslange Rente und wohnen bis ans Lebensende mietfrei in Ihrem Haus. Erst nach Ihrem Ableben oder beim Umzug ins Altersheim, geht die Immobilie in das Eigentum des Käufers über oder das Objekt wird verkauft. Aus dem Verkaufserlös wird das durch die Umkehrhypothek gesicherte Darlehen getilgt.
Umkehrhypotheken schmälern das Erbe der KInder
Umkehrhypotheken lohnen sich eher nicht. Sie sind relativ teuer. Sie reduzieren Ihren Nachlass zu Lasten Ihrer Erben. Profitieren tut meist nur derjenige, der Ihr Objekt beleiht. Sie sollten sich also genau ausrechnen lassen, was eine Umkehrhypothek bringt und mit welchen Vor- oder Nachteilen Sie rechnen müssen. Kalkulieren Sie so, dass Sie zwar Geld bekommen, im Ergebnis aber ein Vielfaches davon an den Darlehensgeber und Erwerber der Immobilie zurückgezahlt werden muss.
Sie sollten eine Umkehrhypothek nur in Betracht ziehen, wenn
- Sie in Rente sind oder in Kürze das Renteneintrittsalter erreichen,
- eine weitgehend schuldenfreie Immobilie haben,
- in Ihrem Haus wohnen bleiben wollen,
- keine Angehörigen haben, die erben wollen und
- Liquidität benötigen oder einen finanziellen Engpass überbrücken wollen.
Versorgungsausgleich rückgängig machen
Aus Anlass Ihrer Scheidung wurde der Versorgungsausgleich durchgeführt. Dadurch wurden Ihre Rentenanwartschaften oder Ihre laufende Rente gekürzt und Ihrer Ehepartnerin bzw. Ihrem Ehepartner übertragen. Ihre Rente wird aufgrund des Versorgungsausgleichs aber nicht gekürzt, wenn sie bzw. er verstorben ist und selbst höchstens 36 Monate lang Rente aus den im Versorgungsausgleich erworbenen Anrechten erhalten hat.
Sie können dann bei dem jeweils zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen, den Versorgungsausgleich rückgängig zu machen. Über die Anpassung kann nur auf Antrag entschieden werden. Den Antrag müssen Sie bei dem Rentenversicherungsträger oder Versorgungsträger stellen, der die gekürzte Rente oder Versorgung zahlt. Die Anpassung Ihrer Rente erfolgt ab dem Folgemonat Ihrer Antragstellung. Sie sollten also relativ schnell davon erfahren, wenn Ihre Ex-Partnerin bzw. Ihr Ex-Partner versterben sollte.
Was muss ich zum Versorgungsausgleich wissen?
Bei der Scheidung werden Ihre Rentenanwartschaften in der Regel aufgeteilt - was ist dabei zu beachten?
Testament als Gegenleistung für die Pflege im Alter?
Möchten Sie sicherstellen, dass Sie im Alter versorgt und verpflegt werden, könnten Sie in einem Testament einen Angehörigen oder eine sonstige Vertrauensperson als Ihren Alleinerben bestimmen. Sie können das Testament aber nicht mit der Auflage verfassen, dass der Erbe nur erbt, wenn er Sie zeitlebens gepflegt hat. Eine Auflage richtet sich nämlich auf den Zeitpunkt nach Ihrem Ableben und ist nicht geeignet, bereits zu Lebzeiten einen Erben zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen.
Allerdings bietet das Gesetz selbst einen Ausweg in § 2057a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Danach hat ein Kind, Enkelkind oder Urenkel, das bzw. der Sie durch seine Mitarbeit in Ihrem Haushalt unterstützt hat, Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach Ihrem Tod. Voraussetzung ist, dass das Engagement für einen längeren Zeitraum angedauert hat und nicht eine bloß einmalige Erscheinung war. Um spätere Streitigkeiten unter potentiellen Erben zu vermeiden, sollten Sie im Testament festlegen, warum und in welcher Größenordnung die Person, der Sie für Ihre Pflege Dankbarkeit schulden, entschädigt werden soll.
Nicht an Pflegekräfte vererben
Leben Sie später im Pflege- oder Altersheim, verbieten es die Heimgesetze der Bundesländer den Trägern, der Heimleitung und den Mitarbeitern und deren Angehörigen, Geld oder geldwerte Leistungen, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen. Ihr Testament als Dankbarkeit für die Pflege zugunsten Ihrer Pflegekraft wäre also wegen Verstoßes gegen die Heimgesetze nichtig. Eine Ausnahme besteht nur für Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste, da diese von den Heimgesetzen nicht erfasst werden.
Erreichen Sie die Altersgrenze und sind Sie hilfsbedürftig oder können Sie wegen einer bestehenden Erwerbsminderung Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten, haben Sie Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Ansprechpartner ist die zuständige kommunale Behörde, in der Regel der örtliche Träger der Sozialhilfe.
Sind Sie vor dem 1.1.1947 geboren, erreichen Sie die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Sind Sie danach geboren, erfolgt eine Anhebung um jeweils einen Monat für den ansteigenden Geburtsjahrgang.
Altersgrenze berechnen
Sie sind 1954 geboren. Dann erreichen Sie die Altersgrenze mit 65 Jahren und acht Monaten.
Die Grundsicherung umfasst:
- den Regelbedarf,
- die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung,
- eventuelle Mehrbedarfe (z.B. bei einer Gehbehinderung mit Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis) sowie
- die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.
Leben Sie im Alter im Pflegeheim und zahlt der Staat die Unterbringungskosten, verzichtet der Staat darauf, Ihre Kinder in Regress zu nehmen, wenn das Kind weniger als 100.000 EUR brutto im Jahr verdient.
Haben Sie Anspruch auf Wohngeld?
Sie haben keinen Anspruch auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wenn Sie Anspruch auf Wohngeld haben und dadurch Ihre Hilfebedürftigkeit überwinden können. Sie sind sogar verpflichtet, vorrangige Sozialleistungen anderer Sozialleistungsträger in Anspruch zu nehmen, wenn Sie dadurch Ihre Hilfebedürftigkeit vermeiden, beseitigen, verkürzen oder vermindern können.
Sie erhalten Wohngeld als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss, wenn Ihnen die Wohnung gehört. Wohngeld wird immer für 12 Monate bewilligt und muss danach neu beantragt werden.
Sind Sie pflegebedürftig, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld
Sind Sie im Alter pflegebedürftig, können Sie sich auch von Angehörigen, Nachbarn oder Freunden unterstützen lassen. Private Personen erhalten, wenn sie Bedürftige mit den Pflegegraden 2 - 5 pflegen, von der Pflegekasse eine finanzielle Unterstützung als monatliches Pflegegeld. Beim Pflegegrad 1 gibt es noch kein Pflegegeld.
- 332 EUR
- 573 EUR
- 765 EUR
- 947 EUR
Machen Sie Ihre Wohnung barrierefrei
Möchten Sie im Alter in Ihrer Wohnung verbleiben, können Sie Ihre Wohnung mit staatlicher Förderung altersgerecht barrierefrei umbauen. Die Pflegekasse bezuschusst Umbauten, wenn Sie in einen der fünf Pflegegrade eingestuft sind. Wichtig ist, dass Sie mit dem Umbau erst beginnen, wenn Sie den Bewilligungsbescheid in Händen halten.
Zuschuss für Umbau
Sie erhalten bis zu 4.000 EUR für den Einbau eines Treppenlifts, Badumbau, Verbreiterung von Türen oder die Beseitigung von Türschwellen.
Beantragen Sie Unterstützung für Hilfsmittel
Verschreibt Ihnen Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt Hilfsmittel, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Rollstuhl, Gehhilfe, Pflegebett, Matratzen oder Schuhe mit Einlagen. Lehnt die Krankenkasse ab, können Sie einen Zuschuss bei Ihrer Pflegekasse beantragen, sofern Sie pflegebedürftig sind und einen anerkannten Pflegegrad haben. Als Hilfsmittel kommen auch Notrufsysteme in Betracht. Für Pflegehilfsmittel im Alltag (z.B. Windeln) erhalten Sie eine finanzielle Unterstützung von bis zu 40 EUR EUR im Monat.
Einsam nach Trennung und Scheidung
Wenn Sie sich allein und einsam fühlen, sollten Sie in einem ersten Schritt Ihre Situation analysieren. Das Gefühl, allein zu sein, verdanken Sie vielleicht nicht allein Ihrer Scheidung. Vielleicht ist auch so, dass die Kinder aus dem Haus sind und Sie sich Ihrer Lebensaufgabe beraubt fühlen. Sie sollten sich jedenfalls nicht der Erwartung hingeben, dass die Kinder täglich vor Ihrer Tür stehen und nach Ihren Befindlichkeiten fragen. Erwachsene Kinder führen ein eigenes Leben, gründen Familien und gestalten ihre Zukunft. Darin haben Eltern oft nicht mehr den Platz, den sie sich vielleicht erhoffen.
Akzeptieren Sie also, dass Ihre Kinder aus dem Haus sind. Freuen Sie sich vielmehr, wenn Sie miteinander telefonieren oder den Besuch der Kinder empfangen, auch wenn es nur alle sechs Wochen oder gar nur an Feiertagen der Fall sein sollte. Alles hat seine Zeit. Genießen Sie die Erinnerung an schöne, wenn auch vergangene Zeiten.
Vermissen Sie Ihre Ehepartnerin bzw. Ihren Ehepartner, hat es für die Scheidung sicherlich Gründe gegeben. Was auch immer passiert war: Sie werden die Entwicklung und die Entscheidung akzeptieren müssen, getrennte Wege zu gehen. Dann sollten Sie eine Ausgangsbasis haben, in die Zukunft zu schauen und Ihr eigenes Leben neu zu gestalten.
Der Einsamkeit vorbeugen
Fühlen Sie sich allein und einsam, sollten Sie sich nach Möglichkeit nicht zurückziehen. Besser ist, Sie denken aktiv, konstruktiv und optimistisch und überlegen, was Sie tun können, um sich aus Ihrer Einsamkeit zu befreien. Überlegen Sie, an was Sie vielleicht Freude haben könnten. Suchen Sie sich Gleichgesinnte, die ähnliche Interessen haben. Bedenken Sie, dass Sie nicht der einzige Mensch sind, der sich in einer solchen Situation befindet. Wenn Sie sich umschauen, werden Sie viele Personen ausfindig machen, die sich wahrscheinlich auch einsam und allein fühlen. Sie brauchen also nicht Scheu davor zu haben, sich eine Blöße geben zu müssen.
Werden Sie Mitglied im Wanderverein und gehen Sie gemeinsam wandern. Treten Sie einer Gymnastikgruppe bei. Engagieren Sie sich bei der örtlichen Tafel. Nehmen Sie an Kursen an der Volkshochschule teil. Lernen Sie, was Sie immer schon interessiert hat. Tragen Sie sich an der Universität als Gasthörer ein. Dort gibt es gerade für ältere Menschen spezielle Angebote. Egal wie und wo Sie sich engagieren: Sie werden Kontakte knüpfen, aus denen sich Bekanntschaften und Freundschaften entwickeln können.