Bleiben oder Trennen?

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Definition: Wann ist der Partner pflegebedürftig?

DEFINITION

Wann ist der Partner pflegebedürftig?

In Deutschland können Menschen unter die Pflegebedürftigkeit fallen, ohne einen Pflegegrad zugewiesen zu bekommen. Partner im Alter benötigen und erhalten häufig Pflege und Unterstützung, ohne sich jemals bei der Pflegekasse vorgestellt haben zu müssen. Es gibt in Deutschland indes keine gesetzliche Verpflichtung, den Partner zu pflegen. Jeder Mensch muss für sich entscheiden, ob er die Pflege seines Partners übernehmen kann und dem Druck standhält. Eine Trennung oder eine Scheidung eines gesunden Partners vom an Alzheimer erkrankten Partner ist legitim.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Im Normalfall sind getrennt lebende Ehepartner nicht für die Pflege des Erkrankten zuständig und müssen daher auch nicht dafür bezahlen. Allein das Unterbringen im Pflegeheim gilt dabei aber nicht als Trennung der Partner.
  • Durch Alzheimer kann es zu einer Persönlichkeitsveränderung beim Ehepartner kommen, was dazu führen kann, dass die Ehe als gescheitert angesehen wird.
  • Ist ein Partner psychisch erkrankt, kann er unter Umständen besonders schutzbedürftig sein und es kann eine besondere Härte vorliegen, die eine Scheidung ausschließt bzw. verzögert.

In guten wie in schlechten Zeiten…?

Eine Pflegebedürftigkeit des Partners kann bereits mit 35 oder 45 Jahren beginnen. Besonders in dieser Altersgruppe fällt es den gesunden Partnern schwer, für die Pflege des anderen ihre Berufstätigkeit auszusetzen oder aufzugeben. Diese Überlegungen müssen kein Zeichen von fehlender Loyalität oder Liebe sein. Mit einem geregelten Job ist das finanzielle Überleben meist doch besser gesichert als die etwaige Ausschüttung aus einer Pflegeversicherung – und zwar das beider Partner.

 

Schafft es der gesunde Partner nicht, vielleicht weil er selbst den Anforderungen an eine Rundumversorgung nicht mehr gewachsen ist, die Betreuung zu organisieren, kann er sich natürlich an Profis wenden. Dennoch wird es in den meisten Fällen zu Beginn noch so sein, dass sich mehrere Parteien die Pflege teilen. Befanden Sie sich als Paar jedoch vor Eintritt bzw. Feststellen der Krankheit des anderen bereits in einer Ehekrise, glauben Sie sich als pflegender Partner nun in einem Dilemma.

 

Eigentlich wollten Sie die Trennung, dies sähe jedoch im Spiegel der nun eingetretenen Pflegebedürftigkeit des Partners moralisch fragwürdig aus. Aber ist dem tatsächlich so?

Trennung und Scheidung nach der Diagnose

Viele Menschen fühlen sich verpflichtet, dem Partner auch bei einer unheilbaren Erkrankung beizustehen und ihn zu pflegen. Viele Menschen opfern sich und das eigene Leben dabei auf. Das sollte jedoch eine bewusste Entscheidung sein. Niemand ist dazu gezwungen, sich für den erkrankten Angehörigen aufzuopfern. Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung, den Partner pflegen zu müssen. Und es sollte auch keine ethische Verpflichtung sein. Jeder Mensch muss für sich entscheiden, ob er die Pflege seines Partners übernehmen kann. Manchmal fühlt man sich dazu nicht in der Lage: Sei es, weil die Ehe unglücklich war und man den Partner nicht mehr liebt oder sei es, weil man den Partner zu sehr liebt und es nicht ertragen kann, den geistigen Verfall im fortgeschrittenen Stadium der Alzheimer-Erkrankung mitzuerleben. Man muss selbst entscheiden, ob man die Last der Pflege tragen kann und sein eigenes Leben womöglich über weitere Jahrzehnte aufopfern will, obwohl man selbst gerade in der Blüte des Lebens steht und so viele Pläne für den Lebensabend hatte.

 

Auch wenn es also schwer fällt und andere Menschen es kritisieren: Eine Trennung oder eine Scheidung eines gesunden Partners vom an Alzheimer erkrankten Partner ist durchaus legitim. Das gilt vor allen Dingen, wenn der Partner im Laufe der Erkrankung negative Charakterentwicklungen durchmacht. So werden Alzheimer-Patienten beispielsweise bei Fortschreiten der Erkrankung zunehmend verwirrt oder traurig, manchmal aber auch aggressiv. Schließlich verlieren sie ihre Erinnerungen und Erlebnisse und damit auch ihre Identität.

 

Verloren geht mit der Zeit auch die Identität als Paar. Irgendwann vergisst der Erkrankte den Namen des Partners und die gemeinsame Zeit. Es gibt keine Nähe mehr und keine Intimität. Die Säulen, die die Beziehung lange Jahre ausgemacht haben, sind zerstört.

EXPERTENTIPP

Sie stehen nur vor sich selbst gerade

Haben Sie keine Angst davor, was andere Menschen über Sie sagen: Wenn die Ehe schon lange problematisch war und Ihr Partner Sie unterdrückt oder tyrannisiert hat, müssen Sie nicht bei ihm bleiben, wenn er an Alzheimer erkrankt und sich für ihn aufopfern.

Scheidung wegen Alzheimer

Schaubild

Es kann verschiedene Gründe geben, sich vom Partner scheiden zu lassen, wenn dieser an Alzheimer leidet. Ebenso kann aber auch der erkrankte Partner entschlossen sein, die Scheidung einzureichen. Beide Fälle sind möglich und beschäftigen regelmäßig die Gerichte. Eine Alzheimererkrankung alleine ist aber nicht unbedingt ein Grund für die Scheidung. Denn: Ist ein Partner psychisch erkrankt, kann er unter Umständen besonders schutzbedürftig sein. Dann kann eine besondere Härte vorliegen, die eine Scheidung ausschließt.

Der Partner will sich wegen Alzheimer scheiden lassen

Durch eine psychische Erkrankung des Partners kann die Beziehung zu einer zunehmenden Belastung werden. Alzheimer ist nicht heilbar und wird zunehmend sogar schlimmer. Es entsteht ein hoher Pflegebedarf, der ebenfalls zunimmt. Durch Alzheimer kann es aber auch zu einer Persönlichkeitsveränderung beim Ehepartner kommen. Dies kann durchaus negativ sein. Das führt natürlich unter Umständen dazu, dass die Ehe als gescheitert angesehen wird und dies ist eine wichtige Voraussetzung für eine Scheidung. Ebenso wie bei anderen Scheidungen muss die Lebensgemeinschaft aufgelöst sein und seit mindestens einem Jahr nicht mehr bestehen, wenn man den Antrag auf Scheidung stellt.

 

Im Gegensatz zu einer Scheidung von psychisch gesunden Partnern kann die Scheidung für einen an Demenz erkrankten Menschen eine besondere Härte darstellen, die ihm nach Meinung des Gerichts nicht zugemutet werden kann. Etwa, wenn die Ehe schon sehr lange besteht oder wenn der Partner keine hohe Lebenserwartung mehr hat. Das Gericht muss also über die Frage entscheiden, ob eine Scheidung die Situation des erkrankten Partners noch weiter verschlechtert.

Der Erkrankte will trotz Demenz selbst die Scheidung

Schwierig kann die Scheidung auch sein, wenn ein an Demenz Erkrankter sie einreicht. Im Verlauf einer Demenzerkrankung wird der Patient nicht mehr geschäftsfähig und bekommt einen gesetzlichen Betreuer, beispielsweise die Tochter oder den Sohn. Mit Genehmigung des Familiengerichts kann dieser Betreuer einen Anwalt mit einem Scheidungsverfahren beauftragen.

 

Allerdings gilt auch bei der Demenzerkrankung: Vor dem Scheidungsrichter muss nachgewiesen werden, dass die Ehe gescheitert ist und sich zumindest einer der Partner komplett vom anderen abgewendet hat, also eine Versöhnung unwahrscheinlich ist. Lehnt der nicht erkrankte Partner die Scheidung ab, so stellt sich dem Scheidungsrichter also die Frage, ob der Demenzerkrankte sich bereits innerlich vom Partner abgewendet hat. Hier ist also nicht die Haltung des Betreuers wichtig, sondern die Haltung des Erkrankten.

 

Eine Abwendung vom Partner und der Ehe bedeutet allerdings nicht, dass der Erkrankte nicht mehr weiß, dass er verheiratet ist. In dem Fall muss auch nachgewiesen werden, dass schon mindestens ein Jahr keine Lebensgemeinschaft mehr besteht. So kann eine Ehe etwa nicht geschieden werden, wenn der Partner sich noch um den Erkrankten kümmert und ihn etwa ganz oder teilweise pflegt.

GUT ZU WISSEN

Können Demente heiraten? Kann ein Betreuer die Scheidung einreichen?

Bekannt ist ein besonderer Fall der Scheidung, die von Seiten des Erkrankten beantragt wurde: Ex-Fußballmanager Rudi Assauer war möglicherweise bereits an Demenz erkrankt, als er 2011 seine 20 Jahre jüngere Frau heiratete. Nach acht Monaten Ehe trennte sich das Paar Ende des Jahres wieder. Seine Tochter stellte 2012 als gesetzliche Betreuerin den Scheidungsantrag. Die Ehefrau hingegen widersprach dem und behauptete, dass Assauer an der Ehe weiter festhalten wolle. Das Oberlandesgericht schied das Ehepaar: Laut dem Urteil habe Assauer zu Beginn des Scheidungsprozesses seinen Willen zur Scheidung noch klar vor dem Amtsgericht äußern können. Das nahm das Oberlandesgericht später als klaren Scheidungswillen an, auch wenn Assauer das zu diesem späteren Zeitpunkt nicht mehr äußern konnte.

Trennungsunterhalt für den erkrankten Partner

Im Normalfall muss im Falle einer Trennung der besserverdienende Partner dem anderen Trennungsunterhalt zahlen. Sind Kinder im Spiel oder dauerte die Ehe besonders lange, können auch Unterhaltsansprüche über die Scheidung hinaus entstehen. Seit dem neuen Unterhaltsrecht von 2008 ist es jedoch schwerer, Unterhalt über die Scheidung hinaus zu bekommen. Dennoch kann man dazu verpflichtet werden, Unterhaltszahlungen für den geschiedenen und erkrankten Partner zu leisten. Die Hürden dafür sind aber hoch: Der Erkrankte muss erwerbsunfähig sein und nachweisen, dass ihm eine Arbeit nicht zugemutet werden kann. Bei einer Demenzerkrankung ist das schnell der Fall. Das Gericht kann dann also im Einzelfall eine Unterhaltszahlung bestimmen und dabei Höhe und Dauer der Zahlung festlegen. Da Alzheimer in den meisten Fällen erst im Alter auftritt und beide Partner dann oftmals schon in Rente sind, stellt sich die Unterhaltsfrage seltener. Im Normalfall sind getrennt lebende Ehepartner nicht für die Pflege des Erkrankten zuständig und müssen daher auch nicht dafür bezahlen.

Die Unterbringung in einem Pflegeheim gilt nicht als Trennung

Wird ein pflegebedürftiger Angehöriger in einem Pflegeheim untergebracht, ist das meist mit hohen Kosten verbunden. Bezahlt wird das aus dem eigenen Vermögen, aus Aufwendungen von Ehepartner und Kindern und aus einer eventuell vorhandenen Pflegeversicherung. Nur wenn die Angehörigen es finanziell nicht leisten können, übernimmt das Sozialamt die Kosten. Ex-Partner werden nicht zur Kasse gebeten. Allerdings muss bereits eine Trennung erfolgt sein, bevor der Partner ins Pflegeheim kam. Allein das Unterbringen im Pflegeheim gilt nicht als Trennung der Partner. Vielmehr muss die Lebensgemeinschaft schon deutlich getrennt sein und auch gelebt werden.

 

Es muss deutlich sein, dass ein Partner kein Interesse mehr an der Fortführung der Beziehung hat. So darf er den pflegebedürftigen Partner etwa nicht mehr regelmäßig besuchen und sich um ihn kümmern. Der Trennungswille muss offensichtlich vorliegen. Laut einem Gerichtsurteil liegt kein Trennungswille vor, wenn ein Partner krankheitsbedingt unfähig ist, den Willen zur Fortführung der Ehe zu bekunden und die Ehe auch weiterzuführen.

Praxisbeispiel

Der Umgang mit Alzheimer-Patienten

Wer mit einem Alzheimer-Patienten zusammenlebt, der benötigt vor allen Dingen Geduld. Die Betroffenen leiden. Sie bemerken, dass ihre kognitiven Fähigkeiten nachlassen und sie Dinge vergessen. Ist dann auch noch der Partner ungeduldig, so bekommt der Erkrankte schnell das Gefühl, dass er alles falsch macht. Das führt zu Traurigkeit und Unwohlsein.

 

Wichtig ist für die Angehörigen auch zu wissen, dass der Erkrankte nur noch eingeschränkt Dinge lernen kann, dafür aber viel vergisst. Zuverlässige Vereinbarungen kann man mit Erkrankten im fortgeschrittenen Stadium daher nicht mehr treffen. Es ist aber möglich, die Erkrankten durch geduldige, ständige Wiederholungen zu konditionieren. So kann der Betroffene lernen, wo sein Platz am Tisch ist und sich selbstständig dorthin setzen.

Schaubild

Im Anfangsstadium der Erkrankung muss man mit dem Partner noch nicht auf eine besondere Form der Kommunikation ausweichen, etwa ihm Dinge wie einem Kleinkind erklären. Denn der Partner ist zu dem Zeitpunkt durchaus noch in der Lage, das zu bemerken und sich der eigenen eingeschränkten Gedächtnisfähigkeit bewusst zu sein. Das kann zu Frust führen. Die Angehörigen sollten zu viele Nachfragen vermeiden oder auch einmal darauf verzichten, Recht zu haben. Das gilt vor allem, wenn gerade ein vorübergehender Gedächtnisverlust eintritt.

Eine glückliche Beziehung ist trotz Alzheimer möglich

Paare stellen sich oft vor, dass sie gemeinsam einen goldenen Lebensabend verbringen. Sie träumen von Weltreisen, sobald sie in Rente sind und wollen dann das Leben so richtig genießen. Doch die Träume können schnell von der Wirklichkeit eingeholt und zertrümmert werden: Die erste Reise hat das frische Rentnerpaar hinter sich, plant bereits die nächste. Es soll nach Italien gehen. Aber einer der Partner vergisst immer wieder Absprachen und Details, vergisst Wörter und schafft es manchmal nicht, einfache Zahlen zusammenzurechnen. Die schreckliche Diagnose: Alzheimer. Und es ist schnell klar: Viele Weltreisen wird es nicht mehr geben. Denn der Partner wird zunehmend mehr vergessen. Erst die schönen Erlebnisse der letzten Reise, dann den Namen des Partners oder der Kinder. Stattdessen erinnert er sich immer öfter an die eigene Kindheit. Die ist so tief im Gedächtnis verankert, dass der Erkrankte noch ins Erzählen gerät, wenn er durch alte Fotoalben blättert. Den kleinen Enkel hingegen erkennt er gar nicht mehr und auch nicht die Fotos vom letzten Winterurlaub.

 

Das gemeinsame Miteinander geht nicht nur in der Gegenwart verloren, sondern auch beim Schwelgen in Erinnerungen. Nach und nach vergisst der Partner immer mehr. Irgendwann erkennt er auch den Ehepartner nicht mehr. Das ist eine besonders große Belastung, denn irgendwie fühlt man sich nicht mehr als Paar, als Einheit. Die Familie droht vielleicht sogar, daran zu zerbrechen.

 

Das muss aber nicht bedeuten, dass man sich trennen muss oder seine eigenen Träume aufgeben muss. Es gibt nicht die eine oder die andere Entscheidung. Auch ein Zwischenweg ist möglich. Mittlerweile gibt es auch immer mehr psychosomatische Behandlungen, besonders in Therapiezentren für Alzheimerpatienten, die sich der Angehörigen annehmen. Ziel ist es, die Enttäuschung über die entgangenen gemeinsamen Reisen zu mildern und stattdessen neue Lebensziele zu finden. Denn als Partner eines Demenzkranken hat man dennoch ein Recht auf ein Leben, auf Erlebnisse und auf glückliche Zeiten. Allerdings sind die Erlebnisse immer öfter nicht mehr gemeinsam mit dem Partner möglich. Darauf müssen Angehörige sich einstellen.

 

Natürlich fällt es schwer, Radtouren, Urlaube oder eine Wanderung mit Freunden oder der Familie zu planen und den Erkrankten nicht mitzunehmen, sondern in eine Betreuung zu geben. Deshalb erlauben die Ehepartner sich das oft selbst nicht oder leiden dann unter Schuldgefühlen.

 

Es ist aber wichtig, besonders wenn man sich dafür entschieden hat, bei dem erkrankten Partner zu bleiben, dass man sich selbst einen Ausgleich schafft und Zeit für sich selbst hat. Wer zwei Stunden mit einer Freundin spazieren geht, der schadet dem erkrankten Ehemann nicht. Vielmehr ist es vielleicht sogar gut für die Atmosphäre daheim und den Umgang mit dem Erkrankten, wenn man selbst durch seine kleinen Auszeiten im Alltag bessere Laune bekommt und ausgeglichener ist.

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Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Schwere Erkrankungen sind eine Belastung für jede Beziehung. Sie stellen jede Partnerschaft auf eine harte Probe. Das gilt besonders, wenn die Erkrankungen psychisch sind, wenn sie nicht heilbar sind und wenn sie mit der Zeit immer schlimmer werden. Die Angehörigen leiden mit darunter und werden vor allem belastet, wenn sie die Pflege des Partners übernehmen müssen. Nicht jeder Mensch fühlt sich der Belastung gewachsen. Eine Trennung vom Partner kann dann ein Ausweg sein. Die fällt jedoch sicherlich nicht leicht und sollte gut überlegt sein.

 

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