Wo bekommt man den Wohnberechtigungsschein?
Der Wohnberechtigungsschein wird beim Wohnungsamt der Gemeinde ausgestellt. Das Wohnungsamt ist Teil der Gemeindeverwaltung. Fragen Sie bei Ihrer örtlichen Gemeinde nach, wo konkret Sie Ihren Antrag stellen können. Im Regelfall muss die Antragstellung persönlich erfolgen. Mithilfe eines Onlinesystems lässt sich in vielen Gemeinden die Terminvergabe regeln. Bei der Zuweisung von Wohnungen werden Dringlichkeitsstufen zugrunde gelegt, bei denen vorrangig aufgrund von drohender Obdachlosigkeit, Krankheit oder einem sehr kurzfristigen Bedarf, so auch bei Alleinerziehenden nach der Trennung oder Scheidung, eine Zuweisung erfolgt.
Die verschiedenen Typen des Wohnberechtigungsscheins
Der Wohnberechtigungsschein Typ A wird bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze direkt über die örtliche Behörde ausgestellt. Typ B kommt infrage, wenn Sie eine gewisse Einkommensgrenze überschreiten. Dann erfolgt die Wohnraumvergabe nicht direkt über die Behörde. Vielmehr nehmen Sie direkten Kontakt zum Vermieter auf und beantragen beim Wohnungsamt eine Bezugsgenehmigung. Die Größe der Wohnung ist für eine Person auf bis zu 45 m² Wohnfläche und für zwei Personen bis 60 m² Wohnfläche festgelegt. Für jede weitere Person erhöht sich der Wohnbedarf um 15 m².
Während des Trennungs- und Scheidungsverfahrens erhält Ihr Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins meist keinen besonderen Dringlichkeitsrang. Die Gemeinden gehen nämlich davon aus, dass die Person, die das Sorgerecht für das Kind wahrnimmt, auch die bisherige Wohnung im Scheidungsverfahren zugesprochen bekommt.
Wer kann einen Wohnberechtigungsschein erhalten?
Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Personen und Familien, deren Einkommen unterhalb der im Wohnraumförderungsgesetz festgelegten Grenzen liegt. Generell heißt das: Für einen Einpersonenhaushalt liegt die gesetzliche Einkommensgrenze bei 12.000 EUR jährlich, für einen Zweipersonenhaushalt bei 18.000 EUR. Für jede weitere Person wird die Grenze um 4.100 EUR erhöht. Wenn diese Person ein Kind ist, erhöht sich die Grenze pro Kind um weitere 500 EUR.
Die einzelnen Bundesländer können zusätzlich abweichende Grenzen festlegen und diese an die örtliche und regionale wohnwirtschaftliche Lage anpassen. Der Sinn dahinter ist unter anderem, auf Schwierigkeiten bei der Wohnungsfindung und auf eine mögliche Strukturänderung sozial stabiler Gegenden zu reagieren.
Welche Einkünfte werden bei der Bewilligung einer Sozialwohnung berücksichtigt?
Es werden alle voraussichtlichen Einkünfte der folgenden zwölf Monate berücksichtigt. Das gesetzliche Kindergeld wird nicht berücksichtigt. Beachten sollte man, dass abhängig von der Einkommensart verschiedene Pauschal- und Freibeträge abgesetzt werden können. So können zum Beispiel vom Einkommen zu zahlende Steuern, Pflichtbeträge zu gesetzlichen Krankenkassen, Rentenversicherungen und ggf. Werbungskosten zumindest anteilig bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.