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Frau Versicherungsvertreter Versicherung iurFRIEND® AG

DEFINITION

Deckt Rechtsschutzversicherung die Scheidungskosten?

Scheidungsverfahren und Verfahren über Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt sowie Kindesunterhalt sind oft kostenträchtige Angelegenheiten. Scheidungen und vor Gericht ausgetragene familienrechtliche Streitigkeiten sind bis auf ganz wenige Anbieter vom Versicherungsschutz ausgenommen. Von den anderen Versicherern werden allenfalls Kosten für einen anwaltlichen Rat oder eine Auskunft übernommen. 

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Die wenigen Versicherer, die den Rechtsschutz anbieten, tragen die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten im Falle einer Scheidung bis zu einer begrenzten Versicherungssumme je Rechtsschutzfall. Bis zu dieser Höhe werden Anwaltsgebühren und Gerichtsgebühren übernommen. Die Wartezeit beträgt drei Jahre. Die Aufhebung von Lebenspartnerschaften sind gleichgestellt.
  • Die Rechtsschutzversicherung der ARAG zum Beispiel kann nicht allein erworben werden, sondern ist an deren Privat-Rechtsschutz gekoppelt. Beide Partner sind versichert.
  • Es können sich zumeist Verheiratete und Verpartnerte versichern lassen, jedoch keine Mitglieder nichtehelicher Lebensgemeinschaften.

Normalerweise kein Rechtsschutz

Scheidungen und andere vor Gericht ausgetragene familienrechtliche Streitigkeiten sind in aller Regel nicht rechtsschutzversicherungsfähig. Sie sind vom Versicherungsschutz ausdrücklich ausgenommen.

 

Wieso?

Jeder Ehepartner trägt seine Kosten generell selbst und kann, falls seine wirtschaftliche Situation schwierig ist, staatliche Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen. Ist ein Ehepartner außerstande, die Verfahrenskosten zu tragen, ist der andere vor deren Beantragung jedoch verpflichtet, ihm als Teil seiner Unterhaltsverpflichtung einen Kostenvorschuss zu gewähren. Nur wenn er das nicht kann, kommt die VKH zum Tragen.

Erstberatung: Rechtsschutzversicherung bei Scheidung / Rechtsschutz bei Unterhalt

Die Rechtsschutzversicherer übernehmen maximal die Kosten für einen anwaltlichen Rat oder eine Auskunft. Damit ist die Erstberatung bei einem Rechtsanwalt gemeint. Der Versicherer übernimmt dann die Kosten, wenn der Versicherungsnehmer Rat und Auskunft bei einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin einholt und sich wegen seiner Scheidungsabsichten oder in einer Unterhaltssache beraten lässt.

 

Ein solches „Erstberatungsgespräch“ bei einem Anwalt dient der Orientierung über die rechtliche Situation. Dabei darf der Mandant nicht erwarten, dass der Anwalt ihn in allen Details berät oder seine persönlichen Unterlagen einsieht.

 

Anwälte dürften das Erstberatungsgespräch mit einer Gebühr von bis zu 190 EUR EUR zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer abrechnen. Insoweit versteht sich, dass die Beratungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Wird der Anwalt beauftragt, Schriftsätze zu fertigen, muss er diese gesondert abrechnen. Der Mandant kann die Gebühren nicht mit dem Rechtsschutzversicherer abrechnen.

EXPERTENTIPP

Gesonderte Rechnung über Erstberatung verlangen

Da der Versicherer nur die Gebühr für ein Erstberatungsgespräch trägt, sollte der Rechtsanwalt wissen, dass der Mandant rechtsschutzversichert ist und die Beratung entsprechend als Erstberatung abrechnen. Jede weitere Tätigkeit bedarf der gesonderten Abrechnung durch den Anwalt. Ist der Anwalt nicht informiert und rechnet seine Tätigkeit insgesamt ab, verfügt der Mandant nicht über eine erstattungsfähige Kostenrechnung für die Rechtsschutzversicherung.

Ausnahme-Rechtsschutzversicherungen

Es gibt Ausnahmen. So bietet die ARAG Rechtsschutz bei Scheidung und Unterhalt (Angabe ohne Gewähr). Hierbei handelt es sich um zusätzliche Pakete, die Sie für Ihre Rechtsschutzversicherung zusätzlich abschließen können.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Wenn Sie keine Versicherung abgeschlossen haben oder die Wartezeit noch nicht erfüllt ist, haben Sie andere Finanzierungsmöglichkeiten, auf die Sie zurückgreifen können. Wenn Sie wirtschaftlich bedürftig und Ihr Ehepartner wirtschaftlich leistungsfähig ist, können Sie Verfahrenskostenvorschuss für das Verfahren verlangen.

EXPERTENTIPP

Ratenzahlung bei SCHEIDUNG.de

Beauftragen Sie einen Scheidungsservice wie unseren, können Sie sich nach einer Ratenzahlung erkundigen.

Eine weitere Option, wenn Sie keine finanzielle Hilfe von Ihrem Ehepartner verlangen können, ist die Verfahrenskostenhilfe. Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie staatliche Hilfe, um die Gerichts- und ggf. auch die Anwaltskosten zu bezahlen. Dazu müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen, wie etwa Bedürftigkeit aufgrund eines geringen Einkommens und die hinreichende Aussicht auf Erfolg Ihrer Rechtssache.

CHECKLISTE

Wann kann ich Verfahrenskostenhilfe erhalten?

Verfahrenskostenhilfe ist eine staatliche Finanzierungshilfe, die Sie beantragen können, wenn Sie das Verfahren nicht selber finanzieren können. 

Checkliste

Verfahrenskostenhilfe (VKH)

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie wahrscheinlich eine finanzielle Unterstützung vom Staat für Ihr Gerichtsverfahren.

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Rat & Hilfe Center

Warum gibt es das „iurFRIEND®“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Beachten Sie die vorgegebene Wartezeit, wenn Sie überlegen, anlässlich Ihrer bevorstehenden Scheidung oder des sich anbahnenden Unterhaltstreits, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Wenn Sie erst mit der Vorbereitung der Scheidung an eine denken, müssen Sie wahrscheinlich unnötig lange warten. Die Versicherung zum richtigen Zeitpunkt abschließen, kann eine gute finanzielle Unterstützung für Sie sein.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.

 

iurFRIEND / scheidung.de ist das deutschlandweit einzige Scheidungsportal mit TÜV-zertifizierter Servicequalität. Als Erfinderin der europäischen Online-Scheidung ist es unser Ziel und unser Anspruch, Ihnen die bestmögliche Unterstützung bei Ihrer Scheidung zu gewähren. Wie auch immer Sie sich entscheiden, wie es weitergeht - Sie erhalten von uns immer, vor einer möglichen Beauftragung, eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.