Normalerweise kein Rechtsschutz
Scheidungen und andere vor Gericht ausgetragene familienrechtliche Streitigkeiten sind in aller Regel nicht rechtsschutzversicherungsfähig. Sie sind vom Versicherungsschutz ausdrücklich ausgenommen.
Wieso?
Jeder Ehepartner trägt seine Kosten generell selbst und kann, falls seine wirtschaftliche Situation schwierig ist, staatliche Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen. Ist ein Ehepartner außerstande, die Verfahrenskosten zu tragen, ist der andere vor deren Beantragung jedoch verpflichtet, ihm als Teil seiner Unterhaltsverpflichtung einen Kostenvorschuss zu gewähren. Nur wenn er das nicht kann, kommt die VKH zum Tragen.
Erstberatung: Rechtsschutzversicherung bei Scheidung / Rechtsschutz bei Unterhalt
Die Rechtsschutzversicherer übernehmen maximal die Kosten für einen anwaltlichen Rat oder eine Auskunft. Damit ist die Erstberatung bei einem Rechtsanwalt gemeint. Der Versicherer übernimmt dann die Kosten, wenn der Versicherungsnehmer Rat und Auskunft bei einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin einholt und sich wegen seiner Scheidungsabsichten oder in einer Unterhaltssache beraten lässt.
Ein solches „Erstberatungsgespräch“ bei einem Anwalt dient der Orientierung über die rechtliche Situation. Dabei darf der Mandant nicht erwarten, dass der Anwalt ihn in allen Details berät oder seine persönlichen Unterlagen einsieht.
Anwälte dürften das Erstberatungsgespräch mit einer Gebühr von bis zu 190 EUR EUR zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer abrechnen. Insoweit versteht sich, dass die Beratungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Wird der Anwalt beauftragt, Schriftsätze zu fertigen, muss er diese gesondert abrechnen. Der Mandant kann die Gebühren nicht mit dem Rechtsschutzversicherer abrechnen.
Ausnahme-Rechtsschutzversicherungen
Es gibt Ausnahmen. So bietet die ARAG Rechtsschutz bei Scheidung und Unterhalt (Angabe ohne Gewähr). Hierbei handelt es sich um zusätzliche Pakete, die Sie für Ihre Rechtsschutzversicherung zusätzlich abschließen können.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
Wenn Sie keine Versicherung abgeschlossen haben oder die Wartezeit noch nicht erfüllt ist, haben Sie andere Finanzierungsmöglichkeiten, auf die Sie zurückgreifen können. Wenn Sie wirtschaftlich bedürftig und Ihr Ehepartner wirtschaftlich leistungsfähig ist, können Sie Verfahrenskostenvorschuss für das Verfahren verlangen.
Eine weitere Option, wenn Sie keine finanzielle Hilfe von Ihrem Ehepartner verlangen können, ist die Verfahrenskostenhilfe. Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie staatliche Hilfe, um die Gerichts- und ggf. auch die Anwaltskosten zu bezahlen. Dazu müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen, wie etwa Bedürftigkeit aufgrund eines geringen Einkommens und die hinreichende Aussicht auf Erfolg Ihrer Rechtssache.