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Verwirkung des Zugewinnausgleichs

DEFINITION

Verwirkung des Zugewinnausgleichs

Die Zahlung des Zugewinnausgleiches kann vom Ehepartner, der mehr Vermögen während der Ehe aufgebaut hat, dann verweigert werden, wenn die Zahlung des Zugewinnausgleichs an den anderen Ehepartner in keiner Weise gerecht wäre. Hier kommt es stets auf den Einzelfall an, so reicht ein einmaliger Treuebruch in der Regel nicht aus. Anders könnte es aussehen, wenn die Untreue sich in mehreren, langwierigen Affären ausgedrückt hat. Lassen Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten, um die beste Lösung für Ihre Situation zu erarbeiten. Zur Vorbereitung können Sie alle relevanten Informationen zur Berechnung Ihres Anfangs- und Endvermögens sammeln und sich einen Überblick verschaffen.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Der Zugewinnausgleich ist neben dem Versorgungsausgleich eine der rechtlichen Folgen der Scheidung. Er ist für Ehen im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft vorgesehen.
  • Sie können den Zugewinnausgleich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung ausschließen oder individuell anpassen.
  • Schaffen Sie es, die Aufteilung Ihres Vermögens einvernehmlich zu klären, schaffen Sie die ideale Grundlage dafür, Ihre Scheidung online abzuwickeln. So sparen Sie weitere Kosten, sowie Zeit und Nerven.

Voraussetzungen für einen Ausschluss

Der Zugewinnausgleich kann nur in Ausnahmefällen verweigert werden. Maßstab ist stets, ob die Auszahlung in der konkreten Situation zugemutet werden kann oder nicht: Die Zahlung des Zugewinns ist dann nicht gerecht, wenn derjenige, der den Zugewinnausgleich verlangt, sich in unerträglicher Weise schlecht gegenüber dem anderen Ehegatten verhalten hat. Die Anforderungen an das schlechte Verhalten sind sehr hoch. Ein einmaliges Fremdgehen eines Ehegatten oder eine einmalige Tätlichkeit sind hierfür nicht ausreichend.

Unerträgliches Verhalten als Ausschlussgrund

Ein unerträgliches Verhalten liegt z.B. dann vor, wenn

  • derjenige, der den Zugewinnausgleich zahlen soll, aufgrund Vermögenslosigkeit vom anderen Ehegatten verlassen wurde und nach der Trennung ein erfolgreiches Unternehmen aufgebaut hat. Das nach der Trennung aufgebaute Unternehmen hat zu keinem Zeitpunkt die Lebensverhältnisse der Eheleute in irgendeiner Form geprägt.
  • wenn ein Ehepartner mehrere Affären unterhielt.
  • wenn ein Ehepartner jahrelang vom anderen Ehepartner unterdrückt worden ist oder es zu häuslicher Gewalt kam.

Zugewinnausgleich vermeiden?

Schaubild

Wenn Sie den Zugewinnausgleich vermeiden möchten, aber keine Grundlage für die Verweigerung besteht, können Sie noch versuchen, den einvernehmlichen Weg zu gehen. Auch in scheinbar eingefahrenen Situationen lassen sich oft noch Lösungen finden. Mit etwas Kompromissbereitschaft und gegenseitigem Verständnis können Sie etwa bei einer Mediation eine Regelung erzielen. Wenn sich der Zugewinnausgleich nicht ganz ausschließen lässt, haben Sie immerhin noch die Möglichkeit, den Ausgleich individuell anzupassen. So können Sie z.B. das Anfangsvermögen festlegen, eine pauschale Summe vereinbaren oder eine Immobilie statt Bargeld in Betracht ziehen. Es gibt viele Gestaltungsmöglichkeiten, lassen Sie sich am besten anwaltlich beraten.

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Warum gibt es das „iurFRIEND®“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Die Anforderungen an die Verweigerung des Zugewinnausgleichs sind so hoch, dass diese nur in den allerwenigsten Fällen erfolgen kann. Bevor Sie voreilige Schlüsse ziehen oder einen vermeidbaren Streit beginnen, um den Zugewinn zu verweigern oder einzuklagen, sollten Sie sich also anwaltlich beraten lassen. So erfahren Sie, wie die Chancen für einen Ausschluss stehen und können die richtigen Schritte einleiten.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.

 

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