Ex-Partner lässt Kind allein in der Wohnung

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Donnerstag, 19.05.2022 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Das Kind mal eben alleine lassen, um die eine oder andere Sache schnell zu erledigen? Hier ist Vorsicht geboten, denn gerade kleine Kinder sollte man als Elternteil nicht unbeaufsichtigt lassen. Haben Ex-Partner nach der Trennung und Scheidung unterschiedliche Ansichten darüber, wie lange das Kind schon alleine bleiben oder ob es nachts alleine schlafen kann, führt dies oft zu Streit.

Was bedeutet die Aufsichtspflicht der Eltern?

Aufsichtspflicht bedeutet, dass die Eltern ihre Kinder beaufsichtigen müssen. Im Gesetz steht,

 

  • dass die Eltern die Pflicht haben, für das minderjährige Kind zu sorgen (§ 1626 Abs. I Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).
  • Sie haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung im gegenseitigen Einvernehmen auszuüben (§ 1627 BGB).

 

Konkret bedeutet dies, dass der aufsichtspflichtige Elternteil dafür Sorge tragen muss, dass das Kind keinen Schaden erleidet und das Kind dritte Personen nicht schädigt. Missachtet ein Elternteil seine Aufsichtspflicht, ist er oder sie verpflichtet, einen dem Kind oder einer dritten Person entstehenden Schaden zu regulieren.

 

Aufsichtspflicht ist das eine, die Persönlichkeit des Kindes ist das andere. Bei der Pflege und Erziehung und damit auch bei der Beaufsichtigung haben die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln zu berücksichtigen. Eltern besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben möglichst Einvernehmen an.

 

Dies bedeutet, dass die Aufsichtspflicht weniger schwer wiegt, wenn das Kind in der Lage ist, eigenständig zu handeln. Je älter ein Kind wird, desto eher wird es von seiner Persönlichkeit in der Lage sein, eigenständig zu leben. Dies bedeutet, dass ein älteres Kind mehr Verantwortung für sich selbst wahrnehmen kann als ein jüngeres Kind. Was diese Grundsätze konkret bedeuten, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.

GUT ZU WISSEN

Wer ist aufsichtspflichtig?

Es kommt nicht darauf an, ob Sie sorgeberechtigt oder lediglich umgangsberechtigt sind. Entscheidend ist, dass Sie ein Kind, das sich in Ihrer Obhut befindet, beaufsichtigen müssen. Auch wenn Sie nicht sorgeberechtigt sind und lediglich ein Umgangsrecht wahrnehmen, stehen Sie in der Aufsichtspflicht, wenn Sie das Kind in Ihre Obhut genommen haben. Entscheidend ist allein, dass Sie für das Kind Verantwortung tragen.

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Wie lange dürfen Kinder (abends) alleine bleiben?

Eine Pflichtverletzung vorwerfen lassen muss sich, wer wusste oder bei verständiger Würdigung damit rechnen musste, dass das Kind zu Schaden kommt oder einen Schaden verursachen könnte. Konkret: Lässt Ihr Ex-Partner das dreijährige Kind allein in der Wohnung, muss er oder sie immer damit rechnen, dass das Kind beispielsweise den Herd anstellt und einen Brand verursacht oder vom Balkon stürzt. Verbleibt hingegen ein 14-jähriges Kind allein in der Wohnung, dürfte anzunehmen sein, dass die Aufsichtspflicht nicht mehr in gleichem Maße angezeigt ist.

 

Machen Sie dem Ex-Partner den Vorwurf, dass er/sie das Kind nicht alleine in der Wohnung habe lassen dürfen, sollten Sie dafür nachvollziehbare Gründe liefern. Allein Ihre subjektive Einschätzung genügt dafür nicht. Obliegt dem Elternteil die Obhut für das Kind, ist es grundsätzlich dessen eigene Entscheidung, wie er/sie die Aufsichtspflicht wahrnimmt. Die Umstände, die eine Entscheidung begründen, sind immer zu berücksichtigen.

 

Ihre Vorwürfe sollten objektiv begründet sein und nicht darauf beruhen, dass Sie den oder die Ex persönlich für Ihre Trennung und Scheidung verantwortlich machen und das Kind nur dazu benutzen, Ihre Vorwürfe in einem scheinbar moralischen oder rechtlich gerechtfertigten Rahmen zu kleiden.

Ist die Verletzung der Aufsichtspflicht strafbar?

§ 171 Strafgesetzbuch (StGB) stellt die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungsrecht unter Strafe. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil die psychische oder körperliche Entwicklung eines bis 16 Jahre alten Kindes erheblich verletzt. Gleiches gilt, wenn die Verletzung der Aufsichtspflicht dazu führt, dass das Kind einen kriminellen Lebenswandel führt oder der Prostitution nachgeht.

 

Wenn der Ex-Partner also das Kind einmal alleine in der Wohnung lässt, macht er oder sie sich noch nicht gleich strafbar. Problematisch kann die Situation aber wieder dann werden, wenn sich das Kind zugleich in einer verwahrlosten Umgebung befindet und dadurch seine psychische oder körperliche Entwicklung auf Dauer gefährdet wird.

(Wie lange) Kinder alleine zu Hause lassen?

Grundsätzlich ist ein Elternteil aufsichtspflichtig. Die Aufsichtspflicht besteht an sich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Diese Aufsichtspflicht reduziert sich, je älter das Kind wird. Eltern leben also in einem Spannungsverhältnis. Sie müssen im Einzelfall ihre Aufsichtspflicht und die Einsichtsfähigkeit eines Kindes zu verantwortungsvollem Verhalten gegeneinander abwägen. Es gibt keine festen Regeln. Es kommt eben immer auf die individuellen Umstände an.

 

Damit ist entscheidend auf das Alter des Kindes abzustellen und dessen Fähigkeit, eigenverantwortlich zu handeln. Müssen Sie im Hinblick auf das Alter des Kindes und dessen Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln grundsätzlich und prinzipiell damit rechnen, dass das Kind der Aufsicht bedarf, dürfen Sie oder der Ex-Partner das Kind auch nicht alleine in der Wohnung lassen. Sie müssen immer damit rechnen, dass etwas passieren könnte. Allein das „könnte“ reicht aus, um die Aufsichtspflicht zu begründen.

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Kinder unter 3 Jahren

Kinder unter drei Jahren dürfen damit praktisch überhaupt nicht unbeaufsichtigt bleiben und benötigen ständige Aufsicht. Zumindest sollte der Elternteil in Hörweite und jederzeit in der Lage sein, einzugreifen, wenn das Kind Hilfe benötigt oder unangemessen handelt.

Kinder ab 5 Jahren

Kinder ab fünf Jahren werden in der Lage sein, auf einem eingezäunten Grundstück zu spielen oder in einer Sackgasse Bobbycar zu fahren. Erreicht das Kind das Grundschulalter und ist damit in der Lage, Verantwortung für sich selbst zu tragen, werden Sie das Kind für einen überschaubaren Zeitraum auch in der Wohnung alleine lassen können. Je älter das Kind wird, desto ausgedehnter werden die Zeiträume sein.

EXPERTENTIPP

Besondere Vorsicht am Pool oder Teich

Dabei spielt auch die Umgebung eine Rolle. Hat ein Kleinkind Zugang zu einem Teich, Pool oder Planschbecken, ist in besonderem Maße darauf zu achten, dass nichts passiert. Kinder unterschätzen die Gefahrenquellen. Sie haben oft keine Vorstellung davon, was zu tun ist oder wie sie sich selber helfen können, wenn sie mit einem Risiko oder einer Gefahr konfrontiert werden.

Kinder ab 14 Jahren

Ab etwa 14 Jahren sollte ein Kind jedenfalls problemlos in der Lage sein, alleine in der Wohnung zu bleiben. Eine Grenze ergibt sich dort, wo die Versorgung des Kindes nicht mehr gewährleistet ist.

 

Trotzdem: Unabhängig vom Alter des Kindes ist immer zu berücksichtigen, dass das Kind alleine ist und Schwierigkeiten haben könnte, in einer Wohnung alleine zurechtzukommen. Gerade soweit Kinder versorgt werden müssen, ist es Aufgabe des Elternteils, auf das Kind Rücksicht zu nehmen. Sie sollten sich immer selbst die Frage stellen, wie sich das Kind verhalten könnte, wenn es den aufsichtspflichtigen Elternteil vermisst.

 

Damit beantwortet sich auch die Frage, wie lange Kinder abends alleine bleiben dürfen, danach, wie das Kind versorgt und in der Lage ist, eigenständig zu handeln. Genauso ist die Frage zu beantworten, ob man das Kind alleine schlafen lassen darf. Ist damit zu rechnen, dass das Kind aufwacht und die Abwesenheit des Elternteils als Bedrohung empfindet, ist es wenig verantwortungsvoll, das Kind allein zu lassen.

Kinder von Geschwistern oder Nachbarn beaufsichtigen lassen

Müssen Sie unabdingbar die Wohnung verlassen, können Sie die Aufsichtspflicht auch auf andere Personen übertragen. Es kommt jede Person in Betracht, die von der Persönlichkeit her in der Lage ist, diese Verantwortung zu übernehmen. Geschwisterkinder werden dazu nur in der Lage sein, wenn es einen gewissen Altersabstand gibt und das Geschwisterkind altersbedingt fähig und geeignet ist, die Aufsicht zu übernehmen. Auch hier ist darauf zu achten, dass Sie einem älteren Kind nicht mehr übertragen, als es selbst verantworten kann. Voraussetzung ist immer, dass die Geschwisterkinder sich vertragen. Sind ständig Reibereien und Streitigkeiten zu befürchten, wird ein älteres Geschwisterkind nicht die richtige Aufsichtsperson sein.

Kinder auf Abwesenheit vorbereiten

Es ist natürlich nie auszuschließen, dass Sie oder der Ex-Partner das Kind einmal tatsächlich alleine in der Wohnung lassen müssen. Auch wenn diese Option nur im Notfall in Betracht kommen sollte, sollten Sie Folgendes berücksichtigen:

 

  • Stellen Sie sicher, dass das Kind Sie jederzeit telefonisch erreichen kann.
  • Sprechen Sie eine vertrauensvolle Person in der Nachbarschaft darauf an, das Kind zu beaufsichtigen oder als Ansprechperson verfügbar zu sein.
  • Sprechen Sie mit dem Kind ab, dass elektrischen Geräte, insbesondere der Herd, nicht oder je nach Alter nur eingeschränkt genutzt werden.
  • Lassen Sie elektrische Geräte, wie Wasserkocher oder Streichhölzern oder Feuerzeuge nicht offen herumliegen.
  • Vermeiden Sie alles, was das Kind einer Stresssituation aussetzen könnte.
  • Bezeichnen Sie dem Kind eine möglichst genaue Uhrzeit, zu der Sie in die Wohnung zurückkehren werden. Um das Vertrauen des Kindes nicht zu gefährden, sollten Sie die Uhrzeit einhalten.
  • Besprechen Sie präventiv mit dem Kind, wie es sich verhalten sollte, wenn es an der Tür klingelt oder jemand anruft.

Alles in allem

Haben Sie die nachvollziehbare Einschätzung, dass das Kind in der Lage sein wird, mit der Situation umzugehen, können Sie es alleine lassen. Wichtig ist, dass Sie das Kind nicht überfordern und nicht einer Situation aussetzen, in der es nicht weiß, was zu tun ist.

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