Kindesunterhalt neu berechnen wegen der BAföG-Reform

Freitag, 25.10.2024 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Die BAföG-Reform zum Wintersemester 2024/25 eröffnet vielen Familien neue finanzielle Spielräume. Mit höheren Fördersätzen und großzügigeren Freibeträgen für das Elterneinkommen erhalten nämlich mehr Studierende BAföG, zudem noch ein höheres – und dieses wird auf den Unterhaltsbetrag angerechnet. Eltern könnten durch die Reform bei den Unterhaltszahlungen also entlastet werden. Wenn Ihr Einkommen nun unter den Freibeträgen liegt und Ihr Kind Anspruch auf (mehr) Förderung hat, lohnt sich eine Neuberechnung des Kindesunterhalts. Hier können Sie ganz unkompliziert Ihre ganz individuelle, rechtssichere Online-Unterhaltsberechnung anfordern

Welche Neuerungen gibt es mit der BAföG-Reform 2024?

Die BAföG-Reform 2024 bringt wichtige Änderungen, die für die Berechnung des Kindesunterhalts  relevant sein können. Zu den Kernpunkten gehören:

Erhöhung der Einkommensfreibeträge für Eltern um 5,25 %

Durch die Erhöhung der Freibeträge beim elterlichen Einkommen, sind auch Kinder von Eltern anspruchsberechtigt, die etwas mehr Geld verdienen. Eltern, deren Einkommen zuvor knapp über der Grenze lag, werden nun also entlastet. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die genauen Beträge vor und nach der Reform 2024:

 

Monatlicher Freibetrag fürbis Sommer 2024Ab Winter 2024
verheiratete Eltern2.415 EUR2.540 EUR
alleinstehender Elternteil, Ehepartner1.605 EUR1.690 EUR
Stiefelternteil805 EUR850 EUR

 

 

Nichtanrechnung des Einkommens minderjähriger Geschwister auf den Elternfreibetrag

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft das Einkommen minderjähriger Geschwister. Bisher wurde das Einkommen von Geschwistern in vielen Fällen auf den Elternfreibetrag angerechnet, was die Höhe der möglichen BAföG-Förderung für den studierenden Nachwuchs beeinflusste. Mit der Reform wird dieses Einkommen nun nicht mehr auf den Freibetrag der Eltern angerechnet. Das bedeutet, dass auch Familien, in denen minderjährige Geschwister eigenes Einkommen haben – zum Beispiel durch Ferienjobs oder andere Tätigkeiten – zukünftig mehr BAföG erhalten könnten, da das Elterneinkommen in der Berechnung unberührt bleibt. Diese Änderung schafft zusätzliche Entlastung für Familien und ermöglicht es mehr Studierenden, von der BAföG-Förderung zu profitieren.

Höhere Bedarfssätze

Ein zentraler Punkt der BAföG-Reform 2024 ist die Erhöhung des Höchstförderbetrags auf 992 EUR pro Monat. Zum Vergleich: Vor der Reform lag der maximale Förderbetrag bei 934 EUR. Das bedeutet eine Steigerung von 58 EUR monatlich, was über das Jahr hinweg eine zusätzliche Unterstützung von 696 EUR darstellt.

Das kann dazu führen, dass Eltern weniger Kindesunterhalt leisten müssen, da ein größerer Teil des Bedarfs des Kindes durch die Förderung gedeckt wird.

Wohnkostenpauschale für Studierende

Die Wohnkostenpauschale ist ein fester Bestandteil der BAföG-Berechnung und soll sicherstellen, dass auswärts wohnenden  Studierende unabhängig von ihren Eltern einen Teil der Mietkosten abdecken können. Bisher betrug diese Pauschale 360 EUR monatlich. Ab dem Wintersemester 2024/25 steigt der Betrag auf 380 EUR. Die Erhöhung von 20 EUR monatlich trägt den steigenden Miet- und Wohnnebenkosten Rechnung, die insbesondere in Hochschulstädten in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben.

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Was muss ich zum Kindesunterhalt wissen?

Beide Elternteile sind dem Kind zum Unterhalt verpflichtet - doch was ist nach der Trennung zu beachten?

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Wie beeinflusst BAföG die Höhe des Kindesunterhalts?

Das BAföG spielt eine entscheidende Rolle bei der Berechnung des Kindesunterhalts für volljährige Kinder, die ein Studium aufnehmen. Grundsätzlich gilt: Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder bei der Erstausbildung finanziell zu unterstützen, sofern diese nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Dabei wird das BAföG als vorrangige Einkommensquelle des Kindes betrachtet, das auf den Bedarf angerechnet wird. Je höher der BAföG-Betrag, desto geringer fällt der Kindesunterhalt aus, den die Eltern leisten müssen.

GUT ZU WISSEN

Kind ist verpflichtet, BAföG zu beantragen

Volljährige Kinder sind dazu verpflichtet, BAföG zu beantragen, sofern sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen. Diese Verpflichtung resultiert aus dem Grundsatz der sogenannten "Selbsthilfeverpflichtung" des Kindes. Das bedeutet, dass das Kind alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen muss, um seinen Unterhaltsbedarf teilweise selbst zu decken, bevor es von den Eltern finanzielle Unterstützung einfordert. Beantragt das Kind kein BAföG, obwohl es berechtigt wäre, kann der eigentliche Betrag, mit dem es gefördert werden würde, fiktiv angerechnet werden. D.h., das Kind wird unterhaltsrechtlich so gestellt, als würde es BAföG bekommen, obwohl es keine Zahlungen erhält. Eltern zahlen dann also trotzdem weniger Unterhalt.

Rechenbeispiel: Für wen lohnt sich eine Neuberechnung des Unterhalts?

Die Eltern haben ein Einkommen von 2.500 EUR und lagen damit bisher knapp über der Einkommensgrenze für BAföG, sodass ihr volljähriges Kind im Studium nicht gefördert werden konnte. Erst mit der kürzlichen Reform liegt das Einkommen unter der Grenze von 2.540 EUR, sodass das Kind jetzt BAföG beantragen kann. Somit ergibt sich folgende Änderung für den Kindesunterhalt, wenn das Kind

Vor der Reform

Schaubild

Die Düsseldorfer Tabelle gilt als Leitlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts.

Auswärts wohnende Studentinnen und Studenten haben nach der Düsseldorfer Tabelle pauschal Anspruch auf Unterhalt in Höhe von 930 EUR, worauf das Kindergeld von 250 EUR in voller Höhe angerechnet wird. Es ergibt sich also ein Betrag von 930 EUR – 250 EUR = 680 EUR.

Nach der Reform

Mit dem höheren Freibetrag kann das Kind BAföG beantragen. Wenn es den Höchstförderungsbetrag von 992 EUR erhält, liegt es bereits ohne Anrechnung des Kindergeldes über dem in der Düsseldorfer Tabelle angesetzten Betrag von 930 EUR, sodass gar kein Kindesunterhalt mehr zu zahlen ist.

Gesamtergebnis:

  • Kindesunterhalt vor der Reform: 680 EUR
  • Kindesunterhalt nach der Reform: 0 EUR

Alles in allem

Die BAföG-Reform 2024 reduziert für viele Eltern die Unterhaltslast deutlich oder lässt sie sogar entfallen. Durch die höheren Freibeträge und Bedarfssätze verringert sich der Unterhaltsbetrag, den Sie zahlen müssen, oft erheblich. Nutzen Sie die Chance zur Überprüfung des Kindesunterhalts und profitieren Sie von dieser Entlastung! Weitere Details rund um Unterhalt erhalten Sie im Gratis-InfoPaket Unterhalt, fordern Sie es einfach hier an. 

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