Ja, eine Ehe in der die Partner unterschiedliche Nationalitäten haben, kann vor einem deutschen Gericht geschieden werden, wenn die Partner ihren gewöhnlichen gemeinsamen Aufenthalt in Deutschland hatten oder sie während ihrer Ehe zuletzt hier gelebt haben. Die Scheidung wird dann auch im Ausland anerkannt.
Anders sieht es aus, wenn die Ehe im Ausland geführt wurde. Dann kann es sein, dass das Gericht des Landes zuständig ist, indem das Paar gelebt hat.