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Definition: Wann ist der Partner kaufsüchtig?

DEFINITION

Wann ist der Partner kaufsüchtig?

Ein Trennungsgrund vieler Paare ist der grundverschiedene Umgang mit Geld. Schließlich sind Finanzfragen auch immer verbunden mit Sicherheit und Wohlbefinden. Doch wo sind die Grenzen zu ziehen? Verschwendung und Geiz liegen im Auge des Betrachters. Kaufsüchtig ist, für wen beim Erwerb von Waren nicht mehr die Sache selbst das Ziel ist, sondern eine Befreiung von inneren Zwängen. Dies herauszufinden, kann oft nur Aufgabe einer Therapie sein.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • In einer Partnerschaft können Schulden auf unterschiedliche Weise entstehen. Selbst verursacht sind diese, wenn eine Kaufsucht vorliegt, und der Partner das gemeinsame Vermögen für Konsumgüter oder Kapitalanlagen „auf den Kopf haut“.
  • Da es sich bei einer Kaufsucht um eine krankhafte Symptomatik handelt (Oniomanie), sollte Ihr Partner eine Therapie in Anspruch nehmen, die den Ursachen für den Drang zum Konsum auf den Grund geht. Neben einer Therapie gibt es auch die Möglichkeit der getrennten Kontoführung. Zudem ist es wichtig, dass der Partner damit beginnt, über Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen. Somit können Sie eine Trennung eventuell vermeiden.
  • Und falls doch: Mit unserem Wegweiser zur Scheidung bekommen Sie einen genauen Überblick zu Ablauf, Kosten und Details zu Ihrer Online-Scheidung.

Schulden in der Beziehung als Auslöser einer Krise

Trennung wegen Schulden? Tatsächlich ist Geld eines der Hauptthemen, um das sich Partner streiten. Laute einer Untersuchung geben 41 % der befragten Paare an, sich wegen Geldfragen und Geldproblemen in der Beziehung zu zanken. Es ist also durchaus normal, dass bei Ihnen zu Hause auch zu diesem Thema ab und an die Fetzen fliegen. Etwas hitziger wird es jedoch, wenn immer größere Summen ausgegeben werden. Leben auf Pump - ein Phänomen, das sich immer mehr auszubreiten scheint. 2015 suchten, laut statistischem Bundesamt, 647.136 Menschen eine Schuldnerberatung auf, weil eine Überschuldung vorlag. Es ist also durchaus berechtigt, sich wegen finanzieller Angelegenheiten zusammenzusetzen. Vor allem dann, wenn gemeinsam gewirtschaftet wird, aber der Schuldenberg unaufhörlich anwächst. Wenn Sie sich rechtzeitig gemeinsam Gedanken machen, kann eine Scheidung bzw. Trennung wegen Schulden verhindert werden.

Ist der Grund für Ihre Schulden eine Kaufsucht?

Bevor Sie an eine Trennung wegen Schulden denken, ist es ratsam, genauer nachzuprüfen, warum das Konto ständig im Minus ist. Eine unwirtschaftliche Haushaltsführung kann in vielen Fällen Grund für Überschuldung sein. Immerhin 11 % der Befragten aus der Studie haben Schulden aufgrund dieser Tatsache angehäuft. Sie können sich also zu Recht aufregen, wenn Ihr Partner die gemeinsame finanzielle Stabilität durch unnötige Ausgaben aufs Spiel setzt.

 

Doch was ist, wenn der Partner nicht nur fahrlässig mit Geld umgeht, sondern regelrecht süchtig danach ist, immer mehr Dinge zu kaufen? Wenn dieser seine Zufriedenheit daraus zieht, ein neues Möbelstück oder eine enorme Plattensammlung zu besitzen?

 

Nicht direkt als Krankheit bekannt, wird der Zwang, ständig neue Waren anzuschaffen, unter nicht stoffgebundenen Abhängigkeiten bzw. Zwangsstörungen eingeordnet. Die Betroffenen sind regelrecht süchtig danach, einzukaufen. Negative Gedanken oder Gefühle verdrängen diese durch den Einkauf von Konsumgütern oder Dienstleistungen. Ursache ist häufig ein geringes Selbstwertgefühl oder die Unfähigkeit, Schicksalsschläge angemessen aufarbeiten zu können. Es wird gekauft, bis das Geld weg ist. Wenn die Möglichkeit besteht, einen Kredit aufzunehmen, auch darüber hinaus. Beschreibt dies Ihren Partner? Vielleicht können Sie ja, bevor Sie eine Trennung wegen Schulden und Kaufsucht einleiten, gemeinsam über dieses Krankheitsbild sprechen?

Muss es gleich eine Trennung sein?

Wenn ein Kaufzwang als Krankheit gilt, kann diese auch behandelt werden, richtig? Nun, nicht ganz. Das kommt immer darauf an, ob Ihr Partner bereit ist, an sich zu arbeiten. Es ist durchaus anstrengend, Verhalten abzulegen, das bis dato dazu gedient hat, Negatives aus dem Leben fernzuhalten. Natürlich wissen die Betroffenen nur zu gut, dass die Freude über das neue Paar Schuhe nur kurzfristig anhält und der Drang zurück zum Einkaufszentrum zu schlendern, wieder in den Vordergrund rückt. Dieses Verhalten zu unterbinden und mit einer nützlichen Angewohnheit (wie beispielsweise Atemübungen oder Sport) zu ersetzen ist keine leichte Aufgabe.

 

Die Frage an Sie lautet an dieser Stelle: Wenn der Partner sich bereit erklärt, eine Therapie zu machen, wollen Sie dennoch eine Scheidung bzw. Trennung? Lautet die Antwort „JA“, dann sind sie diesen Weg vielleicht schon gegangen oder haben noch weitere Gründe, um die Partnerschaft zu beenden. Kommen bei Ihnen jedoch Zweifel auf und Sie merken, dass Sie Ihren Lebensgefährten noch lieben, kann es auch noch andere Wege geben, um eine Trennung zu vermeiden.

CHECKLISTE

Was muss ich nach einer Trennung beachten?

Um Ihre Trennung möglichst reibungslos abzuwickeln, empfiehlt es sich, einige Sofortmaßnahmen zu ergreifen. 

Checkliste

Sofortmaßnahmen bei einer Trennung

So finden Sie Unterstützung bei einer Trennung und wissen, welche ersten Schritte Sie im Hinblick auf eine spätere Scheidung unternehmen sollten.

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Wege aus dem Geldschlamassel

Die Zeiten sind längst vorbei, in denen die Ehegatten oder Lebenspartner in finanziellen Fragen voneinander abhängig waren. Schließlich ist es heutzutage eher Norm denn Ausnahme, dass beide Partner Geld verdienen. Im Grunde genommen kann Ihr Partner auch über das eigene Geld so verfügen, wie es ihm oder ihr passt. Problematisch wird es erst, wenn Sie keine getrennten Konten besitzen und der Partner dabei ist, das Ersparte anzugreifen. Wenn es schon so weit ist, dass eine Insolvenz aufgrund von Überschuldung droht, müssen Sie sich auch darüber im Klaren sein, dass die Rechtsprechung keinen Halt vor Ihrem Einkommen macht. Kein Wunder, wenn Sie hier Angst um Ihre eigene Zukunft haben und an eine Trennung wegen Schulden denken.

 

Experten empfehlen deshalb ganz eindeutig, dass Konten getrennt geführt werden sollten. Angeregt werden sogar 3 Konten! Ein gemeinsames und für jeden Partner zusätzlich ein separates Konto. Auf diese Weise kann ein jeder mit dem eigenen Geld machen, was er oder sie möchte. Das dritte Konto dient für gemeinsame Ausgaben wie Miete, die Abbuchung von Nebenkosten oder auch als Urlaubskasse. Wenn Sie eine solche Regelung haben und der Partner das gemeinsame Konto nicht antastet - sehr gut! Sollten Sie bisher alles über ein Konto laufen lassen, auch kein Problem. Viele Banken bieten mittlerweile so genannte Partner- oder Gemeinschaftskonten an. Ihr zuständiger Berater wird Ihnen hier sicher mit Rat und Tat zur Seite stehen.

 

Sind bereits gemeinsame Schulden vorhanden, ist ein Gang zur Schuldenberatung eine gute Idee, es sei denn, Sie können den Schuldenberg aus eigenen Kräften abbauen. Damit haben Sie dann den formalen Teil des Problems abgehakt, aber reicht das? Können Sie auf diese Art und Weise eine Scheidung oder Trennung wegen Schulden und Kaufsucht vermeiden?

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Was können Sie bei der Trennung vertraglich regeln?

Sie können die rechtlichen Folgen der Trennung verbindlich in einer Trennungsfolgenvereinbarung regeln. 

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Trennungsfolgenvereinbarung

Wie sieht eine Trennungsfolgenvereinbarung aus? Mit diesem Muster erhalten Sie einen ersten Eindruck. 

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Das Problem an der Wurzel packen!

Kaufsucht und Schulden sind nur eine oberflächliche Symptomatik, für Probleme, die weitaus tiefer begraben sind. Ihr Partner muss nicht nur ein eigenes Konto eröffnen, sondern auch lernen, Einnahmen und Ausnahmen in ein Gleichgewicht zu bringen. Gerade für Geringverdiener ist das eine Herausforderung. Menschen, die es nicht von Kindheit an gelernt haben, mit Geld sparsam umzugehen, haben es im Erwachsenenalter oft schwer, diese Verfehlungen nachzuholen.

 

Der erste Schritt auf dem Weg zur Besserung ist deshalb das Führen eines Haushaltsbuches. In ein gewöhnliches Heft wird jede Einnahme und Ausgabe aufgelistet. Auf diese Weise erhält der Überschuldete einen Überblick darüber, wie viel Geld diesem tatsächlich zur Verfügung steht. Hierfür fehlt nämlich oft das Gefühl. Erst durch das Bewusstwerden kann hier eine Verhaltensänderung eintreten. Von hier aus können Sie dann Schritt für Schritt weitere Probleme angehen, wie den Aufbau von Selbstvertrauen. Aber Vorsicht! Sie können Anregungen geben und Unterstützung bieten - an sich arbeiten muss Ihr Partner selbst. Nur so hat Ihre Beziehung eine echte Chance, den Ausweg aus einer Scheidung oder Trennung wegen Schulden und Kaufsucht zu finden.

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(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
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  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
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Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Eine Trennung bzw. Scheidung wegen Schulden ist keine Seltenheit. Viele Paare trennen sich, weil der Umgang mit Geld so grundverschieden ist, dass kein gemeinsamer Nenner gefunden wird. Ständig neue Kleidung oder Zubehör fürs Auto? Ob dies von beiden Partnern als notwendige Anschaffungen begriffen wird, ist eben nicht immer klar. Jeder Mensch hat einen individuellen Umgang und eine erlernte Einstellung zum Geld. Wenn in einer Beziehung ein Partner beispielsweise unter einer regelrechten Kaufsucht leidet, der andere aber bereits für die Rente zur Seite legt, sind Dramen vorprogrammiert. Bevor Sie aber vorschnell eine Trennung wegen Schulden und Kaufsucht in die Wege leiten, sollten Sie sich mit Ihrer Einstellungen zum Thema Geld auseinandersetzen und natürlich auch mit der Ihres Partners.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.

 

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