Ehepartner, die sich scheiden lassen wollen, sollten unbedingt eine einvernehmliche Scheidung anstreben und einen Rosenkrieg vermeiden. Das ist leichter gesagt als getan. Dennoch gelingt es vielen Ex-Partnern sich im Guten zu trennen, indem sie miteinander kommunizieren, die Emotionen runterfahren und versuchen, für beide Seiten akzeptable Lösungen zu finden. Die einvernehmliche Scheidung ist zudem die ideale Grundlage für eine Online-Scheidung.
Definition: Wie können Sie den Rosenkrieg vermeiden?
DEFINITION
Wie können Sie den Rosenkrieg vermeiden?
Wer sich getrennt hat und die Scheidung anstrebt, steht erst einmal vor vielen Fragen. Niemand ist auf eine Scheidung vorbereitet. Häufig kommt es zu Streitigkeiten, die schnell zum Rosenkrieg führen können. Schmutzige Wäsche zu waschen, kostet jedoch Zeit, Nerven und viel Geld. Dabei sind Schlammschlachten oder bittere Auseinandersetzungen gar nicht nötig. Wenn Sie es schaffen, alles einvernehmlich zu regeln und die Scheidung online durchzuführen, kommen Sie schnell und vergleichsweise günstig durch das Verfahren. Die folgenden 10 Tipps können beiden Ex-Partnern dazu verhelfen, den Rosenkrieg zu beenden, ehe er beginnt.
Kurzfassung - Alles auf einen Blick
- Um die Scheidung so reibungslos wie möglich zu gestalten, lohnt sich bereits die sorgfältige Auswahl des richtigen Scheidungsanwalts bzw. der richtigen Scheidungsanwältin.
- Eine Abkürzung zur Express-Scheidung gibt es so nicht, doch können Sie mit Hilfe einer vorab geschlossenen Scheidungsfolgenvereinbarung und guter Vorbereitung aller Unterlagen dafür sorgen, dass alles zügig bearbeitet werden kann. So geht es nicht nur schneller, sondern Sie sparen auch noch Scheidungskosten.
- Befinden Sie sich in einem Rosenkrieg, weil einer der Ehepartner gar nicht geschieden werden möchte, könnten Ihnen ggf. unsere Tipps helfen, die Scheidung zu „verzögern“ bzw. Ihre Ehe doch noch zu retten. Vielleicht kommen Sie letztendlich zur Erkenntnis, dass die Ehe tatsächlich gescheitert ist und können die Scheidung doch noch einvernehmlich abwickeln.
Tipp 1: Keine rosige, aber eine einvernehmliche (Online-)Scheidung
Schaubild
Tipp 2: Trennungsjahr nicht mit Rosenkrieg füllen
Keine Ehe wird geschieden, wenn die Ehe nicht zerrüttet ist. Von der Zerrüttung der Ehe geht der Richter aus, wenn das Ehepaar das sogenannte Trennungsjahr eingehalten hat und nicht mehr an der ehelichen Gemeinschaft festhalten möchte. Nutzen Sie das Trennungsjahr, um sich mit der neuen Situation zu arrangieren.
Tipp 3: Hausrat fair aufteilen
Sofern noch nicht geschehen, müssen die Eheleute den gemeinsamen Hausrat untereinander aufteilen. Am besten schriftlich vereinbaren, wer was von dem gemeinsamen Möbeln und Wertgegenständen bekommen soll.
Tipp 4: Unterhaltsvereinbarung schließen
Wenn ein Ehepartner mehr verdient als der andere, sind Unterhaltszahlungen ein Thema. Der sogenannte Trennungsunterhalt steht dem weniger verdienenden Ehegatten bis zur Scheidung zu. Der sich daran anschließende nacheheliche Unterhalt stellt eine Ausnahme dar. Am besten lassen sie sich den Unterhalt rechtssicher ausrechnen und finden eine gemeinsame Lösung.
CHECKLISTE
Kann ich den Ehegattenunterhalt auch mit meinem Ex-Partner vereinbaren?
Sie haben viele Möglichkeiten, Trennungs- und nachehelichen Unterhalt in einer privaten Vereinbarung zu gestalten.
Checkliste
Unterhaltsvereinbarung für Ehegattenunterhalt
Das müssen Sie bei Vereinbarungen zu Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt beachten.
Tipp 5: Kein Rosenkrieg um der Kinder willen
Zum Wohle der gemeinsamen Kinder müssen sich die Ehepartner über das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Umgangsrecht einigen. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt auch nach der Scheidung bestehen. Eine Scheidung bedeutet nicht, dass sie keine Eltern mehr bleiben. Im Gegenteil, ihre Elternrolle wird sie auch noch nach der Scheidung dauernd miteinander verbinden.
Tipp 6: Zugewinnausgleich leise durchführen
Haben die Ehegatten ab Beginn bis zum Ende ihrer Ehe hin Vermögen angesammelt, ist dieses nach dem Gesetz zwischen ihnen auszugleichen. Sie können horrende Kosten für Anwälte und das Gericht umgehen, indem sie den Zugewinn leise und einvernehmlich unter sich regeln und anschließend ihre Regelung zur Rechtssicherheit notariell beurkunden lassen.
Tipp 7: Versorgungsausgleich
Wenn die Ehegatten über drei Jahre inklusive Trennung verheiratet sind und notariell nichts anderes schriftlich vereinbart haben, werden grundsätzlich die gesammelten Rentenanwartschaften seit Beginn der Ehe unter den Ehepartnern so vom Gericht aufgeteilt, dass beide die gleichen Rentenpunkte für die Ehezeit haben.
Tipp 8: Scheidungsfolgenvereinbarung schließen
Um kurzfristigen Meinungsänderungen oder Streitigkeiten vorzubeugen, ist dem scheidungswilligen Ehepaar eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu empfehlen. Damit werden Regelungen zwischen den Eheleuten zum Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich rechtswirksam per Notarvertrag geregelt.
Muster
Was können Sie in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln?
Sie können alle Folgen der Scheidung, wie z.B. Zugewinn-, Versorgungsausgleich, Unterhalt und Sorgerecht, klären. So gelingt die Scheidung einvernehmlich!
Muster
Scheidungsfolgenvereinbarung
Was können Sie in einer Vereinbarung für die Scheidung festhalten? In diesem Muster sehen Sie beispielhafte Regelungen.
Tipp 9: Rosenkrieg ums Ggemeinsames Haus
Haben die Ehepartner ein gemeinsames Haus oder eine gemeinsame Eigentumswohnung, müssen sie diesbezüglich eine Regelung finden. Gemeinsamer Verkauf mit Teilung des Erlöses oder die Übernahme der Immobilie durch einen Partner, der den anderen auszahlt oder Vermieten der Immobilie sind gesunde Optionen. Unbedingt ist die Teilzwangsversteigerung bei Streit über die Immobilie zu vermeiden.
Tipp 10: Nur einen Anwalt beauftragen
Ist das Ehepaar sich einig und hat die wichtigen Punkte geregelt, brauchen sie bei einer einvernehmlichen Scheidung nur einen Anwalt mit dem Scheidungsverfahren beauftragen. Dadurch werden hohe Kosten für den zweiten Anwalt gespart. Wer den modernen Weg der Scheidung mag, kann die Scheidung zum größten Teil bereits online durchführen lassen.
Rat & Hilfe Center
Ausklang - Am Ende wird alles immer gut
Seit dem US-Film „Der Rosenkrieg“ (1989) mit Michael Douglas und Kathleen Turner wissen mindestens die Kinokenner: Am Ende eines Rosenkriegs gibt es keinen Gewinner. Alle Beteiligten werden durch ein langwieriges Scheidungsverfahren belastet und müssen mit langfristigen emotionalen und finanziellen Lasten rechnen. Insbesondere die gemeinsamen Kinder leiden und werden in einen Loyalitätskonflikt gedrängt. Versuchen Sie, dies möglichst zu vermeiden und arbeiten gemeinsam an einer nachhaltigen Lösung für Sorgerecht, Aufteilung des Vermögens, Unterhalt und Hausrat. Sie brauchen mit dem Ex-Partner nicht wieder zusammen zu kommen – aber ohne Rosenkrieg bleibt Ihnen mehr Zeit, Energie und Geld für den Neubeginn.
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