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Artikel lesen 08. November 2024
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Die Entscheidung, ob Sie sich wirklich von Ihrem Partner:in scheiden lassen wollen oder noch einmal versuchen möchten, Ihre Ehe zu retten, ist schwierig und kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir versuchen, Ihnen bei Ihrer Entscheidung zu helfen mit unserem anonymen Scheidungstest. Der Test dauert ca. 3-5 Minuten und Sie erhalten die Auswertung sofort!
Wenn Sie an eine Scheidung denken, möchten Sie den Ablauf einer Scheidung wissen. Sie wollen wahrscheinlich auch Informationen erhalten, was Sie als erstes tun müssten, wenn es zu einer Scheidung kommen sollte.
Wir haben seit sehr vielen Jahren alle Fragen, die uns gestellt worden, gesammelt und versucht, diese wichtigen Fragen auf einer Seite zu beantworten (30 Tipps & Fragen und Antworten zum Thema Scheidung). Wenn Sie weitere Fragen haben, die Sie hier nicht finden, dann helfen wir Ihnen natürlich auch! Rufen Sie uns einfach kostenlos an, oder schreiben Sie uns über unser unverbindliches Kontaktformular.
Wenn Sie jetzt sofort Hilfe brauchen oder Fragen haben, die Sie hier nicht finden, dann helfen wir Ihnen natürlich auch! Drei schnelle Wege führen zu uns:
Eine Scheidung gibt es über uns so preiswert wie möglich! Unsere Kooperationsanwälte rechnen immer nur die niedrigstmöglichen Gebühren ab. Somit können Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung bis zu 50% der Anwaltsgebühren einsparen. Durch unseren Gratis-Kostenvoranschlag erhalten Sie transparent, klar und sicher im Vorab eine Kostenübersicht über Ihre Scheidung.
Eine Scheidung kann ins Geld gehen, das wissen wir seit über 15 Jahren. Deswegen helfen wir Ihnen und geben Ihnen verständliche Tipps, wie auch Sie von Anfang an sehr viele Kosten bei Ihrer Scheidung einsparen können! Es gibt wirklich sehr viele Sparmöglichkeiten. Wenn Sie ein kostenloses Gespräch mit uns führen möchten (auch zum Thema Kosten einsparen), dann buchen Sie gerne einen kostenlosen Rückruf-Termin. Wir helfen Ihnen gerne!
Sie können heutzutage Ihre komplette Scheidung online durchführen! Dazu müssen Sie nur den Online-Scheidungsantrag ausfüllen (dauert ca. 5-8 Minuten), diesen absenden und danach kümmern wir uns wirklich um alles. Eine weitere gute Nachricht: mittlerweile akzeptieren sehr viele Gerichte in Deutschland die 100%ige Online-Scheidung, so dass Sie nicht mehr zum Gerichtstermin persönlich erscheinen müssen; das geht ohne Probleme sehr häufig per Video-Konferenz!
Als Erfinder der europäischen Online-Scheidung sollten man meinen, dass wir immer nur die Vorteile der Online-Scheidung herausstellen. Natürlich sind wir überzeugt davon, dass eine Online-Scheidung grundsätzlich etwas Positives bewirken kann: zum Beispiel sparen Sie viel Zeit, bis zu 50% der Anwaltskosten und auch einige Nerven ein. Jedoch sind wir so ehrlich und schreiben auch, dass eine Online-Scheidung nicht für alle Menschen die beste Alternative ist. Wenn bei Ihnen wirklich sehr, sehr viel Streit vorkommt, dann macht es Sinn, sich einen Anwalt vor Ort zu nehmen. Natürlich gehen alle Gespräche heutzutage auch per Video-Konferenz, aber es kann sehr gut sein, dass Sie auch mal Ihren Anwalt live sehen und spüren möchten, und das geht eben nun mal nur vor Ort.
Einer der wichtigsten Punkte bei einer Scheidung ist die des Unterhalts. Mit Beginn der Trennung kann der wirtschaftlich schwächere gegenüber dem leistungsfähigeren stärkeren Ehepartner Trennungsunterhalt verlangen. Nach der Scheidung haben Sie eventuell Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt. Ob Sie Anspruch auf Unterhalt haben oder Unterhalt bezahlen müssen, erfahren Sie in unseren Ratgebern zum Thema Unterhalt!
Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder haben, möchten Sie natürlich Ihre Kinder bei einer Scheidung so umfassend, wie es geht, beschützen. Es geht dann immer um die Themen Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt. Vielleicht kommt bei Ihnen auch das sogenannte Wechselmodell in Frage. Gern werfen Sie auch einmal einen Blick in die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, um die Höhe des Kindesunterhalts aus dieser Tabelle abzulesen.
Wer sich trennt, will meist ab sofort nicht mehr in derselben Wohnung wie der andere leben. Wobei es grundsätzlich möglich ist, das Trennungsjahr unter demselben Dach zu verbringen. Funktioniert dies jedoch für Sie nicht, sollten Sie schon bei Auszug vereinbaren, wer die weiterlaufenden Wohnkosten zu tragen hat. Ohne Einigung bleibt auch oft der ausziehende Partner dafür verantwortlich. Außerdem erhält er nicht sofort seinen Anteil an der Mietkaution zurück.
Wenn keiner ausziehen möchte, ist es auch möglich, dass Ihnen die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird. Ihr Ex-Partner muss sich dann eine andere Wohnung suchen. Jedoch ist es besser, eine einvernehmliche Lösung für beide zu finden. Ansonsten regeln das immer Anwälte für teures Geld.
Sind Sie beide Besitzer einer gemeinsamen Immobilie, müssen Sie eine Lösung finden, was mit damit nach der Scheidung geschehen soll. Welche Möglichkeiten gibt es?
Verkauf der Immobilie ohne (zu viel) Stress zum bestmöglichen Marktpreis.
Vermietung der Immobilie, die weiterhin in Ihrem gemeinsamen Eigentum verbleibt.
100%ige Übernahme der Immobilie von Ihnen oder ihrem Ex-Partner, hier muss die Bank mitspielen und einen von Ihnen aus dem Kreditvertrag entlassen. Zudem werden Sie ihren Partner ausbezahlen müssen.
Zwangsversteigerung (Teilungsversteigerung), die in der Regel einen erheblichen Finanzmittelverlust nach sich zieht.
Gleich, ob Sie oder Ihr:e Partner:in nach Ihrer Trennung von zu Hause ausziehen – Ihre persönlichen Sachen möchten Sie natürlich behalten. Bei einigen Dingen ist es auch sehr klar: Das Klavier, was auch vor der Hochzeit Ihres war, bleibt auch Ihres. Es geht bei der Verteilung des Hausrats nur um die Sachen, die Sie gemeinsam angeschafft haben. Oft sind das Möbel oder Elektrogeräte.
Wenn die Trennung unwiderruflich in eine Scheidung mündet, können Sie den Hausrat am besten im Einvernehmen aufteilen. Falls Sie das nicht bewerkstelligen können, bleibt nichts anderes übrig, als dass das Familiengericht darüber zu entscheiden hat, wer was mitnehmen darf. Das wollen Sie bestimmt nicht!
Waren Sie länger verheiratet und haben in dieser Zeit viel gearbeitet, eine Immobilie gekauft oder auch zusammen Kredite aufgenommen? Dann ist es nach der Scheidung so, dass nicht einer allein auf den gemeinsamen Schulden sitzen bleibt, und genauso wenig einer allein das hinzugekommene Vermögen aus der Ehezeit für sich beanspruchen kann. Es kommt zu einem fairen Vermögensausgleich (Zugewinnausgleich), sofern ein Ehevertrag nichts anderes bestimmt.
Bei der Scheidung werden die Rentenpunkte der Partner untereinander aufgeteilt (Ausnahme: beide sind Selbstständige). Dies nennt sich Versorgungsausgleich. Aufgabe beider Partner dabei ist es, gegenüber der Rentenversicherung aufzuschlüsseln, wann man wofür wie viel Geld während der Ehe gearbeitet hat. Da dies der längste Vorgang in einer ansonsten sehr zügig laufenden Scheidung sein kann, lohnt sich ein früher Start damit.
Trotzdem sollten Sie nicht zögern, schon jetzt die Scheidung einzureichen! Denn: Auch, wenn Sie sich fleißig um Ihren Versicherungsverlauf kümmern werden – der Ihres Partners weist womöglich ebenfalls noch Lücken auf, und erst der offizielle Start mit dem Scheidungsantrag bringt eine:n vielleicht bequeme:n Partner:in dazu, selbst aktiv zu werden.
Die gute Antwort ist: Ja! Wir haben für Sie einen Wegweiser für Ihre Scheidung geschaffen, der Sie mit allen notwendigen und wichtigen Informationen für die Scheidung versorgt. Wenn Sie sich für uns (Scheidung.de) entscheiden sollten, stehen wir wirklich ganz eng an Ihrer Seite und führen Sie professionell, schnell und sicher durch Ihr Scheidungsverfahren, und das zum geringstmöglichen Preis. Danke schon jetzt für Ihr Vertrauen!
Dauer: 6:40
In diesem Video geben wir Ihnen einen kurzen Überblick, was eine Online-Scheidung ist. Alle Videos und Podcasts finden Sie auf unserem YouTube-Kanal.
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