Familienrecht

Scheidung beantragen

  • TÜV-zertifizierte Service-Qualität, sicher & 24/7 erreichbar!

  • Vorbildlicher Preis!

  • Seit über 15 Jahren & 10.000-fach bewährt!

Icon
Mehr als 555.000 Menschen vertrauen Deutschlands Scheidungsservice Nr. 1
  • Scheidung beantragenDas Ausfüllen und Absenden des Scheidungsantrags ist kostenlos und unverbindlich für Sie; wir melden uns anschließend bei Ihnen und gehen alles durch.
Welle 2

iurFRIEND-Scheidungsservice*

Erleben Sie Freundlichkeit, Engagement & vorbildliche Preise bei der Abwicklung Ihrer Scheidung

Icon
Wir versprechen, für SIE und Ihren Fall wirklich 100% da zu sein
Icon
iurFRIEND bietet kostenlose Rechtsratgeber, Checklisten, Formulare & Leitfäden
Icon
iurFRIEND steht für Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft, Professionalität & wirkliches Kümmern um Sie
Icon
iurFRIEND garantiert vorbildliche Preise,
die günstig, fair & transparent sind
Icon
iurFRIEND hilft allen Menschen, Rechtsprobleme* friedlich zu lösen
Icon

Sie sind noch nicht ganz sicher,

ob Sie Ihre Scheidung über uns einreichen möchten?

Fragen & Antworten

FAQs: Diese Fragen stellen unsere Kund:innen

  • Alle Ge­spräche mit iurFRIEND sind seit über 15 Jahren immer kosten­los. Sie kön­nen uns rund-um-die-Uhr gerne an­rufen oder ganz be­quem: 


  • Ja, bei iurFRIEND ist das Ausfüllen und Absenden des Scheidungsantrags kostenlos und unverbindlich. Wir rufen Sie anschließend kurz an und gehen mit Ihnen alle Punkte durch. Erst wenn Sie eine Vollmacht unterschrieben zurücksenden, dürfenunsere Kooperationsanwälte und -anwältinnen mit der Arbeit beginnen


  • Wenn Sie nicht verheiratet sind, jedoch gemeinsame Kinder haben, können Sie bei iurFRIEND eine Unterhaltsberechnung durchführen lassen. Der Preis dafür richtet sich nach Ihrer individuellen Situation und Ihren Bedürfnissen nach Unterstützung.


  • Unverheiratete finden in unserem Blog eine Vielzahl von praktischen Tipps, wie sie ihre Trennung und das Leben danach meistern können. Lesen Sie zum Beispiel,


  • Den Scheidungsantrag online zu stellen, ist ein bequemer und sicherer Weg, es gibt aber auch andere Möglichkeiten bei uns, den Scheidungsantrag zu stellen. Sie können den Antrag bequem als PDF herunterladen, dann ausfüllen und uns per E-Mail (kontakt@iurfriend.de), per Fax (0211 99 43 95 16) zukommen lassen. Und wenn Sie im Umkreis einer unserer Büros wohnen, können Sie jeder Zeit gerne (auch ohne Termin) einfach bei uns vorbeikommen.
    Sie sind immer herzlich willkommen!


  • Nachdem Sie das Formular abgeschickt haben, erhalten Sie eine sogenannte Vollmacht per E-Mail zugesandt und es wird ein erstes Gespräch geführt (natürlich sind alle Gespräche immer kostenlos für Sie) und unsere Kooperationsanwälte und -anwältinnen werden Ihre Scheidung kompetent, professionell und sicher durchführen. 


  • Sie müssen die Scheidung beim Familiengericht beantragen und benötigen dafür einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin. Über unsere Website können Sie alles Notwendige in die Wege leiten.

     

    Stimmt Ihr:e Partner:in der Scheidung zu, benötigt er bzw. sie selbst keinen eigene anwatliche Vertretung.  Im Idealfall teilen Sie sich die Anwaltskosten sowie die Gerichtsgebühren. Stimmt Ihr:e Partner:in jedoch nicht zu und möchte er bzw. sie wegen der möglichen Folgen streitig verhandeln, wird eine weitere anwaltliche Vertretung benötigt. In diesem Fall fallen die Gebühren für die Rechtsanwälte und -anwältinnen natürlich doppelt an.


  • Es ist bei uns selbstverständlich, dass Sie immer nur einen vorbildlichen Preis zu begleichen haben, das bedeutet für Sie: unsere Kooperationsanwälte und -anwältinnen rechnen immer nur die niedrigstmöglichen Kosten ab. Wenn Sie die sogenannte Verfahrenskostenhilfe gewährt bekommen, ist die Scheidung für Sie sogar kostenlos. Sie können gerne hier einen Gratis Kostenvoranschlag anfordern.


  • Das kann grundsätzlich nicht sein. Es werden immer nur die gesetzlichen Gebühren angesetzt. Unsere Preise sind immer günstig, fair und transparent. Somit kann auch keiner die Scheidung günstiger anbieten. Fordern Sie einfach und bequem Ihren Gratis-Kostenvoranschlag hier an.


  • Nein, niemals. Unsere Philosophie ist von Anfang an, unseren Kund:innen einen transparenten, ehrlichen und vertrauenswürdigen Service zu bieten. Da wir versuchen, jede Scheidung mit unseren Kooperationspartner:innen einvernehmlich zu gestalten, können Sie sogar viel Geld einsparen, ganz zu schweigen von den Nerven und der Zeit.


    Wenn Sie Fragen zu unserem Kostenvoranschlag haben, kontaktieren Sie uns per E-Mail (kontakt@iurfriend.de) oder rufen Sie uns einfach kostenfrei rund um die Uhr an: 0800 - 34 86 72 3.


  • Sobald das Familiengericht den Scheidungsantrag erhält durch Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin, legt es eine Akte an und sendet Ihnen die sogenannte Gerichtskostenrechnung. Den Gerichtskostenvorschuss müssen Sie bezahlen, damit das Gericht mit der Bearbeitung Ihrer Scheidung beginnt. Die Bezahlung der Anwaltsgebühren können Sie mit unseren Kooperationspartner:innen individuell bestimmen, sogar Ratenzahlungen sind möglich (natürlich ohne Finanzierungsgebühren).


  • Möchten Sie die Scheidung Ihrer Ehe betreiben, müssen Sie mit der Antragstellung den Gerichtskostenvorschuss bezahlen. Auch für Ihre anwaltliche Vertretung fallen Kosten an. Sind Sie selbst finanziell außerstande, die Kosten aufzubringen, ist zunächst Ihr:e Ehepartner:in verpflichtet, Sie finanziell zu unterstützen und Ihnen einen Kostenvorschuss zu bezahlen.

     

    Ist auch Ihr:e Partner:in finanziell nicht leistungsfähig, können Sie über Ihre Kanzlei oder Ihren Online-Scheidungsservice bei dem Gericht einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe einreichen. Sie müssen dann Ihre wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse offenlegen. Soweit Ihr Einkommen und Ihr Vermögen unterhalb gewisser Grenzbeträge liegen, übernimmt der Staat die Gerichts- und Anwaltsgebühren. Das dafür notwendige Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


  • Sie können Ihre Scheidung über unsere Website online beantragen. Das funktioniert so:

     

    Sie reichen den Scheidungsantrag online ein. Es genügt, wenn Sie die notwendigen Unterlagen zunächst zu Hause einscannen und online übermitteln. iurFRIEND als Online-Scheidungsservice arbeitet mit handverlesenen Kooperationspartner:innen zusammen. Ihr Scheidungsanwalt bzw. Ihre -anwältin kann dann für Sie den Scheidungsantrag beim Gericht einreichen. Stimmt Ihr:e Partner:in der Scheidung zu, wird das Familiengericht je nach seiner Auslastung nach ca. zwei bis sechs Monaten einen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmen. Ist dafür alles geregelt, kann das Familiengericht sofort die Scheidung aussprechen. Verzichten beide Partner:innen auf Rechtsmittel, ist der Beschluss rechtskräftig: Ihre Ehe ist damit endgültig beendet.


  • Streitet sich das Ehepaar über die Scheidung oder die damit verbundenen Folgen, muss es eine Regelung herbeiführen. Im Idealfall geht es jedoch zum Notar oder zur Notarin und beurkundet dort notariell eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Darin regeln Sie beispielsweise,

    • wer welchen Unterhalt zahlt,
    • wer welchen Zugewinnausgleich beanspruchen kann,
    • wer die bislang gemeinsam genutzte Wohnung fortan nutzt
    • oder wer das Sorgerecht hat
    • oder welche Umgangsrechte für ein gemeinsames Kind erhält.

    Eines muss Ihnen klar sein: Je intensiver und je länger Sie sich streiten, desto teurer wird das Scheidungsverfahren. Umgekehrt: Je einvernehmlicher Sie alle Folgesachen regeln, desto schneller verläuft das Scheidungsverfahren und desto kostengünstiger kommen Sie beide an Ihr Ziel.

     

    Alternativ zur notariellen Beurkundung können Sie eine solche Folgevereinbarung auch im mündlichen Termin vor dem Familiengericht zu Protokoll erklären. Allerdings riskieren Sie in diesem Fall, dass es sich Ihr:e Partner:in in der Zwischenzeit noch anders überlegt und sozusagen in allerletzter Sekunde eine andere Meinung äußert und die Regelung doch auf ein streitiges Verfahren hinausläuft. Besser ist, die Folgesachen zeitlich frühzeitig in einem notariellen Vertrag festzuschreiben.


  • Wenn Sie minderjährige Kinder haben, dann ist das nächst gelegene Familiengericht am Wohnort der Kinder für die Scheidung zuständig (es spielt keine Rolle, ob es Streit bzgl. Sorge- und Umgangsrecht gibt). Haben Sie keine Kinder (oder sind Ihre Kinder bereits volljährig), so ist das Gericht am letzten gemeinsamen Wohnort für Ihre Scheidung zuständig (falls noch einer von Ihnen dort wohnt). Falls dies nicht der Fall ist (also Sie beide mittlerweile woanders wohnen), ist immer der Wohnort des „Antragsgegners“ maßgeblich; das bedeutet, das nächstgelegene Familiengericht des „Gegners“ führt das Scheidungsverfahren durch.


  • Ja, die Online-Scheidung ist an allen Gerichten in Deutschland anerkannt. Grundsätzlich müssen Sie beide noch zum 10- bis 15-minütigen Termin persönlich erscheinen. In begründeten Fällen kann dieser Termin auf Antrag Ihres Anwalts  bzw. Ihrer Anwältin und bei Vorliegen aller technischen Voraussetzungen bei allen Beteiligten aber auch online stattfinden. Alles andere funktioniert ohnehin online bzw. per E-Mail oder Post.


  • Ja, natürlich. Eine unserer Aufgaben ist der strenge Schutz Ihrer Privatsphäre und unsere Kooperationsanwälte und -anwältinnen unterliegen der Schweigepflicht. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


  • Die Dauer Ihres Scheidungsverfahrens nach Ablauf des Trenungsjahres hängt ganz entscheidend davon ab, ob Sie die rechtlichen Folgen einvernehmlich regeln können. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne (viel) Streit, müssen Sie mit einem Zeitraum von 3 bis 6 Monaten rechnen. Alleine die Berechnung des Rentenausgleichs (Versorgungsausgleich) kann etwa 8 Wochen dauern. Lebt einer von Ihnen im Ausland, wird das Verfahren auch ein wenig mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wir haben mit unseren Kooperationsanwälten und -anwältinnen Scheidungen zum Teil nach 6 Wochen abschließen können, aber die Regel ist (wenn alle benötigten Dokumente beigebracht wurden) etwa ein halbes Jahr.


  • Der Ablauf der Online-Scheidung ist sehr einfach: Zuerst müssen Sie den Scheidungsantrag ausfüllen und absenden, das dauert ca. 5 bis 10 Minuten. Anschließend werden Sie zurückgerufen und erhalten eine Vollmacht für Ihre Scheidung. Sobald diese Vollmacht von Ihnen unterschrieben und zurückgesendet wurde, beginnen unsere handverlesenen Kooperationsanwälte und -anwältinnen mit der Anfertigung Ihres Scheidungsantrags. Wenn alles fertig ist, Sie alles überprüft haben und keine Fragen mehr offen sind, wird der Scheidungsantrag dem für Sie zuständigen Familiengericht übermittelt. Das Familiengericht beginnt dann mit der Arbeit, sobald Sie den Gerichtskostenvorschuss dem Gericht überwiesen haben. Am Ende des Verfahrens gibt es den 10- bis 15-minütigen Gerichtstermin samt Scheidungsbeschluss. Während des gesamten Verfahrens können Sie uns und unsere Kooperationsanwälte und -anwältinnen jederzeit gerne kontaktieren: 0800 - 34 86 72 3.


  • Ist Ihr:e Ehepartner:in ausländischer Staatsbürger:in, gilt die Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010 der Europäischen Union. Diese Verordnung erlaubt es Ihnen, das für das Scheidungsverfahren maßgebliche Recht zu bestimmen. Möchten Sie die Scheidung vor dem deutschen Familiengericht betreiben, empfiehlt es sich, deutsches Recht zu wählen. Damit kennt sich der Richter bzw. die Richterin natürlich am besten aus und in vielen Rechtsordnungen sind Fragen des Unterhalts und der Aufteilung der Rentenansprüche ganz anders geregelt. Treffen Sie keine solche Rechtswahl, gilt das Recht des Staates, in dem Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Richtschnur sollte sein, dass Sie das Recht, das die Scheidung Ihrer Ehe prägt, nachvollziehen können.


  • Ja das können Sie! iurFRIEND ist Deutschlands größter Scheidungsservice mit über 15 Jahren Erfahrung. Wir bieten Ihnen TÜV-zertifizierte Service Qualität und sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. Wir sind ein wenig stolz darauf, dass so viele Kund:innen uns 5-Sterne-Bewertungen geben.


  • Seit über 15 Jahren bieten wir Online-Scheidungen an und sind damit einer der ersten in Deutschland.

     

    Wir wählen unsere Kooperationsanwälte und -anwältinnen handverlesen aus, sodass Sie sicher gehen können, dass Sie während des Scheidungsverfahrens kompetent und freundlich betreut werden. Wir wissen, dass die Durchführung Ihrer Scheidung ein großes Vertrauen Ihrerseits in uns voraussetzt. Mit Ihrem Vertrauen gehen wir sehr sorgfältig und achtsam um.


  • Ihre Scheidung ist etwas sehr Persönliches, das ist uns bewusst. Und wenn Sie sich für uns entscheiden, dann dürfen Sie zu Recht sehr guten Service erwarten. Keine unnötigen Wartezeiten, immer einen Ansprechpartner, einen Anwalt*, eine Anwältin*, der oder die sich Zeit nimmt und dass man Ihnen jederzeit hilft, wenn Sie Hilfe benötigen. So einfach ist es. Deswegen bieten wir einen 24/7-Kundenservice an, behandeln Sie freundlich und zuvorkommend, und freuen uns, wenn Sie sich bei uns wohlfühlen. Für unsere Kooperationsanwälte und -anwältinnen ist es zudem selbstverständlich, dass Sie immer einen fairen Preis erhalten und alle Antworten auf Ihre Fragen bekommen. Kurzum: Wir helfen Ihnen gerne und sind immer für Sie da.


  • Unsere Kundinnen und Kunden mögen uns und sind sehr zufrieden mit der Art und Weise, wie wir unseren Scheidungsservice verstehen. Auf dem unabhängigen Bewertungsportal „Ausgezeichnet.org“ gibt es mittlerweile mehr als 1.000 positive 5-Sterne Bewertungen für unseren Service. Das freut uns und ist für uns gleichzeitig auch Verpflichtung, jeden Tag für unsere Kundschaft ein wenig besser zu werden.


  • Wird Ihre Ehe geschieden, ist jede:r Partner:in für sich selbst verantwortlich und muss den eigenen Lebensunterhalt sicherstellen. Ihr Anspruch auf Trennungsunterhalt für den Zeitraum der Trennung entfällt. Ihr:e Ex-Partner:in muss Sie allerdings dann auch nach der Scheidung unterhalten, wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen Lebensumstände aufgrund der Ehe nicht in der Lage sind, für sich selber zu sorgen, also bedürftig sind, und die bzw. der Ex-Partner_:in leistungsfähig.

     

    Fälle dieser Art kommen in Betracht, wenn Sie wegen Ihres fortgeschrittenen Alters außerstande sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, Sie an einer Krankheit oder einem Gebrechen leiden und damit erwerbsunfähig sind oder Ihre Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit trotz aller Bemühungen für Ihren Unterhalt nicht ausreichen.


  • Wenn Sie noch nicht 100%ig sicher sind, ob Sie das Scheidungsverfahren einleiten möchten oder nicht, dann nehmen Sie sich bitte noch ein wenig mehr Zeit für Ihre Entscheidung. Vielleicht haben Sie schon seit längerer Zeit darüber nachgedacht, und hin- und her überlegt, was Sie tun sollen.

     

    Es wird der Augenblick kommen, in dem Sie sich ganz sicher sind, was Sie nun tun sollten. Sie werden es in sich spüren, dass nun die Zeit gekommen ist, zu handeln. Und dann dürfen Sie den Schritt auch machen. Wussten Sie, dass wir neben scheidung.de u.a. noch die Seiten lebenspartnerschaft.de, ehe.de und unterhalt.com achtsam betreiben? Wir stehen immer zu einem vertrauensvollen Gespräch zur Verfügung.

     

    Vielleicht hilft Ihnen auch unser Test „Soll ich mich trennen und scheiden lassen oder noch einmal um meine Ehe kämpfen?“ weiter.


  • Grundsätzlich gilt, dass Sie mindestens ein Jahr voneinander getrennt sein müssen, bevor die Scheidung ausgesprochen werden kann. Aber: Der Online-Scheidungsantrag kann jederzeit ausgefüllt werden. Sie können jederzeit den Scheidungsantrag ausfüllen und absenden, auch während des Trennungsjahres. Sobald dieses abgelaufen ist (manchmal geht das auch nach 10 oder 11 Monaten schon), werden Ihre Unterlagen dem Familiengericht übermittelt und das Verfahren beginnt.


    Trennungsjahr verkürzen?
    Auch wenn Sie beide sich einig sind, dass sie die Scheidung unbedingt wollen, lässt sich das Trennungsjahr nicht ohne weiteres verkürzen. Sie haben vielleicht gelesen, dass manche Paare den Beginn des Trennungsjahres vordatieren, um die Scheidung zu beschleunigen. Das Familiengericht stützt sich für die Scheidung lediglich auf die Angaben von Ihnen. Allerdings sollten sich beide Beteiligten bei einer solche Absprache absichern, indem sie schriftlich den Beginn des Trennungsjahres notieren und unterzeichnen. Zudem kann sich das finanziell auswirken: Der Zeitraum für die Berechnung des Versorgungsausgleichs wird verkürzt, ebenso wie der Anspruch auf Unterhalt, der (u.a.) nach der Dauer der Ehe festgelegt wird.


    Aufhebung ohne Trennungsjahr?
    Es kann bei sogenannten Härtefallen vorkommen, dass Ehen auch ohne ein vorhergehendes Trennungsjahr geschieden werden. Diese Ausnahme kann z.B. beantragt werden, wenn einer der Partner gewalttätig gegenüber seinem Ex-Partner oder den Kindern ist.


  • Sie haben bei iurFRIEND® jeder Zeit die Möglichkeit, die Kosten für Ihre Scheidung zu erfahren. Wir bieten Ihnen einen Online-Kostenrechner für eine schnelle Übersicht der Kosten, und zudem auch einen detaillierten Gratis-Kostenvoranschlag. Wichtige Fragen & Antworten zum Thema Scheidungskosten haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.


  • Es ist ganz normal, wenn Sie (noch) zögern, denn schließlich geht es um Ihre Scheidungsangelegenheit und da möchten Sie den für Sie richtigen Scheidungsservice / Scheidungsanwalt / Scheidungsanwältin beauftragen.

     

    Sie möchten nicht, dass Sie später zu sich selber sagen, „hätte ich mal lieber jemand anderen ausgewählt...“. Letztendlich kann Ihnen natürlich die Entscheidung keiner abnehmen. Aber Sie können vielleicht auf Ihr Bauchgefühl, Ihren inneren Instinkt hören. Rufen Sie uns einfach mal an oder vereinbaren Sie einen kostenlosen Gesprächstermin. Wir bieten seit über 15 Jahren unsere mehrfach ausgezeichnete und TÜV-zertifizierte Servicequalität an. Als Deutschlands Scheidungsservice Nr.1 liegen Sie als Mensch uns am Herzen. Wir helfen Ihnen, egal in welcher Situation Sie sich gerade befinden mit Ihrem Scheidungsvorhaben.

     

    Hier können Sie gerne unser Online-Scheidungsformular ausfüllen; und hier können Sie uns jederzeit kontaktieren, wenn Sie noch Fragen haben oder Hilfe benötigen: 0800 - 34 86 72 3.


  • Nach dem Ausfüllen und Absenden des Scheidungsantrags wird es für Sie ganz einfach:

    • Wie rufen Sie ganz kurz an und bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Antrags. Sie werden auch eine automatische Bestätigungs-E-Mail von uns erhalten, dass das Antragsformular gut bei uns angekommen ist.
    • Danach werden die Unterlagen vorbereitet und Ihnen per E-Mail und per Post zugeschickt.
    • Nun brauchen Sie lediglich noch die sogenannte Vollmacht (1 Seite) unterschrieben zurücksenden.

    Hinweis: Sie können uns (und unsere Kooperationspartner:innen) jederzeit rund um die Uhr anrufen; alle Gespräche sind kostenfrei!


  • Auf scheidung.de bieten wir Ihnen die moderne Form der Scheidung an.

    Es ist Ihnen natürlich ganz frei überlassen, ob Sie die Scheidung Ihrer Ehe bei einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt vor Ort durchführen lassen möchten, oder über einen Online-Scheidungsservice, so wie bei scheidung.de. Wir bieten Ihnen mit unserem Service die moderne Form der Scheidung. Sie können jederzeit und egal, wo Sie sich gerade aufhalten, den Online-Scheidungsantrag ausfüllen und absenden – wir kümmern uns dann um alles. Und Sie haben die Garantie, dass wir wirklich für SIE da sind! Sie können uns 24/7 die ganze Woche über telefonisch erreichen und unsere Preise sind seit über 15 Jahren fair, günstig und vorbildlich. Wenn Sie möchten, können Sie direkt hier Ihren persönlichen Gratis-Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung anfordern.


  • iurFRIEND ist seit über 15 Jahren für Menschen da, die mit einem Rechtsproblem* oder einer Rechtsfrage* zu uns kommen. Unsere Servicequalität ist seit vielen Jahren TÜV-zertifiziert und jedes Jahr werden wir überprüft. Wir sind weitestgehend automatisiert, und legen gleichzeitig äußersten Wert darauf, dass Sie immer einen Ansprechpartner für Ihren Rechtsfall* haben, an den Sie sich wenden können.

    Neben persönlichem, freundlichen und zuverlässigen Service zeichnen uns aus:

    • mehr als 15 Jahre Erfahrung;
    • Weit über 600 Kooperationspartner:innen in ganz Deutschland
    • Mehr als 555.000 Menschen, die uns bis heute ihr Vertrauen geschenkt haben

    Wir geben im Team jeden Tag unser Bestes für Sie. Wir wollen Ihnen wirklich helfen,
    und sind für SIE da! 


  • Wir bieten seit über 15 Jahren bereits Online-Scheidungen an, und sind damit einer der Vorreiter. Es gibt noch 3-4 andere, seriöse Anbieter / Kanzleien, die auch seit vielen Jahren auf dem Markt sind und die auch guten Service anbieten.

     

    iurFRIEND hat mit scheidung.de, scheidung.com, lebenspartnerschaft.de und trennung.de die besten Domains, was darauf hindeutet, dass wir uns schon sehr lange mit dem Thema „Online-Scheidungen“ oder auch "Online-Aufhebungen" befasst haben. Darüber hinaus ist unser Versprechen, dass wir für SIE und Ihren Fall wirklich zu 100% da sind! Über die Zeit haben immer mehr Menschen uns ihr Vertrauen bei der Durchführung ihrer Scheidung geschenkt, und wir haben diesen Menschen bei der Abwicklung des Falles professionell, schnell und preiswert geholfen.

     

    Dass wir heute Deutschlands Scheidungsservice Nr.1 sind, liegt somit auch an Ihnen! Dafür sind wir dankbar, für jeden einzelnen Menschen, der zu uns findet und sich bei uns gut aufgehoben fühlt. Gleichzeitig ist dies für uns Ansporn und Motivation, Ihnen auch in Zukunft immer besseren Service anbieten zu dürfen. Mit Ihrem Vertrauen in uns gehen wir äußerst sorgsam um, vielen Dank!


Sicherheit & Qualität

Ihre Aufhebung ist bei uns wirklich in guten Händen:

  • TÜV-NORD
    ZERTIFIZIERT

  • Icon

    STIFTUNG FÜR HUMANE NUTZUNG DER
    INFORMATIONSTECHNOLOGIE

  • UNABHÄNGIGE
    TOP-BEWERTUNGEN

  • Icon

    INITIATIVE DES MINISTERIUMS FÜR FAMILIE etc.

  • HERVORRAGENDE

    BEWERTUNGEN

Icon
iurFRIEND ist die achtsame Alternative* zu klassischen Kanzleien
Icon

Vertrauen in iurFRIEND

Sie geben uns einen Vertrauensvorschuss. Wir gehen damit sehr achtsam um.

iurFRIEND® ist nicht nur ein Name,
sondern steht für das, was uns seit jeher einzigartig macht:

Wir sind freundlich und gehen achtsam mit Ihnen um.
Wenn Sie ein Rechtsproblem* haben, helfen wir Ihnen wirklich.

Unser Beruf ist unsere Berufung: Wir haben iurFRIEND gegründet & etabliert für SIE!
Wenn Sie bei einem rechtlichen Thema Hilfe & Unterstützung benötigen, sind wir 100% und 24/7 gerne für Sie da!

Wir stehen wirklich immer an Ihrer Seite und Sie können stets auf uns zählen.

Weitere Garantien für Sie

Niedriger Preis

Beim Preis kann man uns nicht unterbieten.

24 Stunden Service

Anwaltsbesuche sind nicht nötig, aber immer machbar.

Keine versteckten Gebühren

Service zu fairen und transparenten Preisen.

Deutschlandweiter Service

Von Flensburg bis München, von Aachen bis Cottbus.

Kein Risiko für Sie

Scheidungsservice mit TÜV-zertifizierter Servicequalität.

Grösster Anbieter Europas

Viel Erfahrung mit erfolgreichen Scheidungsverfahren.

Icon
iurFRIEND ist Ihr Rechtsfreund* und Deutschlands Scheidungsservice Nr.1
Icon

Zufriedene Kund:innen

Bereits mehr als 555.000 Menschen vertrauen seit über 15 Jahren dem Service von iurFRIEND®

„Top-Service, der ihn mich hat weiterempfehlen lassen.“
Thomas J., Hamburg
"Scheidung im Alter, online, ich? Ich hab's geschafft - mit iurFRIEND!
Petra Z., Köln
„Ich fühlte mich immer sehr gut aufgehoben.“
Daniela P. Ratingen
"Beruflich und privat arbeite ich gern mit Profis wie iurFRIEND zusammen!"
Andreas W., München
Meine Scheidung war preiswerter und unkomplizierter als gedacht."
Tanja L., Berlin
"Highly recommendable! Very empathic stuff at iurFRIEND!"
Robert R., Bayreuth
Loading...