Wie viel Trennungsunterhalt muss ich zahlen?
Gegebenfalls kann einer der Ehegatten vom anderen Unterhalt verlangen. Das hängt davon ab, in welchem Stadium der Ehe Sie sich befinden und wie viel jeder von Ihnen verdient.
Unterhalt während der Ehe
Während der intakten Ehe hat möglicherweise einer der Ehegatten einen Anspruch auf Familienunterhalt. Dieser Unterhalt wird in der Regel durch die Zahlung von Haushaltsgeld und Taschengeld oder durch Naturalleistungen wie Wohnung und Verpflegung gewährt und wird eher selten vor Gericht eingeklagt.
Unterhalt nach der Trennung bis zur Scheidung
Nach der Trennung bis zur Scheidung besteht unter Umständen ein Anspruch eines Ehegatten auf Trennungsunterhalt. Um Unterhalt verlangen zu können, muss der Ehegatte den anderen Ehegatten nachweisbar zur Unterhaltszahlung auffordern. Ob und wie viel Unterhalt gezahlt werden muss, hängt vom Gesamteinkommen des Haushaltes beider Ehegatten ab und ob der Unterhalt verlangende Ehegatte selbst eigenes Einkommen hat.
Expertentipp:
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Ehegatten sich die Trennung möglicherweise noch einmal überlegen und wieder zueinander finden. Deshalb besteht während der Trennungszeit ein erhöhter Anspruch auf Ehegattenunterhalt, so dass dieser grundsätzlich einfacher vom weniger verdienenden Ehegatten durchzusetzen ist als der nacheheliche Unterhalt.
Unterhalt nach Wirksamwerden der Scheidung
Die Eheleute sollen nach der Scheidung wieder allein für sich verantwortlich sein. Es besteht deshalb nur in wenigen Ausnahmefällen ein Unterhaltsanspruch. In Ausnahmefällen wie Kinderbetreuung, Krankheit, hohen Alters, Erwerbslosigkeit, als Aufstockung- oder Ausbildungsunterhalt sowie aus Billigkeitsgründen kann ein Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt in Betracht kommen.
Autor: iurFRIEND-Redaktion
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